Darf Google E-Mails nach rechtswidrigen Inhalten scannen?
Google überprüft die E-Mails seiner Kunden offenbar auf kinderpornographische Inhalte hin. Ob das Unternehmen die E-Mails, die über den Dienst GMail verschickt werden, auch auf sonstige rechtswidrige Inhalte hin scannt, ist unklar.
Bundesregierung genehmigt das Abhören deutscher Provider durch den BND
Mailadressen, die auf .de enden, sind von der Überwachung ausgeschlossen – eine völlig unzulängliche Regelung, die dringend überprüft werden muss.
Die Vorteile der Allgemeingeheimheit
Was trotz der immanenten Bedrohung demokratischer Strukturen durch kommunikationstechnologische Schnüffelei optimistisch stimmt.
Verstoßen die Drosselpläne der Telekom gegen das Fernmeldegeheimnis des TKG? (Update)
Bereits jetzt wertet die Telekom aus, ob ein Nutzer Spotify nutzt, weil es sich dabei um einen von ihr privilegierten Dienst handelt.
Brauchen wir ein Telemediengeheimnis?
Ist ein weiteres Gesetz zum Schutz vor Facebook und Co. nötig? Was regeln die bestehenden Vorschriften? Und wo hapert es wirklich?