von Robin Meyer-Lucht, 28.11.08
In der rheinland-pfälzischen Landesvertretung zu Berlin ist Wein sehr wichtig. Er wird hier offenbar zu fast jedem Anlass und zu fast jeder Tageszeit ausgeschenkt. Wenn sich der Rheinland-Pfälzer auf der trockenen Berliner Kruste an die Behaglichkeit und Wärme der Heimat erinnern will, so trinkt er: Wein.
So ist es wenig verwunderlich, dass es in der rheinland-pfälzischen Landesvertretung einen schmucken Weinkeller gibt. Hier kann man sich im Untergeschoss vergraben und in pfälzischer Besonnenheit über die Welt sinnieren. Die Küche ist ohnehin: ausgezeichnet.
Für Freitagmorgen hatte Martin Stadelmaier in genau diesen Weinkeller geladen. Stadelmaier ist nicht nur als Leiter der Mainzer Staatskanzlei einer der wirklich engen politischen Freunde Kurt Becks. Er ist vor allem als Koordinator der Rundfunkkommission der Länder der wichtigste Medienpolitiker dieses Landes. Als solcher bat er zum Hintergrundgespräch in Sachen Rundfunkstaatsvertrag und Digitaler Dividende.
Die neuen Verteilungskonflikte der Medienpolitik, so wurde rasch klar, spielen sich nicht mehr zwischen öffentlich-rechtlichem und privatwirtschaftlichem Ordnungsprinzip ab – sondern zwischen Internet und Rundfunk. Das Thema der “Digitalen Dividende” gewinnt an Fahrt – und Stadelmaier sparte hier nicht mit sehr eindeutigen Aussagen.
Die Digitale Dividende bedeutet kurz gesagt, dass es mit Hilfe digitaler Komprimierung in Zukunft möglich sein wird, 100 Prozent des bisherigen Rundfunkangebots auf rund 30 Prozent des bisherigen Frequenzspektrums zu senden. Damit können 70 Prozent der Frequenzen mehr oder weniger neu vergeben werden – und um diese “Dividende” streiten nun Branchen und Akteure.
Dabei gibt es zwei Dinge, die man mit den frei werdenden Frequenzen anfangen kann: Mehr Kapazitäten für mobiles Internet aufbauen oder mehr Rundfunkprogramme (oder diese in besserer Qualität) verbreiten.
Der Rundfunkpolitiker Stadelmaier ließ keinen Zweifel, wo seine Präferenzen liegen: “Vorrang für Rundfunk”. Der Rundfunk müsse sich auch in den nächsten zwanzig Jahren entwickeln können. Deshalb sollen entsprechend Frequenzen freigehalten werden. Von den 48 frei werdenden Kanälen sollen nach Stadelmaiers Vorstellung 39 für den Rundfunk reserviert bleiben und nur 8 an die Mobilfunkindustrie abgetreten werden. Somit sollen 73 Prozent der Digitalen Dividende an den Rundfunk gehen.
Die Entscheidung ist von erheblicher Tragweite – denn letztlich geht es hier um den Preis zu dem zukünftig mobiles Internet in Deutschland zur Verfügung gestellt werden kann. Je mehr Frequenzen dafür bereit stehen, desto eher kann man auf sinkende Gebühren für das mobile Internet hoffen. Die Preiserosion beim Mobilfunk wurde auch dadurch ausgelost, dass durch UMTS die Kapazität der Netze erheblich stieg – zur Freude aller, die heute mit Discount-Karten in den Mobilnetzen unterwegs sind.
Konkret: Die deutsche Rundfunkpolitik rüstet sich gerade dafür, sinkende Kosten für mobiles Breitband-Internet auf dem Altar der Rundfunkprivilegierung zu opfern. Zwar würde Stadelmaier nie sagen, dass ihm Rundfunk wichtiger als Internet sei – seine Politik läuft aber genau auf eine solche Bevorzugung hinaus.
Dabei steht die digitale terrestrische Rundfunktechnik vor sehr vielen Fragezeichen: Bei DVB-T soll bald der MP4-Standard eingeführt werden, weshalb wir alle neue Empfänger kaufen sollen. Auch HDTV soll irgendwann eingeführt werden. Für genau diese Halde von Problemen sollen nun 73 Prozent des Frequenzspektrums freigehalten werden. Demgegenüber gibt es all diese Schwierigkeiten bei der Offenheit des Internet nicht: Es erlaubt eine Parallelität der Standards und ermöglicht so Wettbewerb um Formatinnovationen.
Die Medienpolitik ist eine Rheinland-Pfälzerin
Viel wichtiger aber ist die Grundsatzfrage, die die deutsche Medienpolitik nun gerne verdrängt: Rundfunkfrequenzen sind ein öffentliches Gut. Sie gehören allen und sie sollten so verwendet werden, dass der gesellschaftliche Nutzen am größten ist. Das Internet bietet als universale, zugangsoffene Plattform die Infrastruktur für eine plurale Mediengesellschaft – während der klassische terrestrische Rundfunk mit seiner Frequenzknappheit immer nur ein Anbieteroligopol abzubilden vermag.
Das Internet steht folglich dem medienpolitischen Ziel einer vielfältigen, innovationsfreudigen Mediengesellschaft viel näher als der klassische Rundfunk. Doch die Politik gluckt hier mit ihren alten Freunden aus den Rundfunkhäusern zusammen – und beschenkt sie mit einer Verlängerung ihrer Oligopole. Eine solche Medienpolitik ist fatal rückwärtsgewandt und verkennt die grundsätzliche Bedeutung der Entscheidung. Die Öffentlichkeit wird an diesen Richtungsentscheidungen zudem nur marginal beteiligt.
Statt dessen vermeidet Stadelmaier nicht, das Internet im Lichte der Kommerzialität und Desorganisation zu sehen. Die Mobilfunkbetreiber hätten vor allem kommerzielle Interessen, während Rundfunk ein “Kulturgut” sei. Das Netz sei als Medium nicht mit dem zu vergleichen, was die klassischen elektronischen Medien leisten.
Die Argumentation der Mobilfunkbetreiber, mit den Frequenzen aus der Digitalen Dividende vor allem den ländlichen Raum versorgen zu wollen, bezeichnet Stadelmaier als “Trojanisches Pferd“. In Wahrheit gehe es um die Versorgung von Ballungsräumen. Hier kann man ihm nur zustimmen. Und genau deshalb ist die Digitale Dividende so wichtig.
Zum Rundfunkstaatsvertrag verkündet Stadelmaier eine Kleinigkeit, die aber erhebliche konkrete Bedeutung bekommen könnte: Die Anforderungen, die öffentlich-rechtliche Online-Angebote erfüllen müssen, um als “sendungsbezogen” zu gelten, sind noch einmal verschärft worden. Als sendungsbezogen soll demnach nur gelten, was inhaltlich und zeitlich auf eine konkrete Sendung verweist und auch Quellen aus der entsprechenden Sendung verwendet. Damit wurde der Sendungsbezug als Umwegsargument für den anstehenden Drei-Stufen-Test noch einmal etwas erschwert.