#Axel Springer

Rechtsfragen der Informationsgesellschaft – Kulturflatrate, Cheatbots, Suchmaschinen

von , 27.7.09

Urheberrecht: Streit um Kulturflatrate
In die Diskussion um die Einführung einer Kulturflatrate kommt Bewegung: Sowohl SPD als auch Grüne ziehen eine solche Pauschalvergütung für Internet-Downloads ernsthaft in Betracht. Die Interessenverbände von Urhebern und Verlegern befürchten Einnahmeverluste und haben deswegen einen Fragenkatalog an die Parteien gerichtet. Die FDP lehnt das Modell als „Einstieg in den Kultur-Sozialismus” strikt ab. Auch beim Telemedicus „Wahlcheck” haben sich vergangene Woche die Parteien zu der Idee der Kulturflatrate geäußert. Dort sorgte vor allem die Antwort der Piratenpartei für Aufsehen, da diese für viele überraschend eine Kulturflatrate grundsätzlich ablehne.

LG Hamburg: Cheatbots unlauterer Wettbewerb
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das Landgericht Hamburg Anfang Juli erstmals eine einstweilige Verfügung gegen einen Anbieter von sog. „Cheatbots” für Onlinespiele erlassen. Das Angebot von „Schummelsoftware” stellt nach Ansicht des Gerichts einen Fall der Rufausbeutung und der gezielten Behinderung im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Damit kann der Spieleanbieter Unterlassung verlangen. Dieser wecke mit seinem – in der Grundversion kostenlosen – Produkt überhaupt erst das Bedürfnis der Spieler nach kostenpflichtigen Zusatzfunktionen. Eine unzulässige „Abschöpfung” der so geschaffenen Nachfrage liege vor, wenn Dritte solche zusätzlichen Elemente anbieten.

Vorratsdaten: Sachverständige warnen vor Missbrauch
Die Vorratsdatenspeicherung birgt ein immenses Missbrauchsrisiko. Zu diesem Ergebnis kommen alle neun Gutachten, die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in Auftrag gegeben worden sind. Als Sachverständige wurden u.a. der Bundesdatenschutzbeauftragte, Universitätsprofessoren, der Chaos Computer Club sowie die Branchenverbände BITKOM und VATM befragt. Eine zweckfremde Verwendung der Daten kann nach einhelliger Auffassung nicht ausgeschlossen werden. Zudem bestehe kein optimaler Schutz vor missbräuchlichen Abfragen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einer einstweiligen Verfügung die Verwendung der Vorratsdaten eingeschränkt; eine Entscheidung in der Hauptsachen steht noch aus.

Yasni: Gericht verbietet Suchmaschinenmanipulation
Das Oberlandesgericht Hamm hat die Betreiber der Personensuchmaschine Yasni wegen unlauterem Wettbewerb auf Unterlassung verurteilt: Wie vergangene Woche bekannt wurde, wehrte sich in dem Verfahren ein Online-Shop-Berater dagegen, dass die ersten Treffer bei einer Google-Suche nach seinem Namen auf „leere” Seiten von Yasni führten. Offenbar hatten die Betreiber Dateien angelegt, die nur für Suchmaschinen sichtbar sind und den Namen des Beklagten enthalten, um so ihr Ranking bei Google zu verbessern. Nach Ansicht des Gerichts sind damit die Grenzen der zulässigen Suchmaschinenoptimierung überschritten. Es liege eine rechtswidrige Manipulation vor, weil gerade die Umleitung von der fremden auf die eigene Seite beabsichtigt worden sei. Das für den Anspruch nötige Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien soll darin bestehen, dass beide Werbebanner auf ihren Seite anbieten und somit um Anzeigekunden und hohe Besucherzahlen konkurrieren.

eBay: Kündigungsklausel in AGB ist wirksam
eBay darf weiterhin Konten von Händlern sperren, die gegen die Grundsätze der Online-Plattform verstoßen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat eine entsprechende Vertragsklausel für zulässig beurteilt. Insbesondere nutze eBay damit keine marktbeherrschende Stellung aus, weil es eine solche gar nicht besitze. In dem Fall hatte eine Händler sog. Shill Bidding betrieben, also unter einem zweiten Mitgliedskonto auf die eigenen Produkte Gebote abgegeben. Das Gericht hält bei einer derartigen Beeinflussung des Auktionsergebnisses eine sofortige Kündigung für rechtmäßig.

Pro Sieben / Sat 1: Springer zieht vor Bundesverwaltungsgericht
Der Medienkonzern Springer will Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erheben. Die Richter dort sollen prüfen, ob das Fusionsverbot bezüglich der Pro Sieben Sat 1 Media AG rechtmäßig ist. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofs München liegt vor; darin wurde die Untersagung durch das Bundeskartellamt und die KEK gebilligt. Beide Behörden waren der Ansicht, dass eine Übernahme der Sender durch Springer die Meinungsvielfalt einschränken würde; ein Zusammenschluss hätte zu einer vorherrschenden Meinungsmacht geführt.

TV-Format: Klage gegen DSF
Vor dem Landgericht München wurde Klage gegen den Sender DSF erhoben: Dieser soll das TV-Format „Nivea for men – Kicken gegen die Profis” übernommen haben. Der Kläger macht geltend, er habe bereits im Jahr 2003 dieses Konzept detailliert beschrieben und dem DSF angeboten. Dieses sei dann aber ohne seine Beteiligung umgesetzt worden. Ein Erfolg der Klage ist eher unwahrscheinlich, weil deutsche Gerichte einen Urheberrechtsschutz für bloße Sendeformate bisher fast immer abgelehnt haben.

Überwachung: Warner observiert Kinobesucher
Der Filmverleiher Warner hat in Deutschland Kinobesucher mit Nachtsichtgeräten überwachen lassen. Damit sollte verhindert werden, dass illegale Aufzeichnungen des neuesten Harry-Potter-Films im Internet verbreitet werden. Die Aktion wurde den Kunden allerdings nicht mitgeteilt; deshalb sei die Observerierung „rechtlich fragwürdig”, so der Datenschutzbeauftragte von Sachsen-Anhalt. Das Landesverwaltungsamt hat bereits ein Prüfverfahren gegen die Kinobetreiber eingeleitet.

Fall Spickmich.de geht zum Bundesverfassungsgericht
Der Streit um das Lehrerbewertungsportal Spickmich.de ist noch nicht vorbei. Nachdem der Bundesgerichtshof Ende Juni die öffentliche Bewertung von Lehrern im konkreten Fall für zulässig erachtet hatte, hat die klagende Lehrerin nun Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Begründung: Die Veröffentlichung der Daten verletze die Lehrerin in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Carta übernimmt den Wochenrückblick mit freundlicher Genehmigung der Autoren. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengesteltt von Christiane Müller.

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.