#Content ID Match

Kontrollsoftware bei YouTube: Post vom Roboter

von , 12.10.09

Vor ein paar Tagen saß ich nachts vor meinem Monitor und wartete scheinbar ewig darauf, dass YouTube ein neun Minuten langes, von mir produziertes Video bereitstellt. Irgendwann kam eine Email, die erklärte, weshalb sich die Sache hinzieht. Der Computer der populärsten Plattform seiner Art hatte sich meine Arbeit angeschaut und festgestellt, sie beinhalte “möglicherweise Material, das FOX gehört oder lizensiert hat”. Eine Weile später erhielt ich das Urteil: Das Video wurde zwar hochgeladen, aber “in einigen Ländern” kann man es nicht sehen.

Ich habe keine Ahnung, um welche Länder es sich handelt. Und auf welche Weise die “Content ID Matches” funktionieren, die man bei YouTube und offensichtlich auch bei Google-Video mit Hilfe einer Software durchführt. Ich weiß nur soviel: Der beanstandete Inhalt wurde von mir – ich sitze in New York – nach den Grundsätzen des amerikanischen Urheberrechts zusammengestellt, das auch für Google maßgeblich ist.

Dieses Recht sanktioniert im Rahmen seiner Fair-Use-Klausel – unterfüttert und ausgedeutet durch eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen bis hinauf zum Supreme Court in Washington – eine ganze Reihe von Nutzungssituationen. Wozu unter anderem eine ganz logische gehört: Wenn ich mich mit dem geschützten Werk im Rahmen des öffentlichen Meinungsaustauschs auseinandersetzen will, muss ich es schon aus illustrativen Zwecken zitieren können. Sonst kann ich es gleich bleiben lassen. Das gilt nicht nur für Texte, sondern analog auch für Ton und Bild. Das gilt für Lob und Kritik, Parodie und Satire. Der Rechtsanspruch eines Urhebers, der mit seinem Werk an die Öffentlichkeit gegangen ist, geht nicht so weit, dass er das verhindern kann, was man in den USA “dissemination” nennt, oder auch für die Verwendung des Materials Geld verlangen könnte.

Natürlich gibt es bei den Verwendungsmöglichkeiten deutliche Grenzen. Mein Video muss vor Gericht nachweisen können, dass es “transformative” ist und nicht “derivative”. In ihm muss das Ausgangsmaterial “umgestaltet” worden sein und eine Schöpfungshöhe erreichen, die auf ihren eigenen Beinen steht. Eine Sekundärverwendung, die das Material nur “weiterentwickelt”, ist nicht gestattet.

Um Online-Videoproduzenten zu helfen, die sich keine Rechtsabteilungen mit Urheberrechtsspezialisten leisten können und ihnen einen Weg durch das Minenfeld der Fair-Use-Interpretationen zu weisen, hat das Center for Social Media an der School of Communication der American University in Washington in diesem Frühjahr einen außerordentlich hilfreichen “Code of Best Practices” aufgestellt und publiziert. Der Text ist ein eye opener. Eine der Kernaussagen: Fair Use ist ein Recht, kein Privileg. Das Rechtskonstrukt ermöglicht und fördert sinnvolles kreatives Arbeiten im gesamtgesellschaftlichen Rahmen, es verhindert es nicht.

Das Papier, an dem zahlreiche Spezialanwälte mitgewirkt haben, zeigt auf der einen Seite, an welche Grundsätze sich die Macher halten müssen, um nicht auf dem dünnen Eis einzubrechen, auf dem die nicht lizensierte Nutzung von Fremdmaterial campiert. Es ermuntert aber auch, sich nicht einschüchtern zu lassen, wenn man den Marktplatz der öffentlichen Meinung nicht den riesigen Medienkonzernen überlassen will. Kreativität wächst nur von unten. Von oben kommt nur Druck.

Nach Informationen des Center for Social Media zeigt eine konsequente Pro-Fair-Use-Haltung eine ganze Reihe von Resultaten: Dokumentarfilme wurden veröffentlicht, die andernfalls nie entstanden wären. Millionen von Dollar an ungerechtfertigten Lizenzzahlungen werden gespart. Ein signifikantes Beispiel: der Film “Wanderlust”, der hochgerechnet rund 400.000 Dollar mehr gekostet und vermutlich nie gemacht worden wäre.

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Content ID Match bei YouTube: Post vom Roboter (Foto: Screenshot YouTube)

Dass ausgerechnet Google im Zweifel auf der Seite der Konzerne steht und zensiert, ist die wirkliche Ironie der Geschichte. Denn es handelt sich um die gleiche Firma, die ohne Einwilligung von Autoren und Verlagen Millionen Bücher auf den Scanner gelegt hat. Es ist nachvollziehbar, weshalb sich die Firma dem Druck der Multis beugt und Software entwickelt, die optisches Material filtert. Denn die anhängigen Schadensersatzprozesse kosten Geld und können nicht gewonnen werden, wenn das Unternehmen nicht ein Minimum an Konzilianz zeigt.

Natürlich kann ich mich bei YouTube über die Entscheidung des Zensors beschweren. Ich wäre gezwungen, der zuständigen Abteilung zu erklären, was mein Interviewpartner und ich auf Deutsch über die ausgewählten fraglichen Filme gesagt haben. Und ich muss allerdings damit rechnen, dass das alles nicht nur lange dauert, sondern auch nichts bringt. Der “Content ID Match” blockiert übrigens, wie man in einigen Foren lesen kann, sogar Eigenproduktionen mit purem Originalmaterial.

Da ist es vermutlich sehr viel besser, aus der Taktik zu lernen, die ein ambitionierter Amerikaner eingeschlagen hat. Der testete auf aufwändige Weise mit systematisch manipulierten Tonspuren in seinen Videos die Musik-Lese-Fähigkeiten der YouTube-Kontrollsoftware und kam zu Resultaten, die zeigen, welches System dahinter steckt. Ich habe mich kurzfristig für eine andere Lösung entschieden und das Video bei Dailymotion hochgeladen. Dort ist die Auflösung schlechter, aber zumindest erreicht es nun ein Publikum.

Wer sich für das Video interessiert – es ist meinem Blog American Arena eingebettet.

Übrigens: Niemand sollte davon ausgehen, dass er irgendwelche Fair-Use-Rechte aus dem deutschen Urheberrecht ziehen kann. Allerdings wären Reformen in eine solche Richtung dringend angeraten.

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