#Jugendmedienschutz

Rheinland-Pfalz erklärt sein Jugendmedienschutz-Gesetz

von , 27.8.10

Broschüre "Surfen? Aber sicher!" (PDF durch Anklicken)

Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, die auch maßgeblich an der Ausarbeitung des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrags beteiligt war, veröffentlicht nun eine passende Broschüre zum Thema “Surfen? aber sicher! – Möglichkeiten, Chancen und Risiken des Internets fürr Kinder und Jugendliche”.

Die Broschüre erklärt noch einmal das neue Jugendmedienschutz-Gesetz:

Im Fernsehen ist vor 20 Uhr grundsätzlich nichts zu sehen, was Kinder beeinträchtigen könnte. Die Fernsehsender müssen bei der Wahl ihrer Sendezeiten den Jugendschutz berücksichtigen. Im Internet sind bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich alle Inhalte zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichbar.

Deswegen sollten Eltern darauf achten, welche Seiten für Kinder geeignet sind. Auf der Basis des neuen Jugendmedienschutzstaatsvertrags sollen Filterprogramme entwickelt werden, die Alterseinstufungen erkennen können und es den Eltern erleichtern, altersgerechte Seiten für ihre Kinder im Netz zuzulassen oder ungeeignete Seiten auszuschließen.

Die Provider, die den Zugang zum Netz bereitstellen, sollen Jugendschutzprogramme anbieten, die die Eltern schnell und einfach für ihre Kinder installieren können. Die Internetanbieter sind gehalten, ihre Angebote mit Altersstufen zu versehen, damit Eltern eine einheitliche Orientierung über die Altersklassifizierung haben, ähnlich wie bei Computerspielen und Filmen, die sie als CD oder DVD kaufen und die mit einer Altersfreigabe der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) oder der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) gekennzeichnet sind.

Die Stoßrichtung des Gesetzes wird damit noch einmal sehr deutlich:
  • Jugendschutz soll mit Hilfe von halbverbindlichen Alterskennzeichnungen von (innländischen) Websites und Filterprogrammen durchgesetzt werden.
  • Jugendschutz soll hier folglich als Verzahnung von staatlich verordneten Kennzeichnungssystemen und staatlich geförderten Filterprogrammen und Jugendschutz-Organisationen erfolgen. Zivil-, netzgesellschaftliche oder kommerzielle Initiativen für einen besseren Jugendschutz stehen hinten an.
  • Der Jugendmedienschutzstaatsvertrag bietet so Flankenschutz für einen ganz bestimmten Jugendschutzansatz, der letztlich nur bedingt funktioniert und nur bedingt innovativ ist.

Am Ender der Broschüre hat die Landesregierung noch einmal die wichtigsten Tipps zusammengefasst. Wir können uns nicht nicht entscheiden, ob wir sie für “richtig und wichtig” oder “naiv” halten sollen.

Mehr zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag auf Carta:

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.