#GEZ

Haushaltsabgabe: “Freibier” für die Öffentlich-Rechtlichen

von , 9.6.10

Am Donnerstag wird die neue Rundfunkgebühr beschlossen, als Haushaltsabgabe soll sie unabhängig von Rundfunkgeräten gezahlt werden. Carta veröffentlichte letzten Monat einen entsprechenden ersten Entwurf zur Änderung des Rundfunkgebühren-Staatsvertrags. (Kommentar von Jürgen Scheele und Heiko Hilker)

Besonders lesenswert: Michael Hanfeld in der FAZ: “Neue Rundfunkgebühr: Freibier war sein letztes Wort” (Aufhänger ist der Kommentar “Wir ham’s ja!!” von Christian Thiels zum “Sparpaket” im Tagesschau-Blog)

Denn die Reform der Rundfunkgebühr, welche die Ministerpräsidenten an diesem Donnerstag verkünden werden, bedeutet, um es nur etwas zuzuspitzen: Freibier für alle Öffentlich-Rechtlichen. Es kommt nämlich eine Haushaltsgebühr, die alle zahlen müssen, ganz gleich, ob sie fernsehen, Radio hören und im Internet surfen oder nicht. Der Verfassungsrechtler Paul Kirchhof hat das entsprechende Modell entworfen, das den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Kultur- und gewissermaßen als Wohlfahrtsgut ausweist.

Spiegel Online: “Reform der GEZ: Neue deutsche Gebührenwelle

Daniel Bouhs listet auf, was sich für wen ändert.

Die Umstellung hat schwerwiegende Folgen für alle deutschen Haushalte, denn Befreiungen gäbe es nach dem neuen Modell so gut wie gar nicht mehr.

Ihm fehlt eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:

Dass für sie nun auch diejenigen bezahlen sollen, die gar nicht am Rundfunk teilnehmen, ist ein weiterer Schlag für Verleger und Privatsender. Sie hätten sich vielmehr eine Schwächung der knapp 60-jährigen Tradition gewünscht. Zudem legt die Reform den Sendern keine inhaltliche Beschränkung auf. … Hier fehlt der Politik offensichtlich der Mut, um richtig aufzuräumen.

Auch Tagesschau.de bringt eine Meldung: “Ministerpräsidenten einigen sich auf Reform: Ein Haushalt, eine Rundfunkgebühr

ARD, ZDF und Deutschlandradio begrüßten die Entscheidung der Ministerpräsidenten. ARD-Vorsitzender Peter Boudgoust sieht darin einen notwendigen Schritt zur Sicherung der Rundfunkfinanzierung: “Es ist ein modernes System, das den technischen Entwicklungen gerecht wird und vieles einfacher und nachvollziehbarer macht. Auch wenn das aktuelle Gebührenmodell noch bis 2013 gilt, ist mit der Entscheidung der Ministerpräsidenten nun das Ziel klar bestimmt.”

Eine ausführliche Darstellung gibt es beim Telemedicus: “Ministerpräsidenten beschließen GEZ-Reform

Soll die Reform wie geplant Anfang 2013 in Kraft treten, müssen sich die Landesregierungen beeilen, einen konkreten Entwurf für einen neuen Staatsvertrag zu beschließen. Denn die GEZ hat bereits angekündigt, dass solch umfangreiche Änderungen im Geschäftsbetrieb etwa einen Zeitraum von zwei Jahre in Anspruch nehmen werden. Deshalb haben die Ministerpräsidenten angekündigt bis zum Jahresende einen entsprechenden 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu verabschieden. Ein erster offizieller Entwurf soll spätestens im Herbst vorliegen.

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