#CCC

Haste ma ne Kulturwertmark?

von , 1.5.11

Als ich das Wort „Kulturwertmark“ das erste Mal hörte, musste ich sofort an das Foto denken, das der Sprecher des Chaos Computer Clubs, Frank Rieger, gern beim Twittern verwendet. Es wirkt sehr deutsch und ungeheuer markig. Aber mit Namensgebungen hatte das Netz zuletzt ja sowieso Probleme.

Deutsch wirkt auf mich auch das Konzept, das der Chaos Computer Club (der sich selbst wahrscheinlich nie freiwillig in „Rechenmaschine Reichs Ordnung“ umbenennen würde) zur Neubelebung einer alten Debatte vorgelegt hat: Wie können die berechtigten (Überlebens-)Interessen der Kreativen und die kulturellen Interessen der Netznutzer so aufeinander abgestimmt werden, dass beide Seiten gut damit leben können? Wie könnte eine Kooperation in der digitalen Praxis aussehen?

Da die Idee der Kulturflatrate seit einiger Zeit im Schützengraben feststeckt, weil die Gegner a) gut organisiert und b) hochgradig abwehrbereit sind, wollte der CCC die verhärteten Fronten etwas lockern. Denn schließlich geht es…

„…um den Erhalt einer breiten, bunten, schöpferischen Kulturlandschaft mit möglichst großer Vielfalt. Und es geht um den möglichst niederschwelligen, für alle erschwinglichen Zugang zu den Werken, die in dieser Landschaft erblühen (sic!).“

Aus diesem Grund wurde im CCC „seit Sommer 2009 ein Vorschlag debattiert, wie ein vollständig neuer Ansatz aussehen könnte.“ Ein Ansatz, der die Lage aus einem anderen Blickwinkel betrachtet als das gewöhnlich die Verwerter und Urheber tun. Dem CCC ging es ganz klar um die Nutzerperspektive.

Neu am CCC-Konzept ist deshalb vor allem das Ziel. Der Club möchte den Anteil des Gemeineigentums an der Kultur (die Allmende) stark ausweiten. Denn für viele Netz-Nutzer ist es eine ärgerliche Hemmschwelle, ständig auf irgendwelche urheberrechtlichen Verbotsschilder zu stoßen. Gut aufbereitetes Wissen und kulturelle Leistungen sollten deshalb so rasch wie möglich in den Besitz der Gemeinschaft übergehen. Ein veralteter (geistiger) Eigentumsbegriff verhindere die Entfaltung der postindustriellen Gesellschaft.

"Dass der CCC wegen seines (sozialistischen) Vorschlags nicht sofort in der Luft zerrissen wurde, liegt wohl allein daran, dass man dieser altehrwürdigen Institution im Netz wie in der FAZ gehörigen Respekt entgegenbringt."

Um das Ziel einer Vergrößerung der Allmende zu erreichen, sind beachtliche finanzielle und organisatorische Mittel nötig. Der CCC stützt sich dabei im Großen und Ganzen auf Überlegungen, die schon vor vielen Jahren diskutiert worden sind oder – unter anderen Namen – längst existieren. Der CCC hat sie lediglich neu abgemischt (Remix).

Sein „Kulturwertmark“-Modell basiert – grob gesagt – auf der Verzahnung der Kulturflatrate (einer der Rundfunkgebühr ähnlichen Abgabe) mit dem Micropayment-Bezahlmodell flattr, das die Verteilung der eingezahlten Summen den Nutzern überlässt.

Internetnutzer sollen künftig also eine Abgabe von (zunächst) 5 Euro im Monat bezahlen. Dafür erhalten sie in gleicher Höhe Wertmarken, die sie – nach Belieben – auf die Netzinhalte „kleben“ können, die ihnen gefallen. Nach Ablauf eines Monats/eines Quartals erhalten die Schöpfer der genutzten und „geflatterten“ Werke die ihnen durch Wertmarken zugewiesenen „Honorare“.

So weit nichts Neues. Eine Abgabe auf Breitbandanschlüsse habe ich schon 2008 vorgeschlagen (und andere vermutlich noch früher). Aber auch das flattr-Modell wurde nicht vom CCC erdacht – obwohl der Club in seinem Konzeptpapier diesen Anschein mit einem Verweis auf frühere “Trinkgeld-Ideen” erwecken möchte.

 

Die allmähliche Einführung der Gemeinwirtschaft per Ratenzahlung

Nun zum eigentlich Revolutionären: Das Grundstürzende am CCC-Konzept ist, dass die durch die Wertmarkenvergabe erzielten „Honorare“ nach oben gedeckelt werden sollen. Ist eine festgelegte Summe erreicht, steht das Werk ab sofort allen Nutzern frei zur Verfügung.

„Wird ein zuvor festgelegter Schwellwert erreicht, fallen die Verwertungsrechte für das Werk automatisch in den Besitz der Öffentlichkeit und stehen fortan unter einer freien Lizenz.“

Das ist ein faszinierender (genossenschaftlicher) Gedanke: Die allmähliche Einführung der Gemeinwirtschaft per Ratenzahlung. Doch leider verliert der Gedanke ein wenig von seinem anfänglichen Zauber, wenn man die beigefügten Durchführungsbestimmungen liest. Denn aus der Idee ergeben sich zwangsläufig praktische Fragen: Wer sammelt die Gebühren ein? Wer gibt die Wertmarken aus? Wer wickelt die Ausschüttungen an die Künstler ab? Wer legt die Obergrenzen für die Honorare fest? Wer beschließt die Quoten? Wer sitzt in welchen Gremien? Und: Wann ist ein Künstler überhaupt wahrnehmungsberechtigt?

Zwar lehnt der CCC das existierende Konzept der Tantiemen-Ausschüttung durch so genannte Verwertungsgesellschaften ab und bezeichnet diese als „gescheitert und verharzt“, aber seine eigene Alternative sieht nicht viel anders aus. Nur heißt die Institution, die künftig alles regeln soll, nicht Verwertungsgesellschaft, sondern Stiftung! In ihr sollen nicht nur die Urheber, sondern auch die Nutzer vertreten sein. Der CCC setzt dabei auf eine öffentlich-rechtliche, paritätisch von Nutzern und Kreativen besetzte Stiftung, deren Gremien gewählt werden:

„Wir schlagen vor, das System als eine vom Staat initial finanzierte, aber vollständig unabhängige Stiftung zu realisieren, die von den Ländern Hilfe beim Erheben der Beiträge erhält…“

„Die Stiftung muss finanziell so ausgestattet werden, dass sie den fortlaufenden Betrieb inklusive aller notwendigen Organe (wie Schiedsgerichte, Softwareentwicklung, technischer Betrieb etc.) aus den Stiftungserträgen bestreiten kann.“

2008 hatte ich die Errichtung einer „Internet-Anstalt öffentlichen Rechts“ in die Debatte geworfen, mir aber damals prompt die Finger bei den vielen neoliberalen Anarchisten im Netz verbrannt. Denn alles, was auch nur entfernt an ARD, ZDF oder GEZ erinnert, gilt in gewissen Kreisen als Achse des Bösen. Deshalb wirkt der Vorschlag einer neutralen Stiftung viel besser. Aber eine Stiftung, deren Betrieb vom Staat gewährleistet wird, kommt – Hand aufs Herz – einer „Anstalt des öffentlichen Rechts“ doch wieder recht nahe.

 

Vielleicht wäre die Reform der Verwertungsgesellschaften ein erster Schritt

Dass der CCC wegen seines (sozialistischen) Vorschlags nicht sofort in der Luft zerrissen wurde, liegt wohl allein daran, dass man dieser altehrwürdigen Institution (im Netz wie in der FAZ) gehörigen Respekt entgegenbringt.

Je mehr man aber ins Detail geht, desto schwieriger wird es. Denn hier zeigt sich eine rein quantitative Kultur-Auffassung. Wer in den vergangenen Jahren miterlebt hat, wie schwer es schon Zeitungsverlegern und Journalisten-Gewerkschaften fiel, bei der Aushandlung „angemessener“ Vergütungsregeln sinnvolle Text- und Bewertungs-Kategorien für alle erdenklichen Inhalte festzulegen, kann sich vorstellen, wie unermesslich die Aufgabe ist, die auf eine „Kulturwertmark-Stiftung“ hereinbräche.

Die Künstler sollen, laut CCC, ihre Werke zunächst in einem Online-Verfahren bei der Stiftung registrieren lassen, natürlich mit Hilfe eines „niederschwelligen Meldesystems“. Als freier Journalist weiß ich allerdings, wie „niederschwellig“ schon das Online-Meldesystem der „Verwertungsgesellschaft Wort“ ist: der reinste Horror. Aber lesen wir weiter im CCC-Konzept:

„Von jedem Werk ist bei Einreichung eine digitale Kopie bei der Stiftung in einem unverschlüsselten, DRM-freien Format entsprechend den Vorgaben der Satzung zu hinterlegen…“

Problematisch (um nicht zu sagen nordkoreanisch) wird das CCC-Modell vor allem dann, wenn es um die Festlegung von Honorar-Obergrenzen für unterschiedliche Kunstwerke, die Quotierung bestimmter Inhalte oder den abrupten Übergang in die Gemeinfreiheit geht. Bei der Festlegung z.B. von Obergrenzen bietet das CCC-Modell zwei Möglichkeiten:

„Die erste ist eine generelle Festlegung etwa je nach Umfang des Werks, seiner Schöpfungshöhe und dem zur Erstellung nötigen Aufwand. Die zweite ist, den Künstler die Höhe selbst festlegen zu lassen.“

Allerdings würde die Stiftung eingreifen, wenn abzusehen ist, dass der Künstler durch „unrealistisch hohe Schwellwerte“ den Übergang seiner Werke in die Allmende verhindern will. Eine Kommission könnte dann festlegen, wie teuer das Kunstwerk maximal sein darf. Und nach fünf Jahren ist sowieso Zapfenstreich. Dann geht…

„…automatisch jedes Werk in die Allmende über, unabhängig von den bis dahin aufgelaufenen Zahlungen.“

Die Verwaltung des neuen Gemeineigentums soll im Übrigen die „Deutsche Zentralbibliothek“ übernehmen (wer immer das sein mag). Doch selbst an die analoge Welt ist schon gedacht:

„Physische Werke (Plastiken, Bilder etc.) kommen in einen Kunstwerke-Pool, aus dem sich die deutschen Museen für Ausstellungen bedienen können.“

An dieser Stelle hatte ich kurzfristig Zweifel: Ist es vielleicht doch eine Satire!? Nein, der CCC meint es ernst. Der Club plädiert sogar für eine Wertmarken-Quotierung nach bestimmten Sparten…

„…so dass etwa nur 20 Prozent der Punkte in der Sparte Popmusik vergeben werden können.“

Vieles, was ich im Konzept lese, existiert so oder so ähnlich bereits bei den Verwertungsgesellschaften (und wird im Netz entsprechend verhöhnt). Vielleicht sollte man sich also die Praxis in den Verwertungsgesellschaften erst einmal genauer anschauen. Vielleicht würde es ausreichen, diese Gesellschaften entsprechend zu reformieren.

 

So viel Regelungswut hätte man dem CCC gar nicht zugetraut

Das Konzept des Clubs ist gut gemeint und reinen Herzens geschrieben. Aber ich kann mir das Gerangel und Gefeilsche in der geplanten Superstiftung schon jetzt lebhaft vorstellen. Ein Abspecken der Allzuständigkeit würde dem Konzept vielleicht gut tun. Auch eine Dezentralisierung. Sonst ist die Superstiftung am Ende noch intransparenter als das Gros der Verwertungsgesellschaften.

Als „Gegenleistung“ (für was eigentlich?) möchte der Chaos Computer Club das Urheberrecht im Sinne der Nutzer novelliert sehen. Das heißt, er möchte eine „deutliche Verkürzung der Schutzfristen“ für die Werke von Künstlern und eine Beschränkung der straf- und zivilrechtlichen Verfolgung von Filesharing auf jene Verstöße, „die zum Zwecke der profitorientierten Gewinnerzielung erfolgen.“

Diesen beiden letztgenannten Punkten kann ich voll zustimmen. Aber vieles, was zwischen dem hehren Ziel der Allmende und der Reform des Urheberrechts an bürokratischer Regelungswut aufblitzt, muss noch genauer durchdacht werden. Und ein Letztes: Wer kulturelle Leistungen derart umfassend bewerten, katalogisieren und zuordnen möchte, soll bitte kein böses Wort mehr über die GEMA verlieren.

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Crosspost von Wolfgang Michals Blog.

 

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