#Bildagentur

Gratisbilder für alle – attraktiv oder gefährlich?

von , 10.3.14

Die FAZ titelte euphorisch: “Gratisfotos für Blogger: Getty für alle!“ Hintergrund war die Ankündigung der Bildagentur Getty Images, es künftig Bloggern zu gestatten, unter gewissen Voraussetzungen Bilder aus dem Katalog der Bildagentur kostenlos einzubinden.

Der geschätzte Kollege Thomas Schwenke hat die Änderungen der Nutzungsbedingungen von Getty Images genauer unter die Lupe genommen und kommt zu einem gemischten Fazit. Fünf Aspekte sollte man im Auge behalten:

  • Die neuen Regeln gelten nicht für eine gewerbliche oder geschäftliche Nutzung.
  • Die Nutzungs-/Lizenzbedingungen von Getty Images müssen exakt beachtet werden, sonst drohen (weiterhin) Abmahnungen.
  • Die Nutzung ist nur für redaktionelle Zwecke erlaubt, also im Zusammenhang einer konkreten Berichterstattung; eine Einbindung zur bloßen Verschönerung ist nicht gestattet.
  • Die Einbindung auf diffamierende, pornografische oder anderweitig ungesetzliche Weise ist nach den Nutzungsbedingungen untersagt.
  • Getty Images behält sich vor, diese Lizenz jederzeit ohne Vorankündigung zu widerrufen.

Diese Einschränkungen sind vor allem deshalb problematisch, weil ihre Reichweite z.T. unklar ist. Einerseits ist die Einbindung zwar nur zu redaktionellen Zwecken statthaft, andererseits ist eine Verwendung aber in einem diffamierenden bzw. ungesetzlichen Kontext untersagt. Einer kritischen Berichterstattung oder Meinungsäußerung wird nun allerdings häufiger unterstellt, dass sie rechtsverletzend sei. Läuft man in so einem Fall schon Gefahr, dass man auch die Bilder von Getty unzulässig benutzt?

Wo die Grenze zur geschäftlichen Nutzung verläuft, ist ebenfalls unklar. Viele Blogs beinhalten Werbung oder haben einen Sponsor. Ist damit die Grenze zur geschäftlichen Nutzung bereits überschritten?

Auch datenschutzrechtlich erscheint die Nutzung nicht unproblematisch. Die Bilder werden mittels eines iFrame eingebunden. Wie der Kollege Schwenke erläutert, lässt Getty Images ausdrücklich und offenbar bewusst offen, ob die übermittelten Daten für Trackingzwecke gespeichert werden. In den Nutzungsbedingungen heißt es hierzu:

Getty Images (oder von Getty Images beauftragte Dritte) sind berechtigt, Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des eingebetteten Viewers und eingebetteter Getty Images-Inhalte zu erfassen, und behält sich das Recht vor, im eingebetteten Viewer Werbung anzuzeigen oder seine Nutzung anderweitig kommerziell auszuwerten, ohne Sie hierfür zu entschädigen.

Diese Regelung ist wegen ihrer Unbestimmtheit schwerlich mit deutschem und europäischem Datenschutzrecht vereinbar und lässt letztlich offen, welche Daten getrackt und wie sie anschließend weiterverarbeitet werden.

Getty Images ließ Urheberrechtsverletzungen in Deutschland übrigens bislang von der Kanzlei Waldorf Frommer abmahnen, die mittlerweile führende Abmahnkanzlei im Bereich des Filesharings.

Meines Erachtens sollte sich jeder Blogger genau überlegen, ob er das Angebot von Getty Images tatsächlich annehmen will.

Crosspost von internet-law

Siehe auch: Bilder von Kaffeetassen machen Augenkrebs

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