#Facebook

“Facebook-Gesetz” – Eine Ehrenrettung

von , 28.6.17

Als ich von den ersten Planungen zum sogenannten „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, im Volksmund „Facebook-Gesetz“ genannt, gelesen habe, war ich hin und her gerissen. Auf der einen Seite war ich froh, dass ein Versuch zur Regulierung der Plattformen zur Hasskriminalität unternommen wurde. Auf der anderen Seite war ich sehr besorgt, dass es zu einer Übersteuerung und damit Einschränkung der Meinungsfreiheit kommen könnte. Nach vielen Gesprächen und Lektüre bin ich fest überzeugt: Dies ist ein richtiger, vernünftiger Schritt, der die Kritik nicht verdient, die er bekommt.

Die Opfer von Hasskriminalität verdienen nicht nur rechtsstaatlichen Schutz, sondern unsere Solidarität. Sicher, wer im Netz diskutiert, muss sich – wie im Offline-Leben – mitunter ein dickes Fell zulegen, denn wer klare Kante zeigt, muss damit rechnen, dass klare Kante zurückkommt. Aber es gibt Grenzen – offline wie online. Die Überschreitung dieser Grenzen muss sanktioniert werden, die Täter von Hasskriminalität bestraft und das Objekt der Hasskriminalität – der Post – muss verschwinden. Für mich sind Ausgangspunkt jeder Diskussion über das Facebook-Gesetz die Opfer.

Schon jetzt kann Hasskriminalität im Netz strafverfolgt werden, dafür braucht es kein neues Gesetz. Aber es braucht ein Gesetz, damit der Hasspost aus dem Netz zügig verschwindet, denn das funktioniert nach wie vor nicht vernünftig. Zunächst mal ist festzuhalten, dass sich das Gesetz nur auf schwerwiegende strafrechtliche Sachverhalte bezieht.Ich empfehle, mal die verschiedenen Straftatbestände durchzusehen, die in Paragraf 1 des Gesetzentwurfs erwähnt werden: Volksverhetzung, Gewaltdarstellung, Anleitung der Begehung einer schweren Straftat, etc. Es geht nicht um Fake News, es geht nicht um eine einfache Beleidigung, es geht nicht um Falschbehauptungen, es geht nicht um Urheberrechtsverletzungen.

Sicher ist es unumstritten, dass dieser Dreck von den Sites verschwinden soll, und zwar schnell. Dass Betreiber von Sites dazu angehalten werden, dies zügig zu tun, finde ich auch richtig. Das Problem entsteht ja erst mit den Grenzfällen, also jenen Inhalten, wo nicht sofort auf der Hand liegt, ob der Post beispielsweise volksverhetzend ist oder nicht. Diese Grenzfälle sind es, die die Kritiker des Gesetzentwurfes auf den Plan rufen.

Paragraf 1, Abs. 1 des Gesetzentwurfes ist zur Beurteilung aufschlussreich. Dort wird festgelegt, dass das Gesetz nicht für „Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden“ gilt. Da die Grenzen zwischen sozialen und journalistisch-redaktionellen Plattformen äußerst verschwommen sind und weiter verschwimmen werden, ist die rechtlich unterschiedliche Betrachtung meiner Meinung nach Ursache des Missverständnisses der Gesetzeskritiker.

 

Wir können doch nicht ernsthaft aufhören, vernünftige und notwendige Gesetze zu erlassen, die zu unserer Demokratie, unserem Rechtsstaat und unseren Überzeugungen passen, nur weil sie verschlimmert oder missbraucht werden können?

 

Journalistisch-redaktionelle Plattformen müssen laut Rundfunkstaatsvertrag einen Verantwortlichen für die Website benennen. Dies entspricht dem V.i.S.d.P. (Verantwortlicher im Sinne des Presserechts) von Printprodukten. Dies ist Ursache einer recht peniblen Durchforstung von Userposts auf Websites wie bild.de, spiegel.de, focus.de und anderen. Da ist nämlich jemand, der zur Verantwortung gezogen werden kann. Ich möchte die journalistisch-redaktionelle Plattform sehen, die Posts, bei denen der volksverhetzende Inhalt zweifelhaft ist, nicht von ihrer Site löschen. Die Risiken für die im Impressum genannte Chefredaktion sind viel zu hoch. Die Löschpraxis der journalistisch-redaktionellen Plattformen ist de facto viel weitergehender, nämlich bei einem Verstoß gegen die jeweiligen Community-Standards, und das muss nichts mit Strafrecht zu tun haben.

Daher kann ich die Angst, dass Facebook zukünftig ganz rigide zu Ungunsten der Meinungsfreiheit entscheiden wird, zwar nachvollziehen, aber die Schlussfolgerung teile ich nicht. Wieso soll für mehr Meinungsfreiheit bei Facebook als bei spiegel.de oder focus.de gekämpft werden? Dass die Bedeutung der Meinungsfreiheit bei Facebook systematisch weiter ausgelegt werden muss als in den Foren populärer Nachrichtensites in Deutschland, macht nur dann Sinn, wenn ich bereits den Hegemonialcharakter, den Facebook im digitalen öffentlichen Raum beansprucht, anerkenne und dauerhaft akzeptiere. Aber den will ich gerade nicht anerkennen, sondern ihm das Primat der Politik entgegensetzen. Daher ist die Regulierung der sozialen Plattformen, um sie ein Stück weit an die Regulierung journalistisch-redaktioneller Plattformen heranzuführen, richtig.

Mitunter wird eingewandt, dass das Gesetz nur ein Einstieg sein könnte zu Schlimmerem; und es wird befürchtet, dass es als Blaupause für Antidemokraten wie Erdogan oder Lukaschenko dienen könnte, in ihren Ländern die Meinungsfreiheit noch weiter einzuschränken. Doch wir können doch nicht ernsthaft aufhören, vernünftige und notwendige Gesetze zu erlassen, die zu unserer Demokratie, unserem Rechtsstaat und unseren Überzeugungen passen, nur weil sie verschlimmert oder missbraucht werden können?

Es ist doch vollkommen bigott, auf der einen Seite Grenzfälle von Hasskriminalität im Zweifel zu verteidigen, ohne laut und deutlich die Onlinemediensites zu kritisieren, dass sie Leserkommentare noch viel aggressiver löschen, nämlich schon bei Verstößen gegen Communitystandards. Für mich verteidigt Heiko Maas mit dem Gesetzentwurf die Meinungsfreiheit, weil er die Meinung der anderen, also der Opfer von Hasskriminalität, zu schützen sucht.

 


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