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DFB-Urteil zum “Skandalspiel”: Nichts ist so entlarvend wie ein misslungener Vergleich

von , 21.5.12

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Montagnachmittag in Frankfurt den Einspruch von Hertha BSC Berlin gegen die Spielwertung des Bundesliga-Relegationsrückspiels gegen Düsseldorf als unbegründet zurückgewiesen. Der Einspruch habe keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen sei, so der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz nach der Entscheidung:

„Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden.“

Damit bleibt das 2:2-Endresultat zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin vom 15. Mai 2012 bestehen. Soweit, so dumm für die Hertha-Verantwortlichen, die vergeblich argumentiert hatten, ihre Spieler hätten Todesangst, Tränenfluss und Traumata erlitten, weil hunderte jubelnde Fortuna-Fans kurz vor dem Schlusspfiff den Platz gestürmt hatten. Pech gehabt. Auch ein vorzeitiger Samenerguss ist schließlich eine sexuelle Störung und kein Verbrechen.

Hertha wiederum hat inzwischen Revision eingelegt. Schließlich geht es laut Hertha-Anwalt Schickhardt um, nun ja, wenn schon nicht den Weltfrieden, dann doch um „historische Maßstäbe“. Nur ein Wiederholungsspiel (und der Verbleib der Hertha in der ersten Liga), so seine Logik, könne den „Spielbetrieb vor Verrohung, Anarchie und Gewalt (…) sichern. Vielleicht ist das die letzte Chance“. In Anbetracht der Tatsache, dass es die Hertha-Fans waren, die lange vor Spielende Bengalos auf Platz und Spieler warfen, liegt die Vermutung nahe, dass es sich genau umgekehrt verhält. Aber sei’s drum. Das alles bringt den FC Köln nicht zurück in die erste Liga.

Revidieren sollte die DFB-Sportgerichtsbarkeit aber bei der Berufungsverhandlung wenigstens die Urteilsbegründung. Diese zeigt: auch richtige Entscheidungen können beknackt begründet werden. So zitieren verschiedene Medien den Vorsitzenden Richter übereinstimmend mit den Worten:

„Es kann nicht so weit gehen, dass wir psychische Beeinträchtigungen zulassen. Das würde die Zukunft bedeuten: wird ein farbiger Spieler nach 20 Minuten rassistisch beleidigt und trifft keinen Ball mehr, könnte man immer auf psychische Beeinträchtigung plädieren. Das darf nicht sein.“

Nein, DAS darf natürlich nicht sein… Ludwig Thoma wiederum zitieren verschiedene Quellen übrigens mit dem folgenden Satz:  „Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande.” Nichts ist jedenfalls so entlarvend wie ein misslungener Vergleich.

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