#Fortschritt

Das „Riepl‘sche Pferd“

von , 9.1.13

1913 hat Wolfgang Riepl in seiner Dissertation “Das Nachrichtenwesen des Altertums” als “Grundgesetz der Entwicklung des Nachrichtenwesens” angegeben, es komme langfristig gesehen nie zur völligen Verdrängung älterer durch neue Nachrichtenmittel. Es firmiert seit den 70er Jahren unter dem Begriff Rieplsches “Gesetz” und wird noch heute weithin als gültige Regel in der Kommunikationswissenschaft akzeptiert.

Professor (schmunzelnd): Was sagt Ihnen das „Riepl’sche Gesetz“?

Student (beißt sich auf die Unterlippe): Hm …

Professor (geduldig): Was besagt das „Riepl’sche Gesetz“?

Student (holt tief Atem): Seit uralten Zeiten ist das Pferd ein treuer Freund und Gehilfe des Menschen. Eisenbahn, Kraftwagen und Zugmaschinen haben es nicht verdrängen können. Es zieht die Lasten, trägt den Soldaten im Krieg und Frieden, hilft den Bauern das Feld umpflügen und sein Getreide einfahren.

Professor (mürrisch): Das besagt das „Riepl’sche Gesetz“?

Student (lächelt versonnen): Ja, so habe ich es gelesen.

Professor (sprachlos, dann): Wo?

Student (eifrig): Im Buch „Lebenskunde“. Band 1, 2. Auflage, Wien 1942, S. 109.

Professor (wieder schmunzelnd): Aber das sind doch alte Kamellen aus dem Gründungsjahr des Wiener Instituts für Zeitungswissenschaft.

Student (schweigt betreten, macht dann eine Bewegung, als wollte er aufstehen)

Professor (gütig): Aber nein doch. Lassen wir das „Riepl’sche Gesetz“ einmal beiseite. Ich stelle Ihnen eine andere Frage. Was besagt das Unverdrängbarkeitsgesetz?

Student (zaghaft): Seit uralten Zeiten ist das Pferd ein treuer Freund und Gehilfe … (bricht ab)

(Stille)

 

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