#Anhörung

Anhörung zum Leistungsschutzrecht am 28. Juni: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit? [Update]

von , 23.6.10

Am kommenden Monat, dem 28. Juni 2010, wird das Bundesjustizministerium eine Anhörung zum Thema “Leistungsschutzrecht für Verleger” durchführen. Die Justizministerin hatte dies in ihrer “Berliner Rede zum Urheberrecht” bereits angekündigt. Die Anhörung soll die erste in einer Reihe von Konsultationen zum “Dritten Korb” der Urheberrechtsnovelle sein.

Die Anhörung wird von 10.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr in den Räumen des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Raum 4 – 6, Reichstagsufer 14 in 10117 Berlin stattfinden.

Die Tagesordnung:

I. Leistungsschutzrecht für Presseverleger
1. Ziele eines Leistungsschutzrechts
2. Schutzgegenstand/Anknüpfungsgegenstand
3. Schutzrechtsinhaber
4. Schutzumfang
5. Schranken
6. Schutzdauer
7. Sonstige Fragen

II. Leistungsschutzrecht für Verleger von Bildungsmedien

Zu der Veranstaltung eingeladen hat der parlamentarische Staatssekretär Max Stadler offenbar zahlreiche Verbände und die Vorsitzenden von vier Bundestagsausschüssen – darunter auch des Unterausschusses Neue Medien.

Bislang nicht eingeladen ist die Presse. Seit einer Woche liegt beim Justizministerium unsere Anfrage vor, ob die Anhörung presseöffentlich durchgeführt werden wird. Bis heute haben wir keine Antwort erhalten – und werden weiter vertröstet.

Während also in der Internet-Enquete munter über “neue Formen der Teilhabe” und “neue Partizipationsformen” philosophiert wird, veranstaltet ein FDP-Ministerium zu einem internetpolitisch hoch relevanten Thema eine Hinterzimmer-Anhörung – ausgerechnet in den Räumen des Bundespresseamtes. Ein neues Gesetz über die Vergütung der Presse wird verhandelt, aber ohne Anwesenheit der berichterstattenden Presse selbst.

Das ist schon ein erstaunlicher Vorgang.

Update: Ein Carta-Vertreter kann nun als Teil der interessierten Öffentlichkeit an der Anhörung teilnehmen.

Dank auch an Lars Klingbeil, MdB und SPD, der uns gemailt hat: “Die Zeit der Hinterzimmerabsprachen muss gerade bei netzpolitischen Themen vorbei sein. Ein für das Internet so zentrales Thema wie das Urheberrecht gehört in die Öffentlichkeit. Gerade weil das geplante Leistungsschutzrecht Autoren und Journalisten direkt betrifft.”

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