#"Meine Sicht der Dinge"

Abmahnwesen entschärft – ein bisschen

von , 10.7.13

Henry Steinhau schreibt bei iRights.info:
 

Die neuen Regelungen könnten einen Rückgang des Abmahngeschäfts beim Filesharing bewirken. Offen bleibt, ob Schlupflöcher tatsächlich gestopft werden.

 
Der berüchtigte fliegende Gerichtsstand wurde abgeschafft: Er verhalf etwa den Pressekammern in Hamburg, Köln und München zu fragwürdigem Ruhm, da die Kläger dort mit eher günstigen Urteilen rechnen konnten.
 

[..] der sogenannte Gegenstandswert einer ersten Abmahnung – etwa für das Hochladen urheberrechtlich geschützter Werke – [wird] unter Umständen nun bei 1.000 Euro gedeckelt, der „Verbraucherpreis” damit auf 155,30 Euro begrenzt.

 
Allerdings gibt es hier weiterhin das Hintertürchen der Gewerblichkeit – die Richter müssen weiterhin entscheiden, ob diese gegeben ist, bzw., ob der vom Kläger angesetzte Schaden tatsächlich weit über diese Summe hinausgeht.

Einen Kommentar sowie die neuen Paragrafen 104a und 97a im Wortlaut hat iRights.info »
 

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