#Alliierte

Abgrund an Landesverrat

von , 19.7.13

In der Debatte um das Prism-Programm der USA sind zwei Dinge zu unterscheiden: Zum einen die Aufklärung über die Frage, was im Rahmen dieses Programms tatsächlich seitens der NSA gemacht wird. Hier sind wir seit der Aufdeckung durch Edward Snowden gut vorangekommen. Die zweite Frage betrifft die politischen Folgen dieser Erkenntnisse. Nun hat die Bundesregierung bisher eine Antwort gefunden: Zwar weiß sie noch nichts, sprich, alles nur aus den Medien, aber das, was sie nicht weiß, hält sie in Gestalt des Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich im Grundsatz für vertretbar.

Diese Strategie des Nicht-Wissens ist politisch klug. Denn erst nach dem Anerkenntnis, dass sie etwas weiß, muss sie politisch handeln. Das hieße entweder, Prism zu akzeptieren und die Folgen politisch zu vertreten, oder die Zusammenarbeit mit den USA in dieser Frage auf eine neue Grundlage zu stellen. Im ersten Fall bedeutete es die Abtretung politischer Kernkompetenzen an die amerikanische Regierung, allerdings ohne Rechtsgrundlage. Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA, der es erlaubte, die Grundrechte deutscher Staatsbürger an fremde Mächte abzutreten. Das betrifft auch Verbündete.

Die bisweilen geäußerte Vermutung, es könne einen solchen Vertrag als Relikt alliierter Rechte aus Besatzungszeiten geben, ist falsch. Wenigstens haben die Bundesregierung (inklusive der früheren Regierungsparteien) die entsprechende Vertragsgrundlage nicht genannt. Es gibt zudem im Bundesgesetzblatt keine Hinweise auf solche Verträge. Was es aber seit Adenauer gegeben haben wird: Die politische Willenserklärung deutscher Bundeskanzler, die nachrichtendienstliche Tätigkeit ehemaliger Besatzungsmächte aus übergeordneten Erwägungen zu dulden. Nur so sind die entsprechenden Aussagen etwa von Egon Bahr zu verstehen.

Es sind keine Gründe ersichtlich, warum eine heutige Bundesregierung diese Duldung fortsetzen sollte. Dafür sprechen weder außen-, noch sicherheits-, oder gar bündnispolitische Erwägungen.

Die USA haben übrigens in ihren bisherigen Stellungnahmen ihre Überwachungspraxis vor allem mit realpolitischen Argumenten begründet; Spionage sei eine übliche politische Praxis im Staatensystem. Das ist richtig: Die USA handeln aus dieser Perspektive weder völkerrechtswidrig, noch verstoßen sie gegen amerikanisches Recht. Eine Wanze des BND im Oval Office des Weißen Hauses ist in gleicher Weise zu betrachten: Sie ist weder völkerrechtswidrig, noch verstößt sie gegen deutsches Recht. Der amerikanische Präsident genießt nicht den Grundrechtsschutz des Grundgesetzes. Das nur als Hinweis.

So ist es kaum zu erwarten, dass irgendeine Bundesregierung die Überwachungspraxis der NSA politisch legitimieren könnte. Es käme ihrer Selbstaufgabe gleich.

Nun stellt sich daher die Frage, wann dieser Zustand des Nicht-Wissens enden könnte. Dafür gibt es einen aktuellen Fall: In Wiesbaden baut die US-Army auf einer von der Bundesrepublik überlassenen Liegenschaft ein Abhörzentrum. Genaueres wisse man nicht, so die Bundesregierung.

Um das zu überprüfen, hilft ein Blick in die bekannten Verträge zur Stationierung ausländischer Truppen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtsgrundlage findet man im Zusatzabkommen zum Nato-Truppenabkommen in der Fassung vom 18. März 1993. Der Umgang mit solchen Liegenschaften wird in den Artikeln 48 ff. geregelt. Im Wiesbadener Fall interessiert der Artikel 53 Absatz 1:
 

Eine Truppe und ein ziviles Gefolge können innerhalb der ihnen zur ausschließlichen Benutzung überlassenen Liegenschaften die zur befriedigenden Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Maßnahmen treffen.

Für die Benutzung solcher Liegenschaften gilt das deutsche Recht, soweit in diesem Abkommen und in anderen internationalen Übereinkünften nicht etwas anderes vorgesehen ist und sofern nicht die Organisation, die interne Funktionsweise und die Führung der Truppe und ihres zivilen Gefolges, ihrer Mitglieder und deren Angehöriger sowie andere interne Angelegenheiten, die keine vorhersehbaren Auswirkungen auf die Rechte Dritter oder auf umliegende Gemeinden und die Öffentlichkeit im allgemeinen haben, betroffen sind.

Die zuständigen deutschen Behörden und die Behörden einer Truppe konsultieren einander und arbeiten zusammen, um auftretende Meinungsverschiedenheiten beizulegen.” (Hervorhebungen vom Verfasser)

 
Die von den Linken geäußerte Vermutung, die Stationierungsmächte könnten auf der Grundlage des ersten Satzes machen, was sie wollen, ist falsch. Der erste Satz soll lediglich die Handlungsfähigkeit der allierten Truppen im Verteidigungsfall sicherstellen. Der Westen, so haben wir gelernt, wird dabei zuweilen sogar am Hindukusch verteidigt. Das bedeutet unter anderem, die Nutzung deutscher Standorte durch die amerikanische Armee für weltweite Operationen sicherzustellen. Diese Einsätze kann man politisch ablehnen. Das ginge aber nur durch Kündigung der entsprechenden Bündnisverträge – und bedeutete am Ende den Abzug der US-Einheiten aus Deutschland. Dafür gibt es keine Mehrheit in der deutschen Politik.

Nur geht es in diesem Fall nicht um solche Einsätze. Das Abfangen und Auswerten der gesamten deutschen Online-Kommunikation ist wohl kaum mit Verteidigungspflichten zu erklären. Aber um diese Schritt geht es noch gar nicht. Es geht erst einmal um den möglichen Erkenntnisgewinn der Bundesregierung. Sie soll nicht unwissend sterben.

Es gilt in den Liegenschaften der US-Army nach Art. 53 Absatz 1 “deutsches Recht, wenn es vorhersehbare Auswirkungen auf die Rechte Dritter oder auf umliegende Gemeinden und die Öffentlichkeit” gibt. Das ist mehr als deutlich. Die Bundesregierung hat diese Auswirkungen von Prism als mögliche Folge ausdrücklich bejaht. Und daher hat sie natürlich jeden Grund, etwa im Fall des NSA-Abhörzentrums in Wiesbaden (aber nicht nur dort), jenen Passus im Vertrag umzusetzen, der lautet:
 

Die zuständigen deutschen Behörden und die Behörden einer Truppe konsultieren einander und arbeiten zusammen, um auftretende Meinungsverschiedenheiten beizulegen.

 
Das hat eine Konsequenz: Nach den Konsultationen kann nicht mehr die Rede davon sein, die Bundesregierung wisse nichts. Dafür braucht man noch nicht einmal nach Washington zu fahren. Es ist übrigens nicht anzunehmen, dass die USA ihre Konsultationspflichten nicht ernstnehmen werden. Ansonsten gibt es den Art. 53 Absatz 3:
 

“Bei der Durchführung der in Absatz (1) vorgesehenen Maßnahmen stellen die Truppe und das zivile Gefolge sicher, dass die deutschen Behörden die zur Wahrnehmung deutscher Belange erforderlichen Maßnahmen innerhalb der Liegenschaften durchführen können.”

 
Bisher hat die Bundesregierung erfolgreich suggeriert, sie habe keine Handlungsmöglichkeiten. Sie sei allein auf den guten Willen der USA angewiesen. Das ist eine bewährte Übung in der deutschen Politik. Es entlastete alle Bundesregierungen von der Zumutung, unangenehme Entscheidungen zu treffen. Diese Form der Drückebergerei wurde dabei bis heute von der Wählerschaft belohnt. Wer keine Entscheidungen treffen muss, braucht sie nicht öffentlich zu vertreten. Hinter dem breitem Rücken der USA ließ sich zudem in jeder Hinsicht trefflich moralisieren – und zwar von ganz links bis ganz rechts. Diese Zeiten, so ist zu hoffen, sind bald vorbei.

Das Truppenstationierungsabkommen bietet daher alle erforderlichen Grundlagen, um aktiv das Nicht-Wissen beenden zu können. Es formuliert sogar eine politische Verpflichtung. Ansonsten haben wir es mit dem zu tun, was Konrad Adenauer irrtümlicherweise in der Spiegel-Affäre konstatierte: Einen Abgrund an Landesverrat.
 
Crosspost von Wiesaussieht

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