Wolfgang Michal

Tiefer hängen! Das Abendland ist nicht in Gefahr

Wolfgang Michal | 8 Kommentar(e)

  PDF


Der Streit ums Urheberrecht nimmt allmählich die grotesken Züge mittelalterlicher Religionsfehden an.

28.04.2009 | 


250 Jahre lang wurde in Europa erbittert um die Frage gestritten, ob Christus beim Abendmahl in Gestalt von Brot und Wein tatsächlich vorhanden ist (Katholiken) oder ob die Kommunionfeier lediglich an das christliche Ereignis erinnert (Reformierte). Es war ein folgenreicher Streit -  aber es war ein Streit unter Gleichgesinnten.

Und damit zum Urheberrecht.

Das Urheberrecht ist ein famoses Gesetz, auf das wir wirklich stolz sein können Leider ergeht es ihm wie dem Grundgesetz. In der Praxis sieht vieles ganz anders aus. Die Würde des Urhebers ist eben nicht unantastbar. 

Auffallend am derzeitigen Streit ist, dass die konkreten Urheber-Interessen weitgehend ausgeklammert bleiben. Es streiten nämlich nicht die Urheber, es streiten die Verwerter der Urheber mit den Internetanbietern und Nutzern über die Köpfe der Urheber hinweg. 

Das heißt: Die Verlage, die derzeit die Werke der Urheber nutzen, streiten mit denen, die künftig die Werke der Urheber nutzen wollen. Deshalb geht der Streit auch nicht um die Wahrung der Kultur, sondern schlicht um die Verteilung des Kuchens. Es geht um die Nutzungsrechte.

Dass sich die Urheber in diesem Streit auf die Seite der Altmedien schlagen (siehe die Unterschriften von Schriftstellern und Journalisten unter den Heidelberger Appell), liegt allein daran, dass die Verlage immer noch die besseren Honorare zahlen und bessere Bedingungen bieten als die Internet-Anbieter oder die (bislang nicht für Mikropayment oder Flatrate-Gebühr erwärmbaren) Netznutzer. 

Was ist das Interesse der Urheber? Die Urheber möchten, dass das Urheberrecht überhaupt erst mal zur Geltung kommt. Dort steht z.B. in Paragraph 12: „Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.“ Die Praxis sieht aber so aus: Die Altmedien diktieren alle Bedingungen des ob und wie (d.h. sie sichern sich das Recht der Nutzung ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung). Die Neumedien (Online) können noch keine ausreichenden Honorare zahlen, und die Netznutzer scheinen zu glauben, dass die Urheber am liebsten umsonst arbeiten. 

Aus diesen Gründen ist der Streit ums Urheberrecht vor allem eins: verlogen.

P.S. Einen Großteil des Netzes betrifft diese Diskussion nicht. Denn für die meisten ist das Veröffentlichen ein Hobby (so wie es halt auch gedruckte Vereinszeitungen, Tagebücher oder Geburtstagsgrüße gibt). 

Post to Twitter Artikel twittern

Artikel per E-Mail empfehlen Artikel per E-Mail empfehlen

Mehr zu: | |

8 Kommentare

  1. Wittkewitz |  28.04.2009 | 14:04 | permalink  

    Sagen wir es so, die Altvorderen haben keine neuen Geschäftsmodelle. Die Webologen saugen die Leser der Altvorderen mit kostenlosen Inhalten vom Kauf der Zeitungen ab. Da die Zeitungen sich nur noch über Werbung finanzieren wollten und den Copypreis an die Investoren abführen, gibt es ein Problem. Den Investoren präsentieren sie dieses Problem als Urheberrechtsdebatte. Damit glauben sie, einen klugen Schachzug zu fahren, weil sie hoffen, dass Politiker den Freihafen Web eingemeiden und mit Zoll belegen. Das könnte vielen Freischreibern die Leser nehmen. Die Strategie ist, dass die Leser dann wieder heim ins Reich kommen, weil sie – wenn sowieso bezahlt werden muss – lieber bei den großen Verlagen ihren Zehnt niederlegen. Die Investoren kann man bis zu diesem Sanktnimmerleinstag gut hinhalten und hat damit ein prima Argument für das schleppende Geschäft: Leser sind polygam, Politker gehorchen und die Redakteure sind sowieso zu teuer.

  2. Jeeves |  29.04.2009 | 08:32 | permalink  

    “Es streiten nämlich nicht die Urheber, es streiten die Verwerter der Urheber mit den Internetanbietern und Nutzern über die Köpfe der Urheber hinweg.”

    Sorry, aber die Urheber haben den Verwertern (ihren Verlagen, der GEMA, GVL, VG Wort etc.) zuvor dieses Recht bewusst eingeräumt. Und sie sind dankbar, dass jemand sie vertritt, denn der einzelne Urheber wäre sonst verloren gegen die Macht der Internet-Firmen, die sich alles aneignen und allein daran verdienen.

    “Die Neumedien (Online) können noch keine ausreichenden Honorare zahlen, und die Netznutzer scheinen zu glauben, dass die Urheber am liebsten umsonst arbeiten.”

    Können? Nein, die WOLLEN NICHT zahlen. Einige der Großen sind Milliarden-Unternehmen wie z.B. YouTube: sie nutzen Musik und Filme massenhaft, ohne die Urheber oder ihre Vertreter zu fragen.
    Und die, die nicht zahlen KÖNNEN, sollen ebenfalls die Finger von dem Eigentum anderer lassen. Seit wann ist das ein Grund, zu stehlen? = “Ich kann leider nix bezahlen, will’s aber haben, also nehm, ich’s mir”.

  3. Robin Meyer-Lucht |  29.04.2009 | 12:30 | permalink  

    Lieber Wolfgang,

    1. Urheberrechte sind nicht auf die professionelle, Vollzeit tätige begrenzt. Daher haben auch die “Hobby”-Schreiber Urheberrechte.

    2. Dafür, dass Urheberrechte auch etwas wert sind, braucht man Verlage — solange die Urheber nicht selbst alle ins Endkundengeschäft mit ihrer Ware wollen.

    3. Entscheidend ist die Höhe der Vergütungen. Und die sind in der Tat viel zu niedrig. Total Buyout-Verträge sind teilweise nötig, weil sich anders gar kein Geschäftsmodell entwickeln lässt oder absurd komplizierte Abrechungsmechanismen im Hintergrund laufen müssten.

    lg,

    Robin

  4. Wolfgang Michal |  29.04.2009 | 14:14 | permalink  

    Lieber Verleger Robin,
    zu 1. Geburtstagsgrüße u.ä. unterliegen aber nicht dem Urheberrecht. Siehe dazu die Einführung zum Thema “Geschützte Werke” im Urheber- und Verlagsrecht, dtv TB, 12. Auflage. Ich denke, du weißt, dass es im aktuellen Urheberrechtsstreit nicht um Hobbys geht.
    zu 2. Stimme ich im wesentlichen zu. Nur: Das Internet ermöglicht den Urhebern, wie du ja andeutest, selbst Verleger zu werden. Momentan gibt es viele Tendenzen dazu, ich bin gespannt, ob diese Versuche über das Stadium des Experiments hinauswachsen.
    zu 3. Richtig, man kann das über die Höhe der Vergütung regeln. Kann heißt aber nicht muss. Auch die Total-Buy-Out-Verträge sind nicht vom Himmel gefallen. Die gab es früher nicht (und das Geschäftsmodell funktionierte trotzdem). Früher konnte der Urheber alle Nutzungsrechte an einen Verleger vergeben, aber er musste nicht. Amerikanische Autoren z.B. streichen in Verträgen die Total-Buy-Out-Passagen einfach durch. Wenn deutsche Autoren dasselbe tun, kommt kein Vertrag zustande (Ausnahme: Promis).

    @Jeeves
    Der derzeitige Urheberrechtsstreit verdeckt, dass die Probleme zwischen den Urhebern und den Verwertern in den letzten Jahren eher größer als kleiner geworden sind. Da brauchen Sie nur mal in einem Journalisten- oder Schriftsteller- oder Musiker- oder Filmemacherverband nachfragen.

  5. Martin |  30.04.2009 | 13:50 | permalink  

    “Früher konnte der Urheber alle Nutzungsrechte an einen Verleger vergeben, aber er musste nicht. Amerikanische Autoren z.B. streichen in Verträgen die Total-Buy-Out-Passagen einfach durch. Wenn deutsche Autoren dasselbe tun, kommt kein Vertrag zustande (Ausnahme: Promis).”

    Das ist größtenteils Quatsch. Ich habe im Buchhandels- und Pressebereich im Bezug auf mich selbst oder auch Dritte, die ich mitvertreten habe, ganz andere Erfahrungen gemacht. Noch nie habe ich einen Vertrag 1:1 so unterschrieben, wie er mir im Entwurf vorgelegt wurde. Und noch nie ist ein Vertragsabschluss daran gescheitert, dass ich – teilweise garvierende – Änderungen vornehmen wollte.

    Das Problem ist ein ganz anderes. Ich habe einmal den Justitiar eines Hamburger Großverlags ganz unumwunden gefragt, ob dieser Vertrag nicht eigentlich ziemlich weit ginge und so doch praktisch von niemandem unterschrieben werden könne. Die Antwort, die er mir gab, lautete einfach: “Wir versuchen es halt erst einmal.” Und fast alle unterschreiben halt diese Verträge, ohne auch nur in irgendwelche “echte” Verhandlungen einzusteigen.

    Dies geschieht in der Regel aus purer Bequemlichkeit. Ich bekomme immer wieder erschreckend unbedarfte Antworten, wenn ich dieses Thema im Kollegenkreis anspreche. Zudem glauben immer mehr Autoren, dass sie ganz ohne Beratung auskommen können – vom Einschalten eines Agenten ganz zu schweigen.

  6. Wolfgang Michal |  30.04.2009 | 14:18 | permalink  

    @Martin
    Ich bewundere Ihren Mut, doch bevor Sie Dinge für Quatsch erklären: Lesen Sie doch mal die Webseiten von freelens.com (Fotografen) oder freischreiber.de (Journalisten). Dort finden Sie einiges zum Thema. Bei Buchverträgen mag es Ausnahmen geben.

  7. Martin |  30.04.2009 | 16:52 | permalink  

    @Wolfgang Michal
    Ich bin vor allem als freier Autor für Pressepublikationen tätig und habe auch da schon Nutzungsbegrenzungen (räumlich wie zeitlich) ohne große Probleme durchgesetzt. Wir selber – ich bin auch in der Redaktionsleitung eines Magazins tätig – sichern uns z. B. generell nur das Recht zum einmaligen Abdruck von Beiträgen. Und damit sind wir – zumindest derzeit! – noch kein exotischer Sonderfall.
    Ich bleibe bei meiner Behauptung, dass die meisten Autoren gar nicht erst groß in Verhandlungen eintreten, sondern einfach nur abwarten, bis ihnen eine Honorarabrechnung zugestellt wird, mit der sie dann die AGB des Verlags “einfach so mitakzeptieren”. Und in diese Formschreiben wird natürlich alles reingepackt, was irgendwie geht.

  8. Clauser |  30.04.2009 | 18:49 | permalink  

    Noch ein schönes, innovatives Geschäftsmodell: Ich mache eine werbebegleitete Webseite auf, wo private Besitzer von Kunstwerken und ihre Adressen gelistet sind. So kann jeder bei einer Adresse höflich anklopfen und sich das Werk anschauen. Sollten böse User die Adressen nutzen, um zu stehlen, kann ich leider nicht dafür. Ich bin nur für die Freiheit eines jeden, Kunst -die ja eigentlich allen gehören sollte- zu erreichen.
    Und danke an 2.Jeeves: So ist es!

Sie möchten diesen Text kommentieren?

Ihr Name (erforderlich):

Ihre E-Mail (erforderlich):

Ihre Website:

Über Facebook oder Twitter einloggen: