Robin Meyer-Lucht | 29 Kommentar(e)
Die Zeitungsverlage rufen immer lauter nach einem Urheberleistungsschutzrecht. Es könnte ihnen mehr Einnahmen bringen, dem Netz aber auch eine Art “Zitier-Gema”. Das Kernproblem der Verlage löst es nicht. Eine Replik auf Jan Hegemanns Text in F.A.Z. über die “Schutzlosigkeit” im Internet.
09.04.2009 |
Die Debatte um ein Urheberleistungsschutzrecht für Verlage kommt in Bewegung. Anfang März war Mathias Döpfner im Spiegel Interview zu dem prägnant-kryptischen Fazit gelangt: “Der Copypreis der Zukunft ist das Copyright.” Es könne nicht angehen, so der Springer-Chef, dass sich “Online-Anbieter und -Suchmaschinen” im Netz “für lau bedienen.”
Döpfner bereitete damit eine Debatte über eine Veränderung des Urheberrechts vor, die seit einiger Zeit in seinem Hause vorbereitet wird. Da sich das journalistische Online-Geschäft weiter umsatzschwach zeigt, suchen Verlage nach einer neuen Einkommensquelle. Genau diese könnte ein solches Urheberleistungsschutzrecht darstellen.
Ein Leistungsschutzrecht ist vereinfacht gesagt ein Urheberrecht für Werkvermittler. In der Musikindustrie gibt es das bereits. Plattenfirmen halten Rechte an den von ihnen veröffentlichten Werken; Verlage noch nicht. Genau das soll sich ändern, wie VDZ-Justiziar Dirk Platte der FTD erklärte: “Der Autor hielte dann das Recht am einzelnen Beitrag, der Verwerter am gesamten Werk, also etwa einer Zeitschrift.”

Die Idee eines solchen Leistungsschutzrechts für Verlage ist der einer Kulturflatrate für Journalismus gar nicht unähnlich: In beiden Fällen geht es darum, Geld bei Dritten einzusammeln, um es der Journalismusproduktion zuzuführen. Die Mechanismen und die Begründungen sind dabei jeweils völlig andere.
Ein Urheberleistungsschutzrecht ließe sich dabei möglicherweise relativ leicht in das bisherige Rechtsgebäude einbauen – während eine Kulturflatrate die Paradigmen des Urheberrechts und der Urhebervergütung erheblich verschieben würde.
Das Leistungsschutzrecht ist für Verlage gleich aus zweierlei Gründen sehr interessant: Einerseits könnte es ein Instrument sein, um zusätzliche Einnahmen für Verlage (und jeder Blogger könnte dabei als Eigenverleger auch profitieren) zu generieren. Eine Art Journalismus-Gema könnte dabei Beträge bei Aggregatoren oder möglicherweise auch bei Internet-Providern einsammeln. Andererseits erleichtert das Recht die Möglichkeit der Verlage, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Bislang müssen sie dies mit den betroffenen Journalisten zusammen tun. Mit einem Leistungsschutzrecht könnten die Verlage alleine tätig werden. Die kleine Rangelei zwischen Perlentaucher, FAZ und Hürliman wäre dann möglicherweise anders ausgegangen.
Das Vorhaben ist also nicht unproblematisch: Mit dem richtigen Ansatz, mehr Einnahmen für die Produktion von Journalismus zu erhalten, ist zugleich möglicherweise auch eine überzogene und im Print-Denken verhaftete Abgabenpflicht für das Zitieren verbunden. Dabei stellt sich zudem die Frage nach dem Verhältnis von Verlag und Autor im Internet überhaupt.
Mit anderen Worten: Die Idee eines Leistungsschutzrechts für Verlage braucht eine besonnene, abgewogene Diskussion. Denn einfach ist die Situation ganz sicher nicht.
Heute nun hat der Jurist Jan Hegemann, Partner bei Hogan & Hartson, einen Artikel zum Leistungsschutzrecht in der FAZ veröffentlicht. Der Text findet sich nicht nur auf der Site der FAZ, sondern auch auf dem Portal Juris, was eine ungewollte Illustration des Themas darstellen könnte.
Hegemann schreibt:
Alle Versuche, den Zugriff auf Zeitungs- und Zeitschrifteninhalte im Netz unmittelbar zu monetarisieren – etwa über Abonnentensysteme -, sind erfolglos geblieben. Journalistische Websites können nach der Mechanik des Internets offenbar fast nur gratis erfolgreich verbreitet werden. Wie aber können Verlage und Journalisten ihr geistiges Eigentum im Netz schützen und an seiner wirtschaftlichen Verwertung angemessen beteiligt werden?
Hegemann konstruiert hier erneut jenen Konnex von Urheberrecht und geschäftlichem Erfolg im Internet, der derzeit stark in Mode ist: Dabei ist zunächst einmal festzustellen, dass in einer Marktwirtschaft, auf die man gerade im Hause Springer viel hält, der Kunde maßgeblich mitbestimmt, welche Vergütung angemessen ist, und nicht die juristische Abteilung.
Der Journalismus im Netz hat derzeit vor allem ein Einnahme- und nicht vorrangig ein Urheberrechtsproblem. Es ist keinesfalls so, dass der Diebstahl journalistischer Inhalte ein Kernproblem für die Branche darstellt — anders als etwa in der Musikindustrie (der ein Leistungsschutzrecht in dieser Angelegenheit auch nicht viel weiter hilft). Das Kernproblem besteht darin, dass sich mit dem Wechsel des Medienträgers der Wettbewerb erheblich ausgeweitet hat und die Verlage nur bedingt Modelle gefunden haben, mit diesem Wettbewerb umzugehen.
Hegemann möchte vor allem Google News in die Abgabenpflicht nehmen: “Die dort wiedergegebenen ‘Snippets’ – also die mit großem redaktionellen Aufwand erstellten Kurzzusammenfassungen der Artikel” sind bislang noch nicht urheberrechtsschutzfähig. Das möchte Hegemann ändern.
So sympathisch manchem dieser Versuch gegen die “Monopolisierung des Weltwissens” durch Google auf den ersten Blick sein mag — er ist absurd und zutiefst im Print-Denken verwurzelt. Google stellt es jedem Anbieter frei, sich bei seinem News-Dienst auszuklinken. Google erbringt eine Aggregationsleistung, die von den Lesern sehr geschätzt wird und die den Verlagen sehr viel Nutzer bringt. Und im Netz gibt es keine wichtigere Währung als den Link. Wer Links erhält, ist relevant und sichtbar. Der “fair use” eines Zitats erlaubt die Vernetzung des Wissens überhaupt erst. Daran eine Gebühr zu knüpfen, wäre absurd.
Mit der Google News-Abgabe wären dann plötzlich alle abgabenpflichtig? Auch Perlentaucher und jedes Blog müsste in eine Journalismus-Gema für Zitieren einzahlen? Dies wäre weltfremd und würde die Wissenskultur des Internets auf den Kopf stellen.
Wenn man ein Urheberleistungsschutzrecht dazu verwenden könnte, Internet-Provider an der Finanzierung der über sie verbreiteten journalistischen Inhalte zu beteiligen, wäre dies möglicherweise sinnvoll und würde keine Armen treffen. Aber: Eine Zitier-Gema für Inhalte braucht im Netz nun wirklich keiner, außer vielleicht Verlage in Geschäftsmodellnot.
Es wäre zu begrüßen, wenn Verlage leichter gegen klare Urheberrechtsverletzungen im Netz vorgehen können. Doch auch hier scheint ein gewisses Mitspracherecht der Autoren und ein Augenmaß der Verlage geboten.
Die Sache bedarf also einer genauen Prüfung. Hegemann jedoch betreibt Schwarz-Weiß-Malerei und spielt mit der Angst. Es ist keinesfalls so, dass die Inhalte der Verlage heute im Netz “schutzlos”, “gratis” und “herrenlos” umherflottieren. Es ist keinesfalls so, dass ein Abschalten von Google News Deutschland irgendeinem Verleger etwas helfen würde (was Google bei überzogenen Gebühren ähnlich wie bei YouTube-Musikvideos machen könnte). Es ist keinesfalls so, dass einem im Netz allerorten journalistische “Rip-Offs” angeboten würden. Auch bei Hegemann erscheint das Netz vor allem als Hort des “Ungezogenen”. Die angebliche Nähe zur Gesetzlosigkeit des Mediums wird zum Platzhalter für das Unbehagen mit dem dezentralen, vermeindlich unkontrollierten Medium.
Jan Hegemanns Fontral-Apologie eines Leistungsschutzrechts für Verlage ist somit als Diskussionsbeitrag wenig hilfreich, weil sie sich neben den Vergütungsproblemen der Verlage nicht für Auswirkungen auf die Link- und Wissensökonomie des Internets interessiert.





Das wirklich unschöne an der Sache ist ja, dass die Autoren (egal ob angestellt oder frei) überhaupt nicht von einer wie auch immer gearteten zusätzlichen Monetarisierung profitieren würden. Fast alle Verlage verlangen von ihren Autoren, dass diese die gesamten Rechte abtreten. Man hat also keine Handhabe gegen einen, wie auch immer geartete, Zweit- oder Drittverwertung. Die Verlage verweisen in diesem Zusammenhang gerne an die VG Wort. Die zusätzlichen Einnahmen kämen in erster Linie also nur dem Konzernergebnis, nicht den Autoren und Journalisten zu gute. Und es scheint auch nicht geplant zu sein, denn sonst hätte man in den bisher zugänglichen Denkschriften auch eine Weitergabe der Mehreinnahmen an die VG Wort, bzw. eine Erhöhung der Pauschalen befürwortet. Dem Journalismus bringt eine solche Abschöpfung also nichts.
Der Versuch, Information zu monopolisieren, steht dann noch auf einem ganz anderen Blatt. Die Reanimierung des Gatekeeping (siehe die Versuche von AP im Moment) sind ziemlich durchsichtig und vermutlich zum Scheitern verurteilt. In dem Moment, in dem Springer/FAZ seine Inhalte gegen eine Verwendung im Netz auch in Zitatform sperren würde, würde das Netz vermutlich relativ schnell einen Ersatz suchen und finden. Es ist ja nun wirklich nicht so, dass die Blätter permanent exklusiven Content verbreiten würden. Beim großen Teil der Meldungen handelt es sich um mariginal umgeschriebene Agentur-Meldungen. Profitieren würde von einer Sperrung solcher Inhalte schließlich die Agentur, bzw. der Verlag, der nicht mitzieht und seine Inhalte weiter im Rahmen eines Zitats oder Auszugs zur Verfügung stellt.
@ Don Dahlmann:
Total-Buyout-Verträge für Journalisten sind einerseits ein Problem. Andererseits haben Beteiligungsverträge über Jahre verhindert – und tun das in einigen Häusern heute noch -, dass sich die Verlage auf online-gemäße Vergütungsformen, wie werbefinanzierte Archive einlassen konnten.
Die Zitiervergütung würde dann ja für alle gelten und pauschal eingezogen. Das wäre wie mit der GEZ. Zitiergebühr muss gezahlt werden… So wie VG-Wort-Abgabe auf Kopierer….
Die VG Wort schüttet Beiträge an Journalisten und Verlage aus – hm, wieso eigentlich an Verlage, wenn die gar kein Leistungsschutzrecht haben?
Don, welche Abschöpfung bringt Journalisten nichts – das habe ich noch nicht verstanden.
lg,
Robin
Don Dahlmann hat Recht. Ein Leistungsschutzrecht für Verlage würde den Urhebern (also den Journalisten) nichts bringen, aber (und hier hat Robin Recht), es würde das ausführliche Zitierern und Nach”drucken” im Netz kostenpflichtig machen. Die Flatrate für Journalismus hätte dagegen den Vorteil, dass sie direkt den Journalisten, also den Urhebern, zugute kommen könnte (z.B. über Verwertungsgesellschaften). Denn für eine Flatrate bräuchten wir die Verlage nicht. Eine Flatrate müsste zwischen Urhebern auf der einen Seite und DSL-Anbietern/Suchmaschinen auf der anderen Seite ausgehandelt werden. Die Internet-Nutzer selbst müssten gar nichts bezahlen und ihre Nutzung der journalistischen Inhalte würden darüber hinaus durch eine solche Regelung sogar legalisiert.
Ohja das böse böse Internet mal wieder, die Angst und die völlige Ahnungslosigkeit vor dem neuen Medium zeigt sich doch praktisch in allem was die Verlage tun. Die Angst sitzt so tief und nicht nur bei den Verlagen praktisch überall. Journalisten lachen über die Blogosphäre ja das tun sie gerne, aber die Blogs tun mittlerweile die Arbeit die eigentlich von den Journalisten erledigt werden sollte, nämlich unabhängig Informieren. Kein Mainstream Nachrichtenmagazin ist unabhängig, ganz im gegenteil da wird Parteilinien gerecht zu Politischen Themen berichtet, 1 zu 1 von irgendwelchen riesigen Agentur-Konzernen abgeschrieben(die auch völlig unabhängig sind, ja klar *kopf-tisch*).
Gut jetzt verdienen die also immer weniger Geld, normal denkende Menschen würden jetzt anfangen an die Wurzel zu gehen und grundlegendes an ihren aufzieh Affen-Redaktionen zu ändern. Aber nein das wäre ja viel zu viel Risiko das würden die Mutterkonzernen nicht wollen, viel besser ist es da die Blogosphäre zu kriminalisieren, die eigentlich nichts anderes sind als enttäuschte Konsumenten ihrerer eigenen Zeitungen. Am liebsten wäre denen doch sowieso wenn sich nur noch “echte” Journalisten öffentlich äußern dürfen.
Dieses Verhalten sieht man doch bei jedem “Verwerter”, die Musikindustrie, die Filmindustrie, die Buchverlage und Zeitungsverlage, alle kapitalistisch von ihren Großaktionären in die gleichen Bahnen gelenkt.
Die Verlage verdienen immer weniger weil sie immer weniger Qualität liefern, da können sie sich drehen und winden wie sie wollen!
Wie schlecht, arm, gleichgeschaltet und verachtenswert die Medienlandschaft-Deutschland ist zeigt sich doch gut an der Berichterstattung des Amoklaufs vom Tim K.
Mir leuchtet ihre Argumentationskette gegen das Leistungsschutzrecht für Verleger nicht ein. Es geht doch dabei nicht allein um die Verhinderung von Diebstahl, sondern um die Zuweisung von Immaterialgüterrechten zu Personen. Ohne diese Zuordnung sind sie doch gar nicht handelbar. Oder meinen Sie, jemand würde noch für Sachen zahlen, wenn man Eigentum und Besitz abschaffen würde ?
Sie müssen also Gründe liefern, warum sie die Zuweisung von Rechten – und damit auch deren wirtschaftliche Verwertung – im konkreten Fall für nicht sinnvoll halten.
Was ich bei Ihnen dabei v.a. vermisse, ist ein sinnvoller Gegenentwurf an Stelle aneinander gereihter Erwägungen.
@ Hans Meiser: Sie irren: Ich spreche mich nicht gegen ein Leistungsschutzrecht per se aus. Ich sage ja sogar, dass dies möglicherweise eine gute, leicht in die derzeitigen Rechtsparadigmen passende Lösung sein könnte, um etwa von Internet-Service-Providern ein wenig Geld für Journalismus einzusammeln.
Nur: Hegemann skizziert erstens die Problemlage der Verlage falsch und einseitig. Das Leistungsschutzrecht ist eine wichtige Debatte, aber man sollte nicht so tun, als liege hier der Kern der wirtschaftlichen Probleme der Verlage.
Und zweitens müssen wir aufpassen, dass im Zuge eines solchen Rechts nicht der Fair Use des Zitierens abgepflichtig wird. Es geht um eine solche sowohl-als-auch-Betrachtung.
Das Urhebberrecht muss erhalten und gestärkt werden im Netz – sonst sind Dinge nicht handelbar, da haben Sie Recht.
Mein Alternativvorschlag ist sehr einfach: Zunächst einmal bietet eine marktwirtschaftliche Bereitstelltung von Journalismus sehr gute Voraussetzungen für ein innovatives, lesergerechtes und effizientes Angebot. Wenn die Gesellschaft zu dem Ergebnis kommen sollte, das die Marktnachfrage die gewünsche journalistische Qualität nicht stützen sollte, dann ist darüber zu diskutieren, ob und wie eine Intervention am besten Aussehen sollte. Dies kann von Bürgerstiftungen hin zu einer Verteilung einer Mediensteuer (post-GEZ) an Anbieter nach Aussschreibung gehen.
@ Wolfgang: Da ich glaube ja nicht, dass wir im Netz ganz auf Verleger verzichten können. Verlage erbringen als Werkmittler auch eine Leistung. Daher würde ich nicht ganz verstehen, warum nur die Carta-Autoren etwas von der Kulturflatrate bekommen sollte und etwa Carta selbst (die Redaktion) nichts. Aber das sind eher Details.
Noch mal zu Hegemann: Der liebevolle Vergleich der Presseverlage mit Tonträgerherstellern, Sendeunternehmen, Filmproduzenten und Veranstaltern ist der Knackpunkt. Doch diese Firmen genießen nur deshalb ein Leistungsschutzrecht, weil sie das Werk von Urhebern schöpferisch interpretieren, also auch etwas Neues hervorbringen (insofern ist das Leistungsschutzrecht ein vermindertes Urheberrecht). Pointiert ausgedrückt besteht die Leistung eines Presseverlages aber nur darin, das Werk eines Journalisten zu drucken. Wo ist die schöpferische Leistung?* Hegemann weiß das natürlich. Also hebt er so sehr auf die organisatorische und wirtschaftliche Leistung des Verlags ab. Doch für diese nicht-schöpferische Leistung wurde das Leistungsschutzrecht im Urheberrecht nicht konzipiert.
Der Vorstoß von Döpfner und Hegemann, das englisch/amerikanische Copyright nach Kontinentaleuropa zu verpflanzen, würde vor allem die lästigen Urheberpersönlichkeitsrechte (§12-14 Urhebergesetz) aushebeln.
*Allerdings könnte man die unterschiedlichen Verstümmelungen/Veränderungen von Artikeln durch Redaktionen durchaus als schöpferische Leistung betrachten;-)
@ Robin Meyer-Lucht:
Das Problem, das die Verlage sehen, ist doch, dass die für Nutzungsrechte zahlen und die weitere Nutzung durch Metanewsdienste wie Google ohne Zahlung erfolgt.
Ohne dass ich die Rolle der Verlage, vor allem dessen von Herrn Döpfner, in der Gewährleistung von Qualitätsjournalismus uneingeschränkt positiv bewerte, offenbart sich hier doch eine Gerechtigkeitslücke. Der kann man auch nicht mit dem Hinweis auf marktwirtschaftliche Bereitstellung von Journalismus widersprechen.
Diese orientiert sich ja schliesslich nur am geltenden Recht, dessen Betrachtung nicht nur das geschriebene Recht umfassen muss, sondern im Sinne einer Rechtswirklichkeit auch die Möglichkeiten und tatsächlichen Gegebenheiten seiner Durchsetzung. De facto hat zwar Verlag ggf. ein ausschliessliches Verwertungsrecht, er kann dies jedoch ohne den Urheber nicht wirtschaftlich sinnvoll durchsetzen. Die Schaffung eines Leistungsschutzrechtes dient in diesem Kontext eher der technischen Durchsetzbarkeit bestehender Rechte als einer Honorierung der Schöpfungstätigkeit der Verlage, die m.E. im Übrigen in weiten Teilen durchaus besteht. Viele Inhalte entstehen gerade in Zusammenarbeit der Redaktionen mit den Schöpfern und sind von diesen stark beeinflusst.
Ich verstehe Ihre Argumentation dahin gehend, dass Sie die Rolle der Verlage für zu stark halten und Ihnen daher den wirkungsvollen Schutz Ihrer Nutzungsrechte versagen wollen, auch um auszuprobieren, ob alternative Medien dem Nutzer einen Vorzug bringen. Das eine durchaus vertrebare Position, die ich aber für bedenklich halte. Eine Rechtsordnung muss stets bemüht sein, zur Wahrung Ihrer eigenen Stärke den von ihr verliehenen Rechten zur Durchsetzung zu verhelfen.
Ich stimme mit Ihnen in der Wichtigkeit des Fair Use-Grundsatzes durchaus überein. Er muss aber im Urheberrecht neben einer Durchsetzbarkeit erworbener Rechte für Verlage und andere Rechtsnutzende ausgestaltet werden. Keinem der Beteiligten ist mit einem Zitierrecht gedient, welches sich nur aus der schweren Durchsetzbarkeit von urheberrechtlichen Nutzungsrechten speist.
Ein Recht an der ganzen Zeitung haben die Verleger doch auch heute schon, die Zeitung als Sammelwerk. Nur hilft es ihnen nicht.
In diesem Zusammenhang sei nochmal auf das Paperboy/Paperball Urteil des BGH hingewiesen http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2003&Sort=3&Seite=5&client=3&anz=1706&pos=171&nr=27035.
Im Gegensatz zur FairUse Regelung in den USA gibt es IMHO in Deutschland daher zur Zeit eine belastbare juristische Regelung im Bezug auf das Zitatrecht in Texten.
Soweit ich das ersehen kann, hält sich Google News millimetergenau daran – so ein Zufall :-) Ausserdem wurde ja schon erwähnt, dass Google News invitation only ist, also der Verlag sich bewusst dafür entscheiden muss an dem Programm teilzunehmen. Nicht unerwähnt sollte auch bleiben, dass nur Verlage an Google News teilnehmen können.
Der FAZ sollte die ganze rechtliche Situation (insbesondere natürlich auch aus ihren ganzen Perlentaucher-Abenteuern heraus) sehrwohl bekannt sein.
Daher finde ich es sehr bemerkenswert wie auf der einen Seite immer die Qualitätsjournalismuskeule herausgeholt wird, und dann, offensichtlich aus Gründen der Meinungsmache, bewusst falsche oder irreführende Aussagen in die doch so hoch qualitativen Inhalte Eingang finden.
[...] auf faz.net, die Verlage seien “Schutzlos ausgeliefert im Internet“. Robin Meyer-Lucht antwortet auf carta.info. Auch die New York Times nimmt sich dem Thema [...]
@ Gerd Kamp: “Daher finde ich es sehr bemerkenswert wie auf der einen Seite immer die Qualitätsjournalismuskeule herausgeholt wird, und dann, offensichtlich aus Gründen der Meinungsmache, bewusst falsche oder irreführende Aussagen in die doch so hoch qualitativen Inhalte Eingang finden.”
Herausragende Feststellung. Das werde ich mir merken. Ich kann Ihnen nur zustimmen. Offenbar besteht bei den Redaktionen nicht der Wille, nicht die Kapazität oder nicht die Kompetenz, hier einzugreifen. Wie auch auch schon beim Lieberberg-Text in der SZ (http://carta.info/7145/digitale-kulturindustrie-lieberberg-kreuzug-internet-urheberrecht/). Erstaunlich.
Danke auch für den guten Hinweis auf das Paperball-Urteil.
@ Hans Meiser: “Keinem der Beteiligten ist mit einem Zitierrecht gedient, welches sich nur aus der schweren Durchsetzbarkeit von urheberrechtlichen Nutzungsrechten speist.”
Dieser Aussage kann ich nur zustimmen. Aber ich sehe nicht, dass die derzeitige Zitierpraxis nach dem Paperball den Urhebern übermäßig schadet. Zumindest müsste man dies begründen. Und genau diese Passage fehlt im Hegemann-Text. Man kann nicht Google News abgabenpflichtig machen, ohne dass Gleiches auch für alle anderen, einschließlich Zeitungen selbst, gilt. Deswegen brauchen wir eine Diskussion, welches Zitierrecht nun eigentlich angemessen. Vor allem aber muss und klar sein: Das Zitierrecht ist NICHT das Hauptproblem der Verlage im Internet. Es ist eine wichtige Randerscheinung. Eine Google News-Abgabe wird die Zeitungswebsites nicht reich machen. Interessant ist lediglich, ob so ein Leistungsschutzrecht auch Rechte gegenüber ISPs begründen könnte.
Im Netz entwickelt sich eine neue Wissensökonomie, in der die Verlage eine zentrale Rolle spielen. Ihre Werbeeinnahmen sollte man dabei auch gar nicht kleinreden. Zu dieser Wissensökonomie gehört aber auch, fair zu teilen.
Ein Beispiel: Die Deutsche Bank veröffentlicht das Bild-Interview mit ihrem Vorstandsvorsitzenden auf der eigenen Seite:
http://www.deutsche-bank.de/presse/de/content/interviews_4441.htm
Höchstwahrscheinlich tut die Deutsche Bank dies, ohne zu bezahlen. Und ich finde das richtig. Herr Ackermann hat das Interview schließlich auch ohne Vergütung gegeben. Wäre man ernsthaft dafür, dass die Deutsche Bank dafür zahlen muss? Vielleicht sollte Herr Ackermann dann ein Honorar in Höhe der Veröffentlichungsgebühr auf der eigenen Website verlangen.
Ich halte ein Leistungsschutzrecht für Verlage für einen guten Ansatz, um die Rechte von Urhebern und Werkmittlern zu stärken. Nur darf man daran keine falsche Hoffnungen knüpfen. Und es gilt dabei zugleich ein Zitierrecht zu verankern, das die Bedürfnisse der Diskussion und die des Urheberrechts in Ausgleich bringt.
robin meyer-lucht
Es gibt bereits ein Zititerrecht in Deutschland, das vollkommen ausreicht:
UrhG § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Leistungsschutzrechte schützen Leistungen, die keiner individuellen Gestaltung vergleichbar sind (Schöpfungshöhe!). Dies umfasst im Falle der Zeitung u.a. die Sammlung und Rubrizierung sowie das Layout und die Bildredaktion. Da Zeitungen weder Bild- noch Tonträger sind, wird dort auch kein Liestungsschutzrecht angewandt. Analog kommen eben die Pauschalbeträge der Kopiererhersteller etc zum Tragen. Ich verstehe nicht, warum diese alten Hüte zum 1001 Mal wieder neu nicht verstanden werden. Werkmittler sind übrigens Agenten und nicht Verlage. Wo haben sie eigentlich ihren Beruf erlernt? Liest sich hier wie im ersten Lehrjahr Verlahskaufmann an der BGS…
@ Wittkewitz: Vielen Dank für die Hinweise.
[...] Keese noch einmal, warum Springer Vorstandschef Mathias Döpfner sich für ein “Leistungsschutzrecht für Verlage” stark [...]
[...] Schelm ist, wer Böses dabei denkt, hier eine korrekte Kritik an Hegemanns haltlosen Hirngespinsten, – und ich schreibe diesen thread übrigens als Abonnent von zwei Tageszeitungen, einem [...]
@DonDahlmann @wittkewitz
Hier ein Artikel von Gabriele Bärtels aus dem Jahre 2007 zum Thema: http://www.zeit.de/2007/45/C-Freie-Journalistin?page=1
Und weiter hier: http://pages.citebite.com/j1w4m2s5i2yop
[...] von Online-Angeboten Gerechtigkeit widerfahren ließe”, helfen? Ich weiß es nicht. (Robin Meyer-Lucht weiß es auch nicht.) Ich weiß nur eins: wenn mit den Produzenten die Autoren gemeint sein sollen, dann kann es ihnen [...]
[...] – Schutzlos ausgeliefert? Hegemanns Fabel zum Leistungsschutzrecht [...]
[...] Die Urheberrechte der Presse schützen alleine reicht nicht aus [...]
[...] muss transparenter werden, fordert Hubert Burda in der FAZ und verlangt zugleich nach einem Leistungschutzrecht für Verlage. Rhetorisch macht er das geschickt, denn wenn der Gesetzgeber im Sinne von Hubert [...]
[...] Burda fühlt sich “schleichend enteignet” und verlangt (nicht als erster!) von der Politik ein “Leistungsschutzrecht”, dass die Verlage ermächtigt, einen [...]
[...] Robin Meyer-Lucht: Schutzlos ausgeliefert? Hegemanns Fabel zum Leistungsschutzrecht [...]
@6 (Robin Meyer-Lucht)
“Wenn die Gesellschaft zu dem Ergebnis kommen sollte, das die Marktnachfrage die gewünsche journalistische Qualität nicht stützen sollte, dann ist darüber zu diskutieren, ob und wie eine Intervention am besten Aussehen sollte. Dies kann von Bürgerstiftungen hin zu einer Verteilung einer Mediensteuer (post-GEZ) an Anbieter nach Aussschreibung gehen.”
Oder anders formuliert: Die einen (”die Gesellschaft”) sind nicht willens, die Kosten des von ihnen konsumierten Journalismus selbst zu tragen.
Sie diskutieren deswegen darüber, wie man am praktikabelsten an die Kohle anderer herankommt.
Rent-seeking in gemeinwohlkonforme Sprache gekleidet.
@ 24. Filio: Diesen “Rent-seeking”-Versuchen habe ich mich hier gewidmet:
http://carta.info/11582/marschallplan-clearingstelle-die-kapitulation-der-journalismus/
Ich könnte mir vorstellen, dass Sie den Thesen zustimmen.
@25 (Robin Meyer-Lucht):
Danke für den Hinweis. Sie haben recht.
Die Vorschläge von Weichert/Kramp sind überwiegend dreist.
Sie haben Recht.
[...] Meyer-Lucht: Schutzlos ausgeliefert? Hegemanns Fabel zum Leistungsschutzrecht, CARTA.info, [...]
[...] reagierten Carta und der Perlentaucher. Gegen letzteren wurde prompt zurückgebissen, der eigentlich vom mir [...]