#.Gesetz

#LSR am Freitag im Bundesrat: Offener Brief an MinisterpräsidentInnen

von , 20.3.13

Unter TOP 16 von insgesamt 91 Tagesordnungspunkten wird in der 908. Plenarsitzung des Bundesrats über das Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes abgestimmt (Erläuterungen zu TOP 16).

Alvar Freude, Henning Tillmann und namhafte Unterzeichner haben deshalb in einem offenen Brief an die entscheidenden Politiker nochmals zusammengefasst, was gegen ein Leistungsschutzrecht spricht und welche Einschränkungen und rechtlichen Fallstricke damit verbunden sind.
 

In einem ungewöhnlichen lagerübergreifenden Bündnis haben sich alle maßgeblichen Jugendorganisationen der Parteien zusammen gegen ein LSR ausgesprochen. Die Netzpolitikerinnen und Netzpolitiker aller Parteien des Deutschen Bundestages – auch die der Regierungskoalition – lehnen das eingebrachte Leistungsschutzrecht für Presseverleger ebenso ab.

Wir appellieren daher an die Landesregierungen, den Gesetzentwurf für ein Leistungsschutz – recht für Presseverlage im Bundesrat nicht passieren und damit vorerst nicht in Kraft treten zu lassen. Wir möchten Sie vielmehr dringend bitten, gemeinsam mit den anderen Bundesländern den Vermittlungsausschuss anzurufen und dieses Gesetz zu stoppen.

 
Das vollständige Anschreiben ist auch hier zu lesen.

Aus der Juris-Vorschau zur Plenarsitzung:
 

Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (BR-Drs. 162/13 – PDF, 131 KB)

Das Gesetz führt ein Leistungsschutzrecht im Urheberrechtsgesetz ein. Dies soll Presseverlegern das ausschließliche Recht einräumen, Presseerzeugnisse oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Geschützt werden sollen die Presseverleger vor systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung durch die Anbieter von Suchmaschinen und anderen Diensten. Damit Suchmaschinen und sogenannte Aggregatoren ihre Suchergebnisse kurz bezeichnen können, ohne gegen Rechte der Urheber zu verstoßen, sollen einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte nicht vom Leistungsschutzrecht erfasst sein.

Ausschussempfehlung
Der Rechtsausschuss empfiehlt, das Gesetz zu billigen. Die endgültige Entscheidung trifft der Bundesrat in seiner Sitzung am 22.03.2013.

 

Nachtrag:


 

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