#Abrechnung

DJs sollen an die GEMA zahlen, wenn sie einen Track kopieren, bevor sie ihn spielen

von , 28.2.13

Dass die GEMA für die “Vervielfältigung von Werken des GEMA-Repertoires auf  Tonträger oder Bildtonträger, die ausschließlich zur Verwendung bei öffentlicher Wiedergabe Dritter bestimmt sind” Geld möchte, ist nicht neu. Bislang wurde dafür allerdings beim Veranstalter ein pauschaler Aufschlag erhoben.

Neu ist jetzt, dass die GEMA ab 01.04.2013 diese Zahlungen direkt von den Disc Jockeys verlangt, und zwar immer dann, wenn ein Musikstück vom DJ zum Zweck der späteren öffentlichen Wiedergabe kopiert wird.

Wenn man also eine Original-CD oder eine Schallplatte auflegt, entsteht keine Gebühr. Wenn man die CD rippt und anschließend vom Notebook abspielt, fällt die Gebühr an. Bei Musik, die im Wege des legalen Downloads bezogen wurde, soll keine Gebühr entstehen, wenn die Datei von dem Rechner/Notebook, auf dem sie zuerst gespeichert wurde, abgespielt wird. Wird die Datei allerdings nochmals auf einen anderen Rechner bzw. einen anderen Datenträger (USB-Stick, gebrannte CD, externe Festplatte) kopiert und von dort abgespielt, fällt für jeden dieser Kopiervorgänge eine Gebühr von EUR 0,13 pro Track (!) an.

Die GEMA stellt sich das offenbar so vor, dass der DJ an die GEMA meldet, wieviele solcher kostenpflichtiger Kopien er im Jahr gemacht hat, und dass die GEMA dann auf dieser Basis abrechnet.

Ganz unabhängig von der Frage, wie die GEMA das überwachen will, erscheint mir die Regelung weder praktikabel noch fair zu sein. Denn ob der DJ eine Musikdatei abspielt, die er via iTunes auf sein Notebook geladen hat (keine Zahlungspflicht), oder ob er dieselbe Datei für die Zusammenstellung seines Sets noch auf eine externe Festplatte packt (Zahlungspflicht), ergibt für mich keinen relevanten Unterschied.

Derjenige DJ, der sich vollständig korrekt verhalten will, müsste jetzt jeden einzelnen Kopiervorgang einer Musikdatei erfassen und zusätzlich festhalten, dass die Vervielfältigung zum Zweck einer späteren öffentlichen Wiedergabe erfolgt. Denn ob die Kopie später mal beim Auflegen verwendet wird, steht im Zeitpunkt des Kopierens ja noch nicht unbedingt fest. Auch wenn man einen beträchtlichen Aufwand betreibt, dürften die Vorgaben der GEMA nur schwer zu erfüllen sein, zumal professionelle DJs im Regelfall Zehntausende Musikstücke auf ihren Speichermedien haben.

Mir erscheint die Idee einer Gebühr für die Vervielfältigung zum Zwecke der öffentlichen Wiedergabe im Zeitalter moderner Datenverarbeitung ohnehin anachronistisch. Dass in der DJ-Szene derzeit Aufruhr herrscht, kann ich nachvollziehen.
 

Crosspost von Internet Law

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