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Wolfgang Michal

Wer vertritt die Autoren? Der aufschlussreiche Streit um das Geld der VG Wort

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Die Verwertungsgesellschaft Wort zählt zu den eher Stillen im Lande. Anders als die konfliktfreudige GEMA steht sie nicht unter Dauerbeschuss. Das könnte sich bald ändern. Denn unter den Autoren verstärkt sich der Eindruck, dass ihre Interessen bisweilen etwas stiefmütterlich behandelt werden.

11.07.2012 | 

Verwertungsgesellschaften nehmen treuhänderisch Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte für eine große Anzahl von Urhebern und Verwertern wahr. In Deutschland gibt es ein Dutzend solcher Gesellschaften. Die wichtigste davon ist die GEMA, die etwa eine Milliarde Euro erlöst und – nach Meinung von Kritikern – ziemlich ungerecht an Künstler und Musikverleger verteilt.

Zu den kleineren Verwertungsgesellschaften zählt die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort). Sie vertritt sowohl die Interessen der Autoren, Übersetzer und Journalisten als auch die Interessen der Verleger. 2011 bekamen 142.243 Autoren und 6.172 Verlage Geld von der VG Wort. Laut Geschäftsbericht wurden dabei 120,1 Millionen Euro ausgeschüttet.

Diese Millionen verteilen sich auf unterschiedliche Bereiche: So erhielten die Autoren durch die Bibliothekstantieme 5,4 Mio. €; die Verlage 2,6 Mio. €. Von den Presseausschüttungen (das betrifft Kopien und Pressespiegel) bekamen die Autoren 3,7 Mio. €, die Verleger 1,7 Mio. €. Im Bereich Wissenschaft (das betrifft Bücher, Buch- oder Zeitschriftenbeiträge) bekamen die Autoren rund 35 Mio. €, die Verleger 27 Mio. €. Und so weiter und so fort…

Auf den ersten Blick sieht das Teilungsverhältnis für die Autoren gar nicht so schlecht aus. Man sollte freilich bedenken, dass die Summen durch extrem viele Autoren, aber nur durch wenige Verlage geteilt werden müssen. So erhielt z.B. ein Zeitschriftenverleger durchschnittlich 17.356 €, ein Zeitschriftenautor dagegen nur 376 €. Die Tantiemen werden jeweils nach einem festgelegten Schlüssel (Prozentanteil) an Autoren und Verleger ausgeschüttet, was im Zuge der Neufassung des Urhebervertragsrechts heftig umstritten war (Ilja Braun hat den ganzen Konflikt in einem ausführlichen und sehr lesenswerten Dossier bei iRights.info aufgedröselt).

 

Warum werden Verlage überhaupt beteiligt?

Gegen den pauschalen Verlegeranteil (es gibt also bereits eine Kompensation für das ‚fehlende’ Leistungsschutzrecht!!!) klagte der Patentrichter Dr. Martin Vogel, der 2002 am „Professorenentwurf“ des „Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern“ mitgewirkt hatte. Am 24. Mai 2012 bekam er vor dem Landgericht München I in erster Instanz Recht. Es sei nicht ersichtlich, so das Gericht, weshalb der Verleger an den Ausschüttungen des Klägers pauschal beteiligt werden solle. Seither sind alle Betroffenen schier aus dem Häuschen.

Die VG Wort reagierte auf das Urteil so verunsichert und verschnupft, dass sie erst mal alle Ausschüttungen an die Autoren zurückstellte, bis die zuständige Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, wieder grünes Licht gibt. In einer Pressemitteilung der VG Wort vom 22. Juni heißt es:

„Das Deutsche Patent- und Markenamt wird… innerhalb der nächsten Wochen mitteilen, ob gegen die anstehende Ausschüttung an Autoren und Verlage Bedenken bestehen… Bis das Ergebnis… vorliegt, wird die VG WORT… keine Ausschüttungen vornehmen und auch keine Aussagen bezüglich der Höhe von Ausschüttungen treffen können.“

Und so müssen die Autoren weiter auf ihr ersehntes (Urlaubs-)Geld warten. Und zwar auch auf jenen Anteil, der ihnen schon bisher zugestanden hat. Martin Vogel über die Konsequenzen des Urteils in einem Interview mit iRights.info:

“Der Verteilungsplan der VG Wort ist nach diesem Urteil rechtlich nicht haltbar. Denn die Verleger können nur insoweit beteiligt werden, als sie Rechte vorweisen können. Wenn die Urheber den Verlagen nicht die entsprechenden Rechte abgetreten haben, gehört das Geld aus den gesetzlichen Vergütungsansprüchen den Urhebern…

Die Urheber, die ihre Zahlungen nicht vollständig erhalten haben, haben meines Erachtens Schadenersatzansprüche gegen die VG Wort. Allerdings sind die Ansprüche nach 3 Jahren verjährt. Sie können also rückwirkend nur für den Zeitraum seit 2009 geltend gemacht werden.“

Die VG Wort und der DJV sehen die Folgen des Konflikts ganz anders. Sie fürchten eine harsche Reaktion der Verlage und munkeln, dass die ‚Attacke’ Martin Vogels auch nach hinten losgehen könnte. Wer nämlich als Autor die Wahrnehmung seiner Rechte an einen Verlag abgetreten habe, bevor ein Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen wurde, könnte aufgrund des Urteils auch sämtlicher Ausschüttungen verlustig gehen. Dies scheint aber eher eine Drohung zu sein als eine realistische Möglichkeit. Bleibt die Frage, warum die VG Wort und der DJV diese Drohung so in den Vordergrund ihrer Argumentation rücken?

 

Alles aussitzen

Vogel jedenfalls lässt trotz aller Anfeindungen nicht locker. In dem bereits genannten Interview kritisiert er scharf die Haltung der Gewerkschaften DJV und ver.di. Ihren Funktionären wirft er vor, die Interessen der eigenen Mitglieder zu missachten. Weder habe man die Autoren richtig aufgeklärt noch nachdrücklich in ihren ureigenen Interessen unterstützt.

„Diese Haltung wird vor allem von der Gewerkschaft Verdi und dem Deutschen Journalistenverband eingenommen, die in dieser Angelegenheit eine üble Rolle spielen.“

So begründet die Journalistengewerkschaft DJV in der jüngsten Ausgabe ihrer Mitgliederzeitschrift noch einmal lang und breit, warum die Arbeitgeber unbedingt an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt werden müssen – mit einer Leidenschaft, die man von einer Urheber-Gewerkschaft nicht auf Anhieb erwarten würde.

Aber auch der VG Wort wirft Vogel eine sture Aussitzer-Haltung vor:

„Ich habe mich seit über 20 Jahren politisch und wissenschaftlich für eine Stärkung der Rechte der Urheber eingesetzt. Nachdem ich mich für das Urhebervertragsgesetz stark gemacht hatte, wollte ich nicht hinnehmen, dass seine Umsetzung in die Praxis entgegen den eindeutigen Regelungen des Gesetzes und zum Schaden der Urheber, zu deren Schutz das Gesetz gemacht wurde, sabotiert wird, bloß weil es einigen Funktionären nicht in den Kram passt. Deshalb habe ich die VG Wort schon vor 10 Jahren darauf hingewiesen, dass sie so nicht weiter ausschütten kann. Die VG Wort hat nur mit persönlichen Angriffen reagiert. Daraufhin habe ich mich entschieden, dies gerichtlich klären zu lassen. Ich wollte nicht hinnehmen, dass man den Urhebern einfach die Hälfte von dem wegnimmt, was ihnen gesetzlich zusteht.“

Aufgrund dieser Vorwürfe gerieten die Angesprochenen (nicht zum ersten Mal!) in Harnisch. Die Deutsche Journalisten-Union (dju) kündigte an, gegen eine Passage des Interviews, die auf der Website telepolis wiedergegeben worden war, gerichtlich vorgehen zu wollen, was dazu führte, dass telepolis die Passage wieder entfernte – mit dem Hinweis:

“Die hier aus dem Interview mit iRights.info wiedergegebenen Behauptungen von Martin Vogel über Verdi wurden auf Betreiben der Gewerkschaft (die sie zurückweist) herausgenommen”.

Inzwischen hat iRights.info auch die andere Seite gehört. In dem Gespräch mit der dju-Geschäftsführerin Cornelia Hass wird deutlich, dass die Gewerkschaft keinen aktuellen Handlungsbedarf sieht und lieber abwarten möchte. Man habe auch keinerlei Möglichkeit, im Sinne der Autoren auf die VG Wort einzuwirken, da die Verteiler-Schlüssel der VG Wort einvernehmlich zwischen Autoren- und Verlagsvertretern beschlossen worden seien.

 

Musterklage per Crowdfunding

Gegen den drohenden Stillstand hat sich nun eine Initiative der Betroffenen gebildet. Sie will die VG Wort per Klage zwingen, den Auszahlungsstopp sofort rückgängig zu machen. Das Online-Magazin Telepolis schreibt dazu:

„Die Initiative, der man sich via E-Mail anschließen kann, geht zwar von den Synchronbearbeitern Ruth Deny und Pierre Peters-Arnolds aus, es dürfen sich aber auch andere Fernseh- und Hörfunkautoren, Schriftsteller und Journalisten anschließen. Mit einer möglichst großen Zahl von Teilnehmern möchte man nicht nur die Kosten für den Einzelnen gering halten, sondern auch möglichst viel Druck auf die VG Wort ausüben, damit sie die eigentlich im Juni vorgesehene Auszahlung des Autorenanteils bald nachholt und nicht abwartet, bis der Rechtsstreit mit Vogel durch alle Instanzen ging. Beteiligen sich genügend Unterzeichner mit 10 bis 20 Euro, dann soll davon der Münchner Medienanwalt Stefan Ventroni beauftragt werden, die Forderungen durch juristisch untermauerte Briefe an die VG Wort und deren Aufsichtsbehörde, das Deutsche Patent- und Markenamt, geltend zu machen.“

Bis zum Ende des Rechtsstreits werden die Autoren allerdings nicht warten müssen, das hat die VG Wort in ihrer Erklärung vom 22. Juni bereits klargestellt. Aber eine gewisse Verwunderung der Autoren über die allseits zögerliche Haltung bei der Vertretung ihrer Interessen ist unübersehbar. Könnten die Gewerkschaften die Interessen der Urheber – also ihrer Mitglieder – nicht etwas kraftvoller vertreten? Oder soll einfach die gut eingespielte und „bewährte“ Zusammenarbeit mit den Verlagen innerhalb der VG Wort nicht gefährdet werden?

 

Diener zweier Herren

Interessant ist in diesem Zusammenhang das Verhalten der Verwertungsgesellschaften bei der Initiative Urheberrecht (einem Zusammenschluss von 31 Urheber-Verbänden, die eine Reform des Urheberrechts zu Lasten der Urheber und zugunsten der Nutzer verhindern wollen): Als es vor einigen Wochen um die Finanzierung einer hauptamtlichen Stelle für diese Initiative ging, gab der Geschäftsführer der VG Wort, Robert Staats, zu verstehen, dass er das Vorhaben nur unterstützen könne, wenn die Initiative Urheberrecht auch mit Verwertern zusammengehe. Überdies könne die VG Wort Aktionen von Urhebern nur unterstützen, wenn sie nicht das Urhebervertragsrecht beträfen.

Nun zählt die Reform des Urhebervertragsrechts aber gerade zu den Kernanliegen der meisten Urheber. Insbesondere die Praxis der so genannten Total-Buyout-Verträge und der weitgehend ignorierten Vergütungsregeln machen ihnen das Leben schwer. Sollen die Urheber also wichtige Themen ausklammern, nur um die Finanzierung der Urheber-Initiative zu ermöglichen? Und wenn die VG Wort (aufgrund ihrer Satzung) die Interessen der Urheber nur kraftvoll vertreten kann, wenn die Interessen der Verleger davon nicht tangiert werden – was zum Teufel hat sie dann bei einer Urheberinitiative zu suchen?

Diese Fragen stellten sich die Vertreter der Urheberverbände allerdings nicht. Ganz im Gegenteil. Das Junktim der VG Wort wurde brav zu Protokoll genommen.

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25 Kommentare

  1. P U B L I S H I N G » Blog Archive » Wer vertritt die Autoren? Der aufschlussreiche Streit um das Geld der VG Wort |  11.07.2012 | 12:56 | permalink  

    [...] mehr: carta.info [...]

  2. Domingos |  11.07.2012 | 21:28 | permalink  

    Ich glaube, das Problem liegt darin, dass die meisten Autoren nicht in einer Gewerkschaft sind. Die meisten Gewerkschaftsmitglieder sind angestellte Redakteure und Journalisten, die wiederum für Verlage arbeiten.

  3. Wolfgang Michal |  11.07.2012 | 21:42 | permalink  

    @Domingos: Laut Angaben des DJV sind von ca. 38.000 Mitgliedern rund die Hälfte freie bzw. selbstständige Autoren/Journalisten.

  4. Vera Bunse |  12.07.2012 | 00:03 | permalink  

    Thomas Hoeren hat sich bei brand eins explizit geäußert: http://www.brandeins.de/magazin/digitale-wirtschaft/mafioese-strukturen.html

  5. H.-P. Kraus |  12.07.2012 | 08:46 | permalink  

    Ein bisschen abschweifend vom VG Wort-Thema aus dem Hoeren-Interview :

    “Unser Urheberrecht berücksichtigt die Liebesbeziehung des Urhebers zu seinem Werk. Er hat daher Urheberpersönlichkeitsrechte, die sich etwa darin äußern, dass er ein Namensnennungsrecht hat oder den Anspruch, an neuen Verwertungsmodellen finanziell neu teilzuhaben.”

    Das Bild von der Liebesbeziehung finde ich sehr schön gewählt. Vielleicht wird damit einigen Leuten klar, was sie einem Autor antun, wenn sie sein Werk ungefragt kopieren;-)

  6. Wolfgang Messer |  12.07.2012 | 16:03 | permalink  

    Ein Mitglied des VG-Wort-Verwaltungsrates hat mir neulich auf eine entsprechende Anfrage geschrieben, dass der vorläufige Ausschüttungsstopp auch das METIS (System zur Meldung von Online-Texten) betrifft – allerdings nur bedingt. Ich zitiere:

    “Die Überschneidungen sind gering, aber unsere Verwaltung wollte vorsichtig sein und die Metis-Ausschüttung nicht splitten. Den Juli müssen wir jetzt abwarten. Wenn das DMPA grünes Licht gibt, geht die Ausschüttung ihren Gang. Falls nicht, überlegen wir uns was im VR. Die Selbstpublizisten bei Metis sollen dann aber auf jeden Fall sofort bedient werden, weil ich nicht sehe, inwieweit sich da etwas ändern könnte.”

    (DPMA=Deutsches Patent- und Markenamt)

    Da die Ausschüttungen normalerweise erst im Oktober erfolgen, dürften verlagsunabhängige Online-Publizisten (z. B. Blogger) wohl wie üblich bedient werden, wenn ich das richtig verstehe.

  7. Vincent Gerske |  13.07.2012 | 00:52 | permalink  

    Hey, wooer kenn ich das nur…
    Achja, vom VDI (Verein Deutscher Ingenieure) welcher sich für Bologna und den Ingeneurausweiß einsetzt, und laut Report München ist das vom VDI Aufgebaute Schreckgespenst Ingenieur/Fachkräftemangel eine mär, wem nützt das?

    Den Arbeitgebern.

    Gruß
    Vincent

    ps: VDI = Verräter deutscher Ingenieure

    pps: Report München: http://www.youtube.com/watch?v=nfWVulKyRq0

  8. Aktuelles 13. Juli 2012 — neunetz.com |  13.07.2012 | 14:04 | permalink  

    [...] Wer vertritt die Autoren? Der aufschlussreiche Streit um das Geld der VG Wort — CARTA "Und wenn die VG Wort (aufgrund ihrer Satzung) die Interessen der Urheber nur kraftvoll vertreten kann, wenn die Interessen der Verleger davon nicht tangiert werden – was zum Teufel hat sie dann bei einer Urheberinitiative zu suchen?" [...]

  9. Detlef Borchers |  13.07.2012 | 22:14 | permalink  

    @6, Wolfgang Messer: FYI, das Gros der METIS-Ausschüttungen geht nach meinen Informationen an verlagsabhängige Online-Publizisten, wie ich einer bin. Abseits davon gehöre ich auch zu den Leuten, die den üblichen Urlaubscheck nicht bekommen haben und nix isses mit Sommer. Aber die Haltung der VG Wort als verschnupft zu bezeichnen (wie Wolfgang Michal im Artikel), ist wohl übertrieben. Hätte die VG Wort den laufenden Prozess einfach ignorieren können? Das wäre dann gleich der nächste Klagegrund gewesen. –Detlef

  10. Wolfgang Michal |  14.07.2012 | 12:19 | permalink  

    @Detlef Borchers: Naja, wenn man sich anschaut, wie die VG Wort in den letzten zehn Jahren auf Vogel reagiert hat, könnte man “verschnupft” als äußerst vorsichtige Formulierung schon nehmen. Retourkutsche wäre stärker gewesen.

    Da die VG Wort in ihren Presseerklärungen vor allem auf den speziellen Einzelfall des Klägers abhebt, hätte ein Stop der Auszahlung im Wissenschaftsbereich vollauf genügt. Es war absolut nicht notwendig, alle Zahlungen zu stoppen.

  11. Wolfgang Messer |  14.07.2012 | 13:01 | permalink  

    @Detlef Borchers: Möglicherweise ist es so, dass verlagsunabhängige Online-Autoren zwar die quantitative, aber nicht die qualitative (Gesamthöhe der Ausschüttungen) Mehrheit darstellen. Nur eine Vermutung.

  12. Detlef Borchers |  14.07.2012 | 13:27 | permalink  

    @Wolfgang Messer: Ich kann da auch nur mutmaßen oder aber eigene Zahlen nennen. Also full disclaimer: Ich arbeite verlagsabhängig als Freier hauptsächlich für Heise Online. Meine letzte METIS-Ausschüttung waren 3.500 Euronen. Davor, als Heise noch nicht das Zählpixel der VG Wort einsetzte und man händisch/gescriptet alle Meldungen selbst reinstellen musste, lag mein METIS-Anteil bei ca. 6000 Euro, weil alles ab 2000 eingereicht werden konnte.

  13. Klopfer |  14.07.2012 | 16:14 | permalink  

    “Wer nämlich als Autor die Wahrnehmung seiner Rechte an einen Verlag abgetreten habe, bevor ein Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen wurde, könnte aufgrund des Urteils auch sämtlicher Ausschüttungen verlustig gehen. Dies scheint aber eher eine Drohung zu sein als eine realistische Möglichkeit.”
    Das wird so in einem kleinen Satz abgebügelt, aber ich würde gerne wissen, wieso der Autor denkt, dass das keine realistische Möglichkeit wäre. Der ganze Rechtsstreit basiert ja auf der Argumentation, dass Vogel direkt die VG Wort mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt hat (anstatt sie an seinen Verlag abzutreten, der dann wiederum die VG Wort beauftragt) und daher der Verleger keinen Anspruch auf die VG-Wort-Vergütung hat.
    Was ist aber, wenn der Autor tatsächlich vorher die Wahrnehmungsrechte an einen Verlag abgetreten hat? Nach der gleichen Logik müsste die Ausschüttung dann vollständig an den Verlag gehen, und der Autor muss mit seinem Verlag auskaspern, was er von ihm dann davon kriegt, denn der Autor ist ja nicht mehr direkter Vertragspartner der VG Wort.

  14. Benno H.Pöppelmann |  14.07.2012 | 16:19 | permalink  

    Ein Pamphlet ist noch keine Auseinandersetzung. Was W. Michal hier zu Papier bringt, ist in bekannter polemischer Art gegen die Arbeit der Verbände DJV und dju gerichtet, die die Interessen nicht nur der angestellten Journalistinnen und Journalisten vertreten, sondern auch die der Freien in den Medien. Aber wenigstens die Fakten sollten stimmen, und daran hapert es gewaltig in diesem Stück. Gerne auch werden Fakten lieber nicht gebracht, es könnte ja der Popanz in sich zusammenfallen, der hier aufgebaut wird. Eine Auswahl:

    W. Michal schreibt: „ Von den Presseausschüttungen (das betrifft Kopien und Pressespiegel) bekamen die Autoren 3,7 Mio. €, die Verleger 1,7 Mio. €.“

    Diese Aussage ist schlicht falsch, wie man unschwer dem Geschäftsbericht 2011 der VG Wort, auf den sich der Autor bezieht, entnehmen kann. Die Zahlung von ca. 3,7 Mio. betraf allein den Bereich Pressespiegel, an dem Verlage ausweislich des Verteilungsplans der VG Wort (§ 2 Nr. 1 a)) nicht beteiligt sind. Aus dem Bereich Pressereprographie wurde der Betrag in Höhe von 1, 7 Mio. für die Verlegerverbände VDZ und BDZV ausweislich des Geschäftsberichts zurückgestellt, sie bekamen also (zunächst) nichts. Die Verlage bekommen auch aus diesem Teil der Einnahmen keine Ausschüttungen und bekamen sie auch nie. Der Teil der an die Verlegerverbände ausgeschüttet wird, muss zum Zweck der journalistischen Aus- und Fortbildung eingesetzt werden, er darf nicht an einzelne Verlage ausgeschüttet werden.

    W. Michal schreibt: „Martin Vogel über die Konsequenzen des Urteils in einem Interview mit iRights.info:
    “Der Verteilungsplan der VG Wort ist nach diesem Urteil rechtlich nicht haltbar. Denn die Verleger können nur insoweit beteiligt werden, als sie Rechte vorweisen können.“

    Worauf der Autor nicht hinweist, ist, dass Herr Dr. Vogel auch schon das Gegenteil vertreten, nämlich selbstverständlich den Verteilungsplan der VG Wort für rechtlich einwandfrei gehalten hat. Nicht nur galt das in der Zeit, in der Dr. Vogel für die Aufsicht über die Verteilung der Einnahmen der VG Wort im Rahmen seiner Tätigkeit für das DPMA zuständig war. Dr. Vogel schrieb auch folgendes in Bezug auf die Verteilungspläne der VG Wort: „Ausdruck findet die Symbiose von Autoren und Verlegern auch in der Ausschüttung nach statuarischen Verteilungsplänen, die von jedem Berechtigten mit Abschluss des Wahrnehmungsvertrages als verbindlich anerkannt werden. Sie regeln die Verteilung ungeachtet individueller Absprachen und sehen im Bereich Wort für den Autor 70 %, für den Verleger 30 % der Verteilungssumme vor, im Bereich Wissenschaft eine Teilung zu gleichen Hälften.“ (Vogel in Becker, Die Wahrnehmung von Urheberrechten an Sprachwerken, Nomos, 1999, S. 33).

    W. Michal schreibt: „Die VG Wort und der DJV sehen die Folgen des Konflikts ganz anders. Sie fürchten eine harsche Reaktion der Verlage und munkeln, dass die ‚Attacke’ Martin Vogels auch nach hinten losgehen könnte. Wer nämlich als Autor die Wahrnehmung seiner Rechte an einen Verlag abgetreten habe, bevor ein Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort geschlossen wurde, könnte aufgrund des Urteils auch sämtlicher Ausschüttungen verlustig gehen. Dies scheint aber eher eine Drohung zu sein als eine realistische Möglichkeit.“

    Der Autor scheint das Urteil des LG München nicht gelesen zu haben. Dor heißt es nämlich, dass es auf die „genaue Rechteverteilung“ (S. 18) der individuellen Rechte ankomme. Die „individuelle Verteilung der eingezogenen Vergütungen“ habe Vorrang, „solange sie mit zumutbaren Aufwand möglich ist.“ (S. 15). Und das Gericht weißt ausdrücklich daraufhin, dass Autoren „ zu Unrecht begünstigt wären, soweit sie nach altem Recht alle Rechte an die Verleger abgetreten haben, bevor die Werke bei der Beklagten (Anm: VG Wort) gemeldet wurden:“ (.S. 17). Was den DJV umtreibt, ist nicht irgendeine Reaktion der Verlage, sei sie nun harsch oder nicht, sondern die Befürchtung, dass auf der Grundlage dieses Urteils Autoren ihre Rechte zu 100 % an Verlage verlieren, weil sie sie bereits abgetreten hatten, bevor sie den Vertrag mit der VG Wort geschlossen haben. Da es nach dem Urteil nur auf den Zeitpunkt der Abtretung ankommt, kann nämlich das Urteil, wenn es rechtskräftig werden würde, genau dieses zum Ergebnis haben.

    W. Michal schreibt: „Vogel jedenfalls lässt trotz aller Anfeindungen nicht locker. In dem bereits genannten Interview kritisiert er scharf die Haltung der Gewerkschaften DJV und ver.di. Ihren Funktionären wirft er vor, die Interessen der eigenen Mitglieder zu missachten. Weder habe man die Autoren richtig aufgeklärt noch nachdrücklich in ihren ureigenen Interessen unterstützt.“

    Der Autor hätte vielleicht auch die andere Seite hören können, bevor er sich die absurden Unterstellungen von Dr. Vogel zu Eigen macht. Aber eine solche an sich selbstverständliche Einhaltung journalistischer Standards scheint wohl eher hinderlich gewesen zu sein. Tatsache ist, dass DJV und verdi die Interessen der Autoren soweit wie möglich auch in der VG Wort wahrnehmen. Fraglich ist allerdings, ob die Ansichten des Dr. Vogel wirklich weiterführen. Selbstverständlich kann man sich Verwertungsgesellschaften ohne Verleger vorstellen. Aber die möglichen Folgen einer solchen Entwicklung müssen ebenfalls mitbedacht werden. Genau das ist zwischen 2002 und 2008 intensiv diskutiert worden. Im Interesse der Autoren sind die Kurien der Autoren zum Ergebnis gekommen, bei dem System der VG Wort zu bleiben.

    W. Michal schreibt: „So begründet die Journalistengewerkschaft DJV in der jüngsten Ausgabe ihrer Mitgliederzeitschrift noch einmal lang und breit, warum die Arbeitgeber unbedingt an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt werden müssen – mit einer Leidenschaft, die man von einer Urheber-Gewerkschaft nicht auf Anhieb erwarten würde.“

    Mal abgesehen davon, dass in dem ganzen Artikel im “journalist” nicht einmal das Wort „Arbeitgeber“ vorkommt, wie der Autor dem DJV vorhält und auch abgesehen davon, dass der Artikel nicht vom DJV stammt, ist der DJV nicht nur eine Gewerkschaft, sondern vertritt auch die Freien, wie der Autor sehr wohl weiß. Vor allem aber kann es nur noch als schäbig bezeichnet werden, wenn der Autor wider besseres Wissen seiner Leserschaft versucht Glauben zu machen, der DJV setzte sich „mit Leidenschaft“ für die Interessen der Arbeitgeber oder auch der Verlage ein. Dem Autor ist bekannt, dass das Gegenteil der Fall ist

    W. Michal schreibt: „Sollen die Urheber also wichtige Themen ausklammern, nur um die Finanzierung der Urheber-Initiative zu ermöglichen? Und wenn die VG Wort (aufgrund ihrer Satzung) die Interessen der Urheber nur kraftvoll vertreten kann, wenn die Interessen der Verleger davon nicht tangiert werden – was zum Teufel hat sie dann bei einer Urheberinitiative zu suchen? Diese Fragen stellten sich die Vertreter der Urheberverbände allerdings nicht. Ganz im Gegenteil. Das Junktim der VG Wort wurde brav zu Protokoll genommen.

    Wie der Autor sehr wohl weiß, weil er selbst sporadisch in der Initiative mitarbeitet, kann keine Rede davon sein, dass die Initiative Urheberrecht „wichtige Themen“ aus angeblichen finanziellen Gründen ausklammert. Auch ist ihm bekannt, dass ein Junktim irgendeiner beteiligten Organisation, auch der VG Wort, überhaupt nicht diskutiert, geschweige denn „zu Protokoll genommen“ wurde. Was zum Teufel will der Autor also mit seinen insoweit rätselhaften und neben den Fakten liegenden Ausführungen erreichen? Die Urheberverbände in Misskredit bringen? Sie als vermeintlich tumbe Toren und Büttel der Verwertungsgesellschaften hinstellen? Man erkennt es nicht und kann es dem Artikel auch nicht entnehmen. Was allerdings feststeht ist das: sachlich geht anders, Herr Michal!

  15. Wolfgang Michal |  14.07.2012 | 19:28 | permalink  

    @B.Pöppelmann:

    1. Sie schreiben über meinen Beitrag: “Wenigstens die Fakten sollten stimmen, und daran hapert es gewaltig in diesem Stück.” Was, bitte, ist für Sie eigentlich „gewaltig“??? Sie bezweifeln genau 1 (in Worten: eine!) Zahl. Und selbst die stimmt, so leid es mir für Sie tut.

    Die 1,7 Mio. Euro aus dem Bereich “Presseausschüttungen” existieren für Sie offenbar nur deshalb nicht, weil sie lt. Geschäftsbericht 2011 „zurückgestellt“ wurden. Zurückgestellt heißt aber nicht, dass dieses Geld den Verlagen (bzw. ihren Verbänden VDZ und BDZV) nicht ausbezahlt wird. Im Jahr davor erhielten die Verlegerverbände sogar 2,63 Mio. Euro im Bereich „Presseausschüttungen“. Wenn dieses Geld in die journalistische Ausbildung geht (was sehr zu begrüßen ist), dann sparen die Verlage diese 1,7 Mio. ja bei ihren Ausbildungskosten. Und Ausbildung gehört meines Wissens mit zu den Aufgaben von Betrieben. Hätte der BDZV auf meinen Beitrag reagiert und geschrieben: Wir haben das Geld doch noch gar nicht bekommen, hätte ich das verstanden – aber was kümmert Sie das?

    2. Ich zitiere aus einem Interview, um die Geschichte des von Martin Vogel angestoßenen Rechtsstreits zu schildern. Ihrer Meinung nach muss ich darüber hinaus auch all das zitieren, was der Betreffende vor 13 Jahren oder während seines Studiums von sich gegeben hat, richtig? Dafür gibt es aber keinen Grund. Es geht hier um das Urteil des Landgerichts vom Mai 2012 und seine möglichen Auswirkungen.

    Wie Sie sicher wissen, setzte im Vorfeld der Novellierung des Urhebervertragsrechts (2002) eine breite Meinungsbildung zu diesem Themenkomplex ein. Es ging in erster Linie um eine Stärkung der Urheberposition im Urhebervertragsrecht. Und diese Stärkung hätte z.B. auch in eine Änderung oder Neuinterpretation der Verteilungspläne der Verwertungsgesellschaften münden können. Verteilungspläne – und die Meinungen dazu – sind ja nicht in Stein gemeißelt. Die seinerzeitige Entwicklung (Buyout-Verträge, fehlende Vergütungsrichtlinien) verlangte dringend nach einer Stärkung der äußerst schwachen Position der Urheber im Urhebervertragsrecht. Darüber sollte ein Gewerkschafter eigentlich frohlocken und nicht Bedenken tragen, oder? (Die Vorgeschichte des §63a kann man im Dossier bei iRights.info en detail nachlesen – das Dossier ist oben im Beitrag verlinkt).

    3. Ich habe das Urteil des Landgerichts durchaus gelesen. Die Angst vor einer möglichen „harschen“ Reaktion der Verlage halte ich aber (@Klopfer, Kommentar #13) für unbegründet und seitens des DJV-Justiziars Pöppelmann auch für übertrieben, weil dieser Punkt – das weiß der DJV sehr gut – politisch nicht durchsetzbar wäre. Die Verleger würden für die paar Millionen aus der VG Wort keinen „Aufstand“ von 150.000 Mitarbeitern riskieren.

    Zudem würde das Urheberrecht durch eine Gerichtsentscheidung, die alles Geld den Verlegern zuweist, völlig auf den Kopf gestellt. Mit einer derart weltfremden Entscheidung würden die Total-Buyout-Verträge sofort ins Visier der Politik und der weiteren Rechtssprechung geraten. Eine Steilvorlage für echte Autorenvertreter. Umso unverständlicher das Herumfuchteln des DJV mit der Befürchtung, die Autoren könnten durch das Gerichtsverfahren alle ihre Ansprüche verlieren – immer mit der latenten Unterzeile: Das habt ihr diesem bescheuerten Martin Vogel zu verdanken!

    4. Nach Implementierung des berühmten Paragraphen 63a ins Urhebergesetz war auch vereinbart worden, den Verteilerschlüssel der VG Wort schrittweise zugunsten der Autoren zu ändern. Ich habe aber nicht gehört, dass die Gewerkschaften, die ja die Autoren (und nicht die Verleger!) bei der VG Wort vertreten, darum gekämpft hätten, diese Neuverteilung zugunsten der Autoren auch zu behalten. Sie wollten Ruhe im Karton und haben gegen die spätere Rücknahme des autorenfreundlicheren Schlüssels nicht protestiert.

    5. In dem besagten Beitrag im „journalist“ (der Mitgliederzeitschrift des DJV) ist B.Pöppelmann ausführlich zitiert, und das einzige, was ich aus diesem Beitrag herauslese, ist die große Sorge um das Geld der Verlage (= Arbeitgeber). Aber vielleicht liegt diese Wahrnehmung ja nur an mir. Der Beitrag des „journalist“ steht online, ist oben verlinkt und kann von jedem Leser selbst beurteilt werden.

    6. Wenn Sie am Ende Ihres Kommentars behaupten, dass das Junktim der VG Wort in Sachen Urheberinitiative nicht zu Protokoll genommen worden sei, dann kennen Sie offenbar die Protokolle der Urheberinitiative nicht. Sachlich geht anders, Herr Pöppelmann.

  16. Benno H.Pöppelmann |  15.07.2012 | 13:02 | permalink  

    @W.Michal
    1) Ich habe Ihre Darstellung der reinen Zahlen nicht bezweifelt, ich verwende sie schließlich selbst. Falsch bleibt aber an Ihrer Darstellung, dass Sie behaupten, die Autoren hätten „nur“ 3, 7 Mio aus Kopien und Pressespiegel erhalten („Von den Presseausschüttungen (das betrifft Kopien und Pressespiegel) bekamen die Autoren 3,7 Mio“). Das ist Nonsens. Die 3,7 Mio stammen ausschließlich aus dem Bereich Pressespiegel, an dem die Verlage nicht beteiligt sind, weil die Ausschüttung zu 100 % den Journalistinnen und Journalisten zukommt. Aus dem Geschäftsbericht, S. 7:
    „Für Vervielfältigungen in Pressespiegeln wurden an 17.476 Journalisten (Vj. 11.880) € 3.706.957,– (Vj. € 3,49 Mio.) ausbezahlt, durchschnittlich also € 212,– pro Autor (Vj. € 294,–).“
    Für Nachausschüttungen der Jahre 2002 bis 2009 wurden an die Autoren weitere € 2.871.469,– aus diesem Bereich gezahlt.

    2) Eben weil es um das Urteil des LG München geht, sind die Äußerungen von Dr. Vogel aus der jüngsten Vergangenheit und aus einer Zeit, nachdem er Verantwortung in der Aufsicht der VG Wort getragen hatte, interessant. Im Übrigen waren die Verteilungspläne der Verwertungsgesellschaften in der Debatte zum Urhebervertragsrecht zwischen 2000 und 2002 gar nicht Teil der Diskussion. Das behauptet nicht einmal Dr. Vogel.

    3) Es geht mitnichten darum, dass durch das Urteil des LG München „alles Geld den Verlegern“ zugewiesen wird. Das habe ich nicht behauptet. Es geht auch nicht um harsche Reaktionen der Verlage. Es geht darum, dass das Urteil nur die Priorität der Abtretung berücksichtigt. Dann aber liegt es in der Logik der Entscheidung, dass die Verlage das Geld einstreichen, wenn ihnen die Rechte zuerst abgetreten wurden. Darum stimme ich Ihnen zu, wenn Sie die Entscheidung eine weltfremde nennen.

  17. Ilja Braun |  16.07.2012 | 10:04 | permalink  

    Zu behaupten, dass die Verleger von den Pressespiegeln nichts abbekommen, ist Unsinn. Es ist vielmehr umgekehrt: Die laufen fast komplett an der VG WORT vorbei über die Presse-Monitor-GmbH und tauchen deshalb im Geschäftsbericht gar nicht mehr auf, außer sie sind auf Papier. Es sind die Journalisten, die davon nichts abbekommen. Oder doch fast nichts. Vielleicht traut sich ja ein Autorenvertreter, hier mal reinzuschreiben, wie hoch der Prozentsatz an den Einnahmen ist, der von der PMG an die VG WORT geht.

  18. Wolfgang Michal |  16.07.2012 | 10:43 | permalink  

    @B.Pöppelmann (#16):

    1. Von “nur” habe ich gar nichts geschrieben. Das von Ihnen als Zitat gekennzeichnete “nur” ist Ihre Erfindung. Und wie Sie dem Absatzende entnehmen können, habe ich mir die Freiheit genommen, nicht alle 12 Punkte und Unterpunkte der Ausschüttungen aufzulisten. Deshalb steht da ja: “Und so weiter und so fort…”

    2. Selbstverständlich waren die Verteilungspläne Gegenstand der Diskussion, nämlich nach 2002. Es gab den Vorschlag, den Verlegeranteil schrittweise zu senken.

    3. Wenn es, wie Sie schreiben, nicht darum geht, den Verlegeranteil auf 100 Prozent anzuheben, warum machen Sie dann so viel Wind um mögliche negative Konsequenzen des Urteils für Autoren? Um Vogel noch mal eins überzubraten?

    Interessant in Sachen Verwertungsgesellschaften ist auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs:
    http://www.irights.info/index.php?q=node%2F2243&Kategorie=Homepage

  19. Ulf J. Froitzheim |  16.07.2012 | 17:12 | permalink  

    Au Mann, Freunde, wie geht’s denn hier zu?

    Zunächst zu den Pressespiegeln:

    Vielleicht hilft ein Blick auf die Zahlen, die Schärfe herauszunehmen.

    Früher, als es nur Papierpressespiegel und keine PMG gab, waren die Ausschüttungen keineswegs so üppig, wie man nach dem hier Geposteten annehmen müsste. 1990 wurden umgerechnet 1,67 Millionen Euro an die Journalisten ausgeschüttet, 1995 waren es 2,75 Millionen. Im Medien-Boomjahr 2000 mit den dicken Wirtschaftsteilen kratzten die Pressespiegeltantiemen erstmals an der 4-Mio.-Marke, der Gipfel war 2002 mit 4,63 Mio. erreicht (wenn man die Nachausschüttung für die Multifunktionsgeräte für 2002-2009 umlegt). Seit 2007 sind es jeweils um die 3,7/3,8 Mio., also trotz der Zeitungsmalaise weit mehr als in den Neunzigern mit ihren Papierspiegeln.

    Von der PMG kommt erst seit 2009 mehr als die Hälfte des Geldes. 2005 lag der Anteil etwa bei einem Achtel (ca. 470 T€).

    Dass es 2003 zu dem Deal VG Wort/PMG kam, hing zum einen zusammen mit Rechtsstreitigkeiten um die Interpretation des § 49 UrhG, zum anderen damit, dass viele Pressespiegel überhaupt nicht gemeldet (also illegal erstellt) wurden. Elektronische Pressespiegel waren im Gesetz nicht explizit vorgesehen (weshalb darüber auch bis zum BGH prozessiert wurde), wurden aber dennoch erstellt. Zudem waren viele real existierende Nutzungen in Pressespiegeln gar nicht vom Wortlaut des § 49 gedeckt (z.B. Kultur, Sport, Wochenzeitungen). Dafür bekamen weder Journalisten noch Verleger einen Cent.

    Nachdem nun die Zeitungsverleger die PMG gegründet hatten, um den pressespiegelnden Unternehmen und Behörden Rechtssicherheit in Form von Lizenzen zu verkaufen, musste die VG Wort etwas tun, um nach dem erwartbaren Aussterben des Papierpressespiegels nicht mit leeren Händen dazustehen.

    Dass die Verleger für sich in Anspruch nehmen konnten, die nötigen Rechte für diese Lizenzgeschäfte überhaupt zu besitzen, hat die Autorenbank im Verwaltungsrat damals durchaus angezweifelt, doch leider konnten die Verleger glaubhaft machen, dass sie nicht nur über die Nutzungsrechte an den Texten ihrer festangestellten Redakteure verfügten, sondern – ich sag es mal gemein – die freien Journalisten in ihrer übergroßen Mehrheit zu dumm oder feige gewesen waren, entsprechende Rechteeinräumungen aus den ihnen vorgelegten Buyout-Verträgen zu streichen.

    Vor diesem Hintergrund plädierte der damalige VG-Wort-Chef Ferdinand Melichar für den – durchaus wohlgenährten – Spatz in der Hand. Ein erfahrenes Verwaltungsratsmitglied sagte damals: “If you can’t beat them, join them.”

    Ach ja, der Prozentsatz: Es sind 12 Prozent, wobei bei den Verleger keine 88 Prozent ankommen, da die PMG selbst einiges von ihren Einnahmen verschlingt: Der Speck, mit dem die PMG die Mäuse fängt (im Business-Jargon: Vertrieb und Marketing im Lizenzhandel), kostet leider was. (Habe gerade leider keine aktuellen Zahlen zur Hand.)

    Die zwei Millionen, die wir Journalisten im Jahr von denen erhalten, sind aber mehr als die gesamten Pressespiegelausschüttungen in den angeblich so guten alten Zeiten Anfang der 90er. Und eines darf man nicht vergessen: Damit mehr bei uns landet, hätte uns die Regierung Schröder vor zehn Jahren eine urheberfreundlichere Novelle gönnen müssen.

    Womit ich (Stichwort Professorenentwurf) beim Thema Martin Vogel wäre: Ich möchte doch darum bitten, lieber Wolfgang Michal, nicht den Eindruck zu erwecken, als hätte sich “die VG Wort” (also Vorstand, Verwaltung und Verwaltungsrat in einen Sack gesteckt) gegen den armen Dr. Vogel verschworen. Anfangs fand ich dessen These, dass uns 100 Prozent zustünden, sogar durchaus charmant. “Sein” Gesetzentwurf – hinter dem, wie Benno Pöppelmann schon schrieb, ein veritabler Sinneswandel stand – wurde aber nun mal nicht so beschlossen, sondern speziell beim 63a in einer Form, die schon den Streit darüber in sich trug, was sich der Gesetzgeber wohl wirklich dabei gedacht hat. Allen Beteiligten war schließlich klar, dass jahrzehntelang eine Art “kleines Leistungsschutzrecht” für Printverlage praktiziert worden war. Wenn dieses hätte abgeschafft werden sollen, hätte es einer klaren Ansage im UrhG bedurft, das dann die Basis für eine neue VG Autoren (quasi VG Wort minus Verleger) hätte legen müssen. Das unterblieb aber bekanntlich, und daher kann niemand überrascht sein, dass die Verleger auf Bestandsschutz pochten.

    Man kann in so einer Situation versuchen, sich mit der Niederlage erst einmal abzufinden und sich auf die nächste Gelegenheit konzentrieren, sein Ziel durchzusetzen – wozu ein Mindestmaß an Kompromissbereitschaft gehört. Oder man kann trotzig reagieren und sehenden Auges alle, die grundsätzlich auf derselben Seite stehen, vor den Kopf stoßen. Das einstmals freundschaftliche Verhältnis Vogel-Melichar war bald zerrüttet und nicht mehr zu kitten. Aber Vogel ließ alle spüren, dass auch jeder andere, der nicht voll und ganz für ihn war, gegen ihn war. Er beherrscht es – wie ich im Bayerischen Journalisten-Verband miterleben durfte – grandios, seine natürlichen Verbündeten zu attackieren, statt sie zu überzeugen.

    P.S.: Wenn Robert Staats als VG-Wort-Geschäftsführer nicht über das Urhebervertragsrecht reden möchte, drückt er sich nicht, sondern hält sich an seine arbeitsvertraglichen Kompetenzen. Qua Gesetz und qua Satzung ist die Verwertungsgesellschaft in diesen Dingen völlig außen vor. Das Vertragsrecht betrifft nur die Verleger und die Autoren sowie ihre Verbände. Die beiden angestellten Vorstandsmitglieder müssen also neutral bleiben.

    Und “verschnupft” trifft es überhaupt nicht. So kann nur jemand schreiben, der nicht als Ehrenamtlicher in die Zwickmühle gerät und eine Entscheidung treffen muss, die so oder so das Risiko birgt, später verklagt zu werden. Als Verwaltungsratsmitglied möchte ich an einer Lösung mitarbeiten, bei der nicht am Ende Rechtsanwälte Geld abschöpfen, das für die Autoren da ist.

  20. Jonet Das Journalistennetz. Seit 1994. » Debattenlog 16.7.2012 – Stichwort VG Wort |  17.07.2012 | 11:02 | permalink  

    [...]  “Wer vertritt die Autoren?” (Wolfgang Michal, [...]

  21. Alexander Wragge |  18.07.2012 | 08:48 | permalink  

    Ein kurzer Hinweis:

    Zu einigen Punkten der Debatte äußert sich Martin Vogel in einem Interview am Dienstag:

    VG-Wort-Verlegeranteil: „Es geht nicht um Petitessen“

    Hat der Urheberrechtler Martin Vogel einen Pyrrhussieg für die Autoren erfochten, als er gegen die Verteilungspraxis der VG Wort klagte? Müssen die Autoren wegen Vogel auf ihr Geld warten und gehen im Einzelfall leer aus? Zerbricht womöglich die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Urhebern und Verlagen? Im Interview mit iRights.info bezieht Vogel zu aktuellen Vorwürfen Stellung.

    http://www.irights.info/?q=content/vg-wort-verlegeranteil-%E2%80%9Ees-geht-nicht-um-petitessen%E2%80%9C

  22. Ein “praktiziertes kleines Leistungsschutzrecht” seit Jahrzehnten? |  18.07.2012 | 10:44 | permalink  

    [...] und den Bruch eherner Gentlemen Agreements. Zumindest auf zwei Highlights aus den Kommentaren zum CARTA-Artikel von Wolfgang Michal möchte ich kurz [...]

  23. Ein “praktiziertes kleines Leistungsschutzrecht” seit Jahrzehnten? : Posted Planet |  18.07.2012 | 14:59 | permalink  

    [...] und den Bruch eherner Gentlemen Agreements. Zumindest auf zwei Highlights aus den Kommentaren zum CARTA-Artikel von Wolfgang Michal möchte ich kurz [...]

  24. VG Wort schüttet doch aus – unter Vorbehalt — CARTA |  15.08.2012 | 14:09 | permalink  

    [...] im Sommer gibt es ein wenig zusätzliches Urlaubsgeld für Autoren. In Reaktion auf die Klage Vogels blieb die Zahlung in diesem Jahr jedoch zunächst [...]

  25. Kein Fall für “Gimme 5″: Die VG Wort gibt 8 — Carta |  24.04.2013 | 11:55 | permalink  

    [...] Wolfgang Michal: Wer vertritt die Autoren? Der aufschlussreiche Streit um das Geld der VG Wort [...]

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