#freies Kopieren

Zankapfel Urheberrecht: Der ungelöste Grundwiderspruch der Piraten

von , 9.5.12

Das offizielle Grundsatzprogramm der Piraten äußert sich zum Thema Urheberrecht in erstaunlicher Schlichtheit. Im Kern reduzieren sich die Forderungen auf zwei konkrete Punkte: Erstens soll nicht-kommerzielles Kopieren in Zukunft generell erlaubt und gefördert werden. Und zweitens soll die Geltungsdauer des Urheberrechts (das erst „70 Jahre nach dem Tod des Urhebers“ erlischt) deutlich verkürzt werden.

Darüber hinaus versprechen die Piraten, die Persönlichkeitsrechte der Urheber „in vollem Umfang“ anzuerkennen und einen „fairen Ausgleich“ zwischen Nutzern und Urhebern anzustreben. Doch viele Urheber sind misstrauisch, weil sich die beiden Hauptforderungen der Piraten widersprechen.

 

Forderung Nr.1: Nicht-kommerzielles Kopieren soll generell erlaubt werden

Dieser Programmpunkt ist den Piraten der wichtigste. Er beginnt mit einigen Sätzen zur technisch bedingten Umwälzung unserer Gesellschaft, um das „freie Kopieren“ quasi als neues Naturrecht zu etablieren:

Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem “geistigem Eigentum” basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.“

Das alte Verständnis vom „geistigen Eigentum“ bzw. von der „eindeutigen Verfügungsgewalt der Urheber über ihre schöpferischen Leistungen“ wird vom Grundsatzprogramm der Piraten abgelehnt. Das jetzige „Monopolrecht“ der Urheber, mit ihrer Arbeitsleistung nach Belieben verfahren zu können, wird bestritten. Die Piraten wollen, dass schöpferische Leistungen allen Menschen gehören, weil sie a) auf den schon erbrachten schöpferischen Leistungen anderer aufbauen, und b) durch ihre leichte Kopierbarkeit die Entwicklungschancen aller Menschen vergrößern.

Der schöpferische Prozess soll also vergesellschaftet werden – während die übrigen Arbeitsprozesse weiterhin der kapitalistischen Verwertungslogik unterliegen. Diese Sonderstellung der Kreativen wird damit begründet, dass der schöpferische Prozess von Anfang an ein gemeinschaftlicher sei. Die Erbringer geistiger Leistungen würden nichts anderes tun, als aus vorhandenen Werken mit Hilfe einiger Umwandlungstechniken neue Werke herzustellen – so wie eine Kuh aus dem Gras einer saftigen Wiese Milch herstellt. Schließlich gehört die Milch nach dem Melken auch nicht der Kuh (der Vergleich hinkt, gefällt mir aber trotzdem).

Weiter im Piratentext:

Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern (durch Kopierschutz etc.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch (!), daher lehnen wir diese Verfahren ab.

…Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich (!) betrachtet werden sollte…

Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar…“

Wir halten Folgendes fest: 1. Kopieren ist nach Auffassung der Piraten eine Art Naturrecht. 2. Systeme, die das freie Kopieren einschränken, machen „aus einem freien Gut ein wirtschaftliches“ und 3. Jede Beschränkung der Kopiermöglichkeit ist „unmoralisch“.

Die schöpferische Arbeitsleistung eines Urhebers ist nach Meinung der Piraten ein „freies Gut“, das durch künstliche Verknappung zur kapitalistischen Ware wird.

Dem Urheber, der unter Umständen jahrelang an einem Werk gearbeitet hat, wird so die Möglichkeit genommen, die Verwertung seiner Arbeitsleistung nach eigenem Gutdünken festzulegen. Es geht ihm wie der Milchkuh, die über die Verwertung ihrer Milch nichts mitzureden hat. (Allerdings bekommt sie Kost und Logis gratis – mithin das Äquivalent des bedingungslosen Grundeinkommens).

Das Urheberbild der Piraten unterscheidet sich vom Urheberbild der Verwerter nur in einer (wichtigen!) Nuance: Für die Piraten sind Urheber Milchkühe, die von der Allgemeinheit nach Bedarf gemolken werden können, für die Verwerter sind die Urheber dagegen Zitronen, die man für den eigenen Profit bis zum letzten Tropfen auspressen darf. Beide Vorgänge werden – von Piraten wie von Verwertern – als „natürlich“ bezeichnet.

 

Forderung Nr.2: Die Urheberpersönlichkeitsrechte sollen gewahrt werden

Beginnen wir mit dem Satz, der konträr zur ersten Hauptforderung der Piraten steht. Er lautet:

Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an.“

Nimmt man die Kernaussagen des geltenden Urheberpersönlichkeitsrechts, so stimmen die Piraten damit folgenden Leitsätzen „in vollem Umfang“ zu:

„Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.“ (§12 UrhG)

„Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.“ (§13 UrhG)

„Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden.“ (§14 UrhG)

 

Der Grundwiderspruch bleibt bestehen

Womit wir beim Grundwiderspruch angelangt wären, den die Piraten bislang nicht befriedigend auflösen können: Einerseits erkennen sie die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihren Werken „in vollem Umfang“ an, andererseits wollen sie das freie nicht-kommerzielle Kopieren von Werken im Sinne eines unbeschränkten Nutzerrechtes gesetzlich verankert wissen.

Eine solche Begrenzung des Urheberrechts – etwa in Form einer Schrankenregelung – würde jedoch tief in das Urheber-Persönlichkeitsrecht eingreifen. (Die Grünen haben exakt zu diesem Rechtsproblem ein aufwändiges Rechtsgutachten erstellen lassen).

Wer vorgibt, die Persönlichkeitsrechte der Urheber „in vollem Umfang“ anzuerkennen – wie die Piraten – muss den Urhebern gleichzeitig zusichern, dass sie weiterhin darüber bestimmen können, ob und wie ihre Werke zu veröffentlichen sind. Zu dieser Verfügungsgewalt gehören selbstverständlich auch Beschränkungen und Verbote (d.h. „künstliche Verknappungen“).

Um den inneren Widerspruch ihres Programms zuzudecken, fordern die Piraten einen vage bleibenden „Ausgleich zwischen den Ansprüchen der Urheber und denen der Öffentlichkeit“. Hier hätte man gern Konkretes erfahren, aber genau in diesem Punkt halten sich die Piraten bedeckt. Während sie die „Ansprüche der Nutzer“ sehr klar benennen, bleiben die „Ansprüche der Urheber“ irgendwo im Nebel:

„Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung (!) von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.

Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung (!) in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.“

Die Interessen der Urheber finden sich im Piratenprogramm also lediglich in der Allerwelts-Formel vom „fairen Ausgleich“. Doch dieses inhaltslose Trostpflästerchen reicht den Urhebern nicht aus. Sie möchten wissen, was die Piraten unter einem „fairen Ausgleich“ konkret verstehen.

 

Die Piraten arbeiten an einer Neupositionierung

Mittlerweile haben die Piraten, die sich mit der Materie beschäftigen, begriffen, dass sie ihr ‘Urthema’ Urheberrecht stärker durchdringen und verständlicher erklären müssen. Das „Argumentationspapier“, das rund drei Dutzend Piraten um Christian Hufgard beim Bundesparteitag im Dezember 2011 in Offenbach vorgelegt haben (PA 149), ist ein Beispiel dafür. Es konnte sich gegen einen von Andi Popp und anderen eingebrachten Konkurrenzantrag (PA 151) durchsetzen. Dieses „Argumentationspapier“, das später ins Bundeswahlprogramm der Piraten einfließen soll, ist ein minimaler Fortschritt gegenüber dem existierenden Grundsatzprogramm. Es ist differenzierter und zeugt von größerer Kenntnis der komplexen Materie. Aber es gleicht noch immer einer Materialsammlung – nicht einem durchdachten Konzept oder gar einem großen Wurf.

Selbst die kürzlich in einer überhasteten Reaktion veröffentlichten 101 Statements künstlerisch tätiger Piraten führen nicht weiter. Auch da heißt es, man wolle das Urheberpersönlichkeitsrecht nicht antasten – im Grunde will man es aber doch.

Dieser Grundwiderspruch in der Argumentation durchzieht alle Piraten-Äußerungen zum Thema. Daniel Neumann, J.Martin und Jessica Karger schreiben etwa bei den Ruhrbaronen:

„Einen Rechtsbegriff „geistiges Eigentum“ gibt es in Deutschland nicht. Er müsste also zunächst gesetzlich definiert werden, um ihn dann wieder abzuschaffen. „Geistiges Eigentum“ ist damit bestenfalls eine Metapher für kreative Leistungen und Ideen.“

Die gleichen Autoren verweisen in ihrem Beitrag für die Ruhrbarone aber auf ihr „Argumentationspapier“. Und was steht da?

„Man mag zum Thema “geistiges Eigentum” philosophisch stehen wie man will. Die juristische Realität geht aber davon aus, dass es so etwas gibt. Sich davor zu verschließen bringt die Diskussion nicht weiter.“

Also, was nun? Im Grunde gibt es nur zwei Möglichkeiten, den inneren Widerspruch der Piraten beim Thema Urheberrecht aufzulösen: Entweder plädieren sie für die Einführung einer (verfassungsrechtlich gut begründeten) Schrankenregelung, wodurch die nicht-kommerzielle Privatkopie u.U. gegen den Willen der Urheber erlaubt wird (= Kulturflatrate nach dem Modell der grünen Bundestagsfraktion oder Tauschlizenz nach dem Modell von Volker Grassmuck) oder sie machen sich für die komplette Herauslösung des Urheberpersönlichkeitsrechts aus dem Urheberrecht stark (und folgen damit dem Copyright-Vorbild USA). Das Urheberrecht würde dann zu einem reinen (übertragbaren) Vermögensrecht (= Immaterialgüterrecht), während die Urheberpersönlichkeitsrechte in ein neu zu schaffendes allgemeines Persönlichkeitsrecht einfließen würden. Rechtsdogmatiker würden das begrüßen. Ob es für die Urheber besser wäre, darf jedoch bezweifelt werden. Der Streit darüber dauert in Deutschland schon mehr als 100 Jahre an.

Die Piraten müssen sich mit dieser fundamentalen Problematik endlich auseinandersetzen und dürfen nicht länger um den heißen Brei herumreden. Matthias Schrade vom Bundesvorstand der Piraten hat deshalb einen „Runden Tisch“ vorgeschlagen. Möglicherweise ist dieses bewährte Möbelstück hilfreich, den inneren Widerspruch des Piratenprogramms aufzulösen.

 

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