#Die Grünen

Jürgen Trittin, die SZ und die Kulturflatrate

von , 11.4.12

Jürgen Trittin, der Fraktionsvorsitzende der Grünen, ist unlängst mit seiner Forderung nach einer Kulturflatrate fürs Internet ins Kampfgetümmel um Piraten, Urheberrechte und Kostenlos-Kultur geraten. In einem Interview mit der Wirtschaftswoche sagte er:

„Es ist ein Skandal, dass Konzerne über Abmahnanwälte Schüler kaputtklagen, weil sie eine Musikdatei runtergeladen haben. Das ist ein schamloses Missverhältnis. Das hat mit dem Schutz von Urheberrechten nichts zu tun, das ist Geschäftemacherei. Einen Unterschied gibt es allerdings: Wir sagen, dass der Kreative – nicht der Rechteinhaber – ein Recht auf anständige Entlohnung hat. Man muss es zu einem vernünftigen Ausgleich bringen: die Rechte von Kreativen, die Musik, Texte und dergleichen produzieren und davon leben, und den Nutzern, die möglicherweise nicht viel Geld haben.“

Die Wirtschaftswoche fragte noch einmal nach: Sie plädieren also für eine Kultur-Flatrate? „Was verstehen Sie konkret darunter?“ Trittins (leider falsche) Antwort:

„Das kennt man von ARD und ZDF. Jeder zahlt einmal eine Gebühr und darf so viel runterladen, wie er will. Das wird schon im Kleinen bei Internet-Plattformen praktiziert. Da brauchen wir dringend gesetzliche Regelungen. Ich möchte, dass Menschen, die gute Songs schreiben oder dichten und Bücher schreiben, von ihrer Arbeit leben können. Die Flatrate wäre ein Weg zum gerechten Lohn.“

Trittins irreführende Aussage (denn die Kulturflatrate ersetzt keineswegs den Lohn!) erboste den Kulturchef der Süddeutschen Zeitung, Andrian Kreye, so sehr, dass er Trittin in einem Leitartikel durchsichtige Manöver und populistische Kulturkampfrhetorik unterstellte:

„Wenn sich Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin plötzlich für eine Kulturflatrate ausspricht, mag er damit gegen die Piraten punkten wollen – die Debatte um das Urheberrecht bringt sein Opportunismus nicht voran.“

Gleich drei Aussagen sind in diesem erregten kleinen Satz falsch: 1. Die Grünen sprechen sich keineswegs „plötzlich“ für die Kulturflatrate aus, sie tun dies bereits seit vielen Jahren (allerdings anders als Trittin glaubt), 2. Die Grünen haben es – zumindest in diesem Punkt – nicht nötig, gegen die Piraten zu „punkten“, weil sie bereits Anfang 2009, noch vor dem ersten großen Piratenerfolg, für die Kulturflatrate waren, während sich die Piraten eindeutig gegen eine Kulturflatrate aussprechen. Und 3. ist der Vorwurf des Opportunismus aufgrund der beiden vorgenannten Punkte absurd.

Auch sonst zeigte der Leitartikel der SZ, dass sich der Verfasser nicht die Mühe gemacht hatte, die Grundlagen der Grünen-Forderung zur Kenntnis zu nehmen. Er polemisierte lieber – wie andere vor ihm – gegen die angeblich drohende bürokratische Überregulierung, die in Gestalt von Verwertungsgesellschaften gängige Praxis und gar nicht so bedrohlich ist.

Andrian Kreye glaubt – wie viele andere vor ihm – dass aus den Kulturflatrate-Einnahmen die Honorare der Kreativen bezahlt werden sollen. Doch genau darum geht es der Kulturflatrate gerade nicht. Es geht ihr allein um die (bislang ausgebliebene) Abgeltung für die massenhafte nicht-kommerzielle Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke. Es geht also lediglich darum, die im Urheberrecht bereits verankerte Vergütung für Privatkopien in die Praxis umzusetzen. Das geschieht nämlich nicht.

Und damit sind wir bei den Grünen, denen Kreye zu Unrecht Opportunismus vorwirft. In punkto Kulturflatrate sind die Grünen ausgesprochene Pioniere. Das hätte man im hauseigenen Archiv auch nachlesen können. Man hätte dort Folgendes gefunden:

Im März 2009 legte das Institut für Europäisches Medienrecht in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung an der Universität Kassel ein Kurzgutachten zur Kulturflatrate vor. Das Gutachten hatten die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der Grünen bzw. der Freien Europäischen Allianz im Europäischen Parlament gemeinsam in Auftrag gegeben. Als Verfasser des Gutachtens zeichneten Prof.Dr. Alexander Roßnagel, Dr. Silke Jandt, Dr. Christoph Schnabel und Anne Yliniva-Hoffmann. Geprüft wurde von der Wissenschaftlergruppe „die Zulässigkeit einer Kulturflatrate nach nationalem und europäischem Recht“. Dieses Rechts-Gutachten war eine wesentliche Grundlage für die Forderung der Grünen nach Einführung einer Kulturflatrate zur pauschalen Abgeltung nicht-kommerzieller Nutzung. Die Kernaussagen des Papiers will ich hier noch einmal vorstellen:

 

Die vermaledeite Kulturflatrate

„Unter einer Kulturflatrate ist die Legalisierung der nichtkommerziellen Weitergabe und Vervielfältigung von digitalen, urheberrechtlich geschützten Werken über das Internet zu verstehen, für welche zum Ausgleich eine pauschale Gebühr zur Entschädigung der Rechteinhaber zu erheben und an diese abzuführen ist.“

Es geht also – man kann es nicht oft genug wiederholen – um nicht-kommerzielle Zweitverwertungen, und nicht um kommerzielle Verwertungen.

„Wurden die urheberrechtlich geschützten Werke auf körperlichen Datenträgern veröffentlicht (etwa auf CD oder DVD), so handelt es sich bei ihrer Verbreitung im Internet um so genannte Zweitverwertungen.“

Eine gesetzliche Kulturflatrate würde nach Auffassung der genannten Gutachter festlegen, unter welchen Voraussetzungen der Tausch eines Werks über das Internet ohne Zustimmung des Urhebers zulässig ist. Da mit einer solchen Regelung ein gravierender Eingriff in die Verwertungsrechte der Urheber verbunden ist, wäre die Kulturflatrate nach Meinung der Experten nur legitimierbar, wenn sie als Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz akzeptabel wäre.

Bei der Kulturflatrate handelt es sich deshalb um eine Generallizenz für Privatkopien. Man könnte sie durchaus mit der bereits existierenden Leermedienabgabe nach §54 Urhebergesetz vergleichen. Allerdings würde die Kulturflatrate nicht (was nahe läge) von den Tauschbörsenbetreibern bezahlt, sondern von den Access-Providern bzw. den Internet-Nutzern.

 

Das vermaledeite Problem

Mit der Verbreitung des Internets ist die Zahl der (nach jetzigem Recht) illegal vervielfältigten und weitergegebenen Werke stark gestiegen. Den Rechteinhabern ist es bislang nicht möglich gewesen, diese Praxis zu unterbinden oder eine angemessene Vergütung dafür zu erlangen. Die zur Durchsetzung des einen wie des anderen notwendige flächendeckende Überwachung wäre mit einem unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der informationellen Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses verbunden.

Da der Gesetzgeber also einerseits auf den faktischen Wandel des Nutzerverhaltens Rücksicht nehmen muss, andererseits aber auch die gesetzlich garantierte (!) Vergütung der Urheber sicherzustellen hat,

„wäre eine Kulturflatrate die einzige geeignete Maßnahme und zugleich das mildeste Mittel“.

Mit einer Kulturflatrate bestünde kein Grund mehr für strafrechtliche Ermittlungen und zivilrechtliche Abmahn-Verfahren gegen Tauschbörsenbenutzer.

 

Die vermaledeite Privatkopie

Um nichts anderes geht es. § 53 Absatz 1 Urhebergesetz erlaubt die Herstellung von Vervielfältigungsstücken eines Werks zum privaten Gebrauch. Dazu heißt es im Gutachten:

„Diese Vorschrift trägt dem Interesse der Allgemeinheit Rechnung, nicht über Gebühr mit dem Erfordernis der Einholung der Zustimmung der Rechteinhaber belastet zu werden, da dies im privaten Bereich unangemessen und unpraktikabel wäre. Die Vervielfältigung ist aber ausschließlich zum privaten Gebrauch gestattet. Die Vervielfältigungsstücke dürfen daher nur zur Befriedigung rein persönlicher Bedürfnisse durch die eigene Person oder die mit ihm durch ein persönliches Band verbundenen Personen erzeugt werden.“

Diese generelle Erlaubnis wurde mit dem Inkrafttreten des 2. Korbs der Urheberrechtsnovelle am 1.1.2008 stark eingeschränkt. Der Grund: Die Tauschbörsen im Internet haben rein quantitativ nichts mehr gemein mit dem privaten Ausleihen einer LP oder dem privaten Mitschnitt eines Rundfunkbeitrags. Seit Januar 2008 dürfen deshalb…

„…zum privaten Gebrauch hergestellte Vervielfältigungsstücke weder verbreitet noch zur öffentlichen Zugänglichmachung genutzt werden… Die Vervielfältigung ist auch dann nicht zulässig, wenn sie auf einer offensichtlich rechtwidrig zugänglich gemachten Vorlage basiert.“

Das bedeutet: Wenn für einen Tauschbörsenbenutzer klar erkennbar ist, dass es sich um rechtswidrige Angebote handelt, gilt das ursprüngliche Recht auf „Privatkopie“ nicht mehr.

 

Die vermaledeite Vergütungspflicht

Durch die Einführung der Kulturflatrate würden die Urheber erstmals (!) eine ausreichende finanzielle Kompensation für diese Privatkopien erhalten. Diese Kompensation steht ihnen zwar laut Gesetz schon jetzt zu, ließ sich aber in der Praxis nie durchsetzen.

Kritiker der Kulturflatrate lehnen es allerdings ab, die Zahlung einer Lizenzgebühr (“Zwangslizenz”) bereits von der Möglichkeit eines Downloads abhängig zu machen. Auf diese Weise müssten auch Personen zahlen, die vom Downloaden gar keinen Gebrauch machen. Das gleiche Problem, so die Gutachter, bestehe allerdings auch bei den seit Jahren erhobenen Geräteabgaben nach §54 Urhebergesetz:

„Auch hier muss derjenige zahlen, der mit seinem erworbenen Drucker oder Scanner gar keine Privatkopien anfertigt. Gründe, warum dies bei Abgaben für Vervielfältigungsgeräte und Leermedien zulässig sein soll, aber bei der Kulturflatrate einen Grundrechtsverstoß darstellt, sind nicht ersichtlich. Ähnliches gilt für die Rundfunkgebührenpflicht…

Folglich ist die Zahlungsverpflichtung, die für die Einführung einer Kulturflatrate unabdingbar ist, auch dann verfassungsgemäß, wenn sie Internet-Nutzer mit einbezieht, die von den Möglichkeiten des Downloads von Kulturgütern keinen Gebrauch machen.“

 

Das vermaledeite Geschäftsmodell

Die Legalisierung nichtkommerzieller Tauschbörsen würde sich – nach Ansicht der Gutachter – zweifellos auf die Umsätze der kommerziellen Anbieter auswirken. Nutzungslizenzanbieter wie iTunes oder Maxdome müssten deshalb gegenüber kostenlosen Angeboten aus P2P-Tauschbörsen einen signifikanten Mehrwert anbieten. Dieser Mehrwert könnte sich etwa in besserer Qualität, höherer Download-Geschwindigkeit, ständiger Verfügbarkeit oder besserer Daten-Sicherheit zeigen. Ob der angepriesene Mehrwert die Kostenlos-Kultur der Tauschbörsen einzudämmen vermag, lässt das Gutachten wohlweislich offen.

Grundsätzlich sind kommerzielle Verwertungsformen neben der Kulturflatrate denkbar. Bezahlte Abonnements, bezahlte Apps, Bezahlschranken aller Art etc. würden von einer Kulturflatrate zur Abgeltung nicht-kommerzieller Privatkopien nicht tangiert. Geschäftsmodelle und Kulturflatrate wären also miteinander vereinbar.

 

Das vermaledeite Verteilungsproblem

Heftige Kritik löst auch stets die Verteilung der über eine Kulturflatrate eingenommenen Gelder aus. Denn die Ausschüttung an die Urheber und Rechteinhaber (also die “Wahrnehmungsberechtigten”) soll über Verwertungsgesellschaften erfolgen, die es seit vielen Jahrzehnten gibt, und deren Effizienz und Verteilungsgerechtigkeit immer wieder von außen in Zweifel gezogen wird. Diese Kritik will das Gutachten nicht nachvollziehen:

„Es wird häufig kritisiert, dass die Verwertungsgesellschaften einen nicht unerheblichen Teil der Einnahmen für den eigenen bürokratischen Aufwand verbrauchen. Bei der GEMA lag der Kostensatz in den letzten Jahren bei rund 14% der Einnahmen. Obwohl dies Aufwendungen von rund 120 Millionen € pro Jahr entspricht, wird auch in diesem Zusammenhang nicht die grundsätzliche Notwendigkeit der Existenz der GEMA aus rechtlichen Gründen bezweifelt. Die Verwertungsgesellschaften haben auf jeden Fall den Vorteil, dass sie aufgrund des fehlenden wirtschaftlichen Eigeninteresses Garant für das Bemühen um ein gerechte und Kultur fördernde Verteilung der Gebühren sind.“

 

So weit die Kernaussagen des Gutachtens, das von den Grünen im März 2009 der Öffentlichkeit präsentiert wurde. Dieses Gutachten hat sicherlich Schwächen und weicht manchem Problem (elegant) aus. Doch die Behauptung, die Grünen würden sich – aus opportunistischen Gründen – den Piraten an den Hals werfen, ist eine Desinformation. Wer so argumentiert, kennt weder die Beschlusslage der Piraten noch die der Grünen. Von Kenntnissen auf dem Gebiet des Urheberrechts ganz zu schweigen.

 

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