#Martin Stadelmaier

Das Elend der deutschen Medienpolitik

von , 13.4.11

von Lutz Hachmeister und Thomas Vesting

I.

Für Ende April 2011 hat die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien (LfM) zum „Wedding Event“ eingeladen, in ihre Räume im Düsseldorfer Medienhafen. Die „Hochzeit des britischen Thronfolgers Prinz William von Wales mit Kate Middleton“, so die LfM, werde „ohne Zweifel das gesellschaftliche Ereignis des Jahres sein“.

Die LfM möchte da nicht zurückstehen und gemeinsam mit BBC World News und dem britischen Generalkonsulat „bei typischem englischen Cream Tea“ die Möglichkeit bieten, „in einem angemessenen Ambiente die Zeremonie in London mitzuerleben und neue
Kontakte zu knüpfen“.

Dieser „Event“ verweist, wie viele eher skurrile Projekte der Landesmedienanstalten, symbolhaft auf den Zusammenhang zwischen realer Bedeutungslosigkeit und verzweifelter Selbstbeschäftigung, der wiederum für den Zustand der deutschen Medienpolitik insgesamt kennzeichnend ist.

Die Landesmedienanstalten haben eine Zeitlang versucht, ihr altes (und ja weitgehend folgenloses) Regulierungsregime auf das Internet zu übertragen, damit sie in der Netzwelt zumindest „vorkommen“ können; ihre Pläne sind aber sogar von den föderalen Medienpolitikern kassiert worden, von denen die Aufsichtsbehörden einst erfunden worden waren. So sind ihnen, abgesehen von Mikro-Regulierungen auf der lokalen und regionalen Rundfunkebene, eben nur noch Sitzungen, Tagungen und „Events“ geblieben, deren reales Publikum inzwischen im unteren dreistelligen Bereich liegen dürfte. Immerhin bilden die Landesmedienanstalten noch einen angenehm dotierten Park für Parteipolitiker und ihre Gefolgsleute.

Überlebensstrategisch haben die Landesmedienanstalten seit geraumer Zeit die ebenso weiten wie weichen Felder von „Jugendmedienschutz“ und „Medienkompetenz“ als ihr genuines Terrain entdeckt. Zumindest die „Medienkompetenz“ ist ohne schwierigen politischen Diskurs zu haben und als Begriff gegnerfrei. Niemand hat etwas gegen „Medienkompetenz“.

Ebenso trostlos erscheint die Debatte um den sogenannten „Jugendmedienschutz“. Schon der Begriff ist dunkel – einem Nichtspezialisten wäre zunächst einmal schwer zu vermitteln, worum es dabei eigentlich gehen soll.  Das bisherige Konzept des deutschen „Jugendmedienschutzes“ jedenfalls ist realitätsblind und hyperbürokratisch zugleich. Betrieben wird ein System (wenn man überhaupt davon sprechen mag) der Problemvernebelung durch Institutionenvervielfachung.

Häufig wird bürgerliche Gesittung eher vorgezeigt denn in der harten Medienrealität bewiesen. In einem Anfall von Realsatire hat Martin Stadelmaier, „der wichtigste Medienpolitiker der SPD“ („FAZ“), in seinen „zehn medienpolitischen Geboten für das digitale Zeitalter“, vorgetragen bei Symposium der Landesmedienanstalten im März 2009 in Berlin, markig gefordert:

„Wir brauchen eine größere Einheitlichkeit, wir müssen Doppelstrukturen abbauen. Wir brauchen nach meiner festen Überzeugung eine gegenseitige Akzeptanz von Freigabeentscheidungen der Selbstkontrolleinrichtungen, also FSK, USK, FSM und FSF – und das möglichst in einer guten und engen Verbindung mit den Jugendschutzbehörden und der KJM“.

Schon angesichts dieser Abkürzungskaskade wird klar, dass sich in der Realität der Mediennutzung paradoxer- oder konsequenterweise libertäre Formen und Strukturen durchsetzen konnten. Über die reale oder vermeintliche „Generation Porno“ lassen sich sozialpsychologisch interessante Debatten führen; sicher ist, dass ihr der föderale „Jugendmedienschutz“ nichts entgegenzusetzen hat.

II.

Der Einschnitt, den das Internet in der Geschichte der Medien markiert, ist nicht das Resultat einer „totalen Ökonomisierung“ und sollte auch keineswegs als Rückkehr eines freien Spiels der Marktkräfte missverstanden werden. Die Internet-Kommunikation wird über ein neues Medium prozessiert; Meinungsäußerungen im Netz sind nicht einfach eine andere Form von marktförmiger Individualkommunikation.

Daraus ergibt sich durchaus die Notwendigkeit einer genauen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Beobachtung der Entwicklung des Internets. Dazu gehört auch die Entwicklung dessen, was man ein „netzwerkgerechtes Medienrecht“ nennen kann. Entscheidend ist, ein Konzept zu entwickeln, das  auf die Erhaltung der Vielfalt und Durchlässigkeit der fragmentierten Teilöffentlichkeiten der neuen Internet-Kultur eingestellt werden kann. Dazu gibt es erst Ansätze und Vorschläge, aber es ist klar, dass die Medienpolitik diese nicht in Karlsruhe finden wird.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz: Koordinierungszentrum der bisherigen Staatskanzlei-Rundfunkpolitik

Für die Medienpolitik stellt sich angesichts der neuen Medienrealitäten die Frage nach der Restrukturierung ihrer Kontrollregime. Die Zergliederung und Isolierung der Regulierungsmaterien in verschiedenen Arenen – Rundfunkregulierung, Telekommunikationsregulierung, regionale und nationale Filmförderung, Jugendmedienschutz etc. – sowie die Zerstreuung der Kompetenzen auf die unterschiedlichsten Träger – öffentlich-rechtliche Anstalten, Landesmedienanstalten, Filmförderungsanstalt, Bundeskartellamt etc. – kann schwerlich als effiziente Lösung bezeichnet werden.

Eine neue Generation von Medienpolitikern, die in und mit der kommunikativen Umwelt des Internets, also mit Google und Amazon, Facebook und Twitter sozialisiert worden sind, wird ohnehin mit einer anderen Perspektive auf Öffentlichkeit, Partizipation und den politisch-publizistischen Komplex blicken als diejenigen, die nur mit ARD, ZDF und wenigen dominierenden Presseverlagen aufgewachsen sind.

Dieser Perspektivwechsel soll einstweilen gar nicht normativ bewertet werden, etwa im Sinne einer „progressiveren“ Netzpolitik. Die „medienkulturelle Differenz“ zwischen einer eher beharrenden Rundfunkpolitik und einer fluideren „Netzpolitik“ ist bereits in der Auseinandersetzung um den einstweilen gescheiterten „Jugendmedienschutz-Staatsvertrag“ deutlich geworden.

Ein Staatsvertrag, der nur in Deutschland beheimatete Webseiten reglementiert, ist in Zeiten digitaler Globalität ein stumpfes Schwert. Jüngere Politiker quer durch alle Bundestagsparteien hatten sich gegen die paternalististischen Vorstellungen der „Rundfunkpolitiker“ artikuliert. Der durch den Ablehnungsbeschluss des NRW-Landtags auch persönlich gekränkte Mainzer Staatskanzleichef Stadelmaier griff die CDU als „medienpolitisch verlotterten Haufen“ an, weil er nicht zu Unrecht ein Ende der bisherigen Staatskanzlei-Rundfunkpolitik herandämmern sah, mit Konsequenzen bis hin zur Frage des von allen Länderparlamenten zu genehmigenden „Rundfunkbeitrags“ der Bürger.

„Das Modell des föderal ausgehandelten Staatsvertrags“, so kommentierte Spiegel Online, „der hinter den Kulissen angefertigt und von den Länderparlamenten dann nur noch abgenickt“ werde, stehe möglicherweise vor schweren Zeiten.

„Die Länder haben sich frühzeitig und gut aufgestellt“, so hatte Stadelmaier noch 2009 beim DLM-Symposium in gängiger Politikerdiktion behauptet:

„Die Medienpolitik entspricht den Anforderungen der digitalen Welt, wir haben uns den Herausforderungen gestellt.“

Nun wird niemand leugnen, dass Deutschland medienpolitisch zivilisierter und befriedeter ist als Frankreich oder Italien. Dies hat allerdings viel mit den alliierten Vorgaben nach 1945 zu tun und weniger mit dem Geschick der politischen Parteien oder föderalen Rundfunkregulierer.

Dieser Text ist eine sehr stark gekürzte Fassung des Essays “Rundfunkpolitik und Netzpolitik”, der am 8. April in der Zeitschrift “Funk-Korrespondenz” erschien.

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