#Datenschutz

Ist die GEZ ein Hort der Rechtsstaatlichkeit, Gesetzestreue und Unfehlbarkeit?

von , 1.10.10

Am 20. September legte Hans Peter Bull sein „Datenschutz-Gutachten“ zum diskutierten Rundfunkbeitrag. Darin stellt er fest, dass die GEZ für ihn in Fragen des Datenschutzes ein Ort der Gesetzestreue und Datensicherheit ist. „In der jahrzehntelangen Geschichte der GEZ ist kein einziger Fall eines solchen Pflichtverstoßes vorgekommen.“ (Gutachten S. 34) Bisher seien die entsprechenden Rechtsvorschriften immer eingehalten worden.

Im „Bereich der Datenverarbeitung durch die Rundfunkanstalten und die GEZ gibt es keine Missbrauchserfahrungen.“ (Gutachten S. 32) Dies kann man auch anders sehen. Denn erst 2005 wurden der GEZ durch die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages (8. Fassung) auch Kauf und Nutzung von Adressdaten privater Anbieter gesetzlich erlaubt. Das hatte allerdings die GEZ bereits davor längst praktiziert – also ohne gesetzliche Erlaubnis bzw. entsprechende Rechtverordnungen gehandelt.

Dass es Verstöße gegen Gesetze und Rechtsverordnungen auch bei der GEZ gab, dokumentiert ein aktuelles Urteil des Wuppertaler Amtsgerichtes. Es verhängte gestern gegen drei von fünf Beschuldigte Strafen wegen Vorteilsannahme bzw. -gewährung, wie die FTD meldete. In zwei Fällen stellte es das Verfahren gegen die Zahlung von 3.000 und 40.000 Euro ein.

„Ein GEZ-Mitarbeiter hatte sich von einer Wuppertaler Computerfirma Besuche der Kölner Erotikbar ‚Kokett’, von Spitzenrestaurants sowie der VIP-Loge bei einem Fußball-Länderspiel bezahlen lassen. Die GEZ hatte der Firma wiederum Aufträge für Computeranlagen mit sechsstelligem Volumen erteilt. Einen Schaden stellte das Gericht allerdings nicht fest“, so die FTD.

Auch wenn – wie das Gericht feststellt – kein Schaden entstanden ist, zeigt dies, dass es auch in der GEZ zu Gesetzesverstößen und Korruption kommen kann. In anderen Fällen (Winfried Mohren und Jürgen Emig) hatten die Intendanten u.a. darauf verwiesen, dass man gegen menschliches Fehlverhalten nicht gefeit sei.

Sicher ist, dass das bei der GEZ ab dem 1. Januar 2013 vorliegende bundesweite Register für werbende Unternehmen von Interesse sein wird. Denn dieses Register hat eine neue Qualität, da es alle bundesdeutschen Haushalte in einer Datenbank erfasst. So eine Datenbank können werbende Unternehmen wie auch Werbeagenturen gut gebrauchen.

Da kann man nur hoffen, dass sich kein (leitender) Mitarbeiter korrumpieren lässt. Besser als darauf zu hoffen, wäre es allerdings, entsprechende technische Vorsichtsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

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