admin | 9 Kommentar(e)
Das Justizministerium wird am kommenden Montag eine Anhörung zum Leistungsschutzrecht durchführen. Ob Pressevertreter eingeladen sind, ist noch unklar.
23.06.2010 |
Am kommenden Monat, dem 28. Juni 2010, wird das Bundesjustizministerium eine Anhörung zum Thema “Leistungsschutzrecht für Verleger” durchführen. Die Justizministerin hatte dies in ihrer “Berliner Rede zum Urheberrecht” bereits angekündigt. Die Anhörung soll die erste in einer Reihe von Konsultationen zum “Dritten Korb” der Urheberrechtsnovelle sein.
Die Anhörung wird von 10.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr in den Räumen des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Raum 4 – 6, Reichstagsufer 14 in 10117 Berlin stattfinden.
Die Tagesordnung:
I. Leistungsschutzrecht für Presseverleger
1. Ziele eines Leistungsschutzrechts
2. Schutzgegenstand/Anknüpfungsgegenstand
3. Schutzrechtsinhaber
4. Schutzumfang
5. Schranken
6. Schutzdauer
7. Sonstige FragenII. Leistungsschutzrecht für Verleger von Bildungsmedien
Zu der Veranstaltung eingeladen hat der parlamentarische Staatssekretär Max Stadler offenbar zahlreiche Verbände und die Vorsitzenden von vier Bundestagsausschüssen – darunter auch des Unterausschusses Neue Medien.
Bislang nicht eingeladen ist die Presse. Seit einer Woche liegt beim Justizministerium unsere Anfrage vor, ob die Anhörung presseöffentlich durchgeführt werden wird. Bis heute haben wir keine Antwort erhalten – und werden weiter vertröstet.
Während also in der Internet-Enquete munter über ”neue Formen der Teilhabe” und “neue Partizipationsformen” philosophiert wird, veranstaltet ein FDP-Ministerium zu einem internetpolitisch hoch relevanten Thema eine Hinterzimmer-Anhörung – ausgerechnet in den Räumen des Bundespresseamtes. Ein neues Gesetz über die Vergütung der Presse wird verhandelt, aber ohne Anwesenheit der berichterstattenden Presse selbst.
Das ist schon ein erstaunlicher Vorgang.
Update: Ein Carta-Vertreter kann nun als Teil der interessierten Öffentlichkeit an der Anhörung teilnehmen.
Dank auch an Lars Klingbeil, MdB und SPD, der uns gemailt hat: “Die Zeit der Hinterzimmerabsprachen muss gerade bei netzpolitischen Themen vorbei sein. Ein für das Internet so zentrales Thema wie das Urheberrecht gehört in die Öffentlichkeit. Gerade weil das geplante Leistungsschutzrecht Autoren und Journalisten direkt betrifft.”


[...] This post was mentioned on Twitter by Carta, Carta. Carta said: Anhörung zum Leistungsschutzrecht am 28. Juni: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit? http://goo.gl/fb/3kk5l [...]
Och, ich denke schon, dass Vertreter der großen Pressehäuser dabei sein werden. Nur werden die selber nichts drüber berichten.
Wieso? Ist doch praktisch! Kommen die Verleger nicht in die Verlegenheit, darüber berichten zu müssen…
@ 2. und 3.: Nunja, es geht natürlich um Pressevertreter, die anschließend auch berichten…
nur so reingestreut, als allf. kurzweiligen Zeitvertreib, um sich die Wartezeit zu
verkürzen:
hier der Blog von Charles Apple, amerik. visual artist and freelance journalist,
der darin eine wirklich unterhaltsame Praesentation mancher Schlagzeilen und Artikel amerik. (und anderer) Zeitungen liefert:
http://www.visualeditors.com/apple/2010/06/on-tuesday-fronts-puns-and-really-cool-summer-solstice-treatments/
So was koennte ja von deutschen Medien auch gemacht werden.
Aber was hilft eine ”neue Formen der Teilhabe”, wenn der Innenminister etwa wissen möchte wie man zur Anonymität im Internet ( http://www.e-konsultation.de/netzpolitik/mitreden/anonymit-t-und-identifizierbarkeit-abw-gen ) steht und auf EU-Ebene Fakten ( http://bit.ly/ca5JxW ) geschaffen werden?
Beim Leistungsschutzrecht geht’s halt noch auf nationaler Ebene um etwas und da läßt man sich halt nicht gern in die Karten gucken.
[...] Anhörung zum Leistungsschutzrecht am 28. Juni: Unter Ausschluss der Öffentlichkeit? [...]
Was ist das denn? Bin sprachlos…
In Summe sind wir ‘Häretiker der Presselandschaft’ doch eigentlich recht gut vernetzt. Hat denn niemand von Euch einen Kontakt zu einem reputierten Verfassungsrechtler, den man um fortlaufende Prüfung jeweiliger LSR-Entwurfsfassungen daraufhin bitten könnte , ob sich das verfassungsrechtlich überhaupt halten ließe. Das wäre m. E. ein Ansatz – denn bei all dem, was ich zu den Details des gewünschten LSR lese, weiß ich nicht mehr, ob das eher in Huxleys Brave new world oder Orwells 1984 bereits vorweggenommen wurde.
Und dass sich unsere Parlamentarierer auf die Verabschiedung nicht verfassungskompatibler Gesetze verstehen, haben sie doch bereits mehrfach hinreichend bewiesen. Dass da nun ausgerechnet die Pünktchenpartei federführend ist, wundert mich indes weniger, als die offenkundige Bereitschaft L-S’, dabei so ‘verlagskooperativ’ mitzuziehen.