Robin Meyer-Lucht

Justizministerin dämpft Verlegerhoffnungen auf “finanzielle Wunder” durchs Leistungsschutzrecht

Robin Meyer-Lucht | 12 Kommentar(e)


Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am Montagabend ihren Willen bekräftigt, ein Leistungschutzrecht für Presseverlage zu schaffen – und zugleich Hoffnungen auf hohe Einnahmen durch dieses neue Schutzrecht gedämpft.

14.06.2010 | 

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat am Montagabend ihren Willen bekräftigt, ein Leistungschutzrecht für Presseverlage zu schaffen – und zugleich Hoffnungen auf hohe Einnahmen durch dieses neue Schutzrecht gedämpft. Die Verlagen sollen sich keine “finanzielle Wunder” von dem neuen Schutzrecht zu erwarten, sagte die Ministerin.

Ein Leistungsschutzrecht sei “kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes”, so Leutheusser-Schnarrenberger. Auf eine Veränderung der Nachfrage müsse vor allem mit neuen Angeboten reagiert werden.

“Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist”, sagte die liberale Ministerin an anderer Stelle. Der Wettbewerbsdruck, den das Internet auf die etablierte Medienwirtschaft ausübt, sei ökonomisch und gesellschaftspolitisch sinnvoll.

Die freie Verlinkung und die Zitierfreiheit dürfe durch das Leistungsschutzrecht nicht eingeschränkt werden. Ihr Ministerium wolle eine “ausgewogene Regelung”, unter der keine der betroffenen Gruppen “leide” – auch nicht die “Netzcommunity”.

Blogs und Perlentaucher-artige Aggregatoren können nach diesen Ausführungen darauf hoffen, nicht durch das neue Leistungsschutzrecht abgabenpflichtig zu werden.

Hingegen sieht es für Google und andere technische Aggregatoren nach dieser Rede eher kritisch aus. Die Ministerin sagte nämlich auch: “Es ist auch nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten.” “Snippets”, so lassen sich die Ausführungen der Ministerin deuten, könnten nämlich in Zukunft durchaus leistungsschutzabgabenpflichtig werden.

Am 28. Juni werde das Ministerium das Leistungsschutzrecht im Rahmen einer Anhörung erörtern, kündigte die Ministerin an.

Leutheusser-Schnarrenberger suchte mit ihrer Berliner Rede am Montagabend den Spagat zwischen einem liberal verstandenen wettbewerbsneutralen Urheberrecht, dem Schutz der Urheber und der Nutzer.

Dabei zeigte die Justizministerin vor allem auch, wie sehr ihr das Thema am Herzen liegt – und wie stark sie es ins Zentrum ihrer Arbeit zu rücken gedenkt: “Das Urheberrecht war früher für wenige Spezialisten interessant, heute steht es im Zentrum der Debatten über den rechtlichen Rahmen für das Internet”, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger zum Hintergrund ihrer Rede.

Auszug aus der Berliner Rede der Justizministerin vom 14. Juni 2010 (vollständig hier):

Wir müssen die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen. Wie so ein Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen.

Allerdings: Die Rahmenbedingungen für Presseverleger im Internet betreffen zugleich die Rahmenbedingungen für die Internet-Nutzung insgesamt. Deshalb will ich sehr deutlich sagen: Es geht hier nicht darum, den Informationsfluss im Internet zu beschneiden. Es wird daher zum Beispiel kein Verbot der Verlinkung geben. Schon 2003 hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil klar entschieden, dass eine bloße Verlinkung keine Verletzung des Urheberrechts ist. An dieser Entscheidung wird nicht gerüttelt.

Die Möglichkeit zur freien Verlinkung ist das Fundament des Internets. Ebenso selbstverständlich ist für mich, dass auch für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger die Schranken des Urheberrechts gelten – also vor allem auch die Zitierfreiheit. Wir wollen nicht über das Ziel hinausschießen.

Deshalb wird das Bundesjustizministerium mit allen Beteiligten eine intensive Debatte führen – mit den Verbänden der Verleger, der Journalisten und der Netzcommunity sowie allen anderen am Urheberrecht interessierten Verbänden. Wir werden sicherstellen, dass am Ende eine ausgewogene Regelung getroffen wird, bei der keine dieser Gruppen „leidet“.

Dabei muss aber auch klar sein: Niemand sollte sich von der Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage finanzielle Wunder erwarten. Dieses neue Schutzrecht kann kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes sein. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger bringt junge Leute nicht dazu, Zeitungen zu kaufen, und lässt Werbekunden nicht ihre Investitionsentscheidungen revidieren. Auf Änderungen der Nachfrage muss vor allem mit neuen Angeboten reagiert werden.

Die Aufzeichnung der Rede auf Carta anschauen.

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12 Kommentare

  1. Tweets that mention Justizministerin dämpft Verlegerhoffnungen auf “finanzielle Wunder” durchs Leistungsschutzrecht — CARTA -- Topsy.com |  14.06.2010 | 20:30 | permalink  

    [...] This post was mentioned on Twitter by Carta and Heike Rost, Sebastian Blumenthal. Sebastian Blumenthal said: Justizministerin dämpft Verlegerhoffnungen auf “finanzielle Wunder” durchs #Leistungsschutzrecht — Carta http://bit.ly/bxEIKh #korb3 #ls [...]

  2. Christoph Kappes |  14.06.2010 | 20:49 | permalink  

    Der Satz “Es ist auch nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten.” beruht auf einem Fairness-Verständnis, das man in Ruhe auf alle Arten von Aggregatoren durchdeklinieren muß, um das Unheil zu erkennen: betroffen wären dann ebenso Preissuchmaschinen, Job-Aggregatoren, Kleinanzeigenportale, Link-Aggregatoren a la digg, sogar Twitter. Weil ihr Geschäftsmodell ganz oder in Teilen darauf beruht, fremde Inhalte zu aggregieren.

    Wenn man hier mit Fairness argumentiert, muss man schon den Nutzen mit einbeziehen, den Anbieter davon haben, dass andere ihre Inhalte aggregieren.

    Ich darf nur an den Facebook-Like-Button erinnern. Es hat keine Woche gedauert, da war er überall, weil sich Inhalteanbieter davon Vorteile versprachen. Wie verträgt sich das damit, dass man gleichzeitig “unfair” ruft? Ist der Vorteils-Nachteils-Saldo nun doch negativ?

  3. Ulrike Langer |  14.06.2010 | 21:16 | permalink  

    @Christoph Kappes. D’accord. Darüber hinaus bin ich mir nicht sicher, wie informiert die Justizministerin in Bezug auf den Anteil von Verlagsinhalten auf den vorderen Suchergebnissen von Google ist: Sie machen dort 5 Prozent aus. Mit anderen Worten: Google könnte die Probe aufs Exempel statuieren und bei Einführung von Gebühren fürs Verlinken einfach mal die Verlagsinhalte weglassen…

  4. Tharben |  14.06.2010 | 22:27 | permalink  

    Ich mag Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie verkörptert die sozialliberale Restvernunft der FDP.

    Was den Umbruch durch Digitalisierung und Vernetzung und die dadurch bestehenden vielfältigen Fortschrittsmöglichkeiten angeht, scheint sie ebenso verständnislos zu sein wie die Dampfmaschinenindustrie derzeit. Aber wer will das einer FDP-Ministerin übelnehmen? Wenn es Industrieverbände nicht schaffen, sich vom willfährigem Gesetzgeber ihre Markterhaltungsgesetze schreiben zu lassen, werden die alten digitalen Analphabeten hinfortgeweht werden. Hoffen wir das Beste.

    Lieben Dank an carta.info für den Stream.

  5. Peter |  14.06.2010 | 23:39 | permalink  

    @Ulrike Langer (#3)

    Ich denke, wenn Google die Verlagsinhalte weg ließe, wäre das für die Verlage neutral oder sogar von Vorteil, denn mancher hätte dann einfach eine andere Startseite als Google auf dem Browser, weil er nicht etwas konkretes Suchen, sondern einfach mal die neuesten Nachrichten lesen und sehen will.
    Vermutlich gäbe es dann dort auch die Suchmaschine der Verlage, so wie Verlage einst Nachrichtenagenturen gründeten, um nicht selbst in jeder Hauptstadt einen Korrespondenten bezahlen zu müssen.

  6. Lesenswerte Artikel 15. Juni 2010 |  15.06.2010 | 07:32 | permalink  

    [...] Justizministerin dämpft Verlegerhoffnungen auf “finanzielle Wunder” durchs Leistungsschutzr… [...]

  7. Ulrike Langer |  15.06.2010 | 08:57 | permalink  

    @Peter

    Wenn es für die Verlage von Vorteil wäre, hätten sie schon längst per robots.txt Google die Indexierung verboten. Sie müssen ja nicht darauf warten, dass Google sie aussperrt. Eine gemeinsame Suchmaschine der Verlage es niemals geben. Denn dazu müssten sich die Verlage auf einen Algoritmus für das Ranking der Ergebnisse einigen. Da ist es doch viel einfacher, für eine Gesetzesänderung zu lobbyieren, um von Google Gewinne abzuschöpfen. Der VDZ probiert das ja jetzt mit der gleichen Logik auch bei Facebook. Erst richten immer mehr Verlage freiwillig Fanseiten ein, die ihnen Traffic bescheren, und nun wollen sie von Facebook Geld dafür sehen.

  8. Michael Schöfer |  15.06.2010 | 10:52 | permalink  

    Der Forderung, dass die Rechte der Urheber gewahrt bleiben müssen, ist zuzustimmen. Aber zur Einhaltung des Urheberrechts gehört genauso eine faire rechtsstaatliche Regelung, der Abmahnwahn ist diesbezüglich aber in hohem Maße kontraproduktiv. Wenn die Bürger nämlich den Eindruck haben, es gehe nicht um die berechtigte Durchsetzung des Urheberrechts, sondern – mit rechtsstaatlich höchst fragwürdigen Methoden – bloß um Abzocke (Wolfgang Michal hat dazu auf Carta gerade eine beeindruckende Serie veröffentlicht), wird das Verständnis fürs Urheberrecht vermutlich ziemlich gering bleiben, denn dann wird die Durchsetzung desselben als Unrecht empfunden.

    Leider waren die Ausführungen von Leutheusser-Schnarrenberger hierzu recht dürftig. Die freie Verlinkung und das Zitierrecht sollen nicht angetastet werden. Okay, aber was ist mit dem sogenannten “fliegenden Gerichtsstand” oder der faktischen Umkehr der Beweislast in Urheberrechtsprozessen. Auch die oft bewusst übertriebene Festsetzung des Streitwerts ist zu kritisieren, weil sie Normalbürger angesichts des Prozessrisikos (horrende Kosten) daran hindert, bis zur letzten Instanz zu gehen, selbst wenn sie vielleicht tatsächlich im Recht sind. Wenn man sich gegen unberechtigte Forderungen wehrt, dabei aber die Privatinsolvenz riskiert, läuft etwas grundlegend falsch.

    Zum Recht gehört m.E. auch der Schutz vor dem Missbrauch durch wirtschaftlich Stärkere.

  9. Tharben |  15.06.2010 | 11:16 | permalink  

    @Michael Schöfer (#8)

    Die Forderung, dass die Rechte der Urheber gewahrt bleiben müssen, scheitert an der Realität. Alles, was digitalisiert werden kann, also all das, was sind in 0 und 1 abbilden lässt, ist in einer vernetzten Welt nicht zu kontrollieren. Ist. Nicht. Wie stellen Sie sich das vor?

    Veranschaulichung: Wenn ich nur oft genug die Tasten [0] und [1] in zufälliger Abfolge auf meiner Tastatur tippe – etwa so: 01000101010111100010101010 … – ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass dabei etwas urheberrechtlich geschütztes in Binärform entsteht – die Bits und Bytes eines Bildes, eines Textes, einer Musik vielleicht. Es können aber auch Kommunikationsdaten eines Chatprogramms sein, oder eines Blogeintrags unter CC-BY-Lizenz, oder sie gehören einfach nur zu diesem Kommentar.

    Wenn Sie Urheberrechte in der von der Verwertungsindustrie – nicht unbedingt von den Urhebern, da gibt es viele kluge Menschen, die das Problem immer besser verstehen – Wenn Sie also Urheberrechte effektiv durchsetzen wollen, dann müssen Sie das Internet de facto abschalten. Oder einen vernünftigeren Weg suchen, der sich nicht mit der Wahrung dieses Rechtes aufhält, sondern darum kümmert, worum es eigentlich geht: Vergütung der Urheber.

  10. Richard A l b r e c h t |  15.06.2010 | 11:43 | permalink  

    Richard A l b r e c h t
    dr.richard.albrecht@gmx.net
    http://ricalb.files.wordpress.com/2010/06/cv.pdf

    Leider schade – aber auch diese Politfensterrede der amtierenden F.D.P.-BMJ kann ich als nachhaltig ideell enteigneter und materiell geschädigter Autor (“unmittelarer Produzent”) nicht ernstnehmen.

    Warum dies – ist in diesem Anfang 2010 veröffentlichten dokumentarischen Kurztext nachlesbar: http://ricalb.files.wordpress.com/2010/02/closed-access

    Richard Albrecht, PhD./15. Juni 2010

  11. Netzpresse: Bundesjustizministerin herzt die Urheber in ihrer Berliner Rede |  15.06.2010 | 14:27 | permalink  

    [...] [...]

  12. Tom Becker |  16.06.2010 | 15:20 | permalink  

    Zum Thema Werbung bei Google. Mir ist mal aufgefallen, dass es bei Google News schlicht keine Werbung gibt…Punkt.

    Und wenn man in die Suchmaske Springer, Bild zeitung, hubert burda, sueddeutsche oder sonstige Verlagssachen eingibt (mal von “welt” abgesehen, weil das so doppeldeutig ist), dann erscheint keinerlei Werbung. Höchstens vom Verag selbst…ich wäre sehr überrascht, wenn mich jemand vom Gegenteil überzeugen kann.

    @ Peter

    Das ist leider nicht der Fall. Es gibt Erhebungen, dass teilweise 30 bis 40 % der User über Google auf die Verlagsangebote stoßen. Google ist DAS Tor zum Internet. Das ist auch nicht so, weil Google Startseite ist, sondern, weil alles drin ist. Was nicht bei Google ist, existiert auch nicht. Sie können nicht koordinieren, dass alle Verlage gleichzeitig aus Google verschwinden. Würden aber einzelne Verlage anfangen, dann hätten die, die bei Google bleiben, einen klaren Vorteil…

    Für alle, die gern noch etwas juristische Zusatzinformationen hätten, empfehle ich meine Kommentare unter dem bei carta veröffentlichten Originaltext von Sabine L.-Schn.

    http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/#comment-15340

    http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/#comment-15347

    http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarrenberger/#comment-15355

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