Redaktion Carta | 32 Kommentar(e)
Carta dokumentiert hier die “Berliner Rede zum Urheberrecht”, die Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am 14. Juni 2010 in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gehalten hat.
14.06.2010 |
Rede der Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB
Berliner Rede zum Urheberrecht am 14. Juni 2010 in Berlin.
Die Aufzeichnung:
Das Redemanuskript (Es gilt das gesprochene Wort):
Lieber Herr Wickert,
meine Damen und Herren,
ich freue mich, dass Sie so zahlreich heute den Weg in die Räumlichkeiten der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften gefunden haben.
Hier, in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, die sich dem leibnizschen Gründungsgedanken „Theoria cum praxi“ verpflichtet fühlt, möchte ich heute eine öffentliche Debatte eröffnen, die in dieser Legislaturperiode zu einer Reform des bestehenden Urheberrechts in bestimmten Bereichen führt.
Meine Damen und Herren,
lassen Sie mich eingangs meiner Rede Altbundespräsident Roman Herzog zitieren. Noch vor seiner Zeit im Schloss Bellevue sagte Roman Herzog über die Notwendigkeit des Schutzes geistigen Eigentums: „Erbärmlich ein Eigentumsbegriff, der sich nur auf Sachgüter, Produktionsmittel und Wertpapiere bezieht und die Leistungen des menschlichen Geistes ausklammert! Erbärmlich eine Gesellschaft, die sich einen solchen Eigentumsbegriff leisten wollte!“
Darauf können wir uns alle einigen. Die entscheidende Frage ist: Wie kann dieser Schutz des geistigen Eigentums als Voraussetzung für kulturelle Vielfalt, Kreativität und wissenschaftliche Leistungen ausgestaltet werden? Eines ist doch klar: Wir können nicht einfach die Mechanismen der analogen Welt eins zu eins auf die digitale Welt übertragen.
Auch wenn es ein Gemeinplatz geworden ist: Diese verwandelte Welt ist geprägt von der digitalen Revolution. Damit meine ich nicht die Tatsache, dass heute alles und jedes vernetzt ist und jedermann von einer vernetzten Welt redet. Das Internet hat als Medium soziale, räumliche und kulturelle Grenzen eingerissen. Die digitale Revolution hat die Verbreitung kreativer und wissenschaftlicher Produkte in dem Maße vereinfacht und beschleunigt wie keine andere Entwicklung seit der Erfindung des Buchdrucks.
Die rasante technische Entwicklung führt zu gesellschaftlichen Veränderungen in geradezu schwindelerregendem Tempo. Sicher, es brennen auch viele Strohfeuer. Manches, was heute als der Inbegriff der Innovation gilt, ist morgen schon überholt. Aber die digitale Entwicklung hat doch auch alle Vorstellungen, die wir noch vor wenigen Jahren an die Verbreitung und Nutzung kreativer Leistungen geknüpft haben, überholt. Zugang, Zugriff, „Access“ sind die Schlüsselbegriffe unserer Ära.
Natürlich birgt so eine grundlegende Veränderung/Umwälzung auch Risiken in sich:
Mit der schnellen Verbreitbarkeit und Verfügbarkeit von Informationen sind neue Gefahren für die persönliche Selbstbestimmung entstanden. Zum einen dort, wo persönliche Daten ohne Zustimmung des Betroffenen verbreitet werden. Hier ist das Internet eine große Herausforderung für den Datenschutz.
Ein anderes Risiko geht von der Möglichkeit aus, urheberrechtlich geschützte Inhalte ungehindert und massenhaft weltweit verbreiten und vervielfältigen zu können. Hier ist vor allem die Selbstbestimmung der Kreativen über die Nutzung ihrer Werke gefährdet.
Doch diese mit der Digitalisierung einhergehende Möglichkeit bietet vor allem enormes gesellschaftliches Potential. Der Zugang zu Bildung und Wissen, der kulturelle Austausch und der kritische Vergleich des Eigenen mit dem Fremden, die Möglichkeit, Transparenz und Öffentlichkeit zu schaffen – alles dies sind große Chancen. Diese Chancen dürfen wir nicht gefährden, indem wir bei der aktuellen Urheberechtsdebatte/-reform nur einseitig auf die Risiken der Digitalisierung und des Internets starren.
Meine Damen und Herren,
während das Urheberrecht früher nur wenige Spezialisten interessierte, hat sich seine Bedeutung inzwischen grundlegend geändert. Es wird in der Gesellschaft breit diskutiert und steht im Zentrum der Debatte über den rechtlichen Rahmen für das Internet.
Dies ist angesichts der großen gesellschaftlichen Bedeutung von Kultur und Wissenschaft auch völlig angemessen. Und es ist vor allem eine logische Konsequenz der Digitalisierung und des Siegeszugs des Internet. Jeder Internet-Nutzer gerät heute ständig mit dem Urheberrecht in Berührung: Darf ich dieses Bild kopieren? Diesen Text nutzen? Oder jene Datei herunterladen? Die leichte Verletzlichkeit des Urheberrechts und die Komplexität des geltenden Rechts verunsichern auch jene, die es respektieren wollen.
Linus Thorvalds hat dieses Phänomen salopp auf den Punkt gebracht:
„Leider stelle ich fest, dass ich selbst diesem Thema derart schizophren gegenüber stehe, dass man mich eigentlich einweisen müsste“:
Ich will mich aber mit der Komplexität des Urheberrechts, die für mich kein pathologischer Zustand ist, emphatisch und rational befassen.
Wenn man sich anschaut, wie über das Urheberrecht in der digitalen Welt gestritten wird, dann stelle ich fest, dass die Debatte leider von zwei Extremen bestimmt wird:
Die einen beschwören die Geltung des Urheberrechts und haben in Wahrheit doch viel zu häufig nur den Erhalt ihrer überholten Geschäftsmodelle im Sinn; und die anderen stimmen den Abgesang auf das Urheberrecht an und wollen sich auf diese Weise die Leistung anderer kostenlos aneignen.
Die eine Seite beschwört die Geltung des Urheberrechts umso lauter, je stärker ihre Geschäftsmodelle unter Druck geraten und sieht in Raubkopierern vorwiegend gemeine Verbrecher in der Hoffnung, mit Angstkampagnen Nachahmer abzuschrecken.
Leider scheint es bei manchen Appellen und Kampagnen vor allem darum zu gehen, dass einige Verwerter fremder Kreativität ihre lukrativen Geschäftsmodelle der Vergangenheit verteidigen wollen. Und manche versäumen dabei, sich den digitalen Herausforderungen der Zukunft zu stellen.
Den Besitzstandswahrern, die ihre Augen vor der neuen Realität der digitalen Welt verschließen, stehen auf der anderen Seite jene gegenüber, für die das Urheberrecht ein blanker Anachronismus geworden ist. Sie halten es in der Netzwelt für überholt; es ist für sie nur eine überkommene Blockade des weltweiten Wissenstransfers und der digitalen Kreativität. Sie ignorieren den einzelnen Autor. Sie bezeichnen sich als „digital natives“, um als Eingeborene einer digitalen Welt die Regeln der analogen nicht länger akzeptieren zu müssen. Aus den Schwächen der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz folgern sie die mangelnde Geltung des Urheberrechts überhaupt; ganz so, als ob eine Rechtsverletzung deswegen irrelevant würde, weil sie besonders häufig vorkommt. Die Meinungsführer dieses Lagers sehen im Ausschließlichkeitsrecht des Urhebers, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen, nur noch ein sozialschädliches Monopol. Die Piratenpartei sagt das in ihrem Programm ganz klar: „Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab“. Ist Kopierschutz wirklich eine Frage der Moral? Da werden große Worte zu sehr kleiner Münze gemacht.
Mit diesem schroffen Gegensatzpaar – Besitzstandswahrung hier und totale Ablehnung dort – können wir die Herausforderungen, mit denen wir im Urheberrecht konfrontiert sind, nicht bestehen.
Bei dieser hitzig geführten Debatte bleibt zumeist einer außen vor: der Urheber selbst. Aber die zentrale Gestalt des Urheberrechts ist und muss auch weiterhin der Urheber/Autor bleiben.
Dabei nimmt im Zeitalter des Web 2.0 auch die Zahl derer zu, die das Urheberrecht schützt. Nicht nur die Rahmenbedingung für die Nutzung kreativer Leistungen hat sich verändert, auch die technischen Möglichkeiten für kreatives Schaffen haben sich radikal vereinfacht. Dafür allein braucht heute keine Band mehr einen Plattenvertrag. Auch das selbstproduzierte Video auf der eigenen Homepage oder einer Internetplattform genießt den Schutz des Urheberrechts, und auch deshalb geht dieses Thema heute viel mehr Menschen an als früher.
Meine Damen und Herren,
bei allen Überlegungen muss der Kreative, muss der Werkschöpfer im Mittelpunkt stehen. Niemand sonst gehört in den Mittelpunkt, kein Dritter; weder der Verwerter, der mit der Vermarktung des Werkes Geld verdient, noch der User, der mit der Gratis-Nutzung Geld sparen will. Es geht nicht um sie, es geht beim Urheberrecht in erster Linie um den Kreativen. Ihn dürfen wir nicht abspalten von seinem Werk, sein Werk dürfen wir nicht anonymisieren und auch nicht kollektivieren. All dies wäre ein fataler Irrweg.
Ich möchte an die historische Entwicklung des Urheberrechts in Kontinentaleuropa erinnern. Bei uns hat sich das Urheberrecht aus Druck- und Buchprivilegien, die die Drucker und Verleger schützten, im Laufe der Zeit zu einem Autorenrecht entwickelt. Es stellt zu Recht den Kreativen in den Mittelpunkt; das unterscheidet die Entwicklung auf dem Kontinent vom Konzept des „copyright“ auf der anderen Seite des Atlantiks. Ich meine, in dieser Ausrichtung auf den Kreativen liegt auch der Schlüssel für die Zukunft des Urheberrechts.
Meine Überlegungen zum Urheberrecht gehen daher von vier Prämissen aus:
Erstens: Das Recht muss die Selbstbestimmung der Kreativen sichern. So wie der Datenschutz die informationelle Selbstbestimmung gewährleistet, so muss auch das Urheberrecht das Recht des Kreativen sichern, über die Nutzung seines Werkes zu bestimmen. Gerade weil dies so ist, besteht auch kein Gegensatz zwischen Urheberrecht und Open Acces, zwischen Kommerz und Non-Profit-Bereich. GNU- oder Creative-Common-Lizenzen sind eine großartige Sache, um die breite Nutzung digitaler Medieninhalte zu ermöglichen. Aber auch dieses System funktioniert eben nur auf der Basis des Bestimmungsrechts des Urhebers über die Nutzung seines Werkes.
Auch diese neuen Lizenzmodelle setzen das Urheberrecht gerade voraus. Die Freiheiten, die den Nutzern hier gewährt werden, beruhen allein auf der Entscheidung der Urheber und Rechteinhaber, anderen die Nutzung zu ermöglichen. Es geht um die Hoheit über den eigenen geschützten Inhalt, um die autonome Entscheidung über dessen Nutzung. Das Urheberrecht hindert keinen Urheber daran, von seinen Rechten großzügigen Gebrauch zu machen und die Nutzung seines Werkes jedermann zu gestatten. Aber er selbst ist es, der darüber entscheidet, kein anderer hat die Befugnis, ihm dieses Recht zu nehmen.
Zweitens: Es geht beim Urheberrecht auch um die Persönlichkeit und Individualität des einzelnen Urhebers. Auch in der Wissensgesellschaft ist „Schwarmintelligenz“ ein verfehltes, ja gefährliches Konzept. Dahinter steckt der naive Glaube an eine digitale Objektivität. Urheberschaft und Authentizität eines Werkes sind auch Indizien, um den Wert und die Wirkung richtig einschätzen zu können. Das gilt nicht nur für die Wissenschaft, sondern auch für andere Bereiche. Die anonyme Kollektivierung von Wissen und Werken ist deshalb der falsche Weg. Die Verfechter von Open Source scheinen das ganz ähnlich zu sehen. Die sechs Creative-Common-Lizenzen, die derzeit angeboten werden, haben verschiedene Bedingungen, eine ist aber bei allen sechs gleich: die Pflicht, den Namen des Urhebers zu nennen. Dies zeigt sehr deutlich: Das Urheberrecht hat nicht nur eine materielle Seite, es hat auch einen ideellen Aspekt, es geht auch um die Persönlichkeit und die Anerkennung desjenigen, der ein Werk schafft.
Damit komme ich zu meiner dritten Prämisse und das ist die Leistungsgerechtigkeit. Wo die Zuordnung zwischen Werk und Urheber preisgegeben wird, droht die Gerechtigkeit auf der Strecke zu bleiben. Die unreglementierte Nutzung fremder Werke führt schnell zum Ausnutzen anderer. Es ist nicht fair, wenn die Bestseller-Autorin ihren Ruhm und Erfolg auf die Leistung des unbekannten Bloggers gründet und dies noch nicht einmal kennzeichnet. Und es ist auch nicht fair, wenn allein mächtige Internetplattformen an Werbung verdienen, für die andere mit ihren Inhalten erst den Markt bereiten. Der Internet-Pionier Jaron Lanier hat lange Zeit das Urheberrecht in Frage gestellt. Heute sagt er: „Wenn alles Immaterielle gratis ist, werden wir alle zu digitalen Bauern, die für die Lords der digitalen Wolken … kostenlose Inhalte bereitstellen.“ Ich meine, er hat recht.
Das Internet ist ein besonders freiheitliches Medium, aber ich warne vor Missverständnissen. Im Englischen hat das Wort „free“ zwei Bedeutungen. Es bedeutet zum einen „frei“ im Sinne von politischer und gesellschaftlicher Freiheit. Es bedeutet zum anderen auch „kostenfrei“, gratis. Das Internet muss freiheitlich bleiben, aber es muss nicht zwingend gratis sein. Wer Freiheitlichkeit mit Unentgeltlichkeit gleichsetzt, zieht einen Trugschluss. Das Konzept von „Open Culture“ ist deshalb ein Irrtum. Wo der Autor, wo die Zuordnung kreativer Werke zu ihren Schöpfern und zu den Rechteinhabern verschwimmt, da erodiert die Basis für Kreativität und kulturelle Vielfalt. Filesharing und Sharehosting sind keine politischen Statements. Für unautorisierte Gratis-Angebote im Internet zahlen wir langfristig alle einen hohen Preis. Die Freiheit im Internet darf deshalb nicht als Entrechtung der Kreativen missverstanden und missbraucht werden.
Dieser Aspekt der materiellen Gerechtigkeit führt zu meiner vierten Prämisse: Wir brauchen Regeln, die die kulturelle Vielfalt sichern.
Das Urheberrecht hat auch den Zweck, das Auskommen des Kreativen zu sichern und zu gewährleisten, dass sich Investitionen und Leistungen auch amortisieren. Die öffentliche Diskussion zeigt, dass viele Menschen zwar wissen, dass Werke urheberrechtlich geschützt sind, aber vielen ist nicht klar, wem dieses Recht eigentlich zugute kommt. Das Urheberrecht ist ja kein Selbstzweck; es ist auch nicht geschaffen worden, um die Verbreitung von Musik oder Filmen zu erschweren. Nein, das Urheberrecht ist im Gegenteil die ganz wesentliche Voraussetzung dafür, dass es diese Musik, diese Filme überhaupt gibt. Das Urheberrecht bildet die Existenzgrundlage für Autoren und Übersetzer, für Komponisten und Musiker, für Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, für Softwareprogrammierer und Journalisten. Es darf nicht in Vergessenheit geraten: Millionen Kreative und deren Familien können ihren Lebensunterhalt nur deshalb bestreiten, weil es das Urheberrecht gibt. Der Rechteinhaber entscheidet, ob und zu welchen Bedingungen sein Werk genutzt werden darf.
Deshalb ist es auch etwas naiv, wenn sich Erfolgsautoren hinstellen und „mehr Plagiate, weniger Copyright“ fordern. Wer das tut, muss schon erklären, wie er sicherstellen will, dass wir auch morgen noch eine Vielzahl professioneller kultureller Angebote haben. Sollen hier etwa der Staat oder private Mäzene einspringen? Das ist keine gute Lösung: Wes’ Brot ich ess’, des’ Lied ich sing. Nur der funktionierende Markt mit der individuellen Entlohnung der Leistung durch ein breites Publikum demokratisiert die Kultur und garantiert die Vielfalt. Auch deshalb brauchen wir klare Regeln zum Schutz der Kreativen. Und wir brauchen sie nicht nur in Deutschland, wir brauchen sie europaweit.
In Europa ist das Urheberrecht bereits in vielen Punkten harmonisiert. Für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten in digitalen Technologien hat die EU bereits viele Vorgaben gemacht. Sie sind ins deutsche Recht umgesetzt worden mit dem so genannten „Ersten und Zweiten Korb“ der Urheberrechtsreform und auch mit dem „Durchsetzungsgesetz“. Diese Vorgaben binden uns weiterhin. Hier haben wir keinen weiteren Spielraum für nationale Regelungen.
Es gibt aber einen Bereich, der noch nicht europäisch geregelt ist und wo wir dringend gleiche „Spielregeln“ in Europa brauchen, nämlich bei den Regeln für Verwertungsgesellschaften. Hier hat die Europäische Kommission bislang nur punktuell agiert, nämlich mit einer Empfehlung zur Lizenzierung von Online-Rechten von Musik. Die Folge war eine Zersplitterung von Repertoires, mit der weder kommerziellen Verwertern wie Sendeunternehmen, noch den Kreativen oder der kulturellen Vielfalt gedient ist. Hier will die Kommission nachbessern. Das halte ich für richtig, aber nicht für ausreichend. Deswegen engagiere ich mich – so wie es auch im Koalitionsvertrag steht – für eine umfassende Harmonisierung der Rahmenbedingungen für Verwertungsgesellschaften. Wir sollten nicht nur einheitliche europäische Rahmenbedingungen für Musikwerke und deren digitale Verwertung schaffen, sondern wir sollten bei der Harmonisierung auch andere Inhalte und Nutzungsarten einschließen, wie etwa den audiovisuellen Bereich und die Offline-Verwertung. Und wir sollten allgemein europäische verbindliche Vorgaben für Verwertungsgesellschaften festlegen, zum Beispiel zur Transparenz, Aufsicht und den außergerichtlichen Streitschlichtungsmechanismen.
Meine Damen und Herren,
wenn ich diese Prämissen vorausschicke, dann fragen Sie sich jetzt gewiss: Wie steht es denn mit den Vermittlern, wo bleiben denn da die Intermediäre? Welche Rolle spielen denn die Buchverlage, die Musikfirmen, die Filmproduzenten, die Sendeunternehmen oder die Zeitungsverleger? Sie alle leben vom Urheberrecht.
Nun: Im Zentrum des Urheberrechts stehen der kreative Mensch und sein Werk, nicht einzelne Geschäftsmodelle. Wie der Vertrieb von Musik, Filmen und Büchern künftig organisiert werden wird, welche neuen Angebote sich durchsetzen, welche traditionellen Vertriebsformen auch in der digitalen Welt eine Zukunft haben, das sind keine Fragen des Urheberrechts. In welchem Maße Kreative ihre Werke direkt über das Internet vermarkten und inwieweit Zwischenhändler entbehrlich werden, das ist keine Frage des Rechts, das ist eine Frage des Wettbewerbs.
Der Wettbewerbsdruck, den das Internet auf die etablierte Medienwirtschaft ausübt, ist ökonomisch und gesellschaftspolitisch sinnvoll. Das Urheberrecht muss auch hier wettbewerbsneutral sein. Wir wollen keine Schonräume schaffen für Geschäftsmodelle, deren Zeit abgelaufen ist. Aber das Urheberrecht muss seinen Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen im Internet leisten.
Ich bin mir sicher: Es wird auch weiterhin für viele Werkvermittler einen Markt geben. Die Direktvermarktung mag für die grassroots-Künstler ebenso gut funktionieren wie für die Top-Verdiener des Geschäfts. Aber die große Masse dazwischen, die Künstler, die erst einmal einen finanziellen Vorschuss brauchen, damit sie überhaupt ein Buch schreiben oder ihre Musik komponieren können, sie alle sind auch in Zukunft auf Verlage oder Labels angewiesen, die ihr Werk vorfinanzieren. Viele Werke wie Filme, Musik oder Computerspiele entstehen auch in der digitalen Welt nur mit erheblichem finanziellen Aufwand. Dem unternehmerischen Risiko, das mit solchen Produktionen verbunden ist, muss die Chance gegenüberstehen, die Produktionskosten und eine angemessene Rendite mit der Verwertung des Werks zu erwirtschaften. Diesen ökonomischen Zusammenhang kann man nicht bestreiten. Urheberrechtlich geschützte Werke entstehen eben nicht nur aus rein intrinsischen Motiven.
Werkmittler haben ihre Funktion aber nicht nur im Zusammenhang mit der Produktion kreativer Leistungen. Auch der Vertrieb wird in der digitalen Welt weiterhin in vielen Bereichen nicht effizient von den Autoren selbst organisiert werden können.
Auch Geschäftsmodelle, die aus der Auswahl, Zusammenstellung und dem Angebot von Werken bestehen, werden deshalb eine Zukunft haben. Das müssen nicht die Geschäftsmodelle von gestern sein. Wo die CD stirbt, wächst iTunes. Aber auch der digitale Vertrieb von Musik funktioniert nur auf der Grundlage des Urheberrechts. Das ist vielen nicht bewusst.
Wenn es allerdings weiterhin Vermittler gibt und wenn diese auch eine eigene Leistung erbringen, dann muss diese Leistung auch geschützt werden. Das ist in den meisten Bereichen schon der Fall und völlig selbstverständlich, es gibt aber Lücken. Nämlich bei den Zeitungsverlegern.
Die alte These, dass nichts so uninteressant ist wie die Zeitung von gestern, gilt heute im Internet-Zeitalter nicht mehr. Früher kam kaum jemand auf die Idee, eine Zeitung nachzudrucken. Deshalb war auch ein besonderes Schutzrecht für die Presseverleger kein Thema. Heute sieht das anders aus. Presseverlage sehen sich zunehmend damit konfrontiert, dass ihre Online-Angebote von anderen gewerblichen Anbietern in einer Weise ausgenutzt werden, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht. Aber wenn für die eigene Wertschöpfung systematisch fremde Leistungen genutzt werden, dann stellt sich wieder die Frage der Leistungsgerechtigkeit.
Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen. Wie so ein Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen. Allerdings: Die Rahmenbedingungen für Presseverleger im Internet betreffen zugleich die Rahmenbedingungen für die Internet-Nutzung insgesamt. Deshalb will ich sehr deutlich sagen: Es geht hier nicht darum, den Informationsfluss im Internet zu beschneiden. Es wird daher zum Beispiel kein Verbot der Verlinkung geben. Schon 2003 hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil klar entschieden, dass eine bloße Verlinkung keine Verletzung des Urheberrechts ist. An dieser Entscheidung wird nicht gerüttelt.
Die Möglichkeit zur freien Verlinkung ist das Fundament des Internets. Ebenso selbstverständlich ist für mich, dass auch für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger die Schranken des Urheberrechts gelten – also vor allem auch die Zitierfreiheit. Wir wollen nicht über das Ziel hinausschießen.
Deshalb wird das Bundesjustizministerium mit allen Beteiligten eine intensive Debatte führen – mit den Verbänden der Verleger, der Journalisten und der Netzcommunity sowie allen anderen am Urheberrecht interessierten Verbänden. Wir werden sicherstellen, dass am Ende eine ausgewogene Regelung getroffen wird, bei der keine dieser Gruppen „leidet“.
Dabei muss aber auch klar sein: Niemand sollte sich von der Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage finanzielle Wunder erwarten. Dieses neue Schutzrecht kann kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes sein. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger bringt junge Leute nicht dazu, Zeitungen zu kaufen, und lässt Werbekunden nicht ihre Investitionsentscheidungen revidieren. Auf Änderungen der Nachfrage muss vor allem mit neuen Angeboten reagiert werden.
Meine Damen und Herren,
die Schaffung von Schutzrechten ist das eine, ihre effektive Durchsetzung ist das andere. Hierzu hat der deutsche Gesetzgeber in der Vergangenheit schon wichtige Grundlagen geschaffen. So wurde beispielsweise mit dem Durchsetzungsgesetz der Auskunftsanspruch gegen Dritte eingeführt. Der Rechteinhaber kann nun direkt gegen den Provider vorgehen und von ihm Auskunft darüber verlangen, wer eine bestimmte IP-Adresse genutzt hat. Hierzu bekomme ich viele positive Rückmeldungen. Trotzdem: Wie wir künftig die Durchsetzung des Urheberrechts sicherstellen, ist vielleicht die größte Herausforderung, vor der wir im Urheberrecht stehen.
Das Urheberrecht bleibt wirkungslos, wenn der materielle Schutz nicht durch wirksame Instrumente zu seiner Durchsetzung flankiert wird.
Wir müssen auch künftig die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass diejenigen, die kreativ tätig sind und sich wirtschaftlich engagieren, ihre Leistungsschutz- und Urheberrechte auch durchsetzen können.
Wenn ich sehe, wie viele Menschen sich bei uns beschweren, dass sie eine Abmahnung bekommen, weil sie eine Musikdatei oder einen Film illegal runtergeladen oder benutzt haben, dann habe ich allerdings den Eindruck: Gar so defizitär ist die Rechtsdurchsetzung dann doch nicht.
Die Abmahnung ist im Zivilrecht seit langem ein anerkanntes Mittel, um Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen. Sie ist auch im Urheberrechtsgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber es ist nicht von der Hand zu weisen, dass viele Abmahnungen mit Aufwand und Ärger verbunden sind. Für die Rechteinhaber und deren Anwälte, die nur mit großem Aufwand an die Rechtsverletzer herankommen, und ebenso für die User, die sich der Tragweite ihrer Handlung vielleicht tatsächlich nicht bewusst sind und nun ohne jede Vorwarnung die Kosten für eine saftige Abmahnung bezahlen müssen.
Ich habe deshalb Verständnis für alle, die sich Gedanken darüber machen, welche Alternativen es dazu gibt.
Eine Alternative, die gerade unsere Nachbarn in Frankreich beschlossen haben, halte ich allerdings für einen falschen Weg. Nach der Devise „Three strikes and you are out“ wird dort nun nach der dritten Urheberrechtsverletzung der Internet-Zugang eines Users für einen bestimmten Zeitraum gesperrt. Das ist keine Alternative, denn das ist ein tiefer Eingriff in die Kommunikationsfreiheit und kann angesichts der großen Bedeutung des Internets im Alltag eine harte Strafe sein. Das Kappen des Internet-Anschlusses ist zudem keine zielgenaue Sanktion. Bei einem Familienanschluss, den mehrere nutzen, würden alle für das Fehlverhalten eines Familienmitgliedes bestraft. Der Rechtsverletzer könnte dagegen über jeden anderen Anschluss weiterhin ins Netz gehen. Netzsperren setzen also an der falschen Stelle an. Die Bundesregierung wird daher keine Initiativen für Netzsperren ergreifen, und es wird auch keine Bandbreitenbeschränkungen geben. Das will ich weder in Deutschland noch verpflichtend in der EU oder in internationalen Abkommen. Deshalb war es mir auch so wichtig, Transparenz in die Verhandlungen über das ACTA-Abkommen, das Abkommen gegen Fälscher und Raubkopierer, zu bringen. Das ist jetzt geschehen, die EU-Kommission hat die Dokumente offengelegt. Nun kann jeder sehen, in welche Richtung die Verhandlungen laufen, und für mich ist in einem Punkt klar: Netzsperren wären die falsche Richtung.
Meine Damen und Herren,
das französische Modell versucht, die individuelle Verletzung des Urheberrechts zu sanktionieren. Es gibt aber auch ganz andere Ansätze. Man könnte umgekehrt vor den Urheberrechtsverletzungen im Internet kapitulieren, die Nutzung sämtlicher Netz-Inhalte legalisieren und im Gegenzug eine Kulturflatrate erheben.
Eine Kulturflatrate – die stellen sich einige offenbar so vor, wie eine Internet-GEZ. Jeder Anschlussinhaber ist verpflichtet, einen Pauschalbetrag zu bezahlen, und kann dann sämtliche urheberrechtlich geschützten Netzinhalte nutzen.
Aber was wäre die Konsequenz davon? Dies wäre eine Zwangskollektivierung der Rechte, die einen gewaltigen Verteilungskampf der Urheber um die Einnahmen zur Folge hätte.
Nun mag man einwenden, dass wir auch jetzt schon die Privatkopie und die pauschale Geräteabgabe kennen, aber da gibt es doch einen entscheidenden Unterschied: Die Pauschalvergütung heutiger Art zielt auf die so genannte Zweitverwertung, aber wenn wir schon die primäre Verwertung pauschalieren und kollektivieren, dann trennen wir Werk und Autor und dann bleibt die Leistungsgerechtigkeit auf der Strecke. Deshalb ist eine so verstandene Kulturflatrate keine Lösung, die meinen Prämissen für ein faires Recht entspricht.
Das Defizit der Kulturflatrate liegt auch darin, dass es das Urheberrecht auf den bloßen Vergütungsanspruch reduziert. Die Ausschließlichkeitsrechte, die das Urheberrecht gewährt, sind aber eben weit mehr als das. Sie geben dem Urheber die Hoheit, darüber zu entscheiden, zu welchen Bedingungen und in welcher Weise sein Werk genutzt werden soll. Zum Beispiel dürften viele Kreative durchaus etwas dagegen haben, wenn ihr Werk auf einmal auf der Homepage von Rechtsradikalen auftauchen würde. All dies zeigt: Vorstellungen, die unter dem Begriff Kulturflatrate diskutiert werden, sind keine Lösung des Problems.
Wichtig sind dagegen mehr und attraktive legale Angebote für die Nutzung im Internet. Die Krise der Musikindustrie in Folge von Raubkopien ist möglicherweise auch durch das Unvermögen der Branche verstärkt worden, auf die Nachfrage im Netz zu reagieren. Keine Frage, Marktversagen ist keine Legitimation für Urheberrechtsverletzungen.
Aber Tatsache ist: Die illegale Tauschbörse Napster startete 1998, iTunes kam dagegen erst 2004 auf den Markt. Das entschuldigt nichts, aber das erklärt vielleicht doch manches. Wenn der Markt versagt, gedeiht der Schwarzmarkt. Deshalb sind die Buchverlage gut beraten, die Fehler der Musikindustrie nicht zu wiederholen und ihre Geschäftsmodelle rechtzeitig auf den digitalen Fortschritt einzustellen. Und das tun sie auch: Die legalen Medienangebote im Internet nehmen stetig zu. Das ist erfreulich, denn diese legalen Angebote sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Nutzer ihre Nachfrage nach geschützten Inhalten auf legale Weise befriedigen können.
Meine Damen und Herren,
mit mehr legalen Angeboten allein ist es aber nicht getan. Wir müssen auch den Schutz des Urheberrechts im Netz weiter stärken, und wir müssen erreichen, dass die Menschen auch im Netz mehr Respekt vor dem Recht haben.
Wie kann das geschehen? Bislang sind Abmahnungen durch die Rechteinhaber eines der wenigen Instrumente. Aber gerade weil die für viele so unvermittelt kommen, werden Abmahnungen häufig als ungerecht empfunden. Tatsache ist auch: Es gibt schwarze Schafe im Abmahngeschäft, die sich darauf spezialisiert haben, aus dem Abmahnungs-Massengeschäft ordentlich Kapital zu schlagen.
Deshalb gibt es noch andere Vorschläge, dem Problem beizukommen. Ein Vorschlag zielt darauf ab, diejenigen, die eine Urheberrechtsverletzung begehen, frühzeitig zu warnen. Da würde dann etwa ein User den automatischen Hinweis auf seinen Bildschirm bekommen: „Hallo, was Du da gerade tust, ist illegal und verletzt das Urheberrecht“.
Die Content-Industrie verspricht sich viel von einem solchen Ansatz und die Erfahrungen, die man in den USA damit gemacht hat, scheinen dies zu belegen. Wenn jemandem vor Augen geführt wird, dass er rechtswidrig handelt und welche Sanktionen ihm drohen, dann kann das durchaus eine erzieherische Wirkung haben. Wäre es da nicht besser, der Schüler, der den neuen Kinofilm aus dem Netz illegal herunter laden will, bekommt einen automatischen Warnhinweis statt eine Abmahnung mit Kostennote des Anwalts? Diese Frage muss man durchaus stellen.
Allerdings ist für mich eines ganz klar: Eine gesetzlich angeordnete Kontrolle des individuellen Surfverhaltens kann es nicht geben. Aus gutem Grund habe ich als Abgeordnete gegen die Vorratsdatenspeicherung beim, Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Warnhinweis-Modell kann deshalb nur dann in Betracht kommen, wenn sich dies technisch ohne eine Inhaltskontrolle und Datenerfassung realisieren ließe.
Meine Damen und Herren,
Die Diskussion um Warnhinweise, die vom Provider ausgehen, folgt einem Ansatz, den wir stärker in den Blick nehmen sollten. Statt auf den einzelnen User und die individuellen Urheberrechtsverletzungen abzustellen, könnte es sehr viel effektiver sein – und auch den einzelnen User weniger belasten –, wenn auch die Provider mehr Verantwortung für den Schutz des Urheberrechts übernehmen.
An dieser Verantwortung fehlt es im Internet leider an vielen Stellen. Mich besorgt beispielsweise die wachsende Zahl sogenannter One-Click-Sharehoster. Einige dieser Angebote dienen schon auf den ersten Blick fast ausschließlich dem Austausch geschützter Musik- und Filmdateien. Das sind ganz sicher nicht die kreativen und innovativen Geschäftsmodelle, die wir uns für das Internet wünschen. Die Reaktion der Provider auf solche offenkundigen Rechtsverletzungen erschöpft sich viel zu häufig darin, die Verantwortung allein auf die User abzuschieben. Losgelöst davon, was rechtlich von ihnen verlangt wird, sollten die Provider aber ein vitales Eigeninteresse daran haben, ihre Geschäftsmodelle nicht als Plattform für illegale Aktivitäten missbrauchen zu lassen. Es liegt auf der Hand, dass ansonsten der Ruf nach Regulierung lauter werden wird.
Gefordert sind aber auch andere. Zum Beispiel diejenigen, die Werbung im Internet schalten. Wenn seriöse Unternehmen auf fragwürdigen Plattformen werben oder wenn Fachzeitschriften Anleitungen veröffentlichen, die fast eine Aufforderung zu rechtswidrigen Praktiken darstellen, wird der Verletzung des Urheberrechts Vorschub geleistet. All dies zeigt, dass es hier nicht nur um die einzelnen Nutzer geht. Der Kreis derer, die Verantwortung übernehmen müssen, wenn es um den Schutz des Urheberrechts im Netz geht, ist sehr viel größer.
Trotzdem müssen natürlich auch Staat und Politik ihre Hausaufgaben machen. Dazu gehört für mich, dass wir jedenfalls in der Diskussion um die Fortentwicklung der Providerhaftung klar Position im Interesse der Urheber beziehen: Ich meine, die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sichert einen fairen Ausgleich der Interessen, indem sie den Rechteinhabern unter bestimmten Voraussetzungen einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch auch gegenüber dem Provider zuerkennt. Nämlich dann, wenn dieser seine Prüfpflichten nicht erfüllt und es ihm im Einzelfall möglich und zumutbar ist, die Rechtsverletzung zu verhindern. Auch wenn dies manche fordern, halte ich es nicht für richtig, diese Rechtslage zum Nachteil der Rechteinhaber zu verändern. Die Provider bleiben hier in der Verantwortung.
Meine Damen und Herren,
neben dem Einsatz für die Durchsetzung des Urheberrechts steht die Politik auch in der Pflicht, es inhaltlich fortzuentwickeln. Zum Beispiel bei den sogenannten orphan works, also den verwaisten Werken. Dies ist alles andere als ein Nischenproblem. Verlässliche Zahlen zu ermitteln ist schwierig, aber es gibt Schätzungen, die davon ausgehen, dass bei fast 80 Prozent der Literatur des 20. Jahrhunderts die Rechteinhaber nicht mehr bekannt oder auffindbar sind. Wenn aber ein Verlag nicht mehr besteht und auch die Erben eines Autors unbekannt sind, dann darf dies nicht dazu führen, dass diese Werke dem kulturellen Erbe verloren gehen. Hier brauchen wir eine klare Regelung, und zwar auch mit Blick auf die digitalen Herausforderungen unserer Zeit.
Bund, Länder und Kommunen sind dabei, die Deutsche Digitale Bibliothek aufzubauen und damit Kulturgut jedermann digital zugänglich zu machen. Dieses Vorhaben wird nicht durch kommerzielle Interessen geleitet, wie bei Google, sondern dient der Wissens- und Informationsgesellschaft. Ende nächsten Jahres soll diese Bibliothek als Pilotprojekt im Netz starten und wir müssen die Voraussetzungen dafür schaffen, dass auch die verwaisten Werke jedermann zugänglich werden. Aber die Methode Google ist nicht unsere; wir klären erst die Rechtsfragen und nutzen dann das Werk anderer, nicht umgekehrt. Denn dies sollte niemand vergessen: Das geringe Rechtsbewusstsein, wenn es um das Urheberecht im Netz geht, die Stimmung des anything goes, wird auch durch jene Unternehmen begünstigt, die sich selbst wenig Mühe geben, Regeln einzuhalten.
An welch anderen Punkten neben den orphan works wir das Urheberrecht nachbessern müssen, wird das Bundesjustizministerium in einem breit angelegten Dialog mit allen betroffenen Gruppen diskutieren. Den Auftakt machen wir am 28. Juni. Dann laden wir alle Verbände ein, über ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu beraten. Zwei Wochen später und dann wieder nach der Sommerpause werden wir weitere Aspekte der nächsten Urheberrechtsreform diskutieren – etwa das Thema Open Access, die Kabelweitersendung, das sogenannte Kneipenrecht, Fragen der kollektiven Rechtewahrnehmung und eben die Nutzung von verwaisten Werken.
Wir wollen Lösungen finden, die möglichst auf breite Akzeptanz stoßen und das geht nur in einem intensiven Dialog mit allen Beteiligten. In einem transparenten Verfahren werden wir die Grundlagen für das nächste Gesetzgebungsverfahren, den Dritten Korb, erarbeiten.
Über eines mache ich mir allerdings keine Illusionen: Wir werden auch mit diesem Gesetz das urheberrechtliche Rad nicht neu erfinden. Und es werden auch jetzt wieder – wie bei den früheren Urheberrechtsreformen – wirtschaftliche Interessenkonflikte zu entscheiden sein. Das wird zwangsläufig bedeuten, dass nicht alle mit den Entscheidungen zufrieden sein werden. Umso wichtiger ist es, im Vorfeld die Interessenlagen auszuloten, allen Beteiligten genau zuzuhören, und zu verstehen, worum es ihnen geht. Genau dies werde ich tun.
Meine Damen und Herren,
vor über 40 Jahren hat der französische Philosoph Roland Barthes in seinem viel beachteten Aufsatz den „Tod des Autors“ ausgerufen. Auch wenn diese These in einem anderen Kontext gemeint war, bin ich froh, dass sich die Aussage nicht bewahrheitet hat.
Im Gegenteil: Die Digitalisierung und die Verbreitung des Internets haben die technischen Voraussetzungen für kreatives Schaffen und dessen Verbreitung radikal vereinfacht. Dadurch gibt es heute mehr Autoren und Urheber denn je.
Der Schutz dieser Autoren wird auch weiterhin das wichtigste Ziel des Urheberrechts bleiben.
Wie der Fortschritt des Urheberrechts im digitalen Zeitalter gelingen kann, dazu habe ich Ihnen heute einige Ideen vorgestellt. In den kommenden Wochen und Monaten bin ich gespannt, bei den Anhörungen Ihre Vorstellungen zu hören.
Die Geschichte des Urheberrechts ist die Geschichte seiner permanenten Anpassung an neue Technologien. Für alle technischen Neuerungen – von der Schallplatte über den Rundfunk bis zum Computerprogramm – hat der Gesetzgeber Lösungen gefunden. Das Urheberrecht war immer schon ein Spiegel des Fortschritts, es ist „work in progress“. Gehen wir also an die Arbeit und schreiben wir ein weiteres Kapitel in der Geschichte des Urheberrechts.





[...] This post was mentioned on Twitter by Carta, Carta, Martin Grandrath, corax, Matthias Spielkamp and others. Matthias Spielkamp said: RT @Telemedicus: Manuskript der Berliner Rede zum #Urheberrecht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger http://bit.ly/9jiM9a #korb3 [...]
Nichts Wegweisendes, eher eine pädagogische Zusammenfassungsrede. Hauptadressat: der Internetnutzer
Was bei mir hängen blieb:
- Das Leistungsschutzrecht kommt in dieser Legislaturperiode (allerdings ohne Verlinkungsverbot – toll! – und ohne Eingriff ins Zitatrecht). Falls nichts dazwischen kommt…
- Der Abmahnwahn soll durch Verwarnungen abgemildert werden. Das ist zumindest ein vernünftiger Ansatz.
- Die Verwertungsgesellschaften sollen aufgewertet, europäisch harmonisiert und transparenter werden. Transparenz wäre wichtig.
- Die Idee der Kulturflatrate wurde wieder missverstanden (sie zielt ja gerade auf die pauschale Abgeltung der nichtgewerblichen Zweitverwertung und schließt “paid content” keineswegs aus).
- In der ganzen Rede fehlte ein Wort zum einseitigen Abhängigkeits-Verhältnis Verwerter-Urheber (denn Buy-Out-Verträge und ‘angemessene’ Hungerlöhne widersprechen dem Hohelied der Ministerin von der Selbstbestimmung der Urheber).
Wo ging es in der tollen rede um Wissenschaft & Bildung?
hab ich was verpasst?
Hauptsche der Mafia wieder nach dem Maul geredet, danke FDP.
Mich nervt es enorm das solche Entscheidungen wie z.B. dieses unsägliche “Leistungsschutzrecht” von der Politik entschieden wird, so einfach über die Bevölkerung hinweg.
Was glaubt ihr wohl über welche Parteien Springer und Bertelsmann in Zukunft Positiv berichten werden ? über jene die ein “Leistungsschutzrecht” wollen oder über jene die dagegen sind.
Leute wacht auf, hier geht es mehr als um Urheberrechte. Hier geht es darum das Partei und Medieninteressen zu einem unheiligen Monster verwachsen. An dem Zeitpunkt an dem die Medien eigene politische Interessen haben sind sie nicht mehr frei. Daher nichts geringeres als unsere Pressefreiheit steht hier auf dem Spiel.
Mal ganz davon zu schweigen das die Blogger die oftmals nicht weniger arbeiten und nicht schlechtere Artikel schreiben als die “Qualitätsjournalisten” die bleiben außen vor und werden nicht an der Zahlungen beteiligt, das ist eine riesen Schweinerei. FDP Klientelpolitik at its best.
[...] [...]
“Wie so ein Leistungsschutzrecht im Detail aussehen kann, ist offen.”
???
Hier wird das Leistungsschutzrecht ganz wesentlich thematisiert, ohne auf Details einzugehen? Bürger/Journalisten werden nicht mehr informiert, müssen sich mit allgemeinen Aussagen zufrieden geben. Das wurde bei der Bankenrettung über das Wort “Systemrelevanz” gemacht und wird nun über pauschale Angaben zu einem neuen Gesetzesvorhaben fortgesetzt. Argumente gegen ein Leistungsschutzrecht – und die gibt es nun mehr als genug – vermisse ich.
Wer hat die Rede geschrieben? Jemand aus der Verlagsbranche?
Hier unter carta.info wurden bereits weitaus qualifizierte Sachargumente ausgetauscht. Dieses Allgemeingesülze oben ist eine Zumutung.
Dabei gehört die Bundesjustizministerin noch zu den FDP-Politikern, die es ‘drauf’ haben sollten. Aber bei dem Druck, den die FDP hat, will man es sich wohl nicht noch mit den Verlegern verderben.
[...] Sender, pünktlich zum Anstoß auch einen Live-Stream ins Internet zu stellen. …WeiterlesenJun14Dokumentation: Berliner Rede zum Urheberrecht von Sabine Leutheusser … – CARTACARTADas Internet ist ein besonders freiheitliches Medium, aber ich warne vor Missverständnissen. [...]
Eine erfreuliche Rede der Ministerin. Sie bezieht klar Position und legt die Richtung und Begrenzung für den Dritten Korb fest. Alle zentralen Diskussionspunkte sind angesprochen, auch Wissenschaft und Bildung.
Natürlich werden viele enttäuscht sein, dass die Ministerin keine Revolution sondern nur eine Anpassung des Urheberrechts ankündigt. Aber überrascht kann da auch niemand sein. Die Forderungen in den Diskussionsforen hören sich schon lange wie ein Dialog von fröhlichen Kiffern an. Bevor nun die echte Arbeit am neuen Gesetz losgeht, hat die Ministerin die Fenster geöffnet und alle nüchtern gemacht. Das ist die beste Vorbereitung für die Sachdiskussion. Es wird zwar noch mindestens zwei Wochen dauern, bis das Lamentieren über die von den Kapitalisten gekaufte Klientelministerin bla bla abgeklungen ist. Aber so sind eben die Rituale.
„Dieser Aspekt der materiellen Gerechtigkeit führt zu meiner vierten Prämisse: Wir brauchen Regeln, die die kulturelle Vielfalt sichern.“ heißt es in der Rede.
Dieser Kernsatz beinhaltet eine Wertung und eine allgemeine politische Schlussfolgerung.
Zur Wertung:
„Materielle Gerechtigkeit“ was heißt das denn genau?
Hegemann und Google als Beispiele für materielle Ungerechtigkeit zu nehmen, erscheint schwach. Bei Google ist niemand verpflichtet, seine Werke erfassen zu lassen. Hier wäre umfassender auszuführen.
Kurz zu den Schlussfolgerungen:
Es ist gut, das Urheberrecht beizubehalten, ggf. zu erweitern. Es ist vernünftig, missbräuchliche Abmahnungen zu erschweren. Aber hier nun beispielsweise ein Leistungsschutzrecht als „Regel“ schaffen zu wollen, ist nicht nachvollziehbar, wenn denn keine Probleme bei der „materiellen Gerechtigkeit“ vorhanden sind oder diese gelöst werden könnten.
Das, was die Ministerin sagt, ist z.T. nicht logisch. Ebenso wenig waren die Äußerungen der Bundesjustizministerin zu Koalitionsvertrag -> Leistungsschutzrecht –> Wichtigkeit des Gesetzgebungsvorhabens in einem vorherigen Carta-Posting schlüssig. Dieses Posting finde ich unter carta.info nicht mehr. Wurde es gelöscht?
Link gefunden: http://carta.info/23749/leutheusser-schnarrenberger-das-leistungsschutzrecht-nicht-uebers-knie-brechen/
[...] http://carta.info/28969/dokumentation-berliner-rede-zum-urheberrecht-von-sabine-leutheusser-schnarre… [...]
[...] sich die Rede von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (SLS) ansehen, welche von charta hier dokumentiert ist. Eine Rede, die sicherlich die gesellschaftliche Debatte (so ja auch das Ziel) um [...]
@ iratenpartei Wähler[blockquote]Was glaubt ihr wohl über welche Parteien Springer und Bertelsmann in Zukunft Positiv berichten werden ? über jene die ein “Leistungsschutzrecht” wollen oder über jene die dagegen sind. Leute wacht auf, hier geht es mehr als um Urheberrechte. Hier geht es darum das Partei und Medieninteressen zu einem unheiligen Monster verwachsen. An dem Zeitpunkt an dem die Medien eigene politische Interessen haben sind sie nicht mehr frei. Daher nichts geringeres als unsere Pressefreiheit steht hier auf dem Spiel.
Mal ganz davon zu schweigen das die Blogger die oftmals nicht weniger arbeiten und nicht schlechtere Artikel schreiben als die “Qualitätsjournalisten” die bleiben außen vor und werden nicht an der Zahlungen beteiligt, das ist eine riesen Schweinerei. FDP Klientelpolitik at its best.[/blockquote]
@Piratenpartei Wähler:
Gibt es für diese “Unheilige Allianz” zwischen Politik und Presse auch Belege, oder lesen Sie das alles im Kaffeesatz? Oder sind es die Stimmen aus dem All?
Und wenn nicht (was ich mal vermute), wie soll dann Politik überhaupt politische Entscheidungen über urheberrechtliche Problemstellungen treffen?
Und last not least: Woher nehmen sie die Information, dass Blogger am Leistungsschutzrecht nicht auch teilhaben können werden?
MfG,
Stefan Herwig
@ Wolfang Michal
Gut zusammengefasst!
@Piratenparteiwähler
Man kann Ihre Ausführungen schon verstehen. Aber “die Politik” entscheidet nicht über die Bevölkerung hinweg. Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient. Und unsere ist nunmal durch die Bevölkerung gewählt. Wenn diese sich die Parteiprogramme nicht durchliest bzw. die Mehrheit diese unterstützt, dann kann man in unserer Demokratie wenig dagegen ausrichten, von Meinungsbildung mal abgesehen. Nach Art. 21 Abs. 1 GG wirken die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mit. Das bewerkstelligen sie z.B. durch ihre Programme. Die Gesellschaft in Form des Wahlvolkes hatte letztes Jahr also die Möglichkeit das LSR abzuwenden und hat es nicht getan. Die Adresse, an die Sie Ihre Ausführungen richten sollten, ist demnach das Wahlvolk und nicht die Politik. Die Politik entscheidet nicht über die Köpfe der Bürger hinweg, sondern es ist die Schuld der Bürger, dass sie sich nicht informieren bzw. nicht interessieren…Möglicher Weise ist ja auch die Mehrheit der Bürger für ein LSR…ich hoffe nicht, aber dennoch kann das sein. Daher ist “die Politik” auf jeden Fall ein schlechter Adressat.
@noname (6.)
Ich denke, dass das nicht so dramatisch ist, wie von Ihnen dargestellt.
Wie das LSR aussieht, ist nunmal noch offen und daher kann wenig dazu gesagt werden, zumal die Diskussion auch so kompliziert ist.
So wie es aussieht kommt das LSR tatsächlich ohne Eingriff ins Zitatrecht und ohne Änderung des Vervielfältigungs- oder Verbreitungsbegriffes und ohne Verlinkungsverbot. Wenn dem so ist, dann wird das LSR sowenig Auswirkungen haben, dass darüber zu reden sich kaum lohnt. Und schon gar nicht wird es ein Symbol für die Einschränkung der Informationsfreiheit sein. Das größte Problem wird eher die Bezahlung der Autoren in alternden Geschäftsmodellen bleiben.
Die Justizministerin und auch viele entscheidende Personen bei der CDU (wie Siegfried Kauder) stehen, wie Sie mir glauben können, einem LSR, wie die Verleger es teilweise fordern ablehend gegenüber. Das einzige, was sich abzeichnet, ist die Schließung einer tatsächlich vorhandenen Systemlücke in den verwandten Schutzrechten (Leistungsschutzrechten), die praktisch nur die Auswirkung haben wird, dass die Verlage die Ansprüche, die sie bis jetzt auch ohne das LSR durchsetzen konnten, nun mit einer anderen Anspruchsgrundlage durchsetzen können.
Danke für die Infos, @Tom Becker. Sie haben geschrieben:
„Das einzige, was sich abzeichnet, ist die Schließung einer tatsächlich vorhandenen Systemlücke in den verwandten Schutzrechten (Leistungsschutzrechten), die praktisch nur die Auswirkung haben wird, dass die Verlage die Ansprüche, die sie bis jetzt auch ohne das LSR durchsetzen konnten, nun mit einer anderen Anspruchsgrundlage durchsetzen können.“
Eben. Warum dann dieses Schutzrecht? Die Verleger können über die von den Urhebern eingeräumten Nutzungsrechte gegen die Anspruchsgegner vorgehen. Eine Systemlücke erkenne ich nicht. „Eine Regelungslücke liegt vor, wenn der Sachverhalt nicht unter das Gesetz subsumierbar ist. Sie ist planwidrig, wenn der Gesetzgeber bei der Regelung eines Komplexes schlicht übersehen hat, eine Regelung zu treffen.“ (Quelle: WIKI)
Diese BGH-Entscheidung vom 29.04.2010 spricht eher dafür, dass es keiner Regelung durch den Gesetzgeber bedarf: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51777&pos=1&anz=94 Der Urheber/Verwerter hat selbst zu entscheiden, wie er was über Suchmaschinen auswerfen lässt. Dass Google eine Monopolstellung hat, hindert die Rechteverwerter nicht, selbst ein Intranet o.ä. aufzubauen. Sehr gut der Carta-Autor hier: http://carta.info/28800/besser-als-ein-leistungsschutzrecht-ist-eine-einfache-standardisierte-bezahlplattform/
Ich persönlich bin für gut strukturierte Gesetze – und: Auf Überflüssiges verzichten wir!
Abschließend darf ich vielleicht als Bürgerin und Steuerzahlerin daran erinnern, dass (1) Gesetzesvorhaben nicht einseitig von einer Gruppe in einen Koalitionsvertrag einzubringen sind, (2) sodann von der Politik aufgegriffen werden, mit der Begründung (hier noch von der Bundesjustizministerin!), sie seien deshalb wichtig, weil sie im Koalitionsvertrag drinstehen und (3) sie dann vermutlich noch unter Einbeziehung dieser Gruppe ausarbeiten oder gar schreiben zu lassen.
Aber Sie haben Recht, die Diskussion ist kompliziert. Ich traue mir allerdings zu, mich hieran zu beteiligen und möchte schlichtweg wissen, zum wiederholen Mal, was ein Leistungsschutzrecht konkret beinhaltet. Das ist eine ganz einfache Frage. Hier hat der Bürger/Journalist einen Informationsanspruch. Diesem nicht nachzukommen, ist unseriös. Platt formuliert: Eine Frechheit!
[...] Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat nun gestern unter eben diesem Vortragstitel eine Rede zum sogenannten 3. Korb der Urheberrechtsreform gehalten. Das mildeste Urteil zum Ergebnis der [...]
@noName
Es tun sich bei der Bewertung immer mindestens zwei Ebenen auf.
1. Die erste folgt aus dem, was die Verlegerseite (Hegemann/ Burda/ Döpfner/ Schweizer etc.) verlangen. Hier finde ich gut, wie “das Netz” reagiert und das es eine breite Diskussionsöffentlichkeit gibt, die den Verantwortlichen zeigt, dass die Forderungen der Verleger bezüglich Google einfach zu weit gehen und in vielerlei Hinsicht verwerflich sind.
Allerdings muss man auch anerkennen, dass “die Politik” nicht unbedingt geneigt ist, das auch einfach so umzusetzen. Sabine L.-Schn. als Justizministerin und Siegfried Kauder (CDU), Vorsitzender des Rechtsauschusses im BT, erteilen diesen Forderungen klare Absagen. Wenn dem tatsächlich so ist (und das zeichnet sich ab), dann können wir alle froh sein und wir werden auf die nächste Ebene geführt.
2. Die zweite Ebene besteht in der juristischen Realität des UrhG. Für alle die sich mit Jura nicht so sehr auskennen folgende Erklärung:
noName, Sie haben völlig recht, wenn Sie schreiben, dass Verleger ihre Rechte bereits über die abgeleiteten Nutzungsrechte wahrnehmen können, die sie von den Urhebern, also den Autoren, bekommen.
Wenn sie “absolute Nutzungsrechte” eingeräumt bekommen, können sie ganz allein ihre Ansprüche geltend machen. Das ist in der Mehrzahl der Fälle auch der Fall. Allerdings sind auch Situationen denkbar und Realität, in denen Verleger nur “einfache Nutzungsrechte” erhalten. Dann brauchen sie den Autor, um Ansprüche geltend machen zu können. So komisch das klingt: In der Praxis kann es vorkommen, dass der Autor nicht mehr zu ermitteln ist, oder sich aus anderen Gründen verweigert. Dann kann der Verleger wenig machen, außer sich auf zusammengeklaubte Anspruchsnormen zu verlassen, die alles andere als rechtssicher sind (Datenbankrecht, Datenbankherstellerrecht, Sammelwerkrecht, ergänzendes wettbewerbsrechtliches LSR).
Außerdem besteht ein Problem, das auf den ersten Blick nicht erkennbar ist.
Urheberrechtliche Nutzungsrechte können nur dann geltend gemacht werden, wenn es sich um ein “Werk”, also eine urheberrechtliche Schöpfung, handelt. In Deutschland wird durchaus vertreten (und einige Gerichte folgen dem), dass Kurznachrichten über aktuelle Tagesgeschehnisse, also wenige sachliche Zeilen, nicht unter den Werkbegriff fallen. Sie wären dann keine “urheberrechtliche Schöpfung”, es gäbe keinen “Urheber” im rechtlichen Sinne und niemand könnte Nutzungsrechte verschaffen, die der Verleger geltend machen kann. Für diese Fälle gibt es ebenfalls nur diesen Mischmasch aus Rechtsunsicherheit, den ich oben schon genannt hatte.
In beiden Fällen wird auch so etwas wie eine Regelungslücke nach obiger Definition (noName) deutlich, obwohl es eine solche verbindliche Definition für Regelungslücken nicht gibt. Vielmehr noch wird die Lücke im Folgenden deutlich:
Andere Werkmittler (Verleger sind Werkmittler, wie z.B. Filmproduzenten oder Tonträgerhersteller [Musikverlage]) haben ein solches LSR bereits und können es auf die Fälle anwenden, in denen kein urheberrechtliches Nutzungsrecht sie schützt. Daher heißt das LSR auch “verwandtes Schutzrecht”, weil es eben kein “Urheberrecht” ist.
Wenn Filmproduzenten, Tonträgerhersteller und auch Sendeunternehmen so ein LSR haben, Presseverleger aber nicht, obwohl es durchaus vergleichbare Fälle gibt, in denen Presseverleger dann keinen Schutz haben bzw. nur eine Fülle von zusammengeschusterten Normen, die überhaupt keine Sicherheit bieten, dann kann ich auch eine Systemlücke erkennen und habe nichts gegen ein LSR.
Das ist jetzt nur ein kurzer Abriss von einer Problematik, über die 400-Seitige Doktorarbeiten geschrieben wurden. Aber ich hoffe, ich konnte meine Meinung ein wenig verdeutlichen.
3.Mein Fazit:
Wenn das LSR so ausgestaltet wird, wie die anderen LSRs, dann habe ich nichts dagegen. Erst wenn der Vorschlag der Verleger übernommen wird (“…das Presseerzeugnis oder ein Teil…”), dann wird es kritisch, weil “ein Teil” sehr unbestimmt ist und auch Google mit seinen Snippets davon betroffen sein kann. Aber wie gesagt. Das zeichnet sich zum Glück nicht ab. (Beim Datenbankherstellerrecht heißt es z.B. “wesentlicher Teil”)
Und wenn die Verleger mit ihren ausgeweiteten Forderungen nicht erfolgreich sind, dann bleiben tatsächlich kaum merkliche Konsequenzen für den juristischen Alltag und nicht für die Realität im Internet.
@Tom Becker: Auch hier wieder Danke für Ihre umfassendes Infos. Wir stimmen im Wesentlichen überein. Beim Punkt “Regelungslücke” können sicherlich unterschiedliche Auffassungen vertreten werden. Ich habe mal gehört, dass es bei Juristen nicht unüblich ist, wenn unterschiedliche Meinungen, hM, mM, dann unterteilt in Rechtsprechung, Literatur, ggf. Verwaltung vertreten werden. Gegen die Regelungslücke könnte das Werk als solches sprechen: Text ist anders als Musik und Videos etc. Ob eine Regelungslücke vorliegt, bedarf weiterhin der intensiven Prüfung.
Dann sind – wie bereits geschrieben – im Bereich der “materiellen Gerechtigkeit” Prüfungen auszubringen. Ein (juristisches) Gutachten mit der richtigen Fragestellung könnte hier helfen.
Ob Sie dann noch zu Ihrem “Fazit” gelangen, mag dahingestellt sein. ;)
[...] ausgenutzt werden, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht”, beklagte sie bei einer Rede in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der [...]
@noName
Es gibt schon einige juristische Gutachten/Meinungen zu dem Thema. Und Sie haben Recht, diese lassen sich in unterschiedliche Meinungen aufteilen (und auch in Verlagslobby, Telemedien und Freie gruppieren). Allerdings gibt es kein Gutachten, das davon ausgeht, dass hier keine Lücke vorliegt.
Die wichtigsten sind:
Sabine Böger – “Leistungsschutzrechte von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern im Zeitalter der Digitalisierung”
(http://irights.info/fileadmin/texte/material/045-09-A-LeistungsschutzrechtevonZeitungs.pdf)
Michael Kauert – “Das Leistungsschutzrecht des Verlegers”
(Dissertation – nur als Buch erhältlich)
Timo Ehmann/ Emese Szilagyi – “Erforderlichkeit eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger”
(http://www.kommunikationundrecht.de/archiv/pages/show.php?timer=1260795904&deph=0&id=68501&currPage=1)
Reto Hilty – “Vergütungssystem und Schrankenregelungen – Neue Herausforderungen an den Gesetzgeber.” (GRUR, 2005, S. 819 – 828. )
Naja…und dann gibts natürlich noch die Gutachten von Schweizer, Schwarz und Hegemann, die aber auf der seiten der Verleger stehen und daher kann sich jeder ausmalen, was die dazu schreiben.
Also ich will nicht kleinkariert wirken, aber ich denke doch, dass relativ eindeutig eine Regelungslücke zu erkennen ist. Problematisch ist nur, und insofern kann ich Sie verstehen, dass dieser Ruf nach Regelungslücke von den Verlegern bereits negativ konnotiert ist und unterbewusst schlecht klingt.
Man muss sich aber verdeutlichen, dass die juristische Diskussion, ob hier eine Lücke vorliegt oder nicht, extrem wenig damit zu tun, was daraus folgt.
Es sind die Verleger, die uns subkutan weißmachen wollen, dass “Regelungslücke” auch bedeutet, dass nun sofort Maßnahmen ergriffen werden müssen, die Google und Blogs einschränken…aber dem ist nicht so.
Man kann ruhig davon ausgehen, dass diese Regelungslücke besteht, nur muss man sich auch bewusst werden, dass das seinen Grund hat. Der Grund besteht unter anderem darin, dass Verleger durch das Verlagsgesetz und die abgeleiteten Nutzungsrechte bereits einen ziemlich starken Schutz genießen, soweit es das Urheberrecht betrifft. Für die Fälle, in denen das Urheberrecht nicht betroffen ist, war der Schutz bislang nicht so stark.
Wenn die Verleger nun eine Ausweitung ihres schon bereits starken Schutzes fordern und die Möglichkeit Geld von Google zu verlangen, ABER (!!!) im endeffekt NUR (!!!) ein LSR dabei herauskommt, das vergleichbar mit den anderen ist und nur die Fäle abdeckt, in denen die abgeleiteten Urheberrechte nicht helfen, DANN habe ich kein Problem damit, die Regelungslücke zu füllen und den Verlegern ihr LSR zu geben.
@Tom Becker: “ABER (!!!) im endeffekt NUR (!!!) ein LSR dabei herauskommt, das vergleichbar mit den anderen ist und nur die Fäle abdeckt, in denen die abgeleiteten Urheberrechte nicht helfen, DANN habe ich kein Problem damit, die Regelungslücke zu füllen und den Verlegern ihr LSR zu geben.”
Ok, DEM kann ich mich inhaltlich anschließen, wenngleich ich eine solche Regelung (politisch) nicht befürworte.
Sie räumen in Ihrem Kommentar #20 allerdings auch ein, dass das Leistungsschutzrecht eher nicht erforderlich ist, weil die Verleger grundsätzlich als Verwerter durch die bestehenden Regelungen hinreichend ‚geschützt‘ werden. Es fragt sich, ob bei den wenigen Fällen, bei denen der Verleger keinen Schutz genießt, ein solches Recht unbedingt durchgedrückt werden muss.
Die Verleger scheinen sich von einem Leistungsschutzrecht zu viel zu versprechen. Wenn es nur dieses von Ihnen erwähnte ‚enge Leistungsschutzrecht‘ gäbe, wäre die Mühe der Verleger, auf den Gesetzgeber einzuwirken, fast unnötig.
Nach wie vor denke ich, dass von Verlegerseite SELBST was unternommen werden muss, um zukunftsfähige Geschäftsmodelle zu entwickeln. Das geht ohne Staat und ohne Leistungsschutzrecht. Und wie wäre es, wenn die Bundesjustizministerin über die miserablen Zeilenhonorare der Verlage informiert wird, damit sie das, was sie in der Rede besonders betont, den Schutz der Urheber/Autoren zu stärken, schwerpunktmäßig richtig anpackt?
[...] die Absicht, im Internet Mauern zu errichten – so könnte man Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers “Berliner Rede” zum Urheberrecht zusammenfassen. Auch eine Online-Version des Kombinats [...]
[...] Ministerin hat kürzlich eine Rede (BMJ) zu Chancen und Risiken der Digitalisierung und zu der Zukunft des Urheberrechts gehalten. [...]
[...] Das Dokument der Verlegerlobby zum geplanten Leistungschutzrecht, das Markus Beckedahl von netzpolitik zugespielt wurde, machte am Freitag Furore. Beckedahl zitiert unter anderem eine Passage, die in ihren Forderungen weitergeht, als alles, was bisher über die Verlegerforderungen bekannt wurde: “Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen.” Unter diesen Umständen bekommt die “erschreckend rückwärts gewandte Rede” (Kommentar von Matthias Spielkamp bei iRights.info) der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger ein bedrohliche Bedeutung: Sie bekräftigte, dass das LSR kommen werde. Ihre Rede am 14. Juni in Berlin hat Carta im Videostream dokumentiert. [...]
[...] Dokumentation: Berliner Rede zum Urheberrecht von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger [...]
[...] Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagt: Ja. Es sei nur noch eine Frage des Wie, nicht des Ob. Schließlich steht das Leistungsschutzrecht [...]
[...] Die beiden Reden kann man sich im Video auf Carta ansehen. Die Rede der Bundesjustizministerin kann man dort auch nachlesen. Artikel mit Anderen teilen: [...]
[...] in der Vergangenheit immer ein ganz gutes Gespür bewiesen, wie sich insbesondere an ihrer Berliner Rede zum Urheberrecht aus dem Juni 2010 gezeigt [...]
[...] Rede nur das wiederholt, was Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schon in ihrer Grundsatzrede zum Urheberrecht im Juni 2010 formuliert [...]
Treffende Ausführungen unter #29.
Dieser Beitrag hier http://www.ritholtz.com/blog/2011/05/weve-gone-from-a-nation-of-laws-to-a-nation-of-powerful-men-making-laws-in-secret/ wirkt weit hergeholt, aber nur auf den ersten Blick…
[...] nicht mehr geheim sind. Sie wissen vermutlich auch nicht, dass sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bereits im Juni 2010 gegen die von Frankreich favorisierten Netzs… “Eine Alternative, die gerade unsere Nachbarn in Frankreich beschlossen haben, halte ich [...]
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