Robin Meyer-Lucht

Die Juristifizierung des Meinungswettbewerbs schreitet unaufhaltsam voran

Robin Meyer-Lucht | 17 Kommentar(e)


Abmahnungen überall: Es steht schlecht um die Meinungsfreiheit hierzulande. So kann es nicht weitergehen.

21.04.2010 | 

Rivva heute um 13 Uhr:
rivva_verfügungen

Fazit: Es steht schlecht um die Meinungsfreiheit in Deutschland. Wer sich äußern will, muss sehr schnell Abmahnungen und Klagen riskieren. Publizieren ohne juristischen Beistand wird zum Risiko.

Die neuen Möglichkeiten des Netzes, sich in die öffentliche Meinungsbildung einzubringen, werden konterkariert durch ein völlig überzogenes juristisches Interventionspotenzial.

Die Juristen haben die Meinungsfreiheit geentert. So kann es nicht weitergehen. Als Sofortmaßnahme sollte die erste Abmahnung in publizistischen Fragen grundsätzlich kostenfrei für den Publizierenden erfolgen müssen. Weitere gesetzliche Änderungen zur Stärkung der Meinungsfreiheit müssen folgen.

Mehr zu : |

CARTA Kaffeekasse
Carta wird FACEBOOK-Kommentare einführen - demnächst hier...

17 Kommentare

  1. Matthias Schwenk |  21.04.2010 | 13:38 | permalink  

    Was tun? Eine Petition zugunsten einer Gesetzesänderung lancieren? Wenn genügend Blogs und deren Leser mitmachen würden, hätte man damit vielleicht die Chance, sich bei der Politik Gehör zu verschaffen.

  2. ritter robert |  21.04.2010 | 13:51 | permalink  

    na ja. Ich denke, es ist weniger eine Aufgabe des Gesetzgebers. Vielmehr sollten sich all diejenigen, die sich auf den Podien für Meinungsfreiheit (oder doch nur den Schutz ihres Geschäftsmodells?) einsetzen darüber im Klaren sein, dass diese Freiheit auch anderen zusteht, bevor der Justiziar oder die Kanzlei des Vertrauens mal wieder losgehetzt wird. Eigentlich ein normaler Reflex im täglichen Verteilungskampf, kennt man seit Advorcard auch im Nachbarschaftsrecht…

  3. Piratenpartei Wähler |  21.04.2010 | 13:57 | permalink  

    Wird wohl darauf rauslaufen das man in Zukunft brisantere Informationen in irgendeiner Weise anonym wird publizieren müssen um Repressionen zu engehen.

    Vor allem kleine Gelegenheitsblogger werden kaum in der Lage sein sich juristisch gegen Verfügungen und Abmahnungen zur Wehr zu setzen.

  4. uberVU - social comments |  21.04.2010 | 14:10 | permalink  

    Social comments and analytics for this post…

    This post was mentioned on Twitter by carta_feed: Die Juristifizierung des Meinungswettbewerbs schreitet unaufhaltsam voran http://goo.gl/fb/ocRfx...

  5. noName |  21.04.2010 | 15:00 | permalink  

    Offenbar versuchen finanzstarke Anspruchsteller ihre Rechte (?) durchzudrücken – mit den Tricks ihrer anwaltlichen Vertreter. Die Gerichte haben letztendlich zu entscheiden, auch bei Eilverfahren. Dennoch scheinen dies Einzelfälle zu sein.

    Die Meinungsfreiheit ist m.E. nicht gefährdet. Viel problematischer ist die Haftung der Blogbetreiber für die Kommentare der unbekannten, oft anonymen “Blogger” (ad #3).

    “BILDblog” hat mit Bild zu tun? Ja? Nun… (Wegen der möglichen Inanspruchnahme der Betreiber unter carta.info verzichte ich auf konkretere Ausführungen. Und überhaupt, dann gibt es da noch…, voll daneben…) Echt, ganz ehrlich, ich finde es gar nicht verkehrt, wenn Verlage – ob Print oder Web ist wieder unerheblich – gelegentlich abgemahnt werden bei dem Müll, der häufig in Umlauf kommt.

  6. noName |  21.04.2010 | 16:16 | permalink  

    Wenn es um Art. 5 GG geht, sollte bekannt sein, dass die Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat. In Abs. 2 heißt es hierzu: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

    Soll diese Beschränkung der Meinungsfreiheit nun aufgehoben werden? Im Posting heißt es: „Als Sofortmaßnahme sollte die erste Abmahnung in publizistischen Fragen grundsätzlich kostenfrei für den Publizierenden erfolgen müssen.“ Hiernach würde jemand, der in seiner persönlichen Ehre verletzt wird, der anwaltliche Hilfe benötigt, auf den Kosten hängen bleiben. Das kann’s nicht sein.

  7. recipient |  21.04.2010 | 16:56 | permalink  

    Vielen Dank für diesen Beitrag! Es hat mich schon immer geärgert, wenn sich die Blogosphäre selbst gefeiert hat, weil es ihr in Einzelfällen gelungen war, abmahnbedingte Zahlungen abzuwenden, das eigentliche Problem aber verschlimmert wurde. Denn mit jedem Fall wurde die Botschaft klarer: Wer nicht kuscht, muss mit erheblichen finanziellen Konsequenzen rechnen, ganz egal, ob er im Recht ist oder nicht. Denn der Gang durch die Instanzen kostet nicht nur Zeit und Nerven, sondern auch viel Geld. Das steht selbst ein prominenter Blogger wie Jens Weinreich mit einem Spendenaufkommen von über 20.000 Euro nicht durch.

    Es gilt also, das Übel an der Wurzel zu packen. Vielleicht ist dieser Beitrag der erste Schritt dazu.

  8. Joachim Losehand |  21.04.2010 | 18:58 | permalink  

    Ein entscheidender Faktor ist im Medien-/Presserecht auch der notorische “fliegende Gerichtsstand”, der im Internet der Klagspartei ermöglicht, genau dort verhandeln zu lassen, wo die größten Erfolgsaussichten bestehen.

    Andererseits ist eine Äußerung in einem Blog natürlich eine öffentliche Äußerung, die öffentliche Verbreitung findet, bei Tweets bin ich jedoch leicht überrascht und kann mir nicht vorstellen, daß andere Gerichte nicht anders entscheiden werden.

    Prinzipiell stimme ich aber zu, daß das Grundrecht auf Meinungsäußerung praktisch dadurch beeinträchtigt wird, wenn durch drohende hohe Rechtskosten Meinungen nicht mehr geäußert und Informationen nicht mehr veröffentlicht werden.

    Praktisch hilft derzeit dagegen nur der “Streisand-Effekt”, also die Drohung an jene, die das Recht auf freie Meinungsäußerung zu steuern oder einzuschränken suchen, indem der Schaden durch die öffentliche Aufmerksamkeit auf die Klage höher ist, als durch die verbreitete Meinung selbst.

  9. Netizen |  21.04.2010 | 23:09 | permalink  

    Am Artikel 5 GG ist nur der erste Satz noch gut. Die Einschränkungen des Satz (2) klingen zugegebenermaßen sinnvoll, haben sich aber leider historisch nicht bewährt; diese sind letztlich verantwortlich für die beschriebenen Mißstände. Eine freiheitlichere Regelung wie im 1st Amendement der US-Verfassung wäre langfristig besser, insbesondere im „Netz-Zeitalter“.

  10. Lesenswerte Artikel 22. April 2010 |  22.04.2010 | 11:36 | permalink  

    [...] Die Juristifizierung des Meinungswettbewerbs schreitet unaufhaltsam voran ” Es steht schlecht um die Meinungsfreiheit in Deutschland. Wer sich äußern will, muss sehr schnell Abmahnungen und Klagen riskieren. Publizieren ohne juristischen Beistand wird zum Risiko.”Das ist die Folge einer Gesetzgebung, die Meinungsfreiheit nicht als höchstes Gut ansieht. [...]

  11. vera |  23.04.2010 | 14:42 | permalink  

    ACTA, #censilia, JMStV, ELENA, SWIFT, INDECT, Europol, three-strikes, Markenrecht, Urheberrecht, RFID, ePerso, RLP verabschiedet Onlinedurchsuchung, neuerliche Vorratsdatenspeicherung in Planung, Leistungsschutzrecht, geplantes Burkaverbot in Belgien und Frankreich – Einschränkung der Meinungsfreiheit. My ass.

  12. Gast |  23.04.2010 | 15:11 | permalink  

    Jetzt fehlt nur noch, dass Rolf Schälike sich wieder zu Wort meldet…

  13. vera |  23.04.2010 | 15:37 | permalink  

    Zu (11)
    Hier noch mal zum Nachlesen verlinkt, was das alles ist.

  14. Aldi Doofmann |  25.04.2010 | 00:41 | permalink  

    Was man tun kann?

    Auf keinen Fall die Piraten wählen, die mahnen schon wegen simpler Kritik am Forengegacker ab und halten ihre persönliche Ehre für derart beschädigt, dass es Blogsperrungen sein müssen, um dieser wieder herzustellen.

    Ansonsten: Ich sehe reichlich Aktivitäten gegen Abmahnungen, aber recht wenig zur Stärkung der Rechte von Usern gegen rechtsmißbräuchliche Abmahnungen. Es wäre zum Beispiel möglich, eine Informationspflicht im Falle einer Abmahnung einzuführen und/oder eine Abmahnungen an bestimmte Kriterien zu binden: Eine vorherige anwaltliche Prüfung oder so. Jemanden abzumahnen ist heute so leicht wie ein Eis essen, leider ist es aber oft rechtsmißbräuchlich und trotzdem erfolgreich, weil es eben auch einschüchternde Wirkung hat. Man könnte zum Beispiel eine juristische Prüfung dazwischen schalten, die gewisse Mindestanforderungen erfordert und eine plausible Begründung. Ein Unding ist, dass jeder beleidigte Schnösel irgendeinen Blogbetrieber unter Druck setzen kann, seinen User zu sperren, weil er in der Nennung seines Nicknamens oder Verlinkung eines Youtube-videos (oder anderem Blödsinn) einen Rechtsverstoß erkennt! Es findet überhaupt keine Prüfung zuvor statt und das wäre dann so, als müßte ich nur mit dem Finger auf jemanden zeigen und die Polizei rennt los und verhaftet den Harmlosen.

  15. Paul Ney |  25.04.2010 | 14:21 | permalink  

    ["ff" /Amerish] Dieser “ff” hat nichts mit dem deutschen Ausdruck “aus dem ff wissen”, denn es kommt aus den USA und ist das Kürzel von “fact finding”. Schreibt Journalist A einen Text, so kommt Kollege B oder ein Extrateam B und untersucht ihn: Gibt es Aussagen, die nicht durch gesicherte Fakten untermauert werden? Ist der Text durch (die Prüfung), kann er publiziert werden. So schützen sich viele Medien (in dem “Land der unbegrenzten Forderungen” ;-) ).

    Betr. “Publizieren ohne juristischen Beistand wird zum Risiko.” (Zitat aus dem Beitrag) — das war eigentlich schon immer so, besonders seit “Web-2.0″ sind auch Privatpersonen mit ihren “one-man-blog or -website” betroffen. Soll doch jede/r gut aufpassen, was er/sie schreibt…

    “Meinungsfreiheit”, vielleicht als “Freiheit von Meinungsbildung & -Äußerung” verstanden? Das ist nicht nur ein sehr wichtiges Gut, sondern definierender Bestandteil einer Demokratie. Die Gesellschaft ändert sich, die Meinungsfreiheit muß mithalten und ab&zu auch verteidigt bzw. neu erkämpft werden…

  16. Stefan Herwig |  25.04.2010 | 15:18 | permalink  

    Wird da wirklich nur meinungsäusserung abgemahnt? ich habe dir drei fälle nur teileiwe untersucht, aber ging es in diesem Zusammenhang nicht eher um verlinkung auf URLs mit verleumderischem Inhalt?

    Was wäre denn dann die logische Gegenposition? Verleumdung auf Twitter erlaubt?

    I dont think so…

  17. Glanzlichter 11 « …Kaffee bei mir? |  30.04.2010 | 12:45 | permalink  

    [...] Robin Meyer-Lucht Die Juristifizierung des Meinungswettbewerbs schreitet unaufhaltsam voran [...]

Sie möchten diesen Text kommentieren?

Ihr Name (erforderlich):

Ihre E-Mail (erforderlich):

Ihre Website:

Über Facebook oder Twitter einloggen:

Sie können Ihren Kommentar mit HTML-Befehlen formatieren.