von Thomas Stadler, 20.11.13
Laut einer Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat das Landgericht Berlin (Az.: 15 O 402/12) entschieden, dass 25 Klauseln aus den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google unwirksam sind.
Auf Abmahnung des vzbv hatte sich Google geweigert, eine Unterlassungserklärung abzugeben, weshalb der Verband Unterlassungsklage erhoben hat. Dass die Datenschutzerklärung von Google nicht rechtskonform ist, hatte ich bereits vor längerer Zeit erläutert.
Das schriftliche Urteil dürfte noch nicht vorliegen. Man darf auf die Urteilsbegründung gespannt sein.
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