Robin Meyer-Lucht

Die Vogel-Strauß-Debatte um die Kulturflatrate

Robin Meyer-Lucht | 31 Kommentar(e)


Die Diskussion um die Kulturflatrate kommt nicht voran – weil die Kulturflatrate keine realpolitische Maßnahme ist, sondern eine politische Inszenierung. Sie ist ein Stück netzpolitischer Populismus, der nur durch die Ausblendung der Kollateralschäden seinen Glanz behält.

28.03.2010 | 

An der Debatte um das Phantom “Kulturflatrate” ist vor allem bemerkenswert, wie wenig sie sich von der Stelle zu bewegen scheint. Die Sache bleibt “diffus” – aber die Positionen dafür umso unnachgiebiger. Nun haben grüne Netzpolitiker erneut eine Stellungnahme zum Urheberrechts-Smashhit Kulturflatrate veröffentlicht, in der sie der Musikindustrie ein “diffuses Gefühl des ‘Dagegen’” attestieren. Zugleich gibt es – daran lässt das Papier keinen Zweifel – bei den Grünen ein diffuses Gefühl des “Dafür” bei der Flatrate.

Als eine “konsequente Weiterführung” der heutigen urheberrechtlichen Praxis, sei die Flatrate, wie unter anderem Malte Spitz und Konstantin von Notz ihrer Stellungnahme schreiben: “lediglich ein Mittel der regulativen Anpassung an die technischen Gegebenheiten des 21. Jahrhunderts”. Es gäbe zwar “noch kein fertiges Modell”, aber das neue Pauschalvergütungssystem sei ganz sicher “angemessen”. Die Einlassungen der Musikindustrieverbandes seien hingegen “recht unausgegoren”, “unsachlich und haltlos”.

Die Stellungnahme ist eine Frontal-Zurückweisung der Einwände der Musikindustrie. Zehn Thesen hatte die Musikindustrie. Zehn Erwiderungen haben die Autoren – in keinem Punkt teilen sie die Gegenargumente auch nur teilweise. Hier wiederholt sich das Spiel, das bereits bei den 16 Fragen der Buchbranche zu beobachten war – 100 Prozent Zurückweisung: Es steht jetzt 10:0 – nach zuvor 16:0.

Bemerkenswert ist dabei nicht so sehr, dass die grüne Entgegnung auf die Einzelargumente nicht in jedem Detail überzeugt. Bemerkenswert ist vor allem das Gesamtphänomen eines Kulturflatrate-Fundamentalismus, das sich hier abzeichnet. Eine politische Idee soll augenscheinlich rein gehalten werden von allen Zweifeln an den Details. Die Kulturflatrate erscheint wie ein mythisches Fernziel, wie ein entrücktes Paradies immer sprudelnder Musikquellen. Der Götze Kulturflatrate soll gar nicht beschmutzt werden. Er soll als Phantom möglichst lange weiterexistieren.

Warum ist das so? Meine Theorie: Die Kulturflatrate ist gar keine realpolitische Maßnahme, sondern eine politische Waffe.

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Die Kulturflatrate erscheint wie ein mythisches Fernziel, wie ein entrücktes Paradies immer sprudelnder Musikquellen.

Die Kulturflatrate wurde demnach gar nicht erfunden, um jemals Realität zu werden. Sie wurde erfunden, um möglichst lange an dem nutzerfreundlichen Mythos festzuhalten, dass sich eine Kulturindustrie auf Basis von Tauschbörsen organisieren ließe. Die Nutzung von Tauschbörsen erscheint vor diesem Hintergrund als soziale Praxis, die gerade noch nicht legalisiert wurde, weil sich die Industrie noch sperrt. Mit der Kulturflatrate lässt sich ein Schwarzweiß-Schema inszenieren, bei dem die Nutzer zukunftsgewandt und technologiefreundlich erscheinen, die Kulturindustrie hingegen unflexibel und kundenfeindlich. Der Ansatz stellt nichts weniger dar, als ein politisch flankiertes Rent-seeking von Filesharing-Freunden.

Die Kulturflatrate ist so gesehen ein Stück Klientelpolitik für Tauschbörsennutzer, ein Stück netzpolitischer Populismus.

Genau hierin liegt die Inflexibilität der Diskurses um die Kulturflatrate begründet. Eine differenzierte Debatte würde der Kulturflatrate ihren populistischen Glanz nehmen. Es würde sich zeigen: Das Ziel einer Legalisierung der Tauschbörsennutzung wäre zwar zu erreichen – aber nur mit dem Kollateralschaden eines Vergütungssytems von zweifelhafter Qualität.

Doch die Befürworter wollen sich ihre radikal filesharerfreundliche Vision nicht kaputtmachen lassen – und betreiben eine Vogel-Strauß-Debatte, die die Kollateralschäden kurzerhand negiert.

Der Hauptunterschied zwischen Flatrate-Fürsprechern und -Skeptikern liegt höchwahrscheinlich in der Gewichtung der Pole Legalisierung der Tauschbörsen auf der einen und Schaffung eines glaubhaft zielführenden Vergütungssystems auf der anderen Seite.

Bei dem erneuten Schlagabtausch wird deutlich, dass die Autoren der grünen Stellungnahme nicht nur eher auf der Seite des Nutzerpols sind – sondern sich vor allem auch bei den Auswirkungen und der Tragweite der Kulturflatrate ganz erheblich verschätzen:

1. Sie unterschätzen die Tragweite der Umstellung.

Sie verweisen darauf, dass es bei der Kulturflatrate lediglich um die “nicht-kommerzielle” Nutzung von Musik gehe. Daneben könnte es weiter eine kommerzielle Musikindustrie geben, die Mehrwertangebote mache. Doch wer will ernsthaft glauben, dass – wenn alle alles tauschen dürfen – daneben noch ein relevanter kommerzieller Online-Vertriebsmarkt bestehen wird? Die Kulturindustrie vertreibt ihre Inhalte nun einmal zum Großteil an Endkonsumenten. Der Verweis auf “nicht-kommerzielle Nutzung” wird der Tragweite nicht gerecht und verniedlicht die Angelegenheit. Höchstwahrscheinlich würde in Zukunft ein Löwenanteil der Vergütungen von Urhebern über die Flatrate-Verwertungsgesellschaft verteilt.

2. Sie unterschätzen die Schwierigkeit, die Koordinierungseffekte eines Kulturmarktes auch nur halbwegs in einer Verwertungsgesellschaft abzubilden.

Die bestehenden Kulturmärkte haben ihre Macken – aber sie organisieren ein bestimmtes Wissen: Mit welchen Preisen und welchen Produktausprägungen entsteht ein nutzeradäquates, effizientes und innovatives Angebot? Mit der Kulturflatrate würde diese Koordinierungsfunktion vornehmlich Verwertungsgesellschaften zufallen. Nach den bisherigen Erfahrungen, kann man skeptisch sein, ob ihnen dies annähernd befriedigend gelingt.

3. Sie überschätzen die Legalisierungseffekte einer Kulturflatrate.

Die Kulturflatrate verspricht lediglich, das Urheberrechtsproblem im Zusammenhang mit unkommerziellen Tauschbörsen zu lösen. Doch was ist mit kommerziell betriebenen Tauschbörsen? Was ist mit kommerziellen Filehostern? Was ist den kommerziellen Film-Streamingsites, die illegale Inhalte anbieten? Die Kulturflatrate würde nur Teile der bislang illegalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet legalisieren.

4. Sie unterschätzen, wie weitgehend in die Freiheitsrechte der Urheber eingegriffen würde.

Die Kulturflatrate sei keine “Verstaatlichung der Kreativwirtschaft”. Das ist nur teilweise richtig. Den Grünen schwebt bei der Kulturflatrate eine “gesetzliche Lizenz” vor. Den Urhebern würden zentrale Vergütungsansprüche im Online-Vertrieb ohne Widerspruchsrecht abgenommen werden – im Tausch gegen einen staatlich garantierten Vergütungsanspruch. Erhebliche Teile der Umsätze der Kulturindustrie würden so zwar nicht verstaatlicht, aber zentralisiert und zwangsvergesellschaftet – in Verwertungsgesellschaften. Dies stellt einen erheblichen Eingriff etwa in die Grundrechte nach Artikel 5 (Meinungs- und Kunstfreiheit) und Artikel 12 (Berufsfreiheit) des Grundgesetzes dar. Dies würde zu einer massiven Gegenwehr und zahlreichen Klagen führen.

5. Sie überschätzen, wie verbreitet die Tauschbörsennutzung eigentlich ist.

In der Stellungnahme wird fälschlicherweise zitiert, es gäbe laut Brenner-Studie mehr als 10 Millionen Nutzer. Tatsächlich sind es 3,8 Millionen und damit lediglich rund 10 Prozent der Internetnutzer. Die Annahme, fast alle Onliner würden Tauschbörsen nutzen, erweist sich möglicherweise als Fiktion. So wäre die Kulturflatrate auch eine Abgabe, die alle zahlen, obwohl nur ein kleiner Teil die Angebote auch tatsächlich nutzt.

.

Die Debatte um eine Kulturflatrate fordert folglich mehr Realismus, mehr Ehrlichkeit und weniger Populismus. In ihrer jetzigen Form erstarrt sie in einer identitätsstiftenden Fiktion, die blind ist für die Kollateralschäden.

Im Zuge einer differenzierten Debatte könnte sich zeigen, dass branchenspezifische und freiwillige Flatrates ein sehr spannendes Modell darstellen. Denn Flatrate-Ansätze sind in der Tat sehr internetadäquat und setzen sehr gut auf die Informationsökonomie des Netzes auf. Die Online-Kulturindustrie bewegt sich bekanntermaßen viel zu langsam und viel zu protektionistisch in Richtung solcher Modelle, die eine echte Alternative zu illegalen Download-Angeboten wären.

Bevor man also den Urhebern weite Teile ihrer Online-Rechte mittels staatlich verordneter Pflichtlizenz abnimmt, sollte man vielleicht noch zwei, drei Versuche starten, die Kulturindustrie hierzulande davon zu überzeugen, dass sie selbst die Lösung finden muss und kann.

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31 Kommentare

  1. Tharben |  29.03.2010 | 13:04 | permalink  

    Was genau ist mit branchenspezifische und freiwillige Flatrates gemeint? Eine freiwillige Kulturflatrate? Der DSL-Kunde kann bei Vertragsabschluss ankreuzen, ob er pro Monat EUR 5,- draufzahlen möchte, um welchen Vorteil gegenüber den Kunden zu haben, die dies nicht machen? Das bessere Gefühl beim Kulturgüter-Download?

    Ich bin kein Kulturflatrate-Experte, aber es gibt in der Tat offene Fragen: Wer soll wie profitieren? Wie kann ein Verteilungsschlüssel ermittelt werden, der den tatsächlichen Konsum von Kulturgütern hinreichend korrekt abbildet? Insofern stimme ich dir zu.

    Aber: Solange die offene Struktur des Netzes bestehen bleibt, solange werden massenhaft Kulturgüter kopiert und getauscht werden. Infolge dessen gibt es genau zwei Wege, die man beschreiten kann:

    # Man kann dafür sorgen, dass die Urheber vergütet werden (Kulturflatrate) und ein mehr oder minder freies Netz erhalten.

    # Man kann versuchen, die Zeit um 15 Jahre zurückzudrehen, Bürger aus dem Informations- und Kommunikationsnetz ausschließen, Informationsfilter errichten, Netzmauern um Staaten herum bauen (Deutschlandnetz, Frankreichnetz usw.), man kann Datenpakete öffnen und die darin enthaltenen Informationen automatisiert prüfen, abgleichen, vorratsspeichern.

    Und selbstverständlich gibt es bei einer Kulturflatrate Möglichkeiten, durch Mehrwerte direkt Umsatz zu erzielen. Das zu leugnen empfinde ich als Gipfel der Polemik. Ich habe bereits Beispiele hier auf carta.info genannt. Die schärfsten Kritiker der Elche waren früher sind oft selber welche.

  2. Digitale Notizen » Blog Archive » Kulturflatrate und Pauschalen |  29.03.2010 | 13:11 | permalink  

    [...] Carta schreibt Robin Meyer-Lucht unter dem Titel Die Vogel-Strauß-Debatte um die Kulturflatrate über die Pauschalabgabe, die “gar keine realpolitische Maßnahme, sondern eine politische [...]

  3. Wolfgang Michal |  29.03.2010 | 13:31 | permalink  

    @Robin: Die Befürworter der Kulturflatrate als populistisch, fundamentalistisch und bewaffnet abzutun, wird den geforderten Dialog nicht einleiten. Es wird auch nichts bringen, immer wieder populistisch und fundamentalistisch von “staatlicher Zwangsabgabe” zu reden. Auch das ist nur eine politische Waffe.

    Die Verwertungsgesellschaften (VG) existieren ja bereits. Es sind keine staatlichen Instrumente, die Künstler beauftragen die VGs mit der Wahrnehmung ihrer Urheberrechte. Man könnte die VGs fraglos transparenter und demokratischer gestalten. Derzeit bauen sie ihre Reichweite in Richtung Internet aus. Es geht dabei um die Vergütung der berühmten Zweitverwertung. Und da die Zweitverwertung wichtiger wird, weil die digitalen Kulturangebote nicht mehr zwingend an materielle Träger gebunden sind, muss die Bedeutung der VGs wachsen. Im Internet ist es leider so, dass die Erstveröffentlicher die Dummen sind, weil sie zwar die Künstler bezahlen (aber nichts von der anschließenden Verwertung haben). Wenn die Erstveröffentlichung entwertet wird, muss die Zweitverwertung (die Kopie) in Zukunft wesentlich mehr Geld bringen.

    Die Kulturflatrate gibt es in Ansätzen schon. Die Abgabe auf Leermedien, Computer, Kopiergeräte existiert ja. Eine Abgabe der Zugangsprovider könnte hinzu kommen.

    Das Problem bei der bisherigen Debatte scheint mir zu sein, dass der Begriff extrem unterschiedlich interpretiert wird und man deshalb immer wieder bei Adam und Eva anfangen muss.

  4. S0me0ne |  29.03.2010 | 15:48 | permalink  

    @Wolfgang Michael Sie haben vollständig Recht wenn Sie auf den Reformbedarf bei den Verwertungsgesellschaften hinweisen!

    @Tharben Ich kann mich Ihrer Analyse in Bezug auf die beiden denkbaren Entwicklungsrichtungen für das Internet nur anschließen, und es ist verdammt traurig, dass momentan alles darauf hindeutet, dass sich das Internet von der Netzneutralität weg entwickelt und statt ein weltweiter kommunikativer Raum (mit Regeln!) zu sein, sich momentan in Richtung EU-Net, CHINA-web etc entwickelt.

    @Robin Meyer-Lucht Das Papier der Grünen kann man so sehen wie Sie, oder wie @DVG ich kann mich aber Ihnen nur anschließen, wenn Sie sagen:”Flatrate-Ansätze sind in der Tat sehr internetadäquat und setzen sehr gut auf die Informationsökonomie des Netzes auf. Die Online-Kulturindustrie bewegt sich bekanntermaßen viel zu langsam und viel zu protektionistisch in Richtung solcher Modelle, die eine echte Alternative zu illegalen Download-Angeboten wären.”

    Insofern kann die Replik der Grünen doch nur begrüßt werden.

  5. fritz effenberger |  29.03.2010 | 16:13 | permalink  

    Das kann ich jetzt nicht so stehen lassen.

    1 Die wie-auch-immer-zu benennende Abgabe dient der Vergütung für die Urheber, für bereits stattfindende Nutzung (zB P2P), die weder durch technische noch juristische Mittel verhindert werden kann. Welchen Mehrwert die Vertriebsfirmen dann anbieten, ist deren Problem. Niemand von uns kann sicher sagen, ob es die vier grossen Musikvertriebe (Majors) in zehn Jahren noch gibt. Kreativität, auch kommerziell vermarktete, wird es sehr wohl geben. Neue Geschäftsmodelle sind zahlreich vorhanden.
    2 Zusätzlich zu dieser Abgabe muss tatsächlich eine (EU-weite) Verwertungsbehörde geschaffen werden. Die GEMA hat sich als unfähig erwiesen, das ist richtig, aber kein valides Argument gegen die Einführung der Abgabe.
    3 Urheber sind zu entschädigen, das ist die grundsätzliche Herausforderung. Was mit kommerziellem Missbrauch passiert, regeln die Gerichte auf der Basis bestehender Gesetze.
    4 Es gibt keine “Freiheitsrechte der Urheber”, sondern nur ein exklusives Nutzungsrecht, das ihnen im Tausch für die kulturelle Leistung von der Gesellschaft zugestanden wird. Auch hier gilt: Eine Abgabe entschädigt, analog zur Leermedienabgabe, für bereits stattfindende, nicht zu verhindernde Nutzung.
    5 Siehe Leermedienabgabe. Gibt es ein besseres Verrechnungsmodell für selbst gebrannte CDs und DVDs? Nein? Eben, dann wenden wir es auch auf Onlinenutzung an.

    “Bevor man also den Urhebern weite Teile ihrer Online-Rechte mittels staatlich verordneter Pflichtlizenz abnimmt, sollte man vielleicht noch zwei, drei Versuche starten, die Kulturindustrie hierzulande davon zu überzeugen, dass sie selbst die Lösung finden muss und kann.”

    Oh weh. Den Urhebern würde durch die Abgabe nichts genommen, was sie nicht schon verloren hätten. Im Gegenteil, sie bekommen endlich etwas dafür. Und die Kulturindustrie ist keineswegs ein Vertreter der Interessen von Urhebern, sondern der Interessen von Investoren. Aus dieser Richtung ist keine Lösung zu erwarten, die diesen Namen auch verdient.

  6. Ralf Müller |  29.03.2010 | 20:40 | permalink  

    Lieber Herr Meyer-Lucht,
    Sie sollten doch wissen, wie das Spiel der Klientelpolitik läuft: bloß kein gutes Haar am Gegener lassen! Oder haben Sie in der Vergangenheit IRGENDETWAS öffentlich-rechtliches befürwortet? Wäre nicht auch hier eine sachliche Debatte angesagt, in der man auch die andere Position wertschätzt? Also – bitte nicht die gleichen Methoden bei den Anderen beklagen!

  7. Joachim Losehand |  30.03.2010 | 11:17 | permalink  

    Auch wenn ich die Argumentation von Robin Meyer-Lucht nicht in allen Punkten teile, glaube ich auch, daß eine sog. “Kulturflatrate” kein praktikabler und kompromißfähiger Weg ist.

    [@ Wolfgang Michal und Fritz Effenberger:]
    Die sog. “Kulturflatrate” mit der Leermedienabgabe zu vergleichen, ist meiner Meinung nach falsch und irreführend. Denn die L. ist eine Vergütung für die Speicherung, d. h. Vervielfältigung (!) eines Werkes im Rahmen der “Privatkopien-Schranke” dar und stellt keine (zusätzlich) reguläre Vergütung für die Werknutzung (in einem bestimmten Zusammenhang) dar.

    [@ Fritz Effenberger:]
    Wenn Sie schreiben, daß “es keine “Freiheitsrechte der Urheber” [gibt], sondern nur ein exklusives Nutzungsrecht, das ihnen im Tausch für die kulturelle Leistung von der Gesellschaft zugestanden wird” dann verkehren Sie den grundsätzlichen Gedanken des Urheberrechts/copyrights in sein Gegenteil. Denn nicht der Urheber bekomt exklusives Nutzungsrecht zugestanden, sondern nur er allein kann Nutzungsrechte zugestehen. Ich bin kein Freund der “Autorschaft als Werkherrschaft”-Dogmatik, jedoch bin ich (als Urheber) davon überzeugt, daß es dem Urheber gestattet sein muß, sein Werk nicht zu veröffentlichen bzw. über die Art und den Kontext bzw. Ort der Veröffentlichung frei zu entscheiden.

    Das ist auch für mich ein Argument gegen die sog. “Kulturflatrate”. Eine wirksame K., die jeden Nutzer [aus Deutschland] zu einer monetären Abgabe für die Werknutzung im Internet verpflichtet, verpflichtet damit auch alle Urheber automatisch darauf, ihre Werke kostenpflichtig im Internet zu veröffentlichen. Denn die K. erfaßt realistisch pauschal jede Werknutzung im Internet, eine im Wortsinne “kostenlose” Werk-Nutzung gibt es damit für deutsche Nutzer nicht mehr, selbst wenn der jeweilige Urheber nicht Mitglied der Verwertungsgesellschaft ist und somit auf eine (ggf. im Femto-Bereich liegende) Auschüttung verzichtet.

    Zum zweiten stellt jedes bei YouTube hochgeladene Video, stellt jeder Blogbeitrag ein vom Urheberrecht erfaßtes und geschütztes Werk dar, damit kann sich meiner Meinung nach prinzipiell entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch jeder Urheber zur Ausschüttung im Rahmen der VG anmelden und daran partizipieren. (Entsprechende Praxis vgl. VG Wort.) Indem man mit seinen Videos und seine Blogbeiträgen von der VG-Ausschüttung profitiert, dürfte sich damit der Aspekt des Privaten zum Kommerziellen verschieben. Heißt: bei urhr. Streitigkeiten über die Verwendung von Werken Dritter (Hintergrundmusik, Texte über Zitatlänge) dürften die Gerichte regelmäßig von einer kommerziellen Nutzung ausgehen, was die Kosten für die eigentlich in ihrem Bewußtsein privat agierenden Urheber drastisch verschärften dürfte. Die Überlegung ist nicht völlig abwegig, bedenkt man, daß schon umgebende Bannerwerbung einer Veröffentlichung “Gewinnerzielungsabsicht” unterstellt werden kann, von den schwammigen Formulierungen im ACTA-Dokument ganz zu schweigen.

    Für mich ist die Idee einer K. eher vergleichbar mit der derzeitigen Rundfunkgebühr, die mit der Bereithaltung eines Empfangsgerätes und unabhängig vom genutzten Programm einhergeht. Wer im Grenzgebiet und damit Empfangsgebiet eines ausländischen Senders lebt und diese(n) Sender hauptsächlich nutzt, finanziert nur das deutsche Programm, das er nicht nutzt, das ausländische, das er nutzt, bleibt darüber unhonoriert, wie auch die Vielzahl der privaten deutschen Sender. Das Internet ist ein globaler Raum und darum sind nationale Modelle im Ansatz völlig ungeeignet. Der Widerstand der freien Wirtschaft gegen die GEZ-Gebühr für “neuartige R.” dürfte sich auch gegen die Kulturflatrate regen, Gerichte werden sich mit der Frage herumschlagen dürfen, ob ans Internet angebundene Kassensysteme auch kulturflatratepflichtig sind, etc.

    Da konkrete praktische (!) Vorschläge zur Umsetzung bislang fehlen, befürchte ich, daß wir mit der K. die Probleme und Streitigkeiten aus der Rundfunksgebühr auf Nutzerseite sowie die Streitigkeiten und Probleme der GEMA/VG Wort auf der Urheberseite im Kombipaket bekommen werden.

    Mit Einführung einer allgemeinen K. endet meiner Meinung nach damit im Geltungsbereich die Idee des Internet als Plattform zum kostenfreien Austausch von Informationen; zudem scheidet sie wieder Urheber und Nutzer, eine Trennung, die eigentlich in diesem horizontalen Kommunikationsraum prinzipiell aufgehoben ist. Die K. kommerzialisiert das Internet und leistet einer Segregation in nationale Räume Vorschub.

  8. Wolfgang Michal |  30.03.2010 | 15:46 | permalink  

    @Joachim Losehand:
    § 12 UrhG sagt: “Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist.” Hinzu kommen die in § 15 aufgeführten Verwertungsrechte des Urhebers. Insofern, da haben Sie Recht, kann ein Urheber bestimmen: Ich will meine Werke im Internet verschenken.

    Diejenigen, die das nicht wollen (weil sie als Musiker, Filmemacher, Autoren, Journalisten davon leben), haben die Möglichkeit a) Honorar zu verlangen und b) das Recht (§27/§54), für Zweitnutzungen (für Kopien) Tantiemen zu verlangen. Urheber schließen zu diesem Zweck (= Fall b) mit einer Verwertungsgesellschaft (VG) einen Vertrag: Die VG nimmt dann die Rechte des Urhebers treuhänderisch wahr. Es ist niemand verpflichtet, einer VG beizutreten. Es ist freiwillig. Umgekehrt gibt es aber auch gewisse Voraussetzungen, um einen “Wahrnehmungsvertrag” mit einer VG überhaupt abschließen zu können.

    Worauf es zunächst ankäme, wäre, die Verwertungsgesellschaften – gerade im Hinblick auf das Internet – zu reformieren und zu demokratisieren. Das wäre ein pragmatischer erster Schritt. (Zögerliche) Ansätze gibt es. Es nützt daher nichts, immer wieder gebetsmühlenartig zu behaupten, dass es an praktischen Vorschlägen zur Umsetzung mangele.

    Solange wir aus der Kulturflatrate einen Grundsatzstreit im Sinne von “Freiheit oder Sozialismus” machen, werden wir zu keinem echten Dialog kommen. Aber ich bin zuversichtlich, dass alle Beteiligten lernfähig sind.

  9. Tharben |  30.03.2010 | 16:23 | permalink  

    Ich lese hier immer nur, was nicht ginge, nämlich die Kulturflatrate. Irgendwelche Vorschläge, was denn in der Praxis wirklich zu einer gerechten Vergütung der Urheber – nicht der Verwerter – führen würde?

    @Joachim Losehand, wie sähe ihre Alternative zur Kulturflatrate aus?

  10. Joachim Losehand |  30.03.2010 | 18:50 | permalink  

    @ Wolfgang Michal:

    Vielleicht fehlen mir ja Einblick, Scharfsinn und Phantasie (oder einfach ein paar Komplimente, weil ich das vorausschicke), aber ich kann bei allen mir plausibel erscheinenden Szenarien einer “Kulturflatrate” nicht erkennen, daß sie mehr Probleme löst als sie unbeantwortet läßt oder auch neue hervorbringt.

    Der Begriff “Kulturflatrate” (K.) suggeriert, daß sie ein Obulus ist, den die Endnutzer für die (konsumierende) Nutzung von digitalen Werken im Internet bezahlen. Die dabei immer wieder ins Spiel gebrachte “Verwertungsgesellschaft” (VG) hingegen, daß die (nicht-)kommerzielle Verwertung also Veröffentlichung, Verbreitung etc. eines Werkes honoriert werden soll. Zwar zahlt der Endnutzer bspw. über sein Eintrittsgeld die GEMA-Gebühren oder über den Einzelverkauspreis die VG-Wort-Tantiemen; jedoch ist der Endverbraucher (Hörer, Seher, Leser) nicht der Vertragspartner/Lizenznehmer einer VG, sondern derjenige, der ein Werk nutzt, um es zu verbreiten (z. B. als Kinderchor unterm Weihnachtsbaum am Markplatz).

    Bei wem also müßte analog dazu eine Internet-K. erhoben werden? Bei den Server-Betreibern oder bei den ISPs, welche jeweils die Kosten auf die Nutzer der Server bzw. der Datenleitungen oder des Internet-Zugangs umlegen? Oder eben bei denen, die unmittelbar die Verbreitung zu verantworten haben, also die Seitenbetreiber? Wenn wir ISPs ins Visier nehmen – wie rechtfertigen wir dann auf Dauer die Netzneutralität? Serverbetreiber: Nicht alle digitalen Inhalte auf Servern sind urhr. geschützte Fremdwerke, auch Seitenbetreiber kommen zumeist ohne urhr. geschützte Drittwerke aus. Wer wird – wie will man das kontrollieren? Und brauchen wir für die Verwertung, also Veröffentlichung von Werken eine weitere Abgabe, die nicht schon durch bestehende Lizensierungen und Regelungen abgedeckt ist? (Die Frage stellt man sich ja auch beim ebenso ominösen Leistungsschutzrecht.)

    Beauftragt man die bestehenden VGs mit der Verteilung einer direkt oder lediglich mittels (!) Dritter (ISPs als Inkasso) beim Endnutzer (Anschlußinhaber) erhobenen K. dann frage ich mich: Welche Rechte sind damit vergütet? Aller Voraussicht nach: die einfache Nutzung und die Privatkopie. Ausgeschlossen werden sein jegliche Verbreitung, Veröffentlichung als Ganzes oder in Teilen über Filesharing-Netzwerke, 1-Click-Hoster, Streaming-Seiten etc. pp., denn keine dieser Nutzungen ist auch bei analogen Medien von der Privatkopie-Regelung gedeckt. An eine Legalisierung der Tauschbörsen dürfte auch mit der K. angesichts des globalen Raumes “Internet” und der Rechtsprechung in Filesharing-Prozessen nicht zu denken sein.

    Die mit dem Begriff der “Kulturflatrate” verbundenen Hoffnungen, einer umfassenden pauschalen Vergütung von Urhebern für die umfassende Nutzung von urhr. geschütztem Material im Internet in einem Geltungsbereich über das bloße Sehen, Hören und Lesen sowie einfache Abspeichern im Browser-Cache oder als Kopie auf der eigenen Festplatte (inkl. 10 Privatkopien) hinaus werden sich meiner Meinung nach nicht erfüllen (lassen).

    Greifen wir die Idee einer Analogie zur “Leermedienabgabe” auf, dann dürfte es sich bei einer realisierbaren K. um eine “Internetnutzungsabgabe” (vgl. “Kabelweiterleitung”?) analog zur Kopiergeräteabgabe handeln; allerdings dürfte es sicherlich dagegen Widerstand geben, genauso wie es gegen eine PC-Geräteabgabe Widerstand gab; letztere ist ja übrigens vor dem BGH gescheitert. Entsprechend dürften auch mit Blick auf UrhG § 54a über diese Internetznutzungsgebühr und ihre Höhe die Obersten Gerichte das letzte Wort haben (müssen).

    Ob Leermedienabgabe, Geräteabgabe oder Internetnutzungsabgabe – alle sind nicht geeignet, die berechtigten Honoraransprüche von Urhebern vollumfänglich zu erfüllen oder abzudecken. Allenfalls kann eine allgemeine “Internetnutzungsabgabe” eine weitere zusätzliche Form der Vergütung von konsumierend-passiven Werknutzungen sein.

    @ Tharben:

    Meiner Meinung nach gibt es keine = nicht eine Alternative, sondern die Vergütung wird realistischerweise ein Mix aus verschiedenen Quellen und Töpfen sein. Eine “Internetnutzungsabgabe” wie die Geräteabgaben, die via Hersteller bzw. ISP als Inkasso beim Endnutzer eingehoben werden, kann dabei nur eine Art darstellen.

    Viel wichtiger halte ich, die Kultur des Teilens (“share”) als etwas Gegenseitiges zu verstehen. Die “Kostenlos-Kultur” wird ja darum negativ gesehen, weil sie sich derzeit in einem einseitigen Geben erschöpft. Gegenseitigkeit heißt, Geschenke ganz selbstverständlich mit einem Gegengeschenk zu beantworten. Dazu braucht es meiner Meinung nach ein umfassendes, nationales, eu-weites, globales Honorierungssystem, durch das jeder Internetnutzer seine Anerkennung in geldwerter Form ausdrücken kann. Damit ist keine paywall gemeint, sondern die gesellschaftlich verankerte und technisch ermöglichte Selbstverständlichkeit, für das Lesen, Hören oder Sehen eines Werkes seine unmittelbare und individuelle Anerkennung auszudrücken.

  11. Tharben |  30.03.2010 | 20:59 | permalink  

    @Joachim Losehand

    Von folgender Prämisse müssen wir ausgehen:

    Dateien werden kopiert. Ob diese Dateien Zeitungsartikel, Filme, Bilder, Bücher, Musik, Code enthalten, ist dabei völlig irrelevant. Das Designziel eines Computers ist es, zu kopieren. Er macht nichts anderes. Computernetze wie das Internet basieren auf diesem Prinzip.

    Es gibt nun genau zwei Möglichkeiten, wie wir mit dieser Tatsache umgehen können:

    (1) Wir können entweder dafür sorgen, dass Urheber auch im digitalen Zeitalter vergütet werden (Kulturflatrate)

    oder

    (2) Wir können versuchen, den Geist zurück in die Flasche zu bekommen, indem wir das Netz de facto abschalten.

    Außer einer Menge ausweichenden Text habe ich bis zu diesem Moment keinerlei dritte Möglichkeit wahrgenommen. Logische Konsequenz: (1). Mir ist durchaus bewusst, dass mittels ACTA, Netzsperren, Datenvorratsspeicherung usw. durchaus versucht wird, sich (2) zu nähern, aber das will hier doch wohl niemand wirklich, oder?

    Ich wünsche mir wie Sie, dass es funktionierende Micropayment-Systeme gäbe. Aber selbst wenn es sie gäbe, wären sie nicht die Lösung. Sie können Daten- und Informationsaustausch genauso wenig oder so viel kontrollieren, wie Sie das Kopieren von Musik auf Compact Cassette kontrollieren können. Aus genau diesem Grund wurde die Leermedienabgabe eingeführt. Heute benötigen wir eine Leermedienabgabe für das Internet, die Kulturflatrate.

  12. Joachim Losehand |  31.03.2010 | 10:35 | permalink  

    @ Tharben

    Ich oute mich gerne als Gegner der Klassischen Logik, wenn ich Sie frage, warum es denn “nun genau zwei Möglichkeiten” – und Ihrer Meinung nach eben wohl nur “genau” diese “zwei Möglicheiten” gibt. Wieso “aut Kulturflatrate aut nihil” – “entweder Kulturflatrate oder nichts” – wieso entweder “Kulturflatrate” oder “das Netz de facto abschalten”? Wenn’s zum Fenster hereinzieht, ist es dann für Sie auch eine Option, das ganze Haus niederzureißen?

    Vorab: Natürlich ist eine Universallizenz für den digitalen Raum “Internet” wünschenswert, weil sie dem Konzept “Internet” wesensmäßig entspricht, genau wie die cc-Lizenzen. Wir sind jedoch mit der Geltung eined UrhR kontrfrontiert, das das Wesen des Konzepts “Internet” weitgehend igoriert und darauf nicht zugeschnitten ist. Auch die Instrumente zur Sicherung von Verwertungserlöse sind es nicht – und die “Leermedienabgabe” ist so ziemlich das analogeste Instrument, was wir uns denken können.

    Sie führen erneut die “Leermedienabgabe” als schon geläufiges Beispiel für das an, was Sie sich unter “Kulturflatrate” vorstellen. Ich muß Sie nochmals auf Ihren Irrtum hinweisen: die L. ist allein dazu da, entgangene Erlöse aus dem geltenden Recht auf Privatkopie zu kompensieren, also dem Recht, von einem in Ihrem Besitz befindlichen Werkstück irgendwas zwischen 7 und 10 Kopien anzufertigen (es gibt dazu ein einschl. BGH-Urteil), die sie ggf. an Ihre Verwandte oder Freunde weitergeben dürfen. Weder berechtigt die L. dazu, ein Tape in der Schule kursieren zu lassen, von dem sich alle rund 1000 Mitschüler eine Kopie ziehen, noch, daß Sie eine Kiste mit kopierten CDs auf den Marktplatz stellen, wo sich jeder kostenfrei bedienen kann. “Eine Leermedienabgabe für das Internet” legalisiert also nach geltendem Recht weder Filesharing noch 1-Click-Hosting oder sonst irgendeine öffentliche Darbietung (“streaming”), Wiedergabe oder Veröffentlichung auf Internetseiten, sondern lediglich Ihre private Kopie und die Weitergabe von einer Handvoll weiterer Kopien im persönlichen Umfeld.

    Ehrlich: Das können Sie meiner Meinung nach von der Musikindustrie sofort haben, die Verwertungsgesellschaften werden Ihnen um den Hals fallen vor Freude. Denn das ist eine zusätzliche Einnahme ohne Anstrengung, ohne neue Bürokratie, und ohne Rechteeinbußen – das ist aber auch keine “Kulturflatrate”.

    Wollen Sie, wollen wir eine Universallizenz für Privatnutzer für den digitalen Kommunikationsraum “Internet” – und ich will das prinzipiell auch, deswegen stelle ich meine diversen Ergüsse inzwischen prinzipiell nur unter cc-[nc]-by bzw. vergebe nur einfache Nutzungsrechte – müssen wir verschiedene Szenarien simulieren, aus denen die Folgen einer echten “Kulturflatrate” als echte Universallizenz für Privatnutzer bei geltendem Urheberrecht abzulesen sind.

    In meiner Jugend habe ich damit geliebäugelt, rk. Kirchenrechtler zu werden, weil ich die Fragen, die sich beim Aufprall des wirklichen Lebens auf das kirchliche Gesetzbuch CIC ergeben, die reizvollsten Absurditäten hervorbringen, von denen nur eine einzige einem intellektuelle Befriedigung für ein ganzes Leben bietet. Inzwischen bin ich beim Urheberrecht angelangt und mußte mit Freuden feststellen, daß das Kirchenrecht im Vergleich dazu von ödester Einfallslosigkeit ist. Kurzum: Mit der Kulturflatrate als Universallizenz für die private Nutzung von urhr. geschützten Werken im Internet wird auf das aktuell geltende Urheberrecht etwas aufprallen, das aller Wahrscheinlichkeit nach Gerichte, Anwälte und Fachjuristen über Jahrzehnte hinweg spirituell und materiell am Leben erhalten wird.

    Aber ohne im Juristischen zu orakeln, müssen wir auch über die praktischen Konsequenzen einer vielleicht wirklich funktionierenden Kulturflatrate bei unter einem vielleicht wirklich veränderten UrhR nachdenken. Wenn Filesharing völlig legal ist, also der Austausch und damit die Verbreitung im Internet von Digitalem aller Art zwischen Privatnutzern ohne Einschränkung möglich ist, was hat das für Auswirkungen?

    1) Die Rechteinhaber werden plausibel mit allen Mitteln versuchen, daß ihr Werk nicht ins Internet gelangt bzw. werden alle technischen Möglichkeiten ergreifen, die private und von ihnen nicht kontrollierte Verbreitung ihres Werkes im Internet zu erschweren. Selbst wenn die Umgehung von DRM und ähnlichem legalisiert wird, um das Recht auf Privatkopie zu stärken, dürfen wir davon ausgehen, daß die technischen Möglichkeiten sich so verbessern werden, daß das Gros der Privatnutzer schlichtweg nicht in der Lage sein wird, diese technischen Möglichkeiten zu umgehen, ggf. die Bindung an Hardware usw. zu lösen, geschlossene Biotope (vgl. iPad) zu verlassen.

    2) Der Preis: Der Verkaufspreis eines Produkts wird auch aufgrund der Absatzprognosen kalkuliert. Wenn man von einem Stuhl 10 Stück verkaufen wird können, wird er einen anderen Preis haben, als wenn vom selben Möbel 10’000 abgesetzt werden können. Werden die Preise steigen, wenn von einem Album anstelle von 10’000 Stück nur 1’000 verkauft werden können, die restlichen 9’000 aber als digitale Kopien im Netz frei zugänglich sein werden? Der break-even muß ja mit weit weniger Stückzahlen erreicht, die Produktionskosten mit weniger Absatz eingespielt werden, als früher.

    Undsoweiter.

    Wir brauchen 1) ein “neues” Urheberrecht und 2) neue Vergütungsmodelle, um den Herausforderungen des digitalen Zeitalters im Kern gerecht zu werden. Eine echte Kulturflatrate als Universallizenz für die private Nutzung von Werken im Internet kann nur im Konzert mit anderen Instrumenten und in einem adaptierten rechtlichen Raum seine gewünschte Wirkung entfalten.

  13. Tharben |  31.03.2010 | 12:24 | permalink  

    @Joachim Losehand

    Ich räume gerne ein, dass ich auf Basis meiner Vorstellung einer Kulturflatrate argumentiere. Sie haben eine andere Vorstellung von einer Kulturflatrate oder wissen einfach mehr als ich, wie es scheint.

    Ich finde das Herauspicken einzelner Zitat nicht die schönste Art und Weise, auf einen Kommentar zu antworten, aber in diesem Fall – Sie gestatten?

    # Wenn’s zum Fenster hereinzieht, ist es dann für Sie auch eine Option, das ganze Haus niederzureißen?

    Wenn Sie für ein Problem immer wieder eine Lösung suchen, dann kann es passieren, dass sich schlussendlich zwei konträre Ansätze herauskristallisieren. Damit ist noch nichts über die Ausgestaltung des Lösungsweges gesagt. (in diesem Zusammenhang sei auf den Eintrag von Robin Meyer-Lucht verwiesen: Was wohl kommen wird: “Netz-Schengen” – die große Firewall des Westens

  14. Wolfgang Michal |  31.03.2010 | 18:11 | permalink  

    @Joachim Losehand: Die römischen Kirchenrechtler klebten schon immer zu sehr an ihren Begriffen. Die können sich auch gerne weiter darüber streiten, wie viele Engel wohl auf eine Nadelspitze passen. Also vergessen Sie bitte das Reizwort Kulturflatrate. Es ist mir (und vielleicht auch Tharben) völlig egal, wie das Ding genannt wird, es geht letztlich darum, die Möglichkeiten des Internets nicht zu zerstören, Rechtssicherheit für die Nutzer zu schaffen und der Vergütungspflicht gegenüber den Urhebern (UrhG!) nachzukommen.

    Wir haben ja heute den Wahnsinn, dass ganze Anwaltsbrigaden (im Auftrag der Musikkonzerne) unterwegs sind, um 15-jährigen Schülern, die eine immaterielle CD über eine Tauschbörse downgeloadet haben, wegen “gewerbsmäßiger Verwertung” (!) tausende von Euro abzupressen, und das beliebte Landgericht Köln heißt diese Praxis auch noch gut.

    Wir haben heute den Wahnsinn, dass die Urheber mit Centbeträgen abgespeist werden, weil die Verwertungsgesellschaften kaum in der Lage sind, die rechtlich zugesicherten, aber in der Praxis schwer durchsetzbaren Beiträge für die Weiternutzung ihrer Werke zu bekommen: weil allseits fröhlich ignoriert wird, dass in Zeiten des Internets die W e i t e r nutzung (die billige Kopie, ja, auch die privat getauschte) den Löwenanteil am Verwertungsgeschehen ausmachen wird: weil das Original aufgrund der billigen und leichten Kopierbarkeit eben nicht mehr viel wert ist.

    Da kann man natürlich den Kopf in den Sand stecken, wie dies die Gegner der Kulturflatrate gern tun. Aber der Wahnsinn muss beendet werden. Und deshalb wird nach Wegen gesucht. Ob das eine Abgabe auf Geräte ist (§54 UrhG) oder auf Provider oder eine Art Rundfunkgebühr oder eine verpflichtende flattr-Abgabe oder ein Mix aus alledem, ist mir (und vielleicht auch Tharben) egal.

  15. Tharben |  31.03.2010 | 21:23 | permalink  

    Ich gebe mich geschlagen und an Wolfgang Michal ab.

    Übrigens habe ich noch nie verstanden, wie man eine digitale Kopie vom “Original” unterscheiden kann. Haben die Elektronen eines originalen Bits vielleicht eine andere Farbe? Was ist Original, was ist Kopie? Meiner Auffassung nach gibt es diese Unterscheidung in der digitalen Welt nicht.

  16. Bibliothekarisch.de » Blog Archive » links for 2010-03-31 |  01.04.2010 | 08:07 | permalink  

    [...] Die Vogel-Strauß-Debatte um die Kulturflatrate — CARTA RT @kriegs_recht: Lesenswert: "Kulturflatrate ist gar keine realpolitische Maßnahme, sondern eine politische Waffe." http://cli.gs/y126mE (tags: twitter_automatisch) [...]

  17. Robin Meyer-Lucht |  01.04.2010 | 11:55 | permalink  

    Entschuldigung, ich komme erst jetzt dazu, auf die Kommentare einzugehen:

    @ 1. Tharben: Die solche Kulturflatrate würde innerhalb der Branche selbst ausgehandelt – „Comes with Music“ ist dafür ein Beispiel, wenn auch eines, was nicht überzeugt.

    @ 3. Wolfgang Michal: Die Formulierung “staatlicher Zwangsabgabe” kommt im Text nicht vor. Dort steht „staatlich verordneter Pflichtlizenz“. Das ist systematisch ein großer Unterschied.

    Eine Leermedienabgabe ist nicht mit einer Kulturflatrate vergleichbar, weil man mit der Leermedienabgabe nicht das Recht erwirbt, über digitale Netze auf die Musik in den Archiven Dritter zuzugreifen. Die Leermedienabgabe ist auch als Ausgleich für eine Schrankenbestimmung im Urheberrecht geschaffen worden. Die Kulturflatrate würde aber nicht auf dem Weg einer neuen Schrankenbestimmung geführt, sondern im Rahmen einer gesetzlichen Lizenz (so schlagen es die Grünen vor).

    @ 5. fritz effenberger: „Den Urhebern würde durch die Abgabe nichts genommen, was sie nicht schon verloren hätten.“

    Das kann man so sehen. Dann argumentiert man aber sehr praktisch und vernachtlässig, dass sich in den letzen Jahren mit 250 Mio. Euro auch ein kleiner, kommerzieller Download-Markt entwickelt hat.

    Rechtsdogmatisch würde den Urhebern durch eine staatliche Lizenz sehr viel genommen. Soviel, dass ich mir eigentlich sehr skeptisch bin, ob das beim Verfassungsgereicht durchgehen würde.

    „Die GEMA hat sich als unfähig erwiesen, das ist richtig, aber kein valides Argument gegen die Einführung der Abgabe.“

    Nunja, wenn die Kulturflatrate-Vergütung auch nur halb so schlecht wie bei der GEMA funktionieren würde, dann wäre die Kulturflatrate für Künstler – und letzlich auch die gesellschaftliche Güterverteilung – ein sehr dysfunktionales System. Das Ergebnis wäre dann nicht irgendwie nur schlecht, es wäre eine ganz erhebliche Belastung für eine vitale, offene und faire Vergütung von Kunst.

    @ 7. Joachim Losehand:

    „Da konkrete praktische (!) Vorschläge zur Umsetzung bislang fehlen, befürchte ich, daß wir mit der K. die Probleme und Streitigkeiten aus der Rundfunksgebühr auf Nutzerseite sowie die Streitigkeiten und Probleme der GEMA/VG Wort auf der Urheberseite im Kombipaket bekommen werden.“

    Sehr schöne Engführung, Danke.

    @ 8. Wolfgang:

    Bei der Kulturflatrate geht es aber in der Tat um ob die Kernfrage, ob die Urhebervergütung in Zukunft im Internet vornehmlich nach dem Prinzip Vergütungsgesellschaft läuft. Das ist dann nicht Sozialismus, aber „Vergütungsvergesellschaftlichung“ vs. Kulturindustriekapitalismus.

    @ 9. Tharben:
    Der Kompromiss scheint doch auf folgendes hinauszulaufen: Die nichtgewerbliche (also eher geringe) Filesharing-Nutzung wird nicht mehr verfolgt – und die Urheber und Kulturindustrie müssen damit leben lernen – und endlich bessere Online-Geschäftsmodelle und -Angebote entwickeln.

    Einen besserer Ausgleich scheint derzeit niemanden einzufallen.

    Ansonsten: Ganz vielen Dank für die guten Anregungen und Kommentare.

  18. Stefan Herwig |  01.04.2010 | 14:49 | permalink  

    @Robin Meyer-Lucht
    Größtenteils ein sehr zustimmenswerter, konstruktiver Text.

    Leider stimme ich ihrem letzten Satz nicht zu. Wenn in einem digitalen Markt ein Mautgut zu einem öffentlichen Gut wird, weil die Durchsetzung der Eigentumsrechte nicht gegeben ist, dann herrscht wirtschaftswissenschaftlich gesehen ein Marktversagen vor. Das hat prinzipiell erst einmal der Gesetzgeber zu beseitigen. erst dann kann sich ein idealer (ökomisch sogenannter “pareto-optimaler”) Markt herausbilden. Erst DANN kann sich abzeichnen, ob die Kreativwirtschaft wirklich eine brauchbare Strategie hat, die den Marktgesetzen standhält, oder ob sie dem Verfall anheim fallen sollte.

    Erst wenn der Gesetzgeber sich prinzipiell außerstande sähe die Durchsetzung des Urheberrechts zu gewährleisten, würde Kultur ein “öffentliches Gut”, und dann muss es vom Staat bereitgestellt werden, über eine pauschale Vergütung, die dann eventuell Kulturflatrate heissen würe.

    Sol heissen: In einem versagenden Markt sist eigentlich zuerst die Politik gefragt, dann die Marktteilnehmer.

    Aber so weit sind wir noch lange nicht. Trotz allem, vielen Dank für den klugen Text.

  19. Stefan Herwig |  01.04.2010 | 14:56 | permalink  

    @Wolfgang Michel:

    “Es ist mir (und vielleicht auch Tharben) völlig egal, wie das Ding genannt wird, es geht letztlich darum, die Möglichkeiten des Internets nicht zu zerstören, Rechtssicherheit für die Nutzer zu schaffen und der Vergütungspflicht gegenüber den Urhebern (UrhG!) nachzukommen.”

    Geht es bei einer Novellierung des Urheberrechts wirklich nur darum? Ist das Urheberrecht nicht auch ein Anreiszsystem für die Schaffung von Kulturgütern, und gleichzeitig ein system diese Kulturgüter einer möglichst hohen Wertschöpfung zuzuführen – wenn der Urheber dies wünscht?

    Würde eine Kulturflatrate nicht alle diese Ansätze zunichte machen? Ich glaube was was Robin Meyer-Lucht mit “Kollateralschaden” teilweise ziemlich abstrakt umschrieben hat wiegt wedentlich schwerer als es in der öffentlichen diskussion den Anschein hat. In letzter Konsequenz geht es um das bestmögliche Kulturangebot und die größtmögliche Wertschöpfung.

    Erschafft “All You Can Eat” bzw Flatratesaufen auf Dauer wirklich Gourmets und bewusstere Konsumenten?

    Ich halte das für ein Irrglauben. Natürlich ist die urheberrechtsdurchsetzung derzeit (noch) nicht gegeben. Aber das könnte in fünf bis zehn Jahre schon ganz anders aussehen.

    Gruß,

    Stefan Herwig

  20. Robin Meyer-Lucht |  01.04.2010 | 16:20 | permalink  

    @ 18. Stefan Herwig: Vielen Dank für die aufmunternde Differenzierung.

    Wenn der Staat die Urheberrechte nicht mehr durchsetzen könnte, dann hätten wir es ganz eindeutig mit einem Marktversagen zu tun.

    Im vorliegenden Fall ist es eher so, dass viele sagen, eine Urheberrechtsechtsdurchsetzung sei ein unverhältnismässiger Eingriff in Bürgerrechte. Das Marktversagen wäre somit Folge einer politischen Entscheidung, wonach die Mittel zur Aufrechterhaltung des Marktes unverhältnismäßig wären. Das ist natürlich eine interessante Konstellation.

    Auf der anderen Seite stellt sich auch die Frage, ob die zu befürchtenden Steuerungsdefizite durch Vergütungsgesellschaften eigentlich verhältnismäßig wären.

    So gesehen stehen wir und die Politik vor der Frage, die Verhältnismäßigkeit in zwei Subsystemen abzuwägen: Dem Rechtsdurchsetzungs- und dem Vergütungssystem.

    Merci und Gruss,

    rml

  21. Wolfgang Michal |  01.04.2010 | 19:18 | permalink  

    @Stefan Horwig: Die Urheberrechtsdurchsetzung für die Großen der Branche ist längst gegeben, oder sind Ihnen die Abmahnkanzleien unbekannt geblieben?
    @Tharben: Sie sagen es. Aber allein macht‘s mir auch keinen Spaß mehr…

  22. OH |  02.04.2010 | 13:36 | permalink  

    @Robin Meyer-Lucht

    “Eine Leermedienabgabe ist nicht mit einer Kulturflatrate vergleichbar, weil man mit der Leermedienabgabe nicht das Recht erwirbt, über digitale Netze auf die Musik in den Archiven Dritter zuzugreifen. ”

    Verzeihung? Das erscheint mir eine merkwürdige Logik. Sinn und Zweck eines Vergleichs ist ja nicht die Behauptung der vollständigen Deckungsgleichheit bzw. Identität, sondern das Aufzeigen von Parallelen. Und die sind hier durchaus gegeben: Über digitale Kopien auf Leermedien kann man auf die Musik in den Archiven Dritter zugreifen – nicht über das Netz aber eben über physische Medien.

  23. Stefan Herwig |  02.04.2010 | 14:16 | permalink  

    @Wolfgang Michel

    “Die Urheberrechtsdurchsetzung für die Großen der Branche ist längst gegeben, oder sind Ihnen die Abmahnkanzleien unbekannt geblieben?”

    Ja, aber haben sie schon mal davon gehört, dass Downloader von filehiosters wie rapidshare abgemahnt wurden? Die Private Abmahnpraxis bezieht sich ja im Prinzip nur auf P2P Börsen, nicht auf filehoster, das Usenet, etc.

    Solange an sich als Downloader nahezu alle Kulturprodukte ohne dafür zu zahlen risikolos herunterladen kann, ist die due Urheberrechtsdurchsetzung eben nicht gegeben.

    Ausserdem ist die Unterscheidung zwischen “den Großen” und “den Kleinen” der Branche nicht ganz unproblematisch. die rechtsdurchsetzung ist natürlich nur dann gegeben, wenn sie auch für Alle durchführbar ist.

    Insofern kann man wohl schließen, dass eine durchsetzung eben nicht gegeben ist.

  24. Stefan Herwig |  02.04.2010 | 14:19 | permalink  

    @ OH

    wenn mich nicht alles täuscht wird die Leermedianbagbe in diesem Kontext ja gerne benutzt, um eine Kulturflatrate zu legitimieren. Herr Meyer-Lucht zeigt ja lediglich auf, dass diese Herleitung sehr problematisch ist, weil die verglichenen Konzepte k0omplett andere Effekte hätten.

    Insofern ist die Logik keinesfalls “merkwürdig”.

  25. Stefan Herwig |  02.04.2010 | 14:25 | permalink  

    @20 Robin Meyer-Lucht

    “Im vorliegenden Fall ist es eher so, dass viele sagen, eine Urheberrechtsechtsdurchsetzung sei ein unverhältnismässiger Eingriff in Bürgerrechte.”

    Also dass derzeit die Durchsetzung nicht das leistet was sie leisten sollte, und dass auch dabei ein gewisser Kollateralschaden entsteht, ist ja eigentlich recht unstrittig. Aber das allein ist noch kein unverhältnismässiger Eingriff in die Bürgerrechte.

    Ausserdem ist dadurch noch nicht bewiesen, dass eine Rechtsdurchsetzung an sich per se unmöglich ist. Erst wenn das “erwiesen” ist, dann könnten wir – nein, müssten sogar – eine Kulturflatrate andenken.

    Aber wie oben ausgeführt bin ich der Meinung, dass eine Rechtsdurchsetzung eben NICHT gegeben ist. Das Marktversagen ist also keine Folge einer politischen Handlung, sondern eher die Folge der fehlenden Kompetenz der Politik Urheberrechtsdurchsetzung herbeizuführen, ohne Bürgerrechte zu tangieren.

    Ich bin aber überzeugt, dass dies prinzipiell möglich ist.

  26. OH |  02.04.2010 | 15:12 | permalink  

    @Stefan Herwig:

    Ich glaube, hier wird der Beitrag aus den Kommentaren mit dem eigentlichen Beitrag verwechselt. Ich habe mich konkret auf die im Kommentar genannten Argumente bezogen. Da war die Begründung eine andere.

  27. Stefan Herwig |  03.04.2010 | 13:30 | permalink  

    @OH. Ah, jetzt verstehe ich den Kontext. Vielen Dank für den Hinweis. D

    ie Logik im Beitrag 3 teile ich aber kaum, denn im Zuge der CD-R Verhandlungen sind die Leermedienabgaben sehr stark gesunken, während die Anzahl der Kopien gestiegen sind.

    Nicht zuletzt durch die geringe Leermedienabgabe hat die CD-R dann ja auch alle anderen Leermedien wie “Mini-Disc” oder Compact Kassette in Windeseile vom Markt gefegt, die Einnahmen durch Leermedienabgaben sind aber zunehmend gesunken.

  28. DIGITALE LINKE |  09.04.2010 | 14:46 | permalink  

    [...] Monopole um ihre Vormachtstellung auf mehr oder weniger verlorenem Posten kämpfen, zeigt die Debatte  um die Kulturflatrate, dass eine Umsetzung des an sich richtigen Allmendegedankens in der [...]

  29. OH |  10.04.2010 | 11:24 | permalink  

    @Stefan Herwig

    Ich nehme an, Sie meinen Beitrag 23? Ich verstehe nicht, was Ihr Einwand mit meinem Hinweis darin zu tun hat. Im Übrigen muss unterschieden werden zwischen grundsätzlichen Konzepten (Leermedienabgabe) und handwerklicher Ausführung (Höhe derselben)

  30. Entwicklung des Urheberrechts in der digitalen Gesellschaft – Antworten auf die Fragen zur öffentlichen Anhörung Urheberrecht der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft |  28.11.2010 | 22:17 | permalink  

    [...] Robin-Meyer Lucht: Die Vogel-Strauß-Debatte um die Kulturflatrate [...]

  31. Sharing Licence Library « vgrass.de |  13.06.2011 | 17:20 | permalink  

    [...] Meyer-Lucht, Robin, Die Vogel-Strauß-Debatte um die Kulturflatrate, Carta, 28.03.2010 (online). [...]

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