Robin Meyer-Lucht

Trüpel: ‘Digital rights fair trade’ ist vielleicht die bessere Kulturflatrate

Robin Meyer-Lucht | 11 Kommentar(e)


Die grüne Europabgeordnete Helga Trüpel sieht bei der Kulturflatrate inzwischen mehr Fragen als Antworten. Das Konzept sei unausgereift. Im Rahmen von “digital rights fair trade” müsse auch über andere Geschäftsmodelle, Pauschalabgaben und einen Kontrahierungszwang nachgedacht werden.

19.02.2010 | 

Frau Trüpel, Sie haben sich am Montag auf einer eigenen kulturpolitischen Veranstaltung von der Idee einer Kulturflatrate distanziert. Die Idee habe “konzeptionelle Schwächen” und sei  “unausgereift”. Im letzten Jahr hatten Sie sich selbst einmal in einem Carta-Beitrag für ein solches Modell ausgesprochen. Wie kommt`s?

Ja, es ist richtig. Ich habe im letzten Jahr mit grünen Kollegen aus EP und Bundestag eine Studie zur rechtlichen Machbarkeit einer Kulturflatrate in Auftrag gegeben, die zu dem Schluss kam, dass durch eine Schrankenausweitung des Urheberrechts eine solche Flatrate juristisch machbar wäre. Was die Studie nicht geleistet hat, war festzustellen, wie hoch diese Flatrate sein müsste, um das Runterladen von Kulturinhalten aus dem Netz angemessen zu bezahlen. Wir haben die Flatrate Kulturflatrate genannt, aber bis jetzt ist unklar, welche digitalen Inhalte von ihr betroffen sein sollen. Nur Musik, oder auch Film, Bücher, und andere digitalisierbare kulturelle Inhalte.

Wir haben die Studie zur juristischen Machbarkeit einer Kulturflatrate mit dem Ziel in Auftrag gegeben, einen fairen Ausgleich zwischen den Verbraucherinteressen auf leichten Zugang zum Netz, auf faire Bezahlung der Produzenten von kreativen Inhalten im Netz und auf Informationsfreiheit zu finden.

Zwangsenteignung durch illegales Up- und Downloaden kann aus meiner Sicht nicht der richtige Weg in einer Wissensgesellschaft sein und in einer Gesellschaft, die kulturelle Vielfalt aufrechterhalten und fördern will. Also suche ich nach Wegen, wie datenschutzrechtlich unbedenklich neue Modelle für das Runterladen von legalen Inhalten zu fairen Preisen für Nutzer und faire Bezahlung für Kreative und Verwerter gefunden werden können. Das bedeutet aber auch, nicht den Weg in den Überwachungsstaat zu beschreiten. Ich lehne das französische Hadopi-Gesetz ab, da ich es als viel zu weitgehend und als Eingriff in das Grundrecht auf Informationsfreiheit ansehe, denn der Three-Strikes-Ansatz sieht in dritter Instanz ein Kappen des Internet-Zugangs im Schnellverfahren vor.

Mein politisches Interesse zielt darauf, ein politisch unzensiertes Netz zu haben, für den Download von Kulturinhalten angemessen zu bezahlen und falsche Überwachungsmaßnahmen zu verhindern.

truepel

Grüne EU-Abgeordnete Trüpel: Daten kann man natürlich klauen

Die Flatrate weist aus meiner Sicht viele offene Fragen auf: Wir haben nicht eindeutig geklärt, ob sie nur für Musikdownloads gelten soll, oder auch für andere Branchen. Nach allen Umsatzzahlen der Musik- und Filmindustrie sowie des Buchmarkts habe ich nicht den Eindruck, dass man mit einer geringen Gebühr von 5 oder 10 Euro für bisher illegale Downloads die entstehenden Kosten angemessen bezahlen könnte. Offensichtlich würde – auch wenn noch keine Zahlen vorliegen – die Summe, die man für alle Breitband-Besitzer festlegen würde, viel höher sein, so dass ich die politische Akzeptanz von einer gesetzlich geregelten Kulturflatrate nicht sehe. Deswegen muss aus meiner Sicht auch geprüft werden, welche anderen Modelle für “digital rights fair trade” sich anbieten. Im Moment tut sich einiges auf dem digitalen Markt, es gibt neue Geschäftsmodelle der verschiedenen Kulturbranchen – insbesondere bei Musik, Film und Büchern – die neue, legale Download-Angebote schaffen. Da sind freiwillige Flatrates durchaus denkbar.

Politisch muss aus meiner Sicht geregelt werden, dass es im Musikmarkt wirklich wieder einen funktionierenden Wettbewerb gibt und nicht nur Monopole mit Mainstream-Repertoire. Man muss überlegen, ob nicht auch Internet Service Provider, die sehr stark verdient, aber die Künstler nicht angemessen beteiligt haben, zu einer Abgabe an kreative Produzenten gezwungen werden sollen, um Künstler angemessen an Downloads zu beteiligen. Auf europäischer Ebene steht an, sich über eine Neuregelung des Vertragsrechts zu verständigen, um Künstler besser zu bezahlen und Buy-Out-Verträge zu beenden.

Aus meiner Sicht ist zentral, dass es neue, faire Angebote für Verbraucher und Künstler geben soll. Dazu müssen neue Geschäftsmodelle her und eine gute Regulierung des Marktes durch die Politik.

Die grüne Debatte wird sich weiter sowohl um die Machbarkeit und Höhe einer gesetzlich geregelten Pauschalabgabe kümmern, als auch um Alternativen zu diesem Ansatz.

Im Rahmen von “digital rights fair trade” sollen Internetprovider “Künstler” “angemessen” vergüten. Damit stellt sich doch auch hier das Abgrenzungsproblemen: Wer ist Künstler? Was ist angemessen?

Eine Idee im Rahmen von „digital rights fair trade“ ist, über einen gesetzlich geregelten Kontrahierungszwang dazu zu kommen, dass auch Internet Service Provider zur Finanzierung kultureller Inhalte beitragen. Die Höhe der Abgabe auf urheberrechtlich geschützte Inhalte müsste eine Instanz aus Inhalteindustrie und Verwertungsgesellschaften aushandeln. Die Idee ist noch nicht ausgereift, muss aber im Kontext der Aufgabe, wie man kreative Inhalte in der digitalen Welt bezahlt, weiter geprüft werden.

Ist “digital rights fair trade” eine freiwillige Maßnahme, ein Label oder ein Ansatz, die Preise für digitale Kreativgüter staaatlich/institutionell festzulegen? Wie könnte man sich überhaupt darüber einigen, was fair ist?

„Digital rights fair trade“ beschreibt den politischen Ansatz, mit neuen Business-Modellen, Marktregulierung und politischen Regulierungen wie der Reform des Urheberrechts und des Vertragsrechts zu einem fairen Ausgleich der Interessen zwischen Verbrauchern, Inhalteindustrie und Kreativen zu kommen. Es ist gerade nicht nur ein staatliches Modell, sondern eines der Marktregulierung.

Illegale Downloads nennen Sie eine “Zwangsenteignung”. Sollte man Urheberrechtsfragen nicht lieber ohne Eigentumsmetaphern diskutieren? Daten kann man schließlich nicht klauen, wie wir spätenstens seit der Steuer-CD wissen.

Wenn Kreative nicht mehr für ihre kreativen Produkte angemessen entlohnt werden, weil gegen ihren Willen ihre Werke hoch- und runtergeladen werden, ist das nicht im Interesse der Kreativen. In diesem Sinne kann man Daten – digitale Kulturinhalte – natürlich klauen. Der Begriff der Piraterie meint ja gerade, dass man sich Dinge/Daten aneignet, die einem nicht gehören. Der politische Streit zwischen Piraten und Anti-Piraten geht nur darum, ob man das gut heißt oder nicht.

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11 Kommentare

  1. Tharben |  19.02.2010 | 18:31 | permalink  

    Helga Trüpel macht zumindest einen entscheidenden Fehler.

    Sie sagt:

    Nach allen Umsatzzahlen der Musik- und Filmindustrie sowie des Buchmarkts habe ich nicht den Eindruck, dass man mit einer geringen Gebühr von 5 oder 10 Euro für bisher illegale Downloads die entstehenden Kosten angemessen bezahlen könnte.

    und weiter:

    Offensichtlich würde [...] die Summe, die man für alle Breitband-Besitzer festlegen würde, viel höher sein, so dass ich die politische Akzeptanz von einer gesetzlich geregelten Kulturflatrate nicht sehe.

    Im Klartext heisst das nichts anderes, als dass Frau Trüpel alte Verteilungsmuster – wenn schon nicht alte Geschäftsmodelle – auf das neue, digitale Netz übertragen will. Ein elementarer Fehler.

    Wie wir alle wissen, besteht ein grundlegender Unterschied zwischen immateriellen Gütern (so genanntes “geistiges Eigentum” – ein völlig irreführender und unsinniger Begriff) und materiellen Gütern. Kein Musikproduzent, sei es Frank Farian oder Ralph Siegel, und kein Künstler, sei es Madonna oder Paul McCartney, haben ein Recht auf Reichtum. Dieses Recht gibt es nicht.

    Die Gatekeeper in der analogen Welt waren die Distributoren, deren Notwendigkeit in der digitalen Welt entfällt. Somit kann die Musikindustrie einen Tonträger, der, sobald das auf ihm gespeicherte Werk einmal erstellt ist, praktisch keinerlei Produktionskosten verursacht, nicht mehr für unverschämte Summen verkaufen.

    Diesen einfachen Fakt blendet Helga Trüpel komplett aus. Dabei müsste Sie sehr genau wissen, dass man immaterielle Güter nicht mit materiellen Gütern, die man Stück für Stück immer wieder aufs neue produzieren muss, vergleichen kann wie Sie es offenbar tut.

    Im Übrigen wurde Trüpels wundersame Wende auf netzpolitik.org besprochen.

  2. Robin Meyer-Lucht |  19.02.2010 | 18:49 | permalink  

    @ Tharben: Danke für den Hinweis auf den Netzpolitik-Text. Den hatte ich gar nicht gesehen und fand schade, dass Netzpolitik dazu gar nichts gemacht zu haben schien.

  3. KoopTech » KoopTech empfiehlt ... » Helga Trüpel über Vor- und Nachteile der Kulturflatrate |  20.02.2010 | 16:28 | permalink  

    [...] hat direkt bei der grünen MEP Helga Trüpel nachgefragt, warum die Kulturflatrate juristisch zwar machbar, aber politisch nicht empfehlenswert ist. Ein [...]

  4. Skoobidoo |  22.02.2010 | 10:29 | permalink  

    Hört sich sehr kompatibel an zu den Interessen von Rechtverwertern. Nicht meine Linie. Außerdem verhärtet der “marktkonforme” Ansatz, die philosophische Nähe zu Vertragsstrukturen, bisherige Machtverhältnisse.

    Die Vorstellung von produktivem “Wettbewerb” in diesem Bereich ist aus meiner Sicht unsinnig. Wettbewerb kann es zwischen gleichartigen Produkten geben, die um ein möglichst gutes Kosten-/Nutzen-Verhältnis im Sinne des Käufers konkurrieren. Nicht aber bei Kunst und Musik, bei denen Wettbewerb kein Instrument für bessere Filme ist, sondern lediglich Beiprodukt, Zwangsumgebung für Kreative, die ständig Kompromisse zwischen Selbstversorgung und Selbstverwirklichung schließen müssen.

    Wieso kann man da nicht andere Wege beschreiten?

    Zwei unorthodoxe Stoßrichtungen:

    Das Hören ist kostenlos. Das Produzieren von Remixes kostet. D.h., wer ein schönes Artefakt herstellt, das gerne gehört wird, eine gewisse Popularität erreicht oder sonstwie in anderen Stücken geremixt wird, der muss vom Remixer bezahlt werden. Damit werden nicht mehr die Kunden überwacht (Datenschutz usw.), sondern die Produktionsseite, die viel kleiner ist.

    Es gibt eine Art “Gilde” für Musik und Kunst, ähnlich der Wissenschaft, über die Künstler sich selbst organisieren (müssen?).

    Alles nicht so einfach…

  5. robin |  22.02.2010 | 12:05 | permalink  

    @ Skoobidoo: Wenn der Remixer zwar an den Ursprungsautor zahlen muss, aber niemand für den Remix, ist das natürlich auch noch ein verbesserungsfähiges System.

    Der Wettbewerb bei künstlerischen Produkten ist sicher ein anderer als bei Auto- oder Marmeladen-Herstellern. Trotzdem gibt es ihn. Ich schaue mal, ob es dafür irgendwo schöne Subbegriffe gibt.

  6. B² |  22.02.2010 | 19:38 | permalink  

    Enteignung des Internetanschlusses ist also ein “Eingriff in das Grundrecht auf Informationsfreiheit”. Was ist mit denen, die keinen (vernünftigen) Internetanschluss bekommen, weil sich die TK-Konzerne quer stellen?

  7. Peter |  22.02.2010 | 23:50 | permalink  

    Für jedes Werk gibt es so etwas wie einen “ersten Preis”. Der bemißt sich nach den anteiligen Aufwendungen des Autoren für seine Lebensführung in der Zeit der Werkentstehung und direkt aus der Werkerstellung resultierenden Kosten, Reisekosten beispielsweise. Diesen Preis kann jeder Autor schätzen. Wer nun ein digitalisierbares Werk erstellt hat, sollte es gut verschlüsselt und mit eben diesem Preis versehen im Netz ablegen können. Nur wer diesen Preis gezahlt hat (per Kreditkarte, Click&buy oder ähnlichem), kann sich die Datei, die das Werk repräsentiert, herunter laden. Sollte sich niemand finden, der bereit ist, das Werk auf diese Weise zu bezahlen, wird der Autor kein weiteres Mal in dieser Weise tätig werden, denn er konnte sich nicht refinanzieren.
    Ein solches System zu schaffen, erledigt alle Diskussionen um Kulturflatrate, Leistungsschutzrechte für Verlage usw., usf.

  8. Nicole Haase |  25.02.2010 | 13:00 | permalink  

    Die Ansätze, Entwürfe und Argument (nicht nur von Frau Trüpel) überzeugen mich noch nicht und hinterlassen bei mir eher den Eindruck, dass man sich noch nicht ausreichend mit der Materie und den Vorgehensweisen oder Abläufen beschäftigt hat.

    @Peter: Das System macht schon einen durchdachteren Eindruck.

  9. Webmaster |  11.04.2010 | 19:10 | permalink  

    Politik versucht allem Grenzen zu geben, das Internet ist im Moment noch frei – Ich hoffe das bleibt auch so.
    Die sollten erst das Internet Netz weiter ausbauen. Kenne noch genug Ortschafte, da läuft DSL nur mit Modem Geschwindigkeit…

  10. Konferenz: Kulturfinanzierung im digitalen Zeitalter « vasistas? |  08.06.2010 | 15:44 | permalink  

    [...] wie z.B. Flattr, die Idee des „digital rights fair trade“ (siehe hierzu auch das Interview mit MdEP Trüpel bei Carta)  und alternative Lizenzen wie Creative Commons diskutiert. Es wurde ganz klar [...]

  11. Konferenz: Kulturfinanzierung im digitalen Zeitalter : netzpolitik.org |  08.06.2010 | 15:55 | permalink  

    [...] wie z.B. Flattr, die Idee des „digital rights fair trade“ (siehe hierzu auch das Interview mit MdEP Trüpel bei Carta) und alternative Lizenzen wie Creative Commons diskutiert. Es wurde ganz klar unterstrichen, dass [...]

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