Robin Meyer-Lucht

Wie Markus Schächter den 12. Rundfunkstaatsvertrag völlig uminterpretiert

Robin Meyer-Lucht | 10 Kommentar(e)

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In der Debatte um den öffentlich-rechtlichen Online-Auftrag gibt Markus Schächter eine neue Linie vor: Mehrwert ist, wenn das ZDF ein zusätzliches Angebot macht. Die Gesetzesbegründung sieht das anders. Aber Schächter will, dass sein Sender auch im Netz ein gebührenfinanziertes Me-too-Angebot machen darf. Gedanken zu einem Aufsichtsproblem.

14.12.2009 | 

Im letzten Jahr haben wir ein Gesetz mit dem merkwürdigen Namen “12. Rundfunkstaatsvertrag” (PDF) bekommen. Ein Gesetz: unklar, missverständlich, widersprüchlich, fast unlesbar. Ein Gesetz, das kaum einer versteht und das damit vor allem den politischen Vorteil zu haben scheint, dass es schier unendlichen weit interpretiert werden kann. Man muss diese Konstruktion nicht für einen Zufall halten, wenn man nun sieht, wie die Betroffenen das Gesetz in sein Gegenteil verkehren. Wie Markus Schächter zum Beispiel.

Der 12. Rundfunkstaatsvertrag soll den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten für das Internet regeln. Für eigenständige Online-Angebote der Rundfunkanstalten führt das Gesetz eine gesonderte Begründungspflicht ein. Hintergrund ist das Subsidiaritätsprinzip, wonach mit quasi-staatlichen Gebührenmitteln im Netz insbesondere solche Angebote finanziert werden sollen, die sich vom Bestehenden qualitativ abheben. Anders als im Fernsehen sollen sich die Rundfunkanstalten im eigenständigen Netz-Angeboten nicht als Me-too-Anbieter gerieren. Sie sollen nicht Grundversorger sein, sondern Mehrwertversorger.

Der Gesetzgeber hat dies – angesichts verfassungsrechtlich verminten Terrains – sehr vorsichtig in das Gesetz geschrieben. Ein allgemein gehaltender Auftrag wird für eigenständige Anstaltsangebote in einem Zulassungsverfahren konkretisiert. Dabei mag man über Ausgestaltung und Ausmaß der Subsidiarität heftig streiten, wohl aber nicht über das Prinzip an sich. Es gibt a) keinen gesellschaftlichen Bedarf an gebührenfinanzierter Angebotsverdopplung und es gibt b) den Grundsatz, dass der Staat nur in begründeten Fällen als Anbieter in teilliberalisierten Märkten auftreten soll.

In der Gesetzesbegründung zum 12. Rundfunkstaatsvertrag heißt es verhältnismäßig klar (Seite 16, PDF): Die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote “müssen sich … von kommerziellen Angeboten unterscheiden, die nicht nur von den privaten Rundfunkveranstaltern, sondern einer Vielzahl weiterer Marktakakteure über das Internet zur Verfügung gestellt werden.”  Deutschlands Chefrundfunkpolitiker Kurt Beck (SPD) erklärte zum Gesetz: Die Rundfunkanstalten hätten “eine klare Beauftragung für Angebote im Internet. Dieser Bereich ist jedoch nicht gleichberechtigt neben dem Hörfunk und dem Fernsehen.”

Wie erläutert nun ZDF-Intendant Markus Schächter seinem Fernsehrat die Rechtslage? Das ZDF hat hierzu dankenswerterweise eine Pressemitteilung herausgegeben, die zeigt, wie intern über die Anforderungen des “Amsterdam-Tests”* gesprochen wird (von der ARD erfährt man nicht einmal dies).

Schächter: Der von den Ländern im Rundfunkstaatsvertrag gegebene Auftrag für die Online-Angebote habe die gleiche Breite wie der Rundfunkauftrag.

Diese Aussage mag formaljuristisch gerade noch haltbar sein. Bezogen auf die Prüfaufgabe der Fernsehrates für das ZDF-Online-Angebot ist sie irreführend und falsch. Ein Gesetz, dass für eigenständige Online-Angebote der Rundfunkanstalten das Subsidiaritätsprinzip stärken soll, deutet Schächter zur Vollermächtigung des ZDFs um.

Und Schächter (Foto mit Fernsehratsvorsitzendem, CDU) geht noch weiter:

Ein anderes, falsches Verständnis des Maßstabs betreffe die Forderung, die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks müssten einen “Mehrwert” im Sinn einer Exklusivität oder Einzigartigkeit darstellen. Der Begriff des “Mehrwerts” beziehe sich vielmehr auf den Beitrag zum publizistischen Wettbewerb. Kennzeichen eines funktionierenden publizistischen Wettbewerbs seien zum einen die Vielfalt der unterschiedlichen Meinungen und zum anderen die Qualität und die Relevanz der Angebote. Nach diesem Wettbewerbsverständnis wirke sich jedes neue qualitativ hochwertige Angebot positiv auf den publizistischen Wettbewerb aus. Schächter: “Die ZDF-Onlineangebote haben Maßstäbe der Qualität zu erfüllen, um einen qualitätsvollen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb leisten zu können. Darin liegt ihr Mehrwert.”

Im Klartext: Mehrwert ist für Markus Schächter, wenn das ZDF ein zusätzliches Angebot macht. Dabei steht in der Gesetzesbegründung klar, dass sich die ZDF-Angebote vom anderen Online-Angeboten (auch von ARD-Angeboten übrigens) unterscheiden müssen. Es wird in der Gesetzeserläuterung keine Einzigartigkeit, sondern eine Unterscheidbarkeit gefordert. Selbst Kurt Beck auf den anderen Charakter des Auftrags hingewiesen. Schächter aber möchte, dass das ZDF auch im Netz Me-Too-Anbieter bleiben darf. Das Leute-heute-Fernseh-ZDF soll auch ins Netz übersiedeln dürfen. Schächter macht sich in intendantenmanier zum autentischen Interpreten eines Gesetzes, das ihm nicht nur gefällt.

Schächters Ausführungen zeigen, dass die Rundfunkanstalten wenig geneigt sind, für die eigenständigen Online-Angebote einen fokussierteren Auftrag als im Fernsehen zu akzeptieren. Schächter handelt im Etaterhaltungsinteresse seiner Anstalt – nicht im Interesse der gebührenzahlenden Zuschauer.

Genau diese Weigerung, den Paradigmenwechsel im öffentlich-rechtlichen Online-Auftrag unzusetzen, entwickelt sich zum Kernproblem der derzeit laufenden Amsterdam-Überprüfungsverfahren. Dabei wird der interpretatorisch freihändige Umgang mit dem Staatsvertrag immer mehr zu einem Aufsichtsproblem: Ausgerechnet das ZDF-interne Gremium Fernsehrat müsste hier nun ein Umdenken einfordern. Welche Motivation dazu hätte er? Zuletzt könnten auch die Länder, die bekanntlich über die Gremien ebenfalls eng an das ZDF angebunden sind, im Zuge der Rechtsaufsicht eingreifen. Doch welche Motivation hätten sie? So wird der Amsterdam-Test zu einem nicht gerade appetitlichen Schauspiel, dessen Ergebnis von vorne herein feststeht.

Wie im Fall Brender zeigt sich hier: Das Agieren des Markus Schächter ist nicht zufällig oder originell. Es ist die logische Konsequenz einer Konstellation. Die Resistenz der Anstalten gegenüber Wandel und den neuen Anforderungen der digitalen Gesellschaft sind enorm.

* auch unter dem Begriff “Drei-Stufen-Test” bekannt.

Nachtrag: Ich habe Andreas Krautscheid (CDU), Medienminister in NRW und Vorsitzender des Drei-Stufen-Ausschusses des ZDFs, kurz um seine Sicht der Dinge gebeten. Hier das Kurzinterview:

Markus Schächter sagt: “Der von den Ländern im Rundfunkstaatsvertrag gegebene Auftrag für die Telemedien habe die gleiche Breite wie der Rundfunkauftrag.” Ist diese Aussagen aus Ihrer Sicht zutreffend?

Im Grundsatz richtig, weil der gesetzliche „Auftrag“ sich sowohl auf Rundfunkprogramme als auch auf Telemedien bezieht (also Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung und insbesondere kulturelle Beiträge).

Einzuschränken ist die Aussage durch zwei Dinge: zum einen muss hingewiesen werden auf die sogenannte „Negativliste“ des Staatsvertrages, die in Telemedien bestimmte Angebote von vorneherein ausschließt (Partnerbörsen, Jobvermittlung etc.). Zum anderen ist die Frage, ob Internetseiten „zum Auftrag“ des Senders gehören nur ein Teil des Drei-Stufen-Test; zu prüfen sind eben auch die ökonomische Auswirkung auf Wettbewerber sowie der publizistische Wert eines Internetauftritts.

Für Markus Schächter ist ein “publizistischen Beitrag” bereits dann gegeben, wenn ein qualitativ hochwertiges Angebot gemacht wird. Ein Mehrwert im Sinne einer Differenz von dem, was die Privatwirtschaft anbietet, müsse nicht nachgewiesen werden. Wie sehen Sie diese Problematik?

Im Staatsvertrag wie auch im Kompromiss mit der EU-Kommission geht es darum, ob ein öffentlich-rechtliches Internetangebot „einen Beitrag zum publizistischen Wettbewerb“ liefert. Ein „Mehrwert“ in dem Sinne, dass es nur dort erlaubt wäre, wo entsprechende private Seiten gar nicht existieren oder „schlechter“ sind, ist nicht gefordert. Viel mehr muss das Angebot auf seine Qualität auch im Verhältnis zu anderen privaten Angeboten bewertet werden. Deshalb hat z. B. der ZDF-Fernsehrat in der letzten Woche genau zu diesen Themen einen mehrstündigen Workshop mit Wissenschaftlern durchgeführt: Was ist Qualität im Netz? Welchen Anforderungen muss ein öffentlich-rechtliches Angebot hier besonders genügen? Wie misst man dieses?

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10 Kommentare

  1. Stefan Engeln |  14.12.2009 | 16:24 | permalink  

    Wenn man sich mal die Tagesschau von gestern als Beispiel anschaut, dann kann man bei 04:45 sehen, wie im Rahmen des gebührenfinanzierten Rundfunks jetzt in ganz prominenter Weise für das Online-Angebot der ARD (Eigen-) Werbung betrieben wird.

    Andererseits gibt es auf der dort beworbenen Internetseite (www.tagesschau.de) praktisch keinen Inhalt, der sich nicht so im Netz auch an anderen Stellen (und zwar privatfinanziert) wiederfindet.

    So wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk (und das entsprechende Gebührenaufkommen) dafür benutzt, den ebenfalls gebührenfinanzierten Online-Angeboten der Sender Traffic zuzuführen.

    Das ist praktisch gängiger öffentlich-rechtlicher Eigenwerbungsstandard.

  2. Robin Meyer-Lucht |  14.12.2009 | 16:39 | permalink  

    @ Stefan Engeln: Ja, das gibt es jeden Tag in der Tagesschau – in den allermeisten Fällen völlig begründungsfrei.

    Dabei heißt es doch beim Netzwerkrecherche: Journalisten machen keine PR.
    http://www.netzwerkrecherche.de/projekte/index.php?pageid=6

    Ich schicke mal eine Mail an Thomas Leif, dass er mal beim NDR vorstellig werden möge.

    gruss,

    rml

  3. hape |  14.12.2009 | 19:44 | permalink  

    Das Bundesverfassungsgericht, das nun wirklich nicht im Verdacht steht, es bös mit den Anstalten zu meinen, hat in einem seiner Pro-Rundfunkgebühren-Urteile mal Folgendes geschrieben:
    “Die Bestimmung dessen, was zur Funktionserfüllung erforderlich ist, kann nicht den Rundfunkanstalten allein obliegen. Sie bieten keine hinreichende Gewähr dafür, daß sie sich bei der Anforderung der vor allem von den Empfängern aufzubringenden finanziellen Mittel im Rahmen des Funktionsnotwendigen halten. Rundfunkanstalten haben wie jede Institution ein Selbstbehauptungs- und Ausweitungsinteresse, das sich gegenüber der ihnen auferlegten Funktion verselbständigen kann. Das gilt erst recht unter den Bedingungen des Wettbewerbs mit privaten Veranstaltern, die sowohl in der Beschaffung ihrer Gelder als auch in der Gestaltung ihrer Programme freier sind.”
    (BVerfGE, 87-181/201)
    Diese Zitat aus dem Jahr 1992 sollte jeder Intendant jeden Morgen lesen müssen. Dann kämen sie vielleicht auf etwas bescheidenere Ideen als die, dass alles, was öff-r Sender machen, Mehrwert ist.

  4. Andreas |  15.12.2009 | 00:09 | permalink  

    Ich finde die Zwangskastrierung der Ö/R-Internetangebote ehrlich gesagt bedenklich. Natürlich sollte man den Wettbewerb bedenken, keine Frage. Einen Mehrwert im Sinne von “deutlich anders” stelle ich mir aber schwer vor. Warum? Ganz einfach: Entweder ein Konzept läuft nicht weil es nicht den Wünschen der User entspricht, dann wird die Frage gestellt, warum man Geld darin investiert. Oder Aber ein Konzept läuft gut. Wetten, dann wird es kopiert? Und wenn es dann kopiert wird, ist es noch ein Mehrwert?

    Grade, wenn sich häufig beschwert wird, im Netz werde vieles nur wischi-waschi gemacht, sollte man auch mal für tageschau.de dankbar sein. Wie wurde mir mal gesagt: “Die sind nicht immer so schnell, aber wenn etwas dort steht kann man in aller Regel davon ausgehen, dass es vernünftig gegengecheckt wurde.”

    Persönlich nutze ich ZDF.de und was dazu gehört nahezu nicht. Bei der ARD kommen immerhin die Regionalen, sprich Dritten hinzu, die in meinen Augen meist schon aufgrund der anderen Zielgruppe ein Mehrwert sind. Interessanter Mehrwert sind freilich grade die Mediatheken.

    Besonders bedenklich finde ich aber die “auf begrenzte Dauer-Online”-Idee. Ganz ehrlich, wenn ich es schon mit Gebühren mitfinanziere, dann will ich etwas auch noch 2013 lesen/gucken können. Das ist doch wirklich künstlich kaputt machen. Und dabei geht (journalistische) Qualität drauf.

  5. robin |  15.12.2009 | 11:34 | permalink  

    @ Andreas: “Zwangskastrierung” ist vielleicht eine etwas übertriebene Methapher, wenn es darum geht, mal zu sagen, das man das Fernsehgarten-ZDF nicht im Netz braucht. Das da muss sich jeder für seinen Begriff entscheiden.

    Die “begrenzte Dauer”-Idee ist völlig missverstanden: 1. Gibt es für zeitgeschichtliche Inhalte hier ohnehin eine Ausnahme. Auch zukünftig wird jede 20-Uhr-Tagesschau seit Anbeginn im Netz stehen. Das hat der NDR so beantragt. Da wird niemand etwas dagegen haben. 2. Die begrenzte Dauer bezieht sich ohnehin nur auf eine gebührenfinanzierte Bereitstellung. Die Rundfunkanstalten können die Inhalte an eine kommerzielle Tochter weiterreichen und dort dann etwa auch werbefinanziert anbieten.

    Als Gegenmodell zur “begrenzte Dauer”-Idee schlägt das ZDF nun vor, die TV-Soaps sollten bis zu 6 Monate nach Ausstrahlung der letzten Folge in der Mediathek stehen – natürlich werbefrei und kostenlos. Da kann man sich schon fragen, ob dies der Angebotsvielfalt dient. Das ZDF würde so zu einem der größten Soap-Ondemand-Anbieter. Zumindest eine Zwangskastrierung kann ich da nicht erkennen.

  6. Andreas |  15.12.2009 | 12:50 | permalink  

    Gut, unter dem Gesichtspunkt sicher nicht falsch. Aber irgendwo grotesk ist das ganze schon. Wird es weiter gegeben darf es dort sein- warum dann nicht direkt auf der Seite und wir sagen, ok, packt Werbung drauf. Ich find es einfach seltsam, dass der Makt vor ö/r geschützt werden soll- nicht der Kunde. Und gleichzeitig gelten Marktgesetze nicht für ö/r

  7. Robin Meyer-Lucht |  15.12.2009 | 13:29 | permalink  

    @ Andreas: Natürlich ist die ganze Grotesk. Grotesk auch, das Internet für Rundfunk zu halten.

  8. Andreas |  15.12.2009 | 15:36 | permalink  

    Ja, hier wird es dann so richtig abstrakt. Was ist Rundfunk?
    “Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild (=Inhalte) unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen (ohne Verbindungsleitung oder längs oder mittels eines Leiters).”
    Macht es Sinn Rundfunk nach der Technik zu beurteilen? Ist mein Internetradio dann noch/wieder Rundfunk?
    Ich meine, dass macht mich schon in meiner Medienrecht-Vorlesung verrückt ;)
    Ich denke, alle sind sich einig, dass im Internet viele Grenzen verfließen. Das macht es ja so kompliziert. Daher ist mir in den meisten Fällen das wie oder warum weniger wichtig, als dass ich als User ein Angebot (bzw. eben mehr als eines), dass mir zusagt.

  9. Reiner |  19.12.2009 | 11:36 | permalink  

    Besser spät als nie:

    http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/kulturzeit/themen/140611/index.html

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    Besser als der Ruf
    Kultur im Fernsehen
    Eine Studie, die der WDR jetzt dem Deutschen Kulturrat in Auftrag gegeben hat, lässt aufatmen: Sie beweist, dass der Kulturanteil im TV immer noch unverändert hoch ist.
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    Zitat:
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    Das Verlagswesen besteht nicht nur aus dem Fischer-Verlag oder Rowohlt, sondern Bastei-Lübbe gehört genauso dazu. Herta Müller gehört zum Kulturbereich genauso dazu wie der Schreiber eines Lore- oder anderen Romans.”
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    Lore-Romane? Also ist alles Kultur. Habt ihr diese WDR-Auftragsstudie noch nicht entdeckt?

  10. Warum sich die Bild so sehr über die Öffentlich-Rechtlichen aufregt « TV… und so |  29.12.2009 | 02:25 | permalink  

    [...] öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, und derem Versuch ihrem Wettbewerbsnachteil zu entgehen: hier, hier und hier etwa. Auch Medienwissenschaftlerin Miriam Meckel hat schon [...]

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