Wolfgang Michal

Journalisten vs. Blogger (Ein Kriegsbericht)

Wolfgang Michal | 32 Kommentar(e)

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Kaum war die Tinte unter dem letzten Blogger vs. Journalisten-Beitrag trocken, taucht ein Fall auf, der zeigt, wie hart die Auseinandersetzung noch werden kann. Doch wie bei jedem Rechtsstreit gibt es auch hier Argumente auf beiden Seiten.

30.10.2009 | 

Wie der „Spreeblick“ gestern berichtete, hat die freie Journalistin Eva C. Schweitzer durch einen Anwalt einen Blogger abmahnen lassen, der sich erlaubt hatte, im Gemeinschaftsblog nomnomnom drei Absätze aus einer New-York-Kolumne der Autorin zu zitieren (weil sie ihm so gut gefielen). Das hätte er ohne Erlaubnis nicht tun dürfen.

Die Zahlungsaufforderung, die der Blogger daraufhin bekam, nebst einer zu unterzeichnenden Unterlassungserklärung, lautete auf 1.200,00 Euro für den widerrechtlichen Abdruck, plus Anwaltskosten in Höhe von 955,00 Euro. Begründung für das hohe Anwaltshonorar: Der Streitwert liege bei 21.200,00 Euro.

Im Brief des Anwalts heißt es, Frau Schweitzer schreibe für namhafte Zeitungen, habe durch ihren Zweitwohnsitz in den USA erhebliche Kosten und verlange „vergleichsweise hohe“ Honorare für ihre Artikel. Sie sei aber bereit, sich für die unerlaubte „Zweitverwertung“ mit der Zahlung einer Pauschale von 1.200,00 Euro zufrieden zu geben. (Wie inzwischen auch andere Freiberufler, lässt Frau Schweitzer Urheberrechtsverletzungen in Bezug auf ihre Texte durch einen dafür spezialisierten Dienstleister recherchieren.)

Update: Heute Morgen hat sich Frau Schweitzer zu dieser Angelegenheit in ihrem Blog bei taz.de geäußert. Sie zieht die (vollkommen überhöhte) Forderung an den armen Blogger zurück, betont, es sei nicht ihre Absicht, auch nichtkommerzielle Blogs abzumahnen, weist jedoch darauf hin, dass die „Schleppnetzfahndung“ nach eigenen Artikeln heute zur ganz normalen Verteidigungsstrategie freier Journalisten gehöre. So habe eine Tageszeitung einen ihrer Artikel (der lediglich 80 Euro Honorar einbrachte) 15 Mal weiterverkauft, ohne der Autorin Bescheid zu sagen, geschweige denn, sie an den Lizenzhonorareinnahmen zu beteiligen.

Was meinen Sie: Hat Frau Schweitzer richtig gehandelt?

(Dieser Beitrag erscheint auch bei Freischreiber e.V.)

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32 Kommentare

  1. hape |  30.10.2009 | 13:57 | permalink  

    Aus meiner Erfahrung: Es ist sehr mühsam, den Deckel auf den eigenen Texten zu halten, weil viele Leute im Internet, recht großzügig mit andere Leuts Texten umgehen. Trotzdem sollte man sich die Mühe machen, jeden Fall einzeln und abgestuft zu behandeln. Heißt erstmal eine E-Mail, versuchen die Sache zu klären und dann kann man immer noch die Anwaltskeule hervor holen. Bei Unternehmen, die offensichtlich versuchen, Geld mit Inhalten zu verdienen, die nicht die ihren sind, kann man natürlich schärfer vorgehen. Wer jedoch seine PR-Arbeit von Anwälten erledigen lässt, darf sich auch bei berechtigten Ansprüchen nicht wundern, wenn der Schuss nach hinten los geht.

  2. Ulrike Langer |  30.10.2009 | 14:29 | permalink  

    Ohne Eva Schweitzer persönlich zu kennen, verstehe ich ihre Haltung. Es ist wirklich mühselig nur mit Hilfe von Bordmitteln (Google) zu versuchen, geklaute Texte im Netz zu finden. Das schildert sie ja auch. Zur Klarstellung: Ich finde es nicht richtig, dass ein kleiner Blogger, der beim “Zitieren” übers Ziel hinausgeschossen ist, 2000 Euro zahlen soll. Aber das war ja wohl auch gar nicht beabsichtigt. Deshalb ist dies hier auch kein Fall, der sich nahtlos in die jüngste Abmahnserie mit Jako und Jack Wolfskin einreiht. Die haben erst nachgegeben, als der öffentliche Druck zu groß wurde. Vermutlich auch nicht aus Einsicht.

    Bei Eva Schweitzer ist hingegen ein Blogger in einem Schleppnetz hängengeblieben, dass sie über eine Agentur ausgelegt hat, um kommerzielle Contentklauer zu erwischen, z.B. Verlage. Ich finde – im Gegensatz zu meinem Vorkommentator hape daran nichts verwerflich – zumal sie den Sachverhalt schnell klargestellt hat. Es wäre aber sehr wohl Sache des Bloggers gewesen, sich nach Erhalt der Abmahnung erst einmal an Eva Schweitzer zu wenden, statt über Netzpolitik auf Aufregung zu setzen. Bei ihr hat sich der Blogger aber wohl bis heute nicht gemeldet, zumindest laut ihrem heutigen Blogpost in der taz.

  3. Wolfgang Michal |  30.10.2009 | 14:52 | permalink  

    Interessant ist natürlich der Ton der Auseinandersetzung. Siehe dazu den Offenen Brief von Johnny Häusler an Eva C. Schweitzer:

    http://www.spreeblick.com/2009/10/30/stellungnahme-von-eva-schweitzer-zur-blog-abmahnung/

    Und Stefan Niggemeiers Kurzkommentar:
    http://www.stefan-niggemeier.de/blog/kurz-verlinkt-42/

  4. ThomWeb |  30.10.2009 | 15:40 | permalink  

    @Frau Langer:

    Es hat eine Woche lang Versuche gegeben, die Autorin zu erreichen. Der betroffene Phillip hat u. a. versucht, sie über ein im Internet auffindbare Telefonnummer zu erreichen. Nichts hat geklappt.
    Die Autorin hat zudem keinerlei Kontaktmöglichkeit hinterlassen. Auch eine Kontaktaufnahme über die Redaktion der ZEIT verlief erfolglos.

    Damit wir uns richtig verstehen: Ich stelle selbst Inhalt im Internet bereit. Ich habe allein mehr als 16.000 Artikel über Georgien verfasst. Diese werden von Newsreadern in Minutenschnelle weiter verbreitet. Ich bin froh darum, dass es diese Möglichkeit gibt.

    Und die Zeitungen, die von mir in den letzten 9 Jahren abgeschrieben haben, wurden von mir per Mail kontaktiert. Nicht per Anwalt.

  5. Matthias Schwenk |  30.10.2009 | 15:55 | permalink  

    Interessant finde ich ja, wie im Anwaltsschreiben “vergleichsweise hohe Honorare” als Begründung für den Streitwert angeführt werden, während Frau Schweitzer in ihrem Artikel in der TAZ dann einen Fall anspricht, der ihr 80,- Euro einbrachte.

    Da liegt die Vermutung nahe, dass sich der Streitwert an der Kalkulationsbasis der Anwaltskanzlei orientiert – also weder an der Journalistin noch am Blogger: Für den Anwalt lohnt sich der Aufwand offenbar erst, wenn er für so einen Fall knapp 1.000,- Euro an Umsatz verbuchen kann. Das ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, dient aber nicht der Sache an sich.

  6. Ulrike Langer |  30.10.2009 | 16:13 | permalink  

    @ThomWeb

    Eine Google-Suche nach ”Eva C. Schweitzer” liefert schon als zweiten Treffer eine Berliner Nummer (Festnetz), einer Berliner Nummer (Handy), eine New Yorker Nummer (Festnetz) und ihre Email-Adresse. Und da soll sie eine Woche nirgendwo erreichbar gewesen sein? Und obendrein auch nicht über die Anwaltskanzlei, welche die Abmahnung verschickt hat?

    Scheint mir nicht besonders schlüssig.

  7. Robin Meyer-Lucht |  30.10.2009 | 17:23 | permalink  

    Ganz einfach: Wer ohne vorherige genaue Kenntnis der Einzelfälle Abmahnanwälte mit Schadenssummen von 20.0000 Euro losschickt, macht einen großen Fehler und es sich viel zu einfach.

    Als Urheber hat man auch eine Verantwortung für eine angemessene Reaktion, die man nicht allein in die Hände von Abmahnanwälten legen kann.

  8. Wittkewitz |  30.10.2009 | 18:27 | permalink  

    Es mag ja sein, dass ich spinne. Aber es gibt einen großen Graben zwischen den Autoren und den Lesern, die auch Blogger sein können. Dieser Graben wird von einer Industrie bedient. Die hat ein virulentes Interesse daran, dass beide Seiten NICHT kommunizieren. Man könnte an genau dieser Stelle schlau werden. Leider gelingt dies den Experten des Online-Journalismus am wenigsten. Insgesamt haben sich wenige mit Ruhm bekleckert. Ich kenne die Frau nicht, habe aber den Eindruck, dass sie ein Problem damit hat, eine wirklich gute Medienrechtkanzlei zu finden. Wenn es schlaue Leute unter den Internet Manifest Unterzeichnern gäbe, wäre dies der Moment, den frei werdenden Platz der Verleger und Rechteverweser mit einem demokratischen und gerechten Modell zu füllen.

    Aber Selbtsorganisation lernt man offenbar nicht, wenn man Leitmedien bedient. Frau Schweitzer hat das zugegeben, die Damen und Herren Experten noch nicht. Die seltsamen Wertungen des Blogbeitrags als “Arroganz” riechen doch stark nach Projektion.

  9. Wittkewitz |  30.10.2009 | 18:34 | permalink  

    Achja, der Bildredakteur bei carta möge bitte mal einen Grundkurs über Urheberrechte an einem rechtswissenschaftlichen Institut seiner Wahl nehmen. Es gibt auch bei flickr solche Hinweise, welche Rechte wie weit eingeräumt werden. Manche können sogar die flickr-Suchmaschine so gut bedienen, dass nur CC-Inhalte übrig bleiben. Dieses Bild jedenfalls scheint keine Freigabe für carta-Zwecke zu beinhalten. Ich bin ja oft der Meinung, dass Ralph Meyer den Don Alphonso zu oft in eine Knallcharge verwandelt und damit wichtige Hinweise in eine explosive Ballerei verwandelt, die den oft angemessenen Kern vernebelt. Hier und jetzt habe ich den Eindruck, er hatte in diesem Fall mal Recht. Ich kann auch gerne auch mal einen Vortrag in der Redaktion halten über das moderne Medienrecht und Bildredaktion im Besonderen.

  10. Ulrike Langer |  30.10.2009 | 18:55 | permalink  

    @Witttkewitz

    Danke für Deine vermittelnde Position. Ich bin selbst bloggende Journalistin und kann mich in beide Seiten hineinversetzen. Weder möchte ich, dass jemand einfach ungefragt große Teile meiner Texte kopiert (man sollte sich ruhig mal den Blogbeitrag von Philipp ansehen – das ist kein Zitieren, was er da gemacht hat). Aber natürlich möchte ich als Bloggerin, wenn ich mal einen Fehler mache, auch nicht mit so einer irrsinnigen Forderung konfrontiert werden.

    Ich denke trotzdem, dass der Blogger, der sich ins Unrecht gesetzt hat, sich hätte an die Autorin wenden sollen, bevor er die Öffentlichkeit suchte. Denn auch wenn sie mit Kanonen auf Spatzen geschossen hat: Sie hat sich sofort gemeldet, nachdem man sie offenbar über den Beitrag bei Spreeblick informiert hat und klargestellt, dass sie die Forderung zurückziehen will.

    Man sollte sich auch ruhig mal anschauen, wie ein geifernder Blogger-Mob bei Spreeblick über Frau Schweitzer hergefallen ist, bis Johnny am frühen Nachmittag die Kommentare dichtgemacht hat. Bei Twitter und bei Stefan Niggemeier in den Kommentaren geht es aber weiter – einschließlich eines unverhohlenen Vorschlags mit Link (!), man könnte ja kollektiv ihr Buch bei Amazon mit den entsprechenden Bewertungen versehen. Das geht eindeutig zu weit! Beschimpfungen per Email bekommt sie auch – schon lustig, nachdem es dem Blogger eine Woche lang angeblich nicht gelungen ist, ihre Email-Adresse herauszufinden…

    Diese Sache hätte niemals so hochgekocht werden dürfen. Das ist einfach nur widerlich und hat mit dem positiven Zusammenhalt der Blogosphäre in Fällen wie jüngst Jako und Jack Wolfskin nichts zu tun. Hier geht es nicht um einen kaltschnäuzig abmahnenden Konzern, sondern um eine freie Journalistin, die nach einschlägigen Erfahrungen ihre Urheberrechte zu verteidigt. Ich würde an ihrer Stelle zwar schleunigst vom hohen Ross runterkommen, denn das macht sie nicht sympathisch. Aber ist das ein Grund für ein solches Pogrom?

  11. Klaus Jarchow |  30.10.2009 | 19:51 | permalink  

    Vermutlich betreibt Frau Schweitzer gerade ‘Reputation Management’ – und sie hat dabei nur irgendetwas falsch verstanden.

  12. Robin Meyer-Lucht |  30.10.2009 | 19:53 | permalink  

    @ Wittkewitz: Das Bild ist über die BlogThis-Funktion von flickr eingebunden … daher zulässig … habs jetzt aber mal trotzdem rausgenommen.

  13. weissgarnix |  30.10.2009 | 19:57 | permalink  

    Ulrike Langer hat recht: Am prinzipiellen Vorgehen dieser Schweitzer gibt es nichts auszusetzen. Und wie sie ihr Recht durchsetzt bzw darauf letztlich verzichtet, ist alleine ihre Sache. Dieser Philipp sollte ihr für diese großzügige Geste durchaus dankbar sein. Übrigens war meiner ganz persönlichen Meinung nach auch Trainer Baade seinerzeit klar im Unrecht – insofern haben die beiden Fälle sehr wohl was miteinander zu tun. Wenn Häusler und Niggemeier meinen, sie müßten von nun an für jeden in den Ring springen, der sich grundlos im Ton vergreift oder absätzeweise anderer Leute Texte kopiert, dann macht sie das selbst auch nicht gerade glaubhafter.

    Ich für meinen Teil kann dieses ganze elende Gewimmere von wegen “kalte, böse Welt drischt auf armen Blogger ein” nicht mehr hören. Es ist eine Beleidigung für alle, die sich versuchen an die Regeln zu halten.

  14. Klaus Jarchow |  30.10.2009 | 20:35 | permalink  

    @ weissgarnix: Für welche ‘großzügige Geste’ soll dieser 20-Zeilen-Zitierer ihr denn danken? Die Frau schreibt aktuell, dass sie eben nicht zurückziehen will, sondern nur das Strafmaß wechselt. Sie führt sich auf wie eine gestrenge Erziehungsberechtigte mit der Lizenz zum Pädagogisieren – und sie sollte, um ihr mal mit Schröder zu antworten, ‘die Kirche endlich im Dorf lassen’.

    Dass es in der Blogosphäre jede Menge publizistischer Hein Daddels gibt, bleibt davon unbenommen. Aber schließlich wollte dort niemand das große Geld mit dem Content von Frau Schweitzer machen. Ganz abgesehen davon, dass ich diese Texte so dolle auch nicht finde …

  15. Harald |  30.10.2009 | 21:35 | permalink  

    Ich verstehe nicht ganz: handelte es sich dabei nicht um Zitate? Ist dann überhaupt so eine Forderung berechtigt? Oder war der Umfang schon zu groß?

    Grundsätzlich finde ich es richtig, dass Urheberrechtsverletzungen betraft werden, allerdings nicht diese horrenden Forderungen.

    Ich war selbst auch schon betroffen, war aber nicht der Verursacher. Ich konnte mit den Urheber und seine Kanzlei seinerzeit noch runterhandeln, aus gut 8000 € für drei kleine Bilder sind dann mit Allem etwa 3000 € geworden. Die Kalkulation war allerdings nachvollziehbar, nicht wie im diesem Fall. Betriebswirtschaftliche Argumente haben bei sowas nichts zu suchen.

    Vielleicht hätte ich da auch die große Welle machen sollen, um davon abzukommen. Im Prinzip kann man besser im Kaufhaus klauen als Kleinkram im Netz. Wird man dann verurteilt, spielt vor Gericht wenigstens noch das Einkommen eine Rolle. Da läuft grundsätzlich was verkehrt. Oder man sucht sich einen Hartz-4-Empfänger für das Impressum, da ist dann nichts zu holen.

    Ich dachte erst, OK, Frau Lange zieht zurück. Aber so gehts ja nun garnicht. Warum soll der Verursacher für Andere verantwortlich sein, nur weil sie Emails verschicken? Und wieso überhaupt kann der bereits schon willkürlich festgelegte “Preis” noch willkürlicher bestimmt werden.

  16. Thomas Television |  30.10.2009 | 21:53 | permalink  

    Das übertrieben umfassende Zitieren von Artikeln, die nicht unter einer CC-Lizenz veröffentlicht sind, sondern aus anderem Interesse, als dem einen Beitrag zum Wissen und Erkenntnisgewinn der Menschheit zu leisten, etwa der Existenzsicherung oder des Profitstrebens, produziert wurden sind, sollte meiner Ansicht nach auch in nicht-kommerziellen Blogs unterlassen werden. Eine derart heftige Abmahnung rechtfertigt das aber nicht.

    Möglicherweise verhindert die ohnehin sicher knausrige Honorarpolitik der Verlage und die zusätzliche widerrechtliche Verwendung ihrer Artikel auf irgendwelchen Blogs (man stelle sich nurmal vor die würden alle auch 80 oder 1.200 Euro zahlen, ein sicher überaus realitisches Szenario), dass sich Frau Schweitzer neben ihrem Zweiwohnsitz in den USA auch noch einen in Australien zulegt. Das tut mir sehr leid für Frau Schweitzer, aber es ist leider nicht zu verhindern. In diesen ökonomisch so bewegten Zeiten müssen wir alle den Gürtel ein wenig enger schnallen.

  17. Ulrike Langer |  30.10.2009 | 22:20 | permalink  

    @Harald
    Sie haben mich missverstanden. Natürlich ist der Blogger nicht dafür verantwortlich, was andere jetzt an Emails schreiben. Es zeigt aber, dass es auch für ihn wohl nicht so schwer gewesen wäre, Frau Schweitzer per Email zu kontaktieren, wenn er es denn ernsthaft versucht hätte. Und nein: ein Drittel eines Textes kopieren, garniert mit wenigen eigenen Sätzen ist kein korrektes Zitieren. Aber was sollte ich zurückziehen? Das verstehe ich nicht.

    Im übrigen habe ich nach einigen Kommentaren hier und bei Niggemeier, jetzt auch noch etwas eigenes zum Thema Journalisten versus Blogger gebloggt:
    http://medialdigital.de/2009/10/30/blogger-und-journalisten-das-ewige-feindbild/

  18. weissgarnix |  30.10.2009 | 23:29 | permalink  

    @Klaus Jarchow

    Das ist alles am entscheidenden Punkt vorbei. Der ist: Er hat ihre Rechte verletzt, sie will sich das nicht bieten lassen. End of Story. Was sie jetzt wie macht, und ob sie sollte oder nicht, und wenn ja, dann vielleicht doch anders: uninteressant, nur noch eine Frage des Goodwills. Ob Häusler und Niggemeier deshalb dem lieben Philipp einen großen Gefallen getan haben mit ihrem forschen Auftritt coram publico, wage ich zu bezweifeln: Wenn ich weiß, dass ich im Unrecht bin, dann ziehe ich den Schwanz ein und versuche ohne viel Lärm zu einer Lösung zu kommen.

  19. Klaus Jarchow |  30.10.2009 | 23:57 | permalink  

    @ weissgarnix: Nun ja – es gibt auch Charakterfragen, für mich immer auch ein ‘entscheidender Punkt’. Jeder handelt nun mal höchstselbst so, wie er gemäß seinem Inneren handeln muss. Vielleicht bin ich aber auch bloß sonderbar – oder ein Relikt.

    Ob die Position der Dame juristisch haltbar ist, in diesen drei Absätzen einen unerlaubten Abdruck zu sehen, das wage ich zudem zu bezweifeln, ohne groß ein Jurist zu sein, zumindest dann, wenn’s denn zu einem Verfahren käme. Das Zitatrecht ist höchst kompliziert. Die Anwälte würden wechselseitig mit allerhand Präzedenzfällen wedeln, und der Richter würde sich vielleicht fragen, wenn er mal wieder zur Tablette greifen muss, ob er als Magenkranker eigentlich mit jedem Stuss belästigt werden muss. Hoffentlich schreibt das Lawblog mal was darüber.

    Was ich aber eben auch weiß, das ist, dass ein kleiner Blogger mit vollen Hosen stramm steht, wenn er solche Rechtsanwaltspost bekommt. Und dass in dieser Hinsicht viel Schindluder von Abmahnwälten betrieben wird. Faktisch ist der angedrohte Streitwert in meinen Augen ‘überteuert’, ein solcher Text wird unter Brüdern auf dem Holzmarkt sehr viel niedriger gehandelt, ein Camembert war er überdies: Nichts riecht so überlagert wie der Artikel von gestern – alte Journalistenregel.

    Im Justizministerium liegt meines Wissens ein Referentenentwurf bereit, der diese Fantastillionen-Streitwerte von Rechtsanwälten endlich deckeln soll, auf maximal 300 Euro oder so, wenn ich mich recht erinnere. Das würde den Figuren viel ‘Motivation’ nehmen. Mal sehen ob’s unter einer FDP-Ministerin noch so kommt.

    Insgesamt finde ich das Vorgehen persönlich nun mal daneben – um kein stärkeres Wort zu verwenden. Andere mögen das ja gern anders finden, und – ja – ich kenne auch die Situation der Freien. Ich bin selber einer.

  20. Wolfgang Michal |  31.10.2009 | 00:44 | permalink  

    Bei der Beurteilung dieses speziellen Falles spielt sicher nicht nur die Urheberrechtsverletzung, sondern auch die völlig unverhältnismäßige Reaktion darauf eine Rolle. Dass eine ‚New Yorkerin’ so wenig locker reagiert, kann ich mir nur so erklären: Da schlägt jemand den Sack (den Blogger) und meint den Esel (nämlich die Verlage).
    Der Blogger Philipp hat mit dem Abdruck ja keine Zweitverwertung beabsichtigt, die Verlage aber, die Frau Schweitzers Artikel für geringes Honorar einkaufen (80 Euro), und sie nach dem Erstdruck mehrfach weiterverwerten, der Autorin aber nicht Bescheid geben und sie auch nicht an den Lizenzeinnahmen beteiligen – diese Verlage haben die Schleppnetzfahndung von Frau Schweitzer doch erst ausgelöst. Das sollte man nicht vergessen.

  21. Ulrike Langer |  31.10.2009 | 09:11 | permalink  

    Interessant finde ich, dass der gleiche Beitrag bei Freischeiber mit einem ganz anderen Tenor diskutiert wird. Sind zwar nur 5 Kommentare bisher, aber alle sind der Meinung, dass die Journalistin grundsätzlich Recht hat. Es wurde sogar schon eine Content-Klau “Fahnder-Unit” in Händen der Jouranlistenverbände angeregt.

  22. Klaus Jarchow |  31.10.2009 | 09:50 | permalink  

    Interessant fände ich es, zu erfahren, wie viele Verleger und Zeitungsmogule ihr großmächtiger Anwalt in die Knie gezwungen hat, damit die ihr den Staub von den investigativen Wanderstiefeln küssen und sie mit Dukaten überschütten? Oder ob sie ‘ersatzhandelnd’ mit einem kleinen Blogger vorlieb nehmen musste, an dem nur Haut und Knochen sind?

  23. Blogobashing |  31.10.2009 | 11:43 | permalink  

    [...] Diskussion des jeweiligen Vorgehens gegen Blogger. Dazu ist alles gesagt, z.B. bei Spreeblick oder Carta, was zu sagen wäre. Was mich allerdings entsetzt, ist die beispiellose, von sachlicher [...]

  24. Wolfgang Michal |  31.10.2009 | 14:15 | permalink  

    Bei Freischreiber gibt es – allerdings nur im internen Mitgliederbereich – eine rege Diskussion zur Frage des Textdiebstahls. Denn immer mehr freie Journalisten sind davon betroffen. Sie nutzen übrigens diesen Plagiats-Checker hier:
    http://www.copyscape.com/
    und zwar ohne Anwaltsbüro, kostenlos, und die Betroffenen können anschließend wählen, wem sie eine Mahnung schicken: einer kommerziellen Seite oder einem harmlosen Blogger.

    @Klaus: Das fände ich auch interessant, was die Kollegin bei Verlagen bisher erreicht hat. Und es wäre schön, wenn Frau Schweitzer dieses Wissen mit uns teilen würde. Die Kollegen könnten davon profitieren.

  25. Chat Atkins |  01.11.2009 | 12:29 | permalink  

  26. Michael Schöfer |  01.11.2009 | 19:32 | permalink  

    Abgesehen vom Zitaterecht:

    Ich bin zwar kein Jurist, aber gilt hier nicht § 97a des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums?

    Abmahnung
    Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

    Das Gesetz wurde am 07.07.2008 verabschiedet und ist seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 11.08.2008 gültig.

  27. Wolfgang Michal |  01.11.2009 | 20:00 | permalink  

    @Michael Schöfer: Das sehe ich auch so. Auf diesen Paragraphen 97a UrhG ist bereits im lawblog hingewiesen worden. Ich vermute, die Deckelung der Erstabmahnung kann erst greifen, wenn der Blogger (der vielleicht auch mal was zu seinem Fall sagen sollte) den Rechtsstreit tatsächlich austrägt. Dann müsste das Gericht feststellen, ob die Rechtsverletzung in diesem Fall “unerheblich” und “einfach gelagert” ist. Das wäre wichtig für alle künftigen Fälle. Sonst steuern wir in die Abmahnrepublik Deutschland.

  28. Harald |  01.11.2009 | 22:05 | permalink  

    Upps, da hab ich wohl was durcheinandergeschmissen :-)

    Aber das eigentliche Problem bleibt dann immer noch bestehen: die willkürliche Festlegung von Streitwerten. Aber macht eine Deckelung auf Dauer Sinn? Wie sollen Wiederholungtäter behandelt werden? Unter welchen Voraussetzungen soll gedeckelt werden?

    Für einen Freizeitblogger mit geringem Einkommen tun 300 € sicher weh, aber für Andere kann es sich lohnen, es mal drauf ankommen zu lassen. Oder wäre in dem Zusammenhang das Leitungsschutzrecht sinnvoll? Dann bräuchte die Verwertungsgesellschaft nur noch eine Rechnung schicken nach dem gängigen Tarif, und die Sache wäre gegessen …

  29. Palich |  02.11.2009 | 00:18 | permalink  

    Wer rechtlich richtig liegt, kann ich nicht beurteilen. Moralisch hat Frau Schweitzer aber doppelt verloren. Erst mahnt Sie einen Blogger ab, der für ihren Artikel Werbung macht. (Er hat nicht geklaut und erst recht nicht kanibalisiert, wie Frau Schweitzer sich ausdrückt) und dann hat Sie mit ihrem arroganten und unsachlichen Kommentaren immer wieder Öl ins Feuer gegossen. Sehr ungeschickt. Offentischtlich

    Sehr schwaches Bild, Frau Schweitzer.

  30. lab |  03.11.2009 | 00:57 | permalink  

    Die Heftigkeit, mit der diesr Konflikt ausgetragen wird, verrät mehr über die (sehr berechtigten) Existenzängste freier Autoren, die zwischen Bloggern und Konzernen zunehmend in die Zange genommen werden und vielleicht die beteiligten Personen als über den konkreten Sachverhalt.
    Ich empfehle allen – insbesondere freien Autoren – dazu die Lektüre des neuen Buchs von Chris Anderson: FREE (das als komplettes Audiobook immer noch free & legal verfügbar ist: http://www.wired.com/images/multimedia/free/FREE_Audiobook_unabridged.zip .

  31. Anna |  05.11.2009 | 02:15 | permalink  

    @ Ulrike Langer (10) Bei allem Respekt (ich schätze Sie sehr als Journalistin) und der Sympathie für eine Kollegin; aber hier bin ich anderer Meinung. Es ist kein „geifernder Blogger-Mob bei Spreeblick über Frau Schweitzer hergefallen“. Sie pauschalieren da und setzen Leute, die aus der Anonymität des Netzes heraus Kommentare ablassen mit Bloggern gleich. Sie können mir glauben, ich stehe Blogs skeptisch gegenüber, Social Media-Enthusiasten finde ich lächerlich und Twitter mag ich gar nicht. Aber was ich seit der Jack Wolfskin-Debatte bis jetzt so mitgelesen habe, ist schon sehr pauschalierend und polemisch gewesen. Und nie hätte ich das erwartet: die meisten Phrasen kamen von Journalisten! Da habe ich viel gelesen: vom “Blogger-Mob“ (auch in Ihrem Kommentar wieder), vom „Möbchen“, von einer „Horde wutschnaubender Möchtegernpiraten, die ihre Nächte im Schlafanzug vom dem Computer verbringen“ von „Nerds“ und „Trolls“. vornehmlich von Journalisten wie Frau Schweizer und Ihren Kollegen bei der den taz-blogs. Ich habe nichts dergleichen direkt von Jonny Häusler oder Stefan Niggemeier gelesen. Das was ausfallend war (Beispiel im Artikel von Frau Schweitzer http://blogs.taz.de/newyorkblog/2009/11/03/sex_blogs_nazis) – wie kommen Sie darauf, dass dies alles eine Horde von Bloggern sind? So einfach machen Sie es sich doch sonst nicht! Auch dem Aufruf, Frau Schweizers Buch bei Amazon entsprechend zu bewerten, ist vermutlich nur einer gefolgt. Ich habe eben noch mal nachgesehen. Die anderen negativen Bewertungen sind alle älter. All zu viele sind das eh nicht. Und das ist auch gut so. Der „Mob“ ist also doch ein wenig intelligenter, als Sie ihm zugetraut hatten? Das soll den Schreiber des betreffenden Kommentars natürlich nicht freisprechen. Das ist unterste Schublade. Allerdings mag so manch Angestellter bei Jack Wolfskin die Boykott-Aufrufe im Internet gegen das Unternehmen ebenso ungerecht angesehen haben. Trifft ein Boykott doch als erstes die Angestellten der Firma. Allerdings haben die Konsumenten ja meist nur dieses eine Mittel in der Hand um ein Unternehmen in die Schranken zu weisen! Das ist schon eine verzwickte Sache mit der Macht des Konsumenten. Mal ist sie gerecht, mal überschreitet sie eine Grenze.

    Was mir aber an Ihrem Beitrag Nr.10 gar nicht gefällt, ist der letzte Absatz: Hier schreiben Sie: „Diese Sache hätte niemals so hochgekocht werden dürfen. Das ist einfach nur widerlich und hat mit dem positiven Zusammenhalt der Blogosphäre in Fällen wie jüngst Jako und Jack Wolfskin nichts zu tun. Hier geht es nicht um einen kaltschnäuzig abmahnenden Konzern, sondern um eine freie Journalistin, die nach einschlägigen Erfahrungen ihre Urheberrechte zu verteidigt. Ich würde an ihrer Stelle zwar schleunigst vom hohen Ross runterkommen, denn das macht sie nicht sympathisch. Aber ist das ein Grund für ein solches Pogrom?“ Hat also Jack Wolfskin weniger Rechte, weil er ein „kaltschnäuzig abmahnender Konzern“ ist, während eine freie Journalistin dass darf? Mit Verlaub, aber beiden mahnen das gleiche ab, Jack Wolfskin wollte seine Markenrechte um jeden Preis schützen und Frau Schweitzer um jeden Preis ihr geistiges Eigentum. Inwieweit das bei beiden rechtens war, dass hätte vor Gericht entschieden werden müssen. Das werden wir also nie erfahren und für die Abgemahnten ist das auch gut so. Beide hätten vorher die Abgemahnten kontaktieren können, haben aber vorgezogen Anwälte loszuhetzen. Bei Jack Wolfskin betrug die Strafe, die der Abgemahnten zahlen sollte, „nur“ die Gebühr für den Rechtsanwalt von etwas unter 1.000 EUR. Frau Schweizer wollte laut Spreeblick erst einmal 1.200,00 wegen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz als Schadensersatz direkt, an den Anwalt sollten weitere 955,00 Euro gehen. Das ist in meinen Augen direkt noch etwas unverschämter als Jack Wolfskin. Jack Wolfskin hat zwei Presseerklärungen rausgegeben, sich sonst aber im Stillen um Behebung des entstandenen Schadens gekümmert. Frau Schweizer aber gießt mit ihren arroganten Kommentaren immer wieder Öl ins Feuer. Jack Wolfskin tritt zwar nicht von künftigen Abmahnen zurück, verspricht aber wenigstens mal künftig erst die Betroffenen zu kontaktieren bevor sie einen Anwalt einschalten. Frau Schweitzer beharrt auf der Schleppnetzfandung auch künftig über Anwälte (http://blogs.taz.de/newyorkblog/2009/11/03/sex_blogs_nazis/#comments). Müsste ich beides vergleichen, irgendwie find ich den „kaltschnäuzig abmahnender Konzern“ besser als die „freie Journalistin, die nach einschlägigen Erfahrungen ihre Urheberrechte verteidigt“. Das muss doch für Herrn Hell direkt ein innerer Vorbeimarsch gewesen sein, wenn er die ganze Diskussion hier lesen sollte. Aber vermutlich ist der schon wieder in der Wildnis unterwegs und testet Tatzenklamotten. Beide Sachen sind hoch gekocht worden. Bei den einen fanden Sie dass in Ordnung und schrieben von „positiven Zusammenhalt der Blogosphäre“ bei der anderen nicht. Mit Verlaub, die David gegen Goliath- Stimmung war immer die gleiche, da gab es keinen Unterschied. Der teilweise rüde Ton war auch so unterschiedlich nicht. Nur gab es im Fall Jack Wolfskin keine Gegenseite, die zurück gehauen hat. So ist das halt mit Blogs. Da rollt immer eine heftige Welle durch. Die ebbt aber auch immer ganz schnell ab. Nehmen Sie mich: ich habe erst alles gelesen, musste noch etwas recherchieren und bin nun mit meinen Kommentar viel zu spät dran für die Welle. Wie dem auch sei, ich habe den Eindruck, dass Sie Ihnen hier eine Kollegin näher steht als ein großes Unternehmen und das spiegelt sich hier in Ihren Kommentaren wieder. Bitte verzeihen Sie mir, aber das finde ich nicht sehr objektiv.

    Falls es wirklich einen Krieg zwischen Journalisten und Bloggern geben sollte, da schenken sich in der Summe beide Seiten nichts! Und das ist ja fast schon wieder eine Annäherung. Nun ja was bleibt: es hat lange gedauert all das zu lesen und ich bin etwas übernächtigt. Wenn ich mir aber die kleinen Erfolge im Fall Jack Wolfskin anschaue und folgenden taz-Artikel (http://blogs.taz.de/blogwart/2009/11/04/copyright_copywrong/), dann bin ich fasst geneigt ein wenig an Sozial Media zu glauben. Zumindest habe ich mehr Respekt vor Bloggern. Vor Journalisten hatte ich den ja schon immer, und ich will da auch nicht wegen wenigen davon abrücken, denn dann würde ich ja pauschalieren.

  32. Ulrike Langer |  05.11.2009 | 18:04 | permalink  

    Liebe Anna,

    ich freue mich über Ihren langen Kommentar und will versuchen, zu möglichst vielen Punkten Stellung zu nehmen. Ich fühle mich von Ihnen in wesentlichen Positionen missverstanden. Ich nehme Eva C. Schweitzer nicht in Schutz, weil sie wie eine Printjournalistin ist. Ich dachte, ich hätte das in Kommentaren und in meinem Blogpost ausreichend klargemacht. Ich kenne sie nicht persönlich, und ihr Auftritt in dieser Sache macht sie mir unysmpathisch. Stefan Niggemeier hingegen kenne ich, den finde ich sehr sympathisch und seine Kompetenz steht außer Frage. Dennoch kritisiere ich Niggemeiers Verhalten in dieser Sache und plädiere dafür, auch die Position einer unsympathischen und arrogant auftretenden Journalistin wenigstens versuchsweise zu verstehen. Außerdem blogge ich selbst und habe schon von daher nichts gegen “die Blogger”. So einfach sind die Frontlinien also nicht.

    Dass ein Mob über Frau Schweitzer hergefallen ist – zu dieser Aussage stehe ich nach wie vor. Das bedeutet natürlich nicht, dass sich jeder Kommentator oder Blogger daran beteiligt hat. Züge eines Mobs zeigen sich für mich auch darin, dass man einfach draufhaut, ohne nachzudenken. So behaupten viele, Philip habe nichts Falsches getan, es sei doch nur ein Zitat gewesen, ohne den Beitrag gesehen zu haben. Erst die verbale Keule schwingen und dann in einem zweiten Kommentar fragen: Was war eigentlich das Zitat? – das habe ich mehrfach gelesen. Schlimmer fand ich aber die Verbalinjurien und den unverhohlenen Sexismus in manchen Kommentaren.

    Gerade in den letzten zwei, drei Tagen – mit etwas Abstand zu Sache – gibt es aber auch immer mehr differenzierte Positionen zu lesen, die ich teile. Leider habe ich sie nicht gebookmarkt, sonst würde ich mal 4 oder 5 verlinken (und ich habe keine Zeit, mir alle Diskussion auf mittlerweile 10 oder 12 Blogs nochmal anzusehen). Aber vorhin habe ich z.B. diesen Blogeintrag gefunden: http://www.dragstripgirl.de/netzwelt/der-triumph-der-vernunft/

    Ich bleibe auch bei meiner Meinung, dass die Fälle Schweitzer und Jako / Wolfskin nicht vergleichbar sind. Der entscheidende Unterschied: Eva Schweitzer hat erkannt, dass sie über das Ziel hinausgeschossen ist und die Abmahnung sofort zurückgenommen. Aus dem anschließenden Wortgefecht mit wütenden Kommentatoren, die einfach nicht aufhörten – mit Zügen eines Mobs – hätte sie sich einfach heraushalten sollen. Aber so souverän ist sie wohl nicht. Jako und Wolfskin sind stur bei Ihrer Haltung geblieben und erst als der öffentliche Druck zu groß wurde, eingeknickt. Ich sehe da einen großen Unterschied, Sie offenbar nicht.

    Was ich wirklich schade fände: Wenn diese Diskussion als Empörungswelle beim Einzelfall verharrt und dann einfach wieder abebbt (bis zum nächsten Einzelfall. Bei Freischreiber (habe ich oben verlinkt) gibt es einen interessanten Ansatz, dass freie Journalisten für ihre berechtigten urheberrechtlichen Ansprüche ein gemeinsames praktikables und differenziertes Durchsetzungsmodell entwickeln sollten. Denn wie schon Eva Schweitzer (leider erst NACH der Abmahnung) erkannt hat: Nicht einzelne Blogger, die sich im Zitatrecht nicht auskennen, sondern systematisch contentklauende Verlage und kommerzielle Portale sind das Problem für freie Journalisten.

    Anmerkung: Da Annas Kommentar identisch zu meinem Post http://medialdigital.de/2009/10/30/blogger-und-journalisten-das-ewige-feindbild/
    bei medialdigital eingegangen ist, habe ich auch identisch darauf geantwortet.

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