#Drei-Stufen-Test

ARD & ZDF wollen die Super-Mediathek

von , 2.6.09

ARD & ZDF wollen ihre Filme, Serien und Reportagen deutlich länger ins  Netz stellen, als es die staatsvertragliche Sieben-Tage-Frist vorsieht: Sie beantragen,

  • selbst produzierte Fernseh- und Spielfilme bis zu drei Monate,
  • Serien und Mehrteiler bis zu sechs Monate,
  • Magazine, Dokumentationen, Reportagen, Talk- und Comedy-Sendungen bis zu zwölf Monate,
  • und Bildungssendungen bis zu 60 Monate

in ihren Mediatheken kostenfrei anbieten zu dürfen. Das geht aus den Telemedienkonzepten hervor, die SR, ZDF und Phoenix bereits heute vorgelegt haben. Morgen folgen die anderen ARD-Anstalten. Nach Informationen von Carta streben dabei alle ARD-Anstalten dieselben Fristen für ihre Mediatheken an. Wie viele Videos nach der neuen Regelung in den Mediatheken angeboten werden sollen, welche Kosten mit diesem Angebot verbunden sind oder mit welchen Abrufzahlen die Intendanten rechnen, findet sich in den drei genannten Anträgen, die nun an die Rundfunkräte übergeben werden, nahezu nicht. Einzig das ZDF beziffert die Kosten für die eigene Mediathek auf 8,5 Mio. Euro pro Jahr.

Der Justiziar des SWR, Hermann Eicher, hatte bereits vor einer Woche betont, dass aus Sicht der Rundfunkanstalten die Sieben-Tage-Frist im Staatsvertrag  lediglich eine Option sei und keinesfalls als Regelfall gelten könne. Nun zeigt sich, dass ARD und ZDF die Mehrheit ihrer Inhalte länger als sieben Tage ins Netz stellen wollen. Im Zuge der Gesetzgebung war lange um diese Frist gestritten worden.

Eine Bereitstellung von Inhalten für sieben Tage wäre ohne Drei-Stufen-Test möglich gewesen. Die Verlängerung der Verweildauer in den Mediatheken muss nun in den entsprechenden Verfahren überprüft werden. Dabei ist bereits strittig, ob eine Verlängerung für fiktionale Sendungen überhaupt möglich ist.

Mit Veröffentlichung dieser Forderungen ist nun abzusehen: Es wird keine Drei-Stufen-Tests geben, sondern Drei-Stufen-Kriege. Der angekündigte Rollenkonflikt zwischen öffentlich-rechtlicher und privatwirtschaftlicher Seite wird voll ausbrechen: Der Politik ist es mit dem 12. Rundfunkstaatsvertrag augenscheinlich nicht gelungen, einen allgemein akzeptieren Funktionsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen zu definieren.

Als Nutzer wird man die Ausweitung der Mediatheken uneingeschränkt begrüßen: Frei-Videos für alle. Die Gebührenrechnung folgt erst sehr viel später. Wer aber als Anbieter gerade dabei ist, eine Online-Videothek, ein Online-Reportageportal oder ein Online-Bildungsportal aufzubauen, wer Soap-Folgen im Netz verkaufen möchte oder physisch eine Videothek betreibt, der wird diese öffentlich-rechtliche Super-Mediathek für keine Lapalie halten.

Die Rundfunkanstalten sind offenbar der Meinung, dass sie auch nach dem EU-Beihilfekompromiss ähnlich stark im Internet intervenieren dürfen wie im klassischen Fernsehen. Statt auf Mehrwert in definierten Bereichen setzen derartige Mediatheken auf ein raumgreifendes 360-Grad-Angebot.

Genau ein solches Verhalten der Rundfunkanstalten dient aber nicht der Förderung von Vielfalt und Qualität im Internet, sondern setzt Gebührenmittel ein, um Wettbewerb zu reduzieren. Die Rundfunkanstalten davon abzubringen, das ist nun die schwierige Aufgabe der Rundfunkräte.

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