Robin Meyer-Lucht | 25 Kommentar(e)
Von wegen 7-Tage-Frist: ARD und ZDF wollen ihre Filme, Serien und Reportagen über Monate und Jahre ins Netz stellen dürfen.
02.06.2009 |
ARD & ZDF wollen ihre Filme, Serien und Reportagen deutlich länger ins Netz stellen, als es die staatsvertragliche Sieben-Tage-Frist vorsieht: Sie beantragen,
- selbst produzierte Fernseh- und Spielfilme bis zu drei Monate,
- Serien und Mehrteiler bis zu sechs Monate,
- Magazine, Dokumentationen, Reportagen, Talk- und Comedy-Sendungen bis zu zwölf Monate,
- und Bildungssendungen bis zu 60 Monate
in ihren Mediatheken kostenfrei anbieten zu dürfen. Das geht aus den Telemedienkonzepten hervor, die SR, ZDF und Phoenix bereits heute vorgelegt haben. Morgen folgen die anderen ARD-Anstalten. Nach Informationen von Carta streben dabei alle ARD-Anstalten dieselben Fristen für ihre Mediatheken an. Wie viele Videos nach der neuen Regelung in den Mediatheken angeboten werden sollen, welche Kosten mit diesem Angebot verbunden sind oder mit welchen Abrufzahlen die Intendanten rechnen, findet sich in den drei genannten Anträgen, die nun an die Rundfunkräte übergeben werden, nahezu nicht. Einzig das ZDF beziffert die Kosten für die eigene Mediathek auf 8,5 Mio. Euro pro Jahr.
Der Justiziar des SWR, Hermann Eicher, hatte bereits vor einer Woche betont, dass aus Sicht der Rundfunkanstalten die Sieben-Tage-Frist im Staatsvertrag lediglich eine Option sei und keinesfalls als Regelfall gelten könne. Nun zeigt sich, dass ARD und ZDF die Mehrheit ihrer Inhalte länger als sieben Tage ins Netz stellen wollen. Im Zuge der Gesetzgebung war lange um diese Frist gestritten worden.
Eine Bereitstellung von Inhalten für sieben Tage wäre ohne Drei-Stufen-Test möglich gewesen. Die Verlängerung der Verweildauer in den Mediatheken muss nun in den entsprechenden Verfahren überprüft werden. Dabei ist bereits strittig, ob eine Verlängerung für fiktionale Sendungen überhaupt möglich ist.
Mit Veröffentlichung dieser Forderungen ist nun abzusehen: Es wird keine Drei-Stufen-Tests geben, sondern Drei-Stufen-Kriege. Der angekündigte Rollenkonflikt zwischen öffentlich-rechtlicher und privatwirtschaftlicher Seite wird voll ausbrechen: Der Politik ist es mit dem 12. Rundfunkstaatsvertrag augenscheinlich nicht gelungen, einen allgemein akzeptieren Funktionsauftrag der Öffentlich-Rechtlichen zu definieren.
Als Nutzer wird man die Ausweitung der Mediatheken uneingeschränkt begrüßen: Frei-Videos für alle. Die Gebührenrechnung folgt erst sehr viel später. Wer aber als Anbieter gerade dabei ist, eine Online-Videothek, ein Online-Reportageportal oder ein Online-Bildungsportal aufzubauen, wer Soap-Folgen im Netz verkaufen möchte oder physisch eine Videothek betreibt, der wird diese öffentlich-rechtliche Super-Mediathek für keine Lapalie halten.
Die Rundfunkanstalten sind offenbar der Meinung, dass sie auch nach dem EU-Beihilfekompromiss ähnlich stark im Internet intervenieren dürfen wie im klassischen Fernsehen. Statt auf Mehrwert in definierten Bereichen setzen derartige Mediatheken auf ein raumgreifendes 360-Grad-Angebot.
Genau ein solches Verhalten der Rundfunkanstalten dient aber nicht der Förderung von Vielfalt und Qualität im Internet, sondern setzt Gebührenmittel ein, um Wettbewerb zu reduzieren. Die Rundfunkanstalten davon abzubringen, das ist nun die schwierige Aufgabe der Rundfunkräte.





Sieben-Tage-Frist? Welche Sieben-Tage-Frist?…
Robin Meyer-Lucht hat einen Blick in die Telemedienkonzepte der Anstalten geworfen. Und siehe da: Alles, was die Sender produzieren, muss langfristig im Netz bleiben. Ob Serie, Talk-Show oder Comedy-Sendung, ganz egal. Sieben-Tage-Frist? Das ist eine…
Ich warte auf den Tag, ab dem ARD & ZDF auch Cornflakes verkaufen dürfen.
“bis 6 Monate nach Ausstrahlung der letzten Folge im Angebot”
nicht bis zu 6 Monate.. bis zu n Jahre…
Ich möchte aus Gebührengeldern finanzierte Beiträge zu Politik, Gesellschaft und Kultur gefälligst dauerhaft frei zugänglich haben. Das soll ein echtes Archiv werden, wie Zeitungsarchive und Bibliotheken. Wir reden hier über Kulturgüter, nicht einfach nur über “Content”.
Urheberrechte und Finanzen sind mir dabei völlig egal, wir erleben mit der technischen Verfügbarkeit einen kulturellen Wandel, dem sich das Recht und die Geschäftsmodelle anpassen müssen, nicht umgekehrt.
@Marc B.: Dagegen hat keiner was. Das ist im Staatsvertrag sogar vorgesehen. Nur was die Anstalten veranstalten, ist jede popelige Unterhaltungssendung, sei es eine Serie oder irgendeine Show, die sie selbst produzieren, automatisch einen gesellschaftlichen Mehrwert zu verpassen, der die Archivierung über die sieben Tage hinaus notwendig macht.
@rml Das Pferd ist aber schon ganz schlimm von hinten aufgezäumt.
Wenn wir ein ÖR-System unterhalten wollen (und da spricht einiges dafür – wenn man mal von den real existierenden “Anstalten” absieht), dann bitte schön in neumedialer Konsequenz. Das heisst weg von der rundfunkstaatsvertraglich verfassten Wegwerfproduktion hin zur freien Nutzbarkeit aller so produzierten Inhalte für jedermann, jederfrau und jedergmbh.
Müssen G+J, Bauer, Burda oder der ASV wirklich vor der medialen Übermacht der ARD-Intendanten geschützt, der Lerchenberg von alle neumedialen Ansätzen gesäubert werden? Ist doch närrisch. Im freien TV-Wettbewerb liegt Jauch auch vor Pilawa.
Ist natürlich schon doof, dass die ÖR mit ihrem Gebührensystem schon ihre eigene Kulturflatrate haben. Während die klassischen Medienhäuschen noch das Geschäftsmodell suchen, mit dem sie ihre eigene Vergangenheit (und Struktur) durchs 21. Jhd retten können.
Muss ich Herrn Döpfner deshalb einen lobbygepflegten Schrebergarten einrichten?
Diese deutsche Debatte ist wirklich seltsam. In anderen Ländern kämpfen Leute dafür, dass die Inhalte, die mit Gebühren produziert wurden, möglichst frei verfügbar sein sollten. Die Rundfunkarchive sind doch (moralisch) Eigentum der Gesellschaft? Die “Nutzer” haben ja dafür schon einmal bezahlt. Alle alte und neue ÖR-Sendungen sollten also in Web-Archiven frei zugänglich (wenn möglich zum herunterladen) und suchbar sein.
Die Konflikte zwischen ÖR-Anstalten und die kommerzielle Medienindustrie könnte man doch anders lösen: ARD und ZDF verzichten vollständig auf Werbung, bekommen gleichzeitig die Freiheit, ihr Internetangebot frei zu gestalten. Nicht nur das: ARD und ZDF müssten dazu gebracht werden, so viel Inhalt wie möglich unter Creative Commons-Lizenzen zu produzieren, und ihre Dienste und Daten per API für andere verfügbar zu machen.
Siehe auch: http://bowblog.com/2008/06/30/the-bbc-common-platform-debate/
@ Hubert: Es geht keinesfalls darum, nur ASV, Burda und G+J zu schützen. Was sind die falschen Feindbilder. Es geht zunächst einmal darum sicherzustellen, dass Wettbewerb möglich ist und bleibt. Träger dieses Wettbewerbs sind dann auch viele mittelständische Medienunternehmen.
@ Olav: In Großbritannien gibt es für die BBC für Spielfilme eine 7-Tage-Frist. Damit kann man da offenbar gut leben.
CC und API für die ÖRA ist guter Hinweis – für journalistisch-redaktionelle Inhalte auf jeden Fall total sinnvoll.
Ich habe ja geschrieben, dass ich verstehen kann, dass man als Nutzer möglichst alles und für immer im Netz haben möchte. Nur: Welches ist die beste Struktur, die Qualität fördert? Sicher eine mit einer Vielzahl von Anbietern. Und es erscheint doch zweifelhaft, ob eine Anbietervielfalt entstehen kann, wenn die ÖRA nun derart vorpreschen.
Den Öffentlich-Rechtlichen ist es übrigens unbenommen, Inhalte auch kostenpflichtig ins Netz zu stellen. An bestimmten Stellen könnte dies sinnvoll sein, um Verdrängungseffekte zu begrenzen.
Hier geht es nur um die Mediathek-Inhalte, die kostenfrei verfügbar sein sollen.
rml
Ich lese im Telemedienkonzept von tagesschau.de gerade, dass die 20-Uhr-Tagesschau und die Tagesthemen für immer im Netz stehen sollen. So eingegrenzt kann man nichts gegen haben, finde ich.
@rml Feindbilder sollten wir eh vermeiden. Wär ein bisserls überzogen. Aber ein wenig Realismus auch nicht verkehrt. Um’s mal so zu sagen: wenn ein ÖR-naher Privatmensch das entsprechende Material auf YouTube et al hochlädt, dann hat die normative Kraft des Faktischen die 7 Tage-Regel sowieso ausgehebelt.
In einem partiellen Flatrate-System ist der Wettbewerb natürlich immer beschädigt, da durch die Gebühren-€ Assets geschaffen werden, die der freiwirtschaftende Wettbewerber erstmal finanziert bekommen muss.
Lösungen gibt’s da wohl nur 2:
- entweder, man schafft den wettbewerbsverzerrenden Faktor ab (das gebührenfinanzierte ÖR-System).
- oder man stellt die 7 Tagesfrist auf den Kopf und entlässt das gebührenfinanzierte Material nach einer Woche in die Allmende. Da darf dann jeder, privat oder kommerziell, nutzen, ganz nach Bedarf und Belieben.
Für den gern zitierten Mittelständler wäre letzteres sicher ein hilfreicher Ansatz.
@ Hubert: Sehr interessanter Ansatz (Allmende) und Zeitfaktor. Ich werde da mal in Ruhe drüber nachdenken.
gruss,
rml
Hinter dem ganzen Theater steckt doch nur die Frage: Wer braucht den ÖRR und was soll er ggf. leisten.
Aber solange es ihn gibt, ist es doch geradezu zwingend, das Programm dauerhaft frei anzubieten – bezahlt hat es ja eh schon jeder, der es irgendwie potentiell (in Deutschland) empfangen kann. Ich sehe nicht, was daran teurer werden sollte (und eine Entrechtung Freier ist es wohl auch kaum; sie können auch heute ihre Reportagen nicht mehrfach verkaufen, aber aus einem gut bearbeiteten Thema kann man natürlich mehrere Beiträge für verschiedene Sender machen).
Der Wettbewerb könnte übrigens auch in den Sendern stattfinden: wenn einfach mehr von außen eingekauft würde oder werden müsste, wenn sich um ein Produktionsbudget für öffentlich-rechtliche Rundfunkbeiträge eben auch Freie und kleine Firmen bewerben könnten, kurz: wenn die Anstalten nicht einfach nur selbst die Gebühren (die ja sinnvollerweise eine Steuer sein sollten) verbraten würden.
Denn darum geht es doch: dass Qualität in Journalismus und Unterhaltung und Firlefanz geboten wird. ob das dann die Videothek um die Ecke überlebt (die auf irrsinnigen 500 qm Plastikschachteln mit Filmcovern ausstellt) ist dabei nicht so sehr meine Sorge, zumal das Radio- und Filmangebot dort sich doch von dem unterscheidet, was man vom ÖRR erwarten möchte.
Zum Thema Markt: Mir ist es grundsätzlich egal, ob privater Fernsehrotz den öffentlich-rechtlichen im Netz platt macht oder anders rum. Was solls!
Dann wollen wir kulturell Wertvolles schützen und verfügbar halten, aha, und wer ist hier der Oberentscheider und wer kontrolliert dessen Süppchen? Bitte jetzt nicht sagen der Wähler über das Parlament. Alleine die Kriterien Qualität, Bedeutung oder Wissenschaftswert sind so präzise, wie die Wetterprognose für den 4.4.2444. Was, wem, wann nützlich oder irgendwie bedeutend erscheint, kann niemand ernsthaft sagen.
Putzig fand ich auch, man wolle die Tagesschau von 20h für immer aufheben. Fragt mal die alten Ägypter wie lange so ein wenig Zeit von “immer” sein kann. Die gut Balsamierten drehen sich vor Lachen in ihrer Pyramiede oder dem, ihrer Hoheit anvertrauten Museum um. Ach was, die hüpfen vor Freude selbst waagrecht.
Die Debatte ist völlig absurd!
Ich würde ein System der totalen Internet-Überwachung für die Nutzung nicht-textbezogener, medialer Dienste super finden. Wie im Straßenverkehr, ich tanke und der Tankinhalt (war mal soll) wird da ausgestoßen, wo ich gerade vorbei komme. Bin ich also eingelogt und verweile 20 Minuten in der ZDF-Mediathek und 10 Minuten bei RTL-NOW, dann zahle ich 2 Euro ans ZDF und 1 Euro an RTL.
Wer sich dem zu schade ist, der muss halt wieder seine Fensehgewohnheiten pflegen und irgendwann feststellen, dass ne Zeitung zur Info doch günstiger wäre.
Wer kennt die Programmhefte von Deutschlandradio? So, wer will, guckt sich das Heft an, sieht eine passende Sendung und hört sie. Wer sie verpasst, kann sich das Skript besorgen und findet vielleicht noch Verweise auf Bücher, Links, etc.
Und wer eine Film auf Sat 1 ganz toll fand, kann sich doch gerne eine DVD kaufen. Das Problem der Privaten ist doch, dass der Schund der Öffentlichen nichts kostet. Der Schund, an den sie uns gewöhnten, ist durch das Internet jetzt ihr Problem geworden. Wer anderen eine…
Auf jeden Fall würde eine an Zeit orientierte Abrechnung dafür sorgen, dass das Bewusstsein für den Konsum gesteigert würde und die, die echt pfiffig sind, auch besseres Geld machen würden.
PS: Wer die ganze Überwachung ablehnt, ist noch besser. Wie bei Premiere, wer nicht zahlen will, geht in die Kneipe und guckt dort. Der kann dann zwar nicht nur seinen Club gucken, kommt aber wieder aus seiner Hütte. Der Horizont wird größer, wenn man nicht nur selbstbestimmte Einflüsse sich einflößt ;-)
PS2: Vision: Im Sinne Roland Kochs: Brutalst mögliche Qualität, auch um 14h, konsequent über drei, vier Jahre in ARD, ZDF und Co, da wäre ich auf das Ergebnis mal gespannt… – und völlig unwissend.
@hubert – Eine Randbemerkung: Mit Einrichtung des ARD-Channels (youtube.com/ard) verpflichtete Youtube sich meines Wissens, von anderen Nutzern als der ARD veröffentlichte ARD-Clips aus dem Angebot zu entfernen. Und die Clips im ARD-Channel sind auch mit Verweildauern versehen.
Meine Gedanken:
1) Die Inhalte sind nicht nur ÖR-Inhalte, sondern unsere. Mit unseren Gebührengeldern bezahlte Beiträge sollten auch für uns zur Verfügung stehen.
2) Die meisten Fernsehsendungen haben eine Halbwertszeit von wenigen Tagen / Wochen. Die Tagesschau von vorletzter Woche ist nur noch aus historischen Gründen interessant und auch die Folgen des Marienhofes von vor 3 Jahren werden RTL garantiert keine GZSZ Zuschauer abjagen. Ähnliches gilt für die meisten Sendungen.
3) Nur Spielfilme, Dokumentationen und Comedysendungen haben nach längerer Zeit noch einiges an Zuschauerpotenzial.
4) Eine Lösung wäre es daher, die Sendungen erst 7 Tage ins Netz zu stellen und dann eine Weile (6 Monate?) offline zu nehmen und dann wieder online zu stellen.
Die 20-Uhr-Tagesschau, Tagesthemen usw. müssen unbegrenzt verfügbar sein, andere journalistische Inhalte ebenfalls möglichst lange. Und gegen Bildung und Wissenschaft kann man auch nichts haben. Also ebenfalls lange online stellen.
Ich würde mich freuen, wenn ich einen alten Erik-Ode-Krimi im Internet nach Jahren noch einmal sehen könnte, auch wenn meine Großmutter den mit ihren Rundfunkgebühren bezahlt hatte. Dafür können meine Enkel dann die Inhalte sehen, die ich jetzt bezahle. Vergänglicher Schrott kann ja nach sieben Tagen wieder raus.
@ geheim: Es geht auf jeden Fall um die “Lebensdauer” der Inhalte: Nachrichteninhalte haben eine kurze Lebensdauer keine Frage – hier wird eine dauerhafte Bereitstellung keine große Auswirkungen haben. Anders bei Reportagen mit einer mittleren und hohen Lebensdauer sowie bei Spielfilmen und Soaps. Hier werden ARD & ZDF nun plötzlich zu ganz maßgeblichen Videothek-Anbietern auf Basis von Gebührengeldern.
Und: Tja, irgendwie gehören die Inhalte alle uns. Irgendwie mussten wir aber auch bisher schon dafür zahlen, wenn Hörbuchverlage öffentlich-rechtliche Hörspiele noch einmal veröffentlicht haben.
> Und gegen Bildung und Wissenschaft kann man auch nichts haben.
ich zitiere mal aus dem HR-Geschäftsbericht 2007, S. 59
1. Fernsehprogramm 2007 2006
Minuten % Minuten %
Bildung und Beratung 0 0,0 0 0,0
wer hier was wie lang archiviert ist eine rein technische (und damit eigentlich irrelevante) Frage, worum es eigentlich geht (und konsequent ständig ausgeblendet wird), ist eine engültige Klarstellung des copyrights: unter Nutzung von Steuergeldern oder Rundfunkgebühren erstellte Inhalte gleich welcher Art gehören dem Steuer-/Gebührenzahler. Punkt.
Und wo steht das man den Privaten irgendwo einen “fairen Wettbewerb” einräumen muss (nicht das es etwas nutzen würde)?
Ich frage mich, welches Verhältnis Robin M/L zu Berlinpolis hat. Als unabhängig kann ich mir seinen messianischen Eifer gegen die Öffentlich-Rechtlichen und für die Gewerbefreiheit des privaten Rundfunks jedenfalls nicht erklären.
Oben ist ja schon eigentlich alles gesagt worden zur Funktion der öffentlich-rechtlichen Archive als ein Archiv der Gesellschaft mit Beiträgen, die längst schon bezahlt sind und die beispielsweise zur Verfügung gestellt werden müssten für die jederzeitige Nutzung im Bildungsbereich und – warum nicht – auch für die private Nutzung (nicht für die massenhafte Weitergabe).
Ich sehe auch bei den Kernaufgaben der Öffentlich-Rechtlichen (Information, Bildung) keinerlei ökonomische Konkurrenz zu den privaten Veranstaltern, denn diese privaten Veranstalter haben einfach gar nichts Gleichwertiges zu bieten, was sie überhaupt auf einen irgendwie gearteten Markt werfen könnten (Das Bundesverfassungsgericht hat schon gewußt, warum es die Existenz der ÖR garantiert hat). Wer hindert denn RTL oder SAT 1 daran, kommerzielle Mediathek-Angebote zu etablieren? Ihr eigenes Unvermögen – nicht die Konkurrenz von ARD oder ZDF.
Im Übrigen: ich weiß nicht wie R. M/L darauf kommt, dass es den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten unbenommen sei, “Inhalte auch kostenpflichtig ins Netz zu stellen.” Nach meiner Kenntnis gibt es nirgendwo in der bundesdeutschen Rundfunkgesetzgebung auch nur irgendeine rechtliche Handhabe dafür.
Im Übrigen wäre ich sogar dafür, dass die ÖR Geld verlangen könnten für den Abruf aus ihren Archiven: jedoch nicht im Sinne von R M/L, der das gerne als prohibitive Maßnahme zum Schutz der notleidenden privaten Rundfunkwirtschaft begreift, sondern als Kompensation für den Mehraufwand an Technik und Arbeitseinsatz und insbesondere als Einnahmequelle, um die Urheber- und Nutzungsrechte der Autoren angemessen abgelten zu können, denn das sind Kosten für das audiovisuelle Archiv unserer Gesellschaft, die derzeit nicht von den Rundfunkgebühren abgedeckt sind.
Lieber JürgenB,
vielen Dank für den Kommentar.
Wenn die öffentlich-rechtlichen Anstalten für Monate Soaps kostenlos ins Netz stellen, dann hat das schon negative Folgen für die Urheber der Soaps, die private Medienhäuser gerne verkaufen möchten. Da können Sie sich sicher sein. Das Ergebnis wären sicher nicht Vielfalt, die das eigentliche Ziel der Medienpolitik sein sollte.
ARD und ZDF können über ihre privaten Töchter ihre Archive auch kommerziell auswerten.
Es gehört zu den guten Foren-Regeln von Carta, Autoren nicht persönlich zu diskreditieren. Daher spekuliere ich hier auch nicht die Motive anderer Kommentatoren.
Ich kann Ihnen nur versichern: Mein Motiv hier ist ein ehrlicher Austausch und ein spannender Dialog.
Besten Gruß,
Robin Meyer-Lucht
Also die 7-Tage-Regel lehne ich auch ab. Ich habe kein Interesse daran, nur weil die Tageszeitungen auch ins Netz wollen, dass sie hier die Regeln diktieren. Wenn Wettbewerb “weniger” statt “mehr” bedeutet, dann sag ich vielen Dank.
Die Krise, in denen die Tageszeitungen stecken, ist selbstverschuldet und hat mit den Mediatheken der ÖR nichts zu tun. Die sollten mal lieber ihre Finanzierungskonzepte, Renditeerwartungen und Qualitätsmaßstäbe in Frage stellen. Wer das eigen Produkt so gering schätzt muss sich nicht wundern, wenn es irgendwann der Leser ebenfalls tut und darauf verzichtet. Meine Zeitung (taz) hat ein solides Finanzierungskonzept, jammert nicht rum und liefert täglich Qualität ohne mich übermässig mit Werbung zu belästigen. Warum sollten andere seriöse Blätter das nicht auch hinbekommen? Aber wer weiß, wahrscheinlich kommen die irgendwann noch auf die Idee, alle Blogs verbieten zu wollen, weil die ebenfalls kostenlos sind. Und alles andere was über kurz oder lang so noch im Web entsteht und dem eigenen Konzept im Wege steht.
Und noch ganz was anderes: Wenn man das so schön aufdröselt, zwischen TV und Print, wieso dürfen dann Zeitungen Videos online stellen? Ist doch irgendwie nicht ganz logisch, oder?
Also ich trauere keinem Blatt nach, das am Ende an der neoliberalen Propaganda verreckt, die es jahrelang in die Welt geblasen hat. Da sag ich doch einfach nur: Tschüss!
Lieber Robin Meyer-Lucht,
ich will Sie ja gar nicht persönlich diskreditieren, aber ihre aller Orten vehement zur Schau getragene Haltung contra Öffentlich-Rechtliche gibt mir schon einiges zu denken.
Wir diskutieren hier nicht über Daily-Soaps und deren Verbleib in Mediatheken. Geschenkt. Wir diskutieren hier über Archive der Gesellschaft und deren Funktion für die Öffentlichkeit.
Ich weiß auch, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihre Archive über ihre Töchter kommerziell auswerten dürfen. Das sollte ja wohl selbstverständlich sein, dass gerade diejenigen die über einen soliden Grundstock an dokumentierter bundesdeutscher Geschichte verfügen, dies auch anderen Sendern oder Filmemachern zur Verfügung stellen. Dass dies nicht kostenlos sein kann, ist nicht nur selbstverständlich, es ist sogar der Transparenzrichtlinie der EU geschuldet.
Dabei verlangt im Übrigen die EU, dass sich die öffentlich-rechtlichen an Marktpreisen orientieren, um nicht den Wettbewerb und den Markt zu stören.
Dass den Öffentlich-Rechtlichen deshalb aber erlaubt ist, ihre Mediatheken für die breite Öffentlichkeit in einer Art Pay-TV zu vermarkten, leitet sich für mich aus der bundesdeutschen Rundfunkgesetzgebung nicht ab (und das wird Ihnen sicherlich auch jeder halbwegs versierte Medienjurist bestätigen).
[...] ist, wie bereits vermutet wurde. Die RBB darf manche Beiträge aus rechtlichen Gründen nicht länger als 7 Tage im Internet anbieten. Ihr wisst schon, damit aus Rundfunkgebühren [...]
[...] Thema das Sommerloch füllen? Dann sollte zumindest weiterführend (Anregungen auch hier) argumentiert werden. Oder gleich mal Nägel mit Köpfen machen und verbieten [...]