#Brigitte Zypries

Zypries: Olivenne-Sperren wären Vorratsdatenspeicherung im großen Stil

von , 18.8.09

Sie haben kürzlich erklärt, dass Sie dafür sind, dass Verlagen ein Leistungsschutzrecht im Internet eingeräumt wird. Warum teilen Sie die Forderung der Verleger?

Ich habe mich dafür ausgesprochen, ein solches Leistungsschutzrecht zu prüfen, entschieden ist noch nichts. Ich kann gut verstehen, warum die Presseverleger und auch die Schulbuchverleger ein Leistungsschutzrecht fordern. Die Digitalisierung trifft zunehmend auch den Zeitungsmarkt. Wir sehen in den USA, wie Online-Angebote die klassischen Zeitungen verdrängen.

Ich verstehe daher die Sorgen der Verleger. Wir müssen aber – und darauf habe ich bereits hingewiesen – bei der Entscheidung über die Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presse- und Schulbuchverlage das gesamte Umfeld in den Blick nehmen. Auch die Rechte und Interessen der Kreativen, also der Journalisten und anderen Urheber müssen gewahrt bleiben. Ich halte nichts von populistischen Schnellschüssen. Auch hier müssen wir sehr sorgfältig vorgehen, um gegebenenfalls einen gerechten Interessenausgleich zu erreichen.

Sollte diese Frage im 3. Korb der Urheberrechtsnovelle gelöst werden?

Das wäre sicherlich möglich, ist aber keinesfalls zwingend. Genauso gut könnten neue Leistungsschutzrechte in einem separaten Urheberrechtsänderungsgesetz umgesetzt werden. Aber bevor wir über das Verfahren entscheiden, müssen wir erst einmal die inhaltlichen Fragen klären.

Auch andere Berufsgruppen wie die Film- oder die Musikwirtschaft sehen ihre Urheberrechte im Internet nach wie vor nicht ausreichend geschützt. Teilen Sie diese Auffassung?

Die sogenannte Internetpiraterie stellt für die Film- und Musikwirtschaft, aber auch für die Buchindustrie ein großes Problem dar. Mein Haus beschäftigt sich intensiv mit Maßnahmen zur Bekämpfung von Internetpiraterie. Einen wichtigen Schritt haben wir mit dem Gesetz zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums getan, das am 1. September 2008 in Kraft getreten ist.

Inhaber von Urheberrechten haben nun bei Urheberrechtsverletzungen im Internet einen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider. Damit können sie Verletzer von Urheberrechten im Internet ermitteln und gegen diese zivilrechtliche Schritte einleiten. Aber damit sind wir sicherlich noch nicht am Ende der rechtspolitischen Diskussion angekommen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum – auch hier müssen wir den Schutz des geistigen Eigentums durchsetzen.

Welche Möglichkeiten sehen Sie hier, die Sanktionen zu verschärfen?

Wir sollten dem Problem nicht nur durch repressive Maßnahmen begegnen. Wichtig ist mir der Dialog mit der Content-Industrie darüber, wie legale Angebote so attraktiv gestaltet werden können, dass Nutzer diese Angebote annehmen. Die neusten Zahlen der Musikindustrie lassen bereits erkennen, dass Internetpiraterie auch mit attraktiven legalen Angeboten effektiv bekämpft werden kann. Nach dem Digital Music Report 2009 der IFPI sind die legalen Downloads in Deutschland im Jahr 2008 um 22 Prozent (Einzeltracks) bzw 57 Prozent (Longplay Segment) angestiegen. Im Gegensatz hierzu nehmen die illegalen Downloads stetig ab. Im Jahr 2004 hat die IFPI noch 614 Mio. illegale Downloads verzeichnet, im Jahr 2008 waren es nur noch 316 Mio.

Wäre das französische Modell gegen Piraterie für Sie eine Lösung dieses Problems?

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Justizministerin Zypries: "Olivenne-Sperren wären Vorratsdatenspeicherung im großen Stil" (Foto: Commons/ M. Lindner, P. Schlömer, CC-BY-SA)

Ich halte das französische Olivennes-Modell für keine gute Lösung, jedenfalls nicht für Deutschland. Danach wird eine Behörde geschaffen, die bei Urheberrechtsverletzungen im Internet Warnhinweise an die Verletzer versendet und bei wiederholten Rechtsverletzungen den Richter anruft, damit dieser eine zeitweilige Sperrung des Internetzugangs beschließt. Dagegen gibt es in Deutschland erhebliche verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken. So sollen Daten über den Telekommunikationsverkehr zum Versenden von Warnhinweisen genutzt und zur Feststellung eines Wiederholungsfalles gespeichert werden. Das wäre eine Vorratsdatenspeicherung in großem Stil, über deren verfassungsrechtlich zulässigen Umfang das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden hat.

Man darf ja nicht vergessen, dass wir hier über einen erheblichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht sprächen. Und für die verfassungsrechtliche Bewertung ist es ein gravierender Unterschied, ob ich Vorratsdaten zum Zwecke der staatlichen Strafverfolgung speichere, wie es das in Karlsruhe beklagte Gesetz vorsieht, oder zur Durchsetzung privater Interessen der Urheber.

Ist für Sie eine „Kulturflatrate“ eine Alternative, um die Probleme des Urheberrechts im Internet zu lösen und die Kreativen fair zu vergüten?

Das Stichwort „Kulturflatrate“ ist sicherlich ein interessanter Ansatz, unter dem in jüngster Zeit eine Diskussion um mögliche Alternativen für eine angemessene Vergütung der Kreativen im Internet geführt wird, gerade gegenüber dem primär repressiven Ansatz des französischen Modells. Ich kenne die in dieser Diskussion aufkommende Forderung, die technischen Nutzungsmöglichkeiten zur Vervielfältigung und zum Datenaustausch im „Content-Bereich“ in gewisser Weise als gegeben zu akzeptieren, alle Nutzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten im Internet zu legalisieren und im Gegenzug für eine angemessene Vergütung zu sorgen.

Nun kann der Sammelbegriff „Kulturflatrate“ mit ganz unterschiedlichen Ausgestaltungen und Rahmenbedingungen gefüllt werden. Aus meiner Sicht bedarf es noch einer umfassenden Diskussion der aufgeworfenen europarechtlichen, wirtschaftlichen und kulturpolitischen Fragen. Ich begrüße es, dass der jüngst von namhaften Kulturschaffenden und Kreativen geforderte „Kreativpakt“ mit der Politik auch das Thema Kulturflatrate aufgegriffen hat.

Das Urheberrecht wurde in den letzten Jahren durch mehrere Richtlinien auf europäischer Ebene geregelt. Ist inzwischen ein umfassendes europäisches Urheberrecht erforderlich?

Die Digitalisierung und die damit verbundene stetig fortschreitende technische Entwicklung – und hier wiederhole ich mich – zwingt uns dazu, das Urheberrecht in immer kürzeren Abständen auf den Prüfstand zu stellen. Dazu gehört auch die Frage, wie das nationale Urheberrecht in einer digitalen Welt, die eigentlich keine nationalen Grenzen mehr kennt, auch im europäischen Kontext angepasst werden muss. Allen, die ein umfassendes europäisches Urheberrecht fordern, rate ich zu aber einem differenzierten Blick auf die Folgen einer Harmonisierung. Es gibt sicherlich Bereiche, für die sich eine europäische Lösung eher anbietet. Hierzu gehört beispielsweise die Online-Nutzung von Werken. Es gibt derzeit aber keinen Grund, vollständig auf ein nationales Urheberrecht und dessen Gestaltungsspielräume zu verzichten. Bei einer vollständigen Harmonisierung bräuchten wir z.B. alleine in Deutschland auch gar nicht darüber nachzudenken, ein neues Leistungsschutzrecht für Verleger einzuführen.

Dieses Interview ist eine gekürzte Fassung aus promedia 8/2009 (PDF), die wir im Rahmen einer Kooperation übernehmen.

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