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Zwangsrentenversicherung für Selbstständige: Von der Leyens Irrtümer

von , 22.5.12

Ab 2013 sollen Selbstständige wahlweise in eine private oder die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – und zwar mindestens 300 Euro im Monat. Obwohl noch nicht alle Details des geplanten Gesetzes klar sind, hat sich mittlerweile heftiger Widerstand formiert. Die Online-Petition gegen das Gesetz wurde bis heute mehr als 75000 mal gezeichnet. Ein Überblick über Behauptungen und Fakten. . Behauptung 1: Selbstständige können nicht für sich selbst sorgen Von der Leyens Hauptargument für den Rentenversicherungszwang ist, dass Selbstständige in der Regel nicht für sich selbst sorgen könnten – und daher offenbar wie unmündige Kinder bevormundet werden müssen. In der Wirtschaftswoche offenbarte die Arbeitsministerin, wie wenig sie den Innovationsbringern und Arbeitsplatzbeschaffern von Morgen eigentlich zutraut – und sagt damit viel aus über ihren Wirtschafts- und Gründungsstandort Deutschland!

Die werden fragen: Warum zwingt ihr mich? Irgendwann werde ich das große Geld verdienen, dann wird es reichen. Die Lebenserfahrung zeigt aber, dass diese Pokerei zu oft schiefgeht. Trittbrettfahrer auf Kosten der Allgemeinheit darf es nicht geben.

Fakt ist: Die Arbeitsministerin widerspricht sich selbst! Bei einem UDL-Talk im Februar 2012 wurde sie gefragt, was sie denn davon halte, die Arbeitgeber an den Kosten der Vorsorge zu beteiligen, und gab zu:

Der Gedanke, dass man Arbeitgeber beteiligt, ist im Grundsatz erstmal richtig. Nur typisch für den Selbständigen ist eben, dass er keinen Arbeitgeber hat.

Den Selbständigen wird die alleinige Verantwortung für die eigene Vorsorge aufgebürdet. Das ist, als ob man Kindern zwar nicht zutraut, alleine essen zu können, aber dann von ihnen erwartet, den Tisch zu decken. Anders läuft das z.B. bei der Künstlersozialversicherung, bei der die Auftraggeber mitverantwortlich sind für Beiträge. Die Ministerin muss sich entscheiden: Sind die Selbstständigen denn nun eigenverantwortlich und können auch dementsprechend eigenständig Vorsorgeentscheidungen treffen? Oder sind sie es nicht und brauchen daher bei der Vorsorge die Unterstützung der Auftraggeber und des Staates? . Behauptung 2: Typisch für den Selbstständigen ist, dass er keinen Arbeitgeber hat Die Ministerin behauptet (siehe Zitat oben), dass Selbständige keine Arbeitgeber haben. Fakt ist: Die Ministerin verkennt die Situation der arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen! In Deutschland arbeiten zahlreiche Menschen, die zwar wie Selbstständige sozialversichert sind, faktisch aber wie Arbeitnehmer für nur einen Auftraggeber tätig sind. Ein Beispiel sind Pauschalisten in vielen Zeitungsredaktionen. Viele dieser arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen fühlen und verhalten sich eben nicht wie eigenverantwortliche Unternehmer, die z.B. ihre Honorare frei verhandeln können, sondern wie schlechter gestellte Arbeitnehmer zweiter Klasse. Pauschalisten von Zeitungen beispielsweise wird sogar der Zugang zur Künstlersozialversicherung verwehrt – und zwar genau mit dem Argument, sie seien keine echten Selbständigen! Solche Arbeitsverhältnisse gibt es deshalb, weil für die Auftraggeber keine Sozialversicherungskosten anfallen – die tragen die angeblichen Selbstständigen ja voll selbst. Mit einer Beteiligung der Auftraggeber an den Sozialversicherungsbeiträgen hätte die Ministerin nun die Möglichkeit, dieses Modell für Arbeitgeber unattraktiv zu machen. Möglicherweise würden dann sogar mehr Leute fest eingestellt, wenn der Anreiz zum Outsourcen wegfällt. Für eine solche einheitliche Pflichtversicherung aller Erwerbstätigen spricht sich die Gewerkschaft Verdi, in der 30.000 Solo-Selbststständige organisiert sind, übrigens schon seit Jahren aus. . Behauptung 3: Die Zwangsvorsorge verhindert Trittbrettfahren zu Lasten der Allgemeinheit Ursula von der Leyen möchte verhindern (siehe Zitat oben), dass Selbstständige sich jahrelang aus den Sozialsystemen ausklinken, aber am Ende, wenn ihre Geschäftsidee scheitert, als Trittbrettfahrer doch in die „soziale Hängematte“ zurückfallen. Fakt ist: Die Rentenversicherungspflicht verschlimmert die Situation von Selbstständigen nur – und dafür gibt es bereits Beispiele! Die Idee, etwas für die Allgemeinheit tun zu wollen, mag im Ansatz richtig sein, eine Zwangsversicherung ist dafür der falsche Weg. Davon könnte sich Frau von der Leyen sozusagen am lebenden Objekt einmal persönlich überzeugen: Freiberufliche Pädagogen und andere Berufsgruppen sind nämlich schon seit einigen Jahren verpflichtet, 19,6 Prozent ihres Gewinns an die Deutsche Rentenversicherung abzuführen. Dadurch geht es ihnen aber keinesfalls besser. Im Gegenteil, die zusätzliche Belastung führt nicht selten dazu, dass die Betroffenen sich entweder gar nicht erst bei der Deutschen Rentenversicherung melden, in der Hoffnung, nicht entdeckt zu werden – und damit gegen geltendes Recht verstoßen. Oder dass sie ihr karges Honorar zwischendurch mit Arbeitslosengeld II aufbessern. Beides ohne Zweifel auf Kosten der Allgemeinheit. Statt sich aber mit solchen real existierenden Fällen zu beschäftigen, beauftragt die Arbeitsministerin wohl lieber für eine Million Euro die Unternehmensberatung McKinsey damit, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen, wie sich die neue Vorsorgepflicht technisch und mit möglichst geringem bürokratischem und finanziellem Aufwand umsetzen lässt. Und das Bundeskabinett plant eine Diätenerhöhung. . Behauptung 4: Die Bundesregierung möchte Innovationen fördern und Deutschland für ausländische Unternehmen attraktiv machen Immer wieder betont die Bundesregierung, wie wichtig Innovationen für den Wirtschaftsstandort Deutschland sind. Stellvertretend sei hier auf die Initiative „Deutschland – Land der Ideen“ verwiesen, mit der im In- und Ausland die Stärken des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes Deutschland sichtbar gemacht werden sollen. Auf der Website wird dazu folgendes Selbstbild entworfen:

Die Deutschen und die Menschen in aller Welt sagen: „Land der Ideen“, das passt zu Deutschland. Dichter und Denker, Techniker und Tüftler, Made in Germany: das sind wir. Die Stärken Deutschlands, seine Menschen und seine Innovationskraft werden mit dem Begriff ‘Idee’ treffend beschrieben.

Fakt ist: Die Zwangsrentenversicherung verhindert Innovation und trägt letztlich dazu bei, Deutschland für ausländische StartUps unattraktiv zu machen! Tim Wessels, IT-Unternehmer und Inititator der Online-Petition, beklagt im Interview mit Jetzt die Innovationsfeindlichkeit der Zwangsrentenversicherung:

Ich denke, dass deutlich weniger Unternehmen gegründet werden und dass sehr viele Ideen einfach nicht mehr ausprobiert werden. Die Politik beklagt sich ja gerne, dass in Deutschland zu wenig ausprobiert wird und dass z.B. im Web-Bereich die allermeisten erfolgreichen Start-ups aus den USA kommen. Wenn hierzulande solche Gesetze gemacht werden, muss man sich darüber nicht wundern.

Tatsächlich ist es um die Gründungskultur in Deutschland eher schlecht bestellt: Die Financial Times meldet, dass die Zahl neuer Unternehmen 2012 auf ein Rekordtief von unter 400.000 zu sinken droht. Der Global Entrepreneurship Monitor (GEM), der jährlich die Gründungsbedingungen in über 50 Ländern vergleicht, weist Deutschland, was die gesamtgesellschaftlichen Gründungsbedingungen angeht, regelmäßig einen der hinteren Plätze zu. Ein Grund: Gut 50 Prozent der hierzulande Befragten würden aus Angst lieber gar nicht erst gründen. Bei einem solchen Klima können wir uns freuen, wenn StartUps wie das schwedische Soundcloud Berlin als Standort wählen und hier Arbeitsplätze schaffen. Doch auch für solche Unternehmen droht Deutschland zunehmend unattraktiv zu werden. Denn ausländische Arbeitnehmer, auch wenn sie wie Saisonarbeiter nur kurzzeitig in Deutschland tätig sind, sind rentenversicherungspflichtig, können sich die Beiträge aber unter Umständen später erstatten lassen. Wenn diese Pflicht auch auf ausländische Unternehmer ausgedehnt wird, würde das StartUps wie Soundcloud eher abschrecken. . Behauptung 5: Die Zwangsrentenversicherung soll Gerechtigkeitslücken schließen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen möchte eine gerechtere Sozialversicherung für alle. Laut Süddeutsche Zeitung sagte sie:

Wir haben den Auftrag, Gerechtigkeitslücken zu bearbeiten, die auf die lange Sicht zu Altersarmut führen.

Fakt ist: Die Zwangsvorsorge öffnet neue Gerechtigkeitslücken, weil sie einzelne Gruppen bevorzugt oder benachteiligt! Nach einem Eckpunktepapier des Arbeitsministeriums mit dem Titel: „Für eine Altersvorsorgepflicht für selbstständig tätige Erwerbspersonen“ haben Selbstständige zukünftig offenbar wenigstens die Wahl zwischen staatlicher und privater Vorsorge. Die Versicherungsansprüche dürfen nur nicht vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sein. Andere Berufsgruppen wie die freiberuflichen Pädagogen hatten seinerzeit nicht so viel Glück: Zwar hatten auch sie die Wahlmöglichkeit zwischen staatlicher oder privater Altersvorsorge, jedoch nur wenn sie vor dem 30. September 2001 selbständig waren und bereits eine Altersvorsorge vorweisen konnten. Alle anderen wurden staatlich zwangsrentenversichert. Oder blüht dieses Modell gerechtigkeitshalber dann doch auch allen anderen Selbstständigen? Ebenso ungerecht ist die Art, wie die Sozialversicherungsbeiträge von Selbstständigen berechnet werden. Bei der bisherigen Plicht-Rentenversicherung werden der Berechnung z.B. pauschale Bezugsgrößen zugrunde gelegt, bei der gesetzlichen Krankenversicherung ein maßgebliches Mindesteinkommen von über 1000 Euro monatlich, nach dem die Höhe der Beiträge berechnet wird. Das führt zu der absurden Situation, dass Selbstständige auch bei geringem Verdienst auf mehrere hundert Euro Sozialversicherungsbeiträge im Monat kommen. Ausnahme sind die Mitglieder der Künstlersozialversicherung: Sie dürfen das Einkommen, nach denen die Sozialabgaben berechnet werden, einfach schätzen. . Fazit: Die Sozialversicherung für Selbstständige betrifft alle und ist dringend reformbedürftig Klassische Erwerbsbiographien werden immer seltener. Phasen, in denen sich Festanstellung, Arbeitslosigkeit und Selbstständigkeit abwechseln, sind schon heute für viele eher Regel als Ausnahme. Genau deshalb betrifft das Problem auch nicht nur eine kleine Randgruppe, sondern uns alle. Denn das deutsche Sozialversicherungssystem ist noch längst nicht auf diese brüchigen Erwerbsbiographien eingerichtet – und das, obwohl dieses Problem schon vor mehr als zehn Jahren u.a. von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft erkannt wurde (S.27). Der Normalfall ist nach wie vor die Festanstellung. Alles was außerhalb dieser Norm liegt, bereitet Politik und Bürokratie Kopfzerbrechen – wie man an Frau von der Leyens unausgegorenem Vorstoß ganz deutlich sieht. Was wir daher dringend brauchen, ist eine Bestandsaufnahme zur Sozialversicherungssituation von Selbstständigen in Deutschland, die zeigt, wo die Politik ansetzen muss, um deren Situation wirklich zu verbessern. Schnellschüsse, mit denen einzelne stark bevorzugt oder benachteiligt werden, verschlechtern die ohnehin ungerechte Situation noch zusätzlich und gefährden darüber hinaus den Wirtschaftsstandort Deutschland. Crosspost

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