#Digital Millennium Copyright Act

YouTube im sicheren Hafen

von , 24.6.10

Ein Richter in New York hat am Mittwoch der Videoplattform YouTube neue Luft zum Atmen geschenkt. Der Sauerstoffanteil ist so hoch, dass wie ganz gemeine Netz-Videoten davon ebenfalls profitieren werden. Denn ein kaputt geklagtes YouTube wäre das Ende der neuen Online-Kommunikationskultur.

Die Firma, die 2006 von Google für ein Aktienpaket von rund 1,65 Milliarden Dollar aufgekauft worden war, verstößt nicht gegen das amerikanische Urheberrecht, wenn sie ihre Nutzer geschütztes Material hochladen lässt. Der Digital Millennium Copyright Act mit seiner sogenannten “Safe- Harbor-“Bestimmung schützt die Internetanbieter vor Regressansprüchen. Und zwar solange sie jedes Mal die Bilder aus Archiv nehmen, wenn sie vom Urheber darum gebeten werden.

Die erstinstanzliche Entscheidung, die vermutlich in die Revision gehen wird, hatte das Medienunternehmen Viacom mit einer Klage erzwungen. Viacom gehören solche Sendungen wie “The Daily Show with Jon Stewart” Die Schadensersatzforderung belief sich auf eine Milliarde Dollar. Der Richter erklärte schlicht und einfach: “Der Anbieter muss von einem Einzelfall wissen, ehe er ihn kontrollieren kann.” YouTube und andere seien nicht gezwungen, von sich aus und vorab eine etwaige Urheberrechtsverletzung zu ermitteln und abzustellen.

Ganz nebenbei erhielt im selben Verfahrenszug die englische Premier League einen Nasenstuber. Die wollte ebenfalls Geld von YouTube haben und musste sich belehren lassen, dass ihr Material in den USA urherberrechtlich gar nicht registriert sei.

Mal abgesehen von der offenen Frage danach wie die Berufungsinstanz das Gesetz interpretiert, gibt das Urteil Google eine beachtliche Gewissheit. Theoretisch könnten sie bei YouTube nun sogar die Filter-Arbeit einstellen, mit der sie seit einer Weile digital auch legitime “Fair-Use”-Filme abblocken. Ein Problem, über das ich im letzten Jahr aus eigener Erfahrung geschrieben hatte.

Sehr viel wichtiger allerdings sind dank der Verbreitung von YouTube die Konsequenzen für andere Urheberrechtssysteme in anderen Ländern. So müssen auch deutsche Rechteinhaber aus dem Film- und Fernsehbereich in Zukunft brav jedes Mal YouTube einen Brief schicken, wenn sie dafür sorgen wollen, dass ihre Bilder wieder aus dem Netz verschwinden. Denn YouTube sitzt nun mal in den USA und ist zunächst nur amerkanischem Recht unterworfen.

Solche Kopien zu lokalisieren, ist einfach, wenn Überschriften und Begleittexte von eingestellten Videos mit eindeutigen Stichwörtern wie “Bundesliga” oder “Raab” ausgestattet sind. Doch Tags und Info-Zeilen lassen sich auch verklausulierter formulieren.

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