#Arbeit

Werkvertrag oder Werksvertrag? Kleines “s”, großer Unterschied

von , 26.11.13

Werksvertrag? Nein, der hat normalerweise nichts mit prekären Arbeitsverhältnissen zu tun. Gemeint ist der Werkvertrag ohne “s” in der Mitte.
 

Fleischzerleger, Foto: dottorpeni, CC BY

Unter anderem in der Fleischindustrie sind Werkverträge mit Dumpinglöhnen weit verbreitet. (Foto: dottorpeni@Wikimedia Commons, Lizenz: CC BY 2.0)

 
Bei einigen deutschen Unternehmen dürfte die Angst vor einem flächendeckenden Mindestlohn nicht allzu groß zu sein. Logisch, denn sie können sich leicht darum drücken, weil Millionen Beschäftigte nicht mehr nach klassischer Art fest und direkt angestellte Arbeitnehmer sind. So zitierte die Deutsche Presse-Agentur (dpa) vergangene Woche Prof. Gerhard Bosch, geschäftsführender Direktor am Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) in Duisburg, mit diesen Bedenken:
 

“Das Problem der gerechten Bezahlung sei bei einer Mindestlohn-Einführung auch nicht gelöst. Modelle wie Werksverträge und Scheinselbstständigkeit würden den Mindestlohn weiterhin umgehen.”

 
Der MDR berichtete auf seiner Website:
 

“Bundesweit gab es 2012 rund 822.000 Leih- und Zeitarbeiter. Damit hatte sich die Zahl in den letzten zehn Jahren fast verdreifacht und ist 2012 dann auf dem Stand geblieben. Dass die Zunahme jetzt etwas stagniert, hängt auch damit zusammen, dass den Dumpinglöhnen in einigen Branchen der Riegel vorgeschoben wurde. Die Unternehmen reagieren darauf, indem sie nun auf Werksverträge ausweichen. Dort ist es möglich, völlig unabhängig von Tarifen zu entlohnen.”

 

“Werksvertrag” steht in keinem Gesetz

Ähnliches konnten Sie in zahlreichen Medien hören und lesen. Korrekt ist es dennoch nicht, weil ein “Werksvertrag” in keinem Gesetz steht (noch nicht mal im Duden) und etwas komplett anderes ist als der eigentlich gemeinte Werkvertrag (ohne “s”). Der deutlichste Unterschied: Ein Werksvertrag wird normalerweise zwischen einer Person und dem Unternehmen geschlossen, für das sie tätig wird und das eine direkte Weisungsbefugnis hat.

Die Form ist dabei nicht festgelegt. Es kann eine mehr oder weniger selbstständige freie Mitarbeit sein, ein Projektvertrag, eine zeitlich begrenzte Beschäftigung oder ein Dienstvertrag im herkömmlichen Sinn ohne konkreten Projektbezug, der allen gesetzlichen Regelungen eines “normalen” Arbeitsvertrages unterliegt – inklusive Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall und Sozialversicherungspflicht.
 

Rennfahrer Walter Röhrl, Foto: Thilo Parg, CC BY-SA

Hat seit 1993 einen Werksvertrag mit Porsche: Rennfahrer Walter Röhrl (Foto: Thilo Parg/Wikimedia Commons, Lizenz CC BY-SA 3.0)

Prominenteste Beispiele sind die hoch dotierten Motorsport-Werks-, Test- und Entwicklungsfahrer der Autohersteller – etwa Walter Röhrl, Timo Kluck und Marc Lieb für Porsche. Sie haben das Traumziel vieler Nachwuchssportler erreicht: Einen Werksvertrag mit sechs- oder gar siebenstelligem Jahresentgelt.

Im Bodensatz mancher Unternehmen kann es aber auch eine andere Kategorie von Testfahrern geben. Das sind jene, die Vorserienmodelle nie über die Nürburgring-Nordschleife und ähnliche Teststrecken, sondern zur Simulation von Langzeitverschleiß über öffentliche Straßen scheuchen und möglichst viele Kilometer “schrubben” müssen.

Sie arbeiten laut Presseberichten auch nicht mit Werksverträgen und Traumgagen direkt für die Hersteller, stattdessen als Angestellte von Drittfirmen – über den Umweg eines Werkvertrags und unter albtraumhaften Bedingungen teils für weniger als 4 Euro Stundenlohn.

 

Werkverträge kennen Sie von zu Hause

Das Prinzip ist simpel und funktioniert genau so, wie Sie beispielsweise ein Malergeschäft mit der Renovierung Ihrer Wohnung beauftragen: Ein Unternehmen vergibt ein exakt definiertes “Werk” an eine Einzelperson oder eine Firma. Das können Dienstleistungen sein wie Reinigungsarbeiten und Fleischzerlegung, oder die Fertigstellung von Produkten – beispielsweise Autoteile oder iPhone-Apps.

Vertragsgegenstand ist dabei immer das Ergebnis der Arbeit, nicht die detaillierte Art und Weise oder die Dauer seines Zustandekommens. Die Arbeitszeiten und -Bedingungen für die Mitarbeiter dürfen dem Auftraggeber also weitgehend egal sein, weil der direkte Arbeitgeber ja ein anderer ist und die Verantwortung dafür trägt.

 

De facto wird’s zur Leiharbeit

In der Praxis sieht das aber häufig so aus, dass die Drittfirma Arbeitskräfte zu Billiglöhnen einstellt und diese dem Auftraggeber direkt zur Verfügung stellt. Dort haben Sie sich den Produktionsabläufen und Weisungen unterzuordnen, obwohl das eher der Zeit- und Leiharbeit entspricht und nicht den Regelungen für Werkverträge. Solche “Scheinwerkverträge” sind in Wirklichkeit eine “Arbeitnehmerüberlassung”, für die man in Deutschland eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit braucht.

Für die auftraggebenden Unternehmen bieten solche Werkverträge eine betriebswirtschaftlich höchst elegante Lösung. Sie ersparen zahlreiche feste Arbeitsverträge mit zusätzlichen Kosten wie Sozialabgaben und ermöglichen sehr schnelle, flexible Reaktionen auf wechselnde Marktbedingungen und Kapazitätsanforderungen – letztendlich zum Nachteil aller Beschäftigten.

Bei Werksverträgen ist diese Flexibilität je nach Ausgestaltung zwar teilweise auch möglich, spielt sich dort aber auf einem völlig anderen finanziellen, sozialen und humanen Niveau ab. Wer beide Begriffe in der Berichterstattung als Synonyme verwendet, setzt also Unvergleichbares gleich.
 
Crosspost von fastvoice.net

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