#Auskunftsrecht

WAZ / DOSB: Innenminister betreibt Informationsverschleppung (Update)

von , 10.8.12

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist eine gute Idee. Leider wird es nur zähneknirschend, wenn überhaupt, umgesetzt: Die beiden Journalisten haben ein rechtskräftiges Urteil – und Minister Friedrich verweigert nicht nur die Herausgabe, er will auch alles tun, damit die Akteneinsicht weiterhin unmöglich bleibt.

Langsam fragt sich die Beobachterin, was, um Himmels Willen, denn diese Akten so Schützenswertes enthalten mögen, dass der Innenminister mit Krallen und Klauen um deren Geheimhaltung kämpft. Er ist sogar willens, eine Anwaltskanzlei mit seiner Vertretung zu beauftragen, die bereits eine beachtliche Liste von Verfahren für Politiker vorweisen kann.

Der Deutsche Journalistenverband DJV schreibt in einer Pressemitteilung (PDF):
 

Zwar gibt es seit 2006 auf Bundesebene und seit 2002 in NRW das Informationsfreiheitsgesetz, das Journalisten und interessierten Bürgern helfen soll, Transparenz ins Verwaltungshandeln zu bringen. Doch bleibt das oft Theorie, weil Behörden und andere öffentliche Institutionen Mittel finden, IFG-Recherchen zu erschweren.

Dazu haben sich Behörden – neben der oft schleppenden Bearbeitung – einiges ausgedacht: Akten werden mit Verweis auf Datenschutz und/oder Geschäftsgeheimnisse teilweise geschwärzt oder ganz aussortiert. Für die Bearbeitung werden abschreckend hohe Gebühren berechnet. Und ganz neu: eine Anfrage wird in unzählige Teile gestückelt, wie im Fall Drepper / Schenck. Das treibt die Kosten in die Höhe.

 
Bis heute Nachmittag um 15:00 Uhr muss Friedrich die Akten herausgeben antworten – oder zahlen.

Die ganze Geschichte gibt es auf dem WAZ-Rechercheblog »

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  • Jens Weinreich fasst in der Badischen Zeitung zusammen, u.a., was Verbände und BMI nach der Information an die WAZ in der Öffentlichkeit bekanntgaben

 

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