#öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Verzicht auf ein Werbe- und Sponsoringverbot: Medienpolitik als Aussitzmodell

von , 24.6.10

Von Dr. Tobias Schmid und Anne Pietrzak, RTL-Television

Der „bittere Medienkrieg“, wie der bekannte Verteidigungsexperte Peter Boudgoust ihn nannte, endete vorerst am 10. Juni dieses Jahres durch Kapitulation der Politik vor dem scheinbar Unberechenbaren. Es gab keine Gewinner.

Noch am Tag zuvor hatte sich die Rundfunkkommission der Länder in einem für deutsche Verhältnisse geradezu spektakulären Schnellritt darauf geeinigt, die geräteabhängige Rundfunkgebühr durch eine pauschale Haushaltsabgabe zu ersetzen. Nach dieser Entscheidung muss sich dann aber akute Mutlosigkeit breitgemacht haben.

Das ursprünglich geforderte Werbe- und Sponsoringverbot für ARD und ZDF, über das seit Jahrzehnten parteienübergreifend diskutiert wird und das in den vergangenen Wochen kaum noch einen ernstzunehmenden Gegner hatte, landete erneut in der medienpolitischen Zwischenablage. Vom großen Wurf bleibt nur das Verbot von Sponsoring nach 20 Uhr, mit Ausnahme von Sportereignissen. Diese Miniatur-Reform soll mit dem neuen Rundfunkstaatsvertrag 2013 in Kraft treten.

Warum sich in einem politischen Gestaltungsraum – noch weit von den Zwängen der Globalisierung entfernt und innerhalb klarer nationaler und föderaler Kompetenzen organisiert – immer wieder eine derartige Mut- und Kraftlosigkeit breitmacht, ist Außenstehenden kaum zu erklären.

Vor- und Nachteile eines werbe- und sponsoringfreien öffentlich-rechtlichen Programms waren hinreichend diskutiert. Mochte man es lieber bildhaft, konnte ein Blick aufs sogenannte Werberahmenprogramm ebenso Aufschlüsse bieten wie einer auf das wochentägliche Programmschema von ARD und RTL. Wer da noch substanzielle Unterschiede fand, die die signifikante Ungleichheit der Finanzierungsstruktur rechtfertigten, musste schon gute Augen haben.

Dennoch ist es wieder nicht zum klaren Cut gekommen. Politiker scheuen offenbar nicht nur jede potenzielle Gebührenerhöhung der Öffentlich-Rechtlichen, sie scheuen auch, der Bevölkerung ehrlich mitzuteilen, was sie ihr über die Jahre üppig gewachsenes und luxuriös ausgestattetes öffentlich-rechtliches System mit 23 TV-, über 100 Audio- und nicht zählbaren Online-Angeboten tatsächlich kostet.

Zugegebenermaßen ist Transparenz in diesem Bereich nicht einfach herzustellen, nicht einmal für die KEF. Derzeit wagt kaum jemand, eine zutreffende Kompensationssumme für den Fall des Werbekomplettverzichts zu prognostizieren.

Fakt ist nur: Das Gespenst der drohenden 1,42 Euro Gebührenerhöhung ist entzaubert, nachdem selbst die Länder mittlerweile von deutlich unter einem Euro ausgehen und man mit unverzerrtem Blick auch auf die Hälfte eines Euros kommen kann. Nur ARD und ZDF tragen weiter die Monstranz der offiziellen 1,42 Euro KEF-Berechnung vor sich her. Fairerweise sollte man dann aber auch zugeben, dass die KEF nur auf Basis der Zahlen rechnen kann, die man ihr offen darlegt.

Es ist zumindest denkwürdig, dass es in Deutschland, einem durchorganisierten und der Transparenz verpflichteten Land, nicht möglich sein soll, eine jedem Gebührenzahler verständliche Kostenrechnung in das öffentlich-rechtliche Zahlenwerk zu bringen. Ganz offensichtlich fehlt hier ein gesundes Maß an Transparenz. Allein deshalb ist Misstrauen angebracht.

Dass dieses Misstrauen die Politik aber letztlich dazu geführt hat, auf ein klares ordnungspolitisches Signal zu verzichten, ist tragisch. Selbst wenn man der Politik zugutehält, im Sinne der Gebührenzahler jedes unkalkulierbare Gebührenerhöhungsrisiko vermeiden zu wollen und nicht zeitgleich mit einem Umbruch des Finanzierungssystems eine Entscheidung zur Beifinanzierung zu treffen: Es hätte noch immer die Möglichkeit gegeben, die grundsätzliche Bestimmung zum Gebührenverzicht zu treffen und ergänzend dazu einen Ausgleichsvorbehalt für eine zu definierende Evaluierungsphase festzulegen. Diesen klugen Vorschlag hatte VPRT-Präsident Jürgen Doetz im Vorfeld der Entscheidung eingebracht.

Genau das Gegenteil ist aber passiert:

Die ordnungspolitische Struktur bleibt wie sie ist; das Problem ist vertagt. Immerhin haben die Ministerpräsidenten sich jetzt – nach Inkrafttreten des 12. RStV – auf die Einrichtung einer Arbeitsgruppe verständigt, die Programmauftrag und – konzepte im „linearen digitalen Angebot“ von ARD und ZDF im Hinblick auf deren künftige Finanzierbarkeit auf den Prüfstand stellen soll. Das ist in sofern interessant, als gerade noch die Beschwerde des VPRT gegen ZDF neo, eine öffentlichrechtliche Kopie von VOX, nur ohne Informationsprogramme, zwar als abweichend von staatsvertraglichen Regelungen, aber dennoch zurückgewiesen wurde.

Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Wir halten diese Arbeitsgruppe für wichtig, richtig und uneingeschränkt begrüßenswert, hätten aber eine derartige Evaluierung im Vorfeld der staatsvertraglichen Regelungen des 12. RStV für sinnvoller erachtet.

Warum man sich aber entschieden hat, den gleichen Fehler zu wiederholen und auf die Festschreibung des Werbeverzichts mit Ausgleichsvorbehalt zugunsten einer Neudiskussion der Gesamtproblematik in 3-5 Jahren zu verzichten, ist zumindest uns nicht erklärlich. Dieser Zickzackweg der föderalen Politik auf der Suche nach einem haltbaren Kompromiss zur Sicherung des ordnungspolitischen Systems beschädigt das Vertrauen in die Medienpolitik. Einem stringenten Ordnungsrahmen und einer dauerhaften Balance im Dualen System sind wir damit keinen Schritt näher gekommen.

Auch ARD und ZDF haben letztlich wenig bis nichts gewonnen. Abgesehen davon, dass aller Voraussicht nach nur eine Gnadenfrist bleibt, bevor das Thema wieder auf die Agenda rutscht: Das Image von ARD und ZDF hat ebenso gelitten wie deren Glaubwürdigkeit. Es ist ja niemandem – auch nicht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk – vorzuwerfen, innerhalb der Grenzen des Möglichen im eigenen Interesse zu handeln.

Aber die Argumente von ARD und ZDF gegen die Einführung eines Werbe- und Sponsoringverzichts – und da vor allem die heldenhafte Verteidigung ihrer zweifelhaften Rolle als Werbekorrektiv und Verfechter kommerzieller Markttransparenz – werden ihnen da auf die Füße fallen, wo die Werbefreiheit heute schon als einziges Abgrenzungskriterium zu identischen privaten Angeboten herhalten muss.

„Die Werbefreiheit von ARD.de garantiert den Nutzern, dass Themen und Schwerpunkte unabhängig von ökonomischen Interessen gestaltet sind.“ Ein Schelm, der der (offline-) ARD im Umkehrschluss anderes unterstellt. Besonders „überzeugend“ wirkt in dem Zusammenhang beispielsweise die Einbettung des Formates „Börse im Ersten“ vor der „Tagesschau“, gesponsert von einem namhaften Versicherungskonzern.

Die sinkende Glaubwürdigkeit öffentlich-rechtlicher Angebote macht auch die eingebettete Werbung nicht unbedingt attraktiver. Deshalb kann auch die Werbewirtschaft allenfalls einen Punktsieg verbuchen. Und wer das Fehlen bestimmter Werbezielgruppen beim privaten Rundfunk bemängelt, darf nicht ausblenden, dass eine übergroße Präsenz gebührenfinanzierter Angebote ein privates Gegenangebot im gleichen Segment verunmöglicht. Dem privaten Rundfunk zu unterstellen, qua definitionem auf bestimmte Zuschauerschichten fixiert zu sein, ist schlichtweg falsch. Immerhin wurde „Ein Schloss am Wörthersee“ ursprünglich auch einmal von und für RTL produziert.

Beschädigt von der politischen Nicht-Entscheidung zum Werbeverzicht ist in jedem Fall die gesamte private deutsche Medienlandschaft. Ein werbefreier öffentlich-rechtlicher Rundfunk hätte das inzwischen ökonomisch ins Wanken geratene Mediensystem stabilisieren können. Das meint nur zum Teil die potenzielle Verschiebung der Werbeeinnahmen vom öffentlich-rechtlichen in den privaten TV-Sektor. Es betrifft natürlich auch und vor allem den Printbereich.

Beschädigt ist die private Medienlandschaft aber auch deswegen, weil erneut der Beweis dafür erbracht ist, dass die politische Wahrnehmung dessen, was er gesellschaftspolitisch leistet, nicht im Ansatz mit dem Grad seiner Unterstützung durch die Politik einhergeht. Die Zögerlichkeit der Politik lässt überhaupt den Eindruck entstehen, dass sich die beiden Säulen des Dualen Systems gefälligst selbst auf Kompromisssuche begeben und organisieren sollen.

Dieses Vorgehen nimmt der Politik zweifellos unangenehme Arbeit ab, stellt aber schon die Frage nach deren ernsthaften Gestaltungswillen. Wir glauben, dass eine als Aussitzmodell betriebene Medienpolitik zumindest dem kulturellen Teilaspekt unserer Branche mittelfristig den Todesstoss versetzen wird.

In einem Punkt müssen wir uns nun doch noch selbst revidieren: Es gibt tatsächlich noch einen Gewinner: Die medienpolitischen Fachpublikationen und die Medienseiten der Tageszeitungen werden auch in den nächsten Jahren viele Medienredakteure brauchen. Anders werden die andauernden populistischen Nebelkerzenwürfe im Dualen System kaum zu entwirren und zu versachlichen sein. Man kann Maßnahmen zur Rettung von Qualitätsjournalismus auch ‚über Bande’ spielen.

Dieser Gastbeitrag stammt von Dr. Tobias Schmid, Bereichsleiter Medienpolitik bei RTL Television und Vizepräsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT), und Anne-Mary Pietrzak, Referentin für Medienpolitik bei RTL Television.
Dieser Text erschien zuerst in der medienpolitischen Fachmagazin promedia, das mit Carta kooperiert.

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