BVerfG: Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PCs nicht verfassungswidrig
Das Gericht hat eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Damit steht fest: Ein internetfähiger PC ist ein Rundfunkempfangsgerät. Spannend: Gelten demnach auch die Pflichten für Rundfunk- oder rundfunkähnliche Aussendungen?