Habemus EU-Grundrechte!
Nationale Parlamente wie die deutsche Bundesregierung haben mehrfach Grundrechtseinschränkungen durch die europäische Hintertür eingeführt. Das könnte ihnen jetzt auf die Füße fallen.
Richtlinie über Vorratsdatenspeicherung ist mit der Grundrechtecharta unvereinbar
– sagt der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof. Sollte der EuGH dem Votum folgen, gäbe es in Deutschland sicher interessante Diskussionen.