Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: WLAN, Presseagenturen, Youtube

von , 17.5.10

Bundesgerichtshof entscheidet zur WLAN-Haftung
Der BGH hat vergangene Woche entschieden: Anschlussinhaber, die Ihr WLAN-Netz nicht ausreichend gegen fremden Zugriff sichern, haften auf Unterlassung, nicht aber auf Schadensersatz (Az. I ZR 121/08), wenn ihr Netzwerk durch unberechtigte Dritte für Urheberrechtsverletzungen genutzt wird. Nach Ansicht des BGH reichen werksseitig gesetzte Standardpasswörter zum Schutz von drahtlosen Netzwerken nicht aus. In einem obiter dictum stellten die Richter außerdem klar, dass übliche Filesharing-Fälle als „einfach gelagert” im Sinne von § 97a Abs. 2 UrhG anzusehen seien. Da die vollständigen Entscheidungsgründe noch nicht bekannt sind, blieben jedoch noch einige Fragen offen. So ist etwa derzeit noch nicht klar, ob neben einem individuellen Passwort zusätzlich bestimmte Verschlüsselungstechniken eingesetzt werden müssen.

„Staatsvertragsentwurf” zur GEZ-Reform veröffentlicht
Carta hat am Freitag einen „Staatsvertragsentwurf” veröffentlicht, der sich mit einer Reform der Rundfunkfinanzierung befasst. Das Papier – dessen Quelle Carta nicht näher bezeichnet – sieht vor, einen Rundfunkbeitrag nach Wohnungen und Betriebsstätten zu erheben. Ähnliches hatte zuvor Prof. Kirchhof in einem Gutachten zur Rundfunkfinanzierung vorgeschlagen. Außerdem soll die Höhe der Abgabe nach Informationen von Carta weiterhin bei rund 18 Euro liegen. Über die genauen Hintergründe des Entwurfs herrscht allerdings Unklarheit: So wollten die zuständigen Staatskanzleien auf Nachfrage von Telemedicus nichts von einem solchen Entwurf wissen. Politisch sei die Entscheidung für oder gegen eine Haushaltsabgabe noch gar nicht gefallen, sodass es sich nicht um einen Entwurf aus der Referentenebene handeln könne. Die Aussagen des Papiers seien deshalb keinesfalls repräsentativ für den Stand der Überlegungen, hieß es aus den Medienreferaten.

„Interne Panne” bei WLAN-Scans von Google
Entgegen früherer Angaben hat Google bei seinen WLAN-Scans im Rahmen von Google Street View doch Nutzerdaten erhoben. Das teilte das Unternehmen am vergangenen Freitag mit. Ende April hatten Datenschützer Google vorgeworfen, durch das Scannen von WLAN-Netzen gegen das Datenschutzrecht zu verstoßen. Damals wurden sie dafür zum Teil noch kritisiert – auch bei Telemedicus. Wie sich nun herausstellt, wurden bei Googles WLAN-Scans jedoch nicht nur unkritische technische Daten erhoben, sondern in einigen Fällen auch Nutzerdaten. So sollen nach Aussage von Google bei offenen Netzwerken „versehentlich” einzelne Datenfragmente gespeichert worden sein. Google beteuert jedoch, diese Daten in keiner Weise genutzt zu haben und die Informationen so bald wie möglich zu löschen. Als Konsequenz will Google außerdem auf das Scannen von WLAN-Netzen künftig ganz verzichten.

Schlussanträge zu europarechtswidrigen Urheberrechtsabgaben
EuGH-Generalanwältin Verica Trstenjak hat sich im Rahmen eines spanischen Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof (Rechtssache C-467/08) mit den europarechtlichen Anforderungen an eine pauschale Urheberrechtsabgabe auf Geräte und Leermedien zur Kompensation der Privatkopie befasst. Ihren Schlussanträgen zufolge dürfen diesen Abgaben nur auf solche Geräte und Medien erhoben werden, die „mutmaßlich für die Anfertigung von Privatkopien” verwendet werden. Eine unterschiedslose Anwendung auf Privatnutzer auf der einen und Unternehmen auf der anderen Seite sei ihrer Ansicht nach europarechtswidrig. Ob diese Annahme so auch auf Deutschland übertragbar ist, ist jedoch fraglich.

ddp verklagt dpa wegen Vertragsbedingungen
Der Streit zwischen den Nachrichtenagenturen ddp und dpa geht weiter. So hat der Deutsche Depeschendienst (ddp) vergangene Woche beim Landgericht Frankfurt Klage gegen die Deutsche Presse-Agentur (dpa) eingereicht. Grund sind die Vertragsbedingungen der dpa. Nach Ansicht der ddp ist die darin vorgesehene Regelung unzulässig, wonach sich die Fünf-Jahres-Verträge um weitere fünf Jahre verlängern, wenn Kunden nicht mit einer Frist von zwölf Monaten kündigen. Denn damit sei es den Kunden wirtschaftlich unmöglich, zu anderen Anbietern zu wechseln, so der ddp. Bereits im April war der Streit der Nachrichtenagenturen eskaliert. Damals forderte die dpa vor dem Landgericht Berlin die Unterlassung des Vorwurfs „sittenwidriger Vertragslaufzeiten mit rechtswidrigen Verlängerungsklauseln”. Daneben verlangte die dpa vom Bundeskartellamt, die Übernahme der deutschsprachigen Sparte der Associated Press (AP) durch den ddp nachträglich zu überprüfen.

Deutscher Provider soll Pirate Bay sperren
Der US-amerikanische Filmverband MPA hat vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen einen Berliner Internetprovider erwirkt. Wie der Verband mitteilte, soll dem Provider damit verboten werden, das Torrent-Portal „Pirate Bay” mit einem anonymen Internetanschluss zu versorgen. Nachdem die Betreiber des Portals 2009 in Schweden zu Gefängnisstrafen und Schadensersatz in Millionenhöhe verurteilt worden waren, zog das Projekt auf neue Server um. Der genaue Standort ist unter anderem auch wegen der Dienste des Berliner Providers nicht bekannt. Die MPA sieht ihn deshalb in der Verantwortung. Der Anbieter wiederum gibt sich gelassen und will es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen.

GEMA bricht Verhandlungen mit YouTube ab
Die Verwertungsgesellschaft GEMA hat vergangene Woche die Verhandlungen mit Youtube über einen Tarif zur Nutzung von Musikstücken auf dem Video-Portal abgebrochen. Bereits vor einem Jahr war der bis dahin geltende Lizenzvertrag zwischen Youtube und GEMA ausgelaufen. Seitdem fanden immer wieder zähe Verhandlungen statt. Gemeinsam mit acht weiteren Verwertungsgesellschaften u.a. aus den USA, Frankreich und Italien wolle man ein Zeichen setzen, dass Musik ihren Preis hat, ließ die GEMA verlauten. Man erklärte deshalb die Verhandlungen für gescheitert. Die Verwertungsgesellschaften fordern von Youtube nun die Löschung von über 600 Clips, die seit dem Beginn der Verhandlungen im April 2009 neu in das Portal eingestellt wurden.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengestellt von Adrian Schneider.

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