#Netzneutralität

Online-Petition für Neutralität und Gebührenfreiheit des Internets

von , 26.1.10

Der Petition zufolge sind zwei Dinge zentral, damit sich das Netz als offene Plattform des gesellschaftlichen Austauschs weiter entfalten kann:

  1. Der Zugang zum Internet soll frei von staatlichen Gebühren oder Abgaben sein (inkl. Rundfunkgebühr).
  2. Internetprovider sollen einen neutralen und anbieterunabhängigen Zugang zu Online-Angeboten sicherstellen.

Dies sind im Kern nichts anderes als zwei Seiten der Netzneutralität: Weder Provider noch staatliche Stellen sollen in die neutrale Struktur des Netzes einseitig eingreifen, sondern dem Ziel eines offenen und diskriminierungsfreien Austauschs verpflichtet sein.

Am 9. Juni 2010 wollen die Ministerpräsidenten auf einer Sonderkonferenz in Berlin ein neues Gebührenmodell beschließen (die aktuellen Positionen der Parteien). Die Petition soll ein Zeichen für die Gebührenfreiheit des Internets setzen. Es wäre zu begrüßen, wenn sich die Enquête-Kommission des Bundestags zu “Internet und digitaler Gesellschaft” vor einem endgültigen Beschluss mit dem Thema befassen und so eine breite gesellschaftliche Debatte dieses Themas unterstützen würde.

Zugleich soll der Netzneutralität als Schlüsselprinzip für ein vielfältiges und demokratisches Internet in der aktuellen politischen Debatte Nachdruck verliehen werden.

Hier der Wortlaut der Petition:

Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?

Der Deutsche Bundestag möge eine Ergänzung des Telemediengesetzes (TMG) beschließen, die einen offenen, abgaben- und diskriminierungsfreien Zugang zu Online-Angeboten sicherstellt. Den Prinzipien der Netzneutralität folgend sollen keine Abgaben oder Gebühren auf den Zugang zu Online-Angeboten erhoben werden. Die Internetprovider sollen einen neutralen, anbieterunabhängigen und diskriminierungsfreien Zugang zu Online-Angeboten sicherstellen.

Begründung und Erläuterung der Petition für einen offenen, abgaben- und diskriminierungsfreien Zugang zu Online-Angeboten:

“Das Internet ist das freiheitlichste und effizienteste Informations- und Kommunikationsforum der Welt”, heißt es im aktuellen Koalitionsvertrag. Das Internet ist zu einem unverzichtbaren Universalmedium des demokratischen Austauschs und der öffentlichen sowie privaten Meinungsbildung geworden. Es ist nicht nur ein Kommunikationsraum des Konsums, sondern zugleich des Ausdrucks und der Teilhabe. Der Zugang zu diesem demokratischen Kommunikationsraum sollte daher frei von der Gebühren- oder Abgabenhürden sein.

Zugleich sollen die Internetprovider in diesem Kommunikationsraum alle Online-Angebote neutral, anbieterunabhängig und diskriminierungsfrei behandeln. Sie sollen nicht im Internet eine “Überholspur” für einzelne Anbieter errichten odere auf andere Weise bestimmte Anbieter diskriminieren. Sie sollen vielmehr den neutralen Charakter des Internets sicherstellen, der auch durch das neue EU-Telekom-Paket unterstrichen wird.

Hier der vollständige Text einer angestrebten Ergänzung des Telemediengesetzes:

Der Deutsche Bundestag möge folgende Ergänzung des Telemediengesetzes (TMG) beschließen:

§ 2a TMG Abgaben- und diskriminierungsfreier Zugang zu Telemedien

(1) Für die Vermittlung des Zugangs zur Nutzung von Telemedien sowie für die Übermittlung von Telemedien in Kommunikationsnetzen werden keine Abgaben, Gebühren oder Beiträge erhoben. Unberührt von Satz 1 bleibt die Erhebung allgemeiner Steuern.

(2) Die Vermittlung des Zugangs zur Nutzung von Telemedien sowie die Übermittlung von Telemedien über Kommunikationsnetze müssen neutral, diskriminierungsfrei und anbieterunabhängig erfolgen. Unbeschadet von Satz 1 bleiben notwendige technische Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit von Kommunikationsnetzen.

Ergänzung in der Gesetzesbegründung:

Die Bestimmung von § 2a TMG dient der Freiheit des Zugangs zu Telemedien sowie der Erhaltung des offenen und neutralen Charakters des Internets. Das Recht der Anbieter von Telemedien, Inhalte kostenpflichtig anzubieten, bleibt unberührt.

Zur Petition

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