von Heiko Hilker, 14.10.10
Es wurde viel darüber diskutiert, ob und wie lange ARD und ZDF einmal ausgestrahlte Sendungen in ihren Mediatheken bereitstellen sollen und dürfen. In diesem Zusammenhang wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass die Gebührenzahler diese Inhalte schon bezahlt hätten.
So erklärte die Vorsitzende des NDR Rundfunkrates, Dagmar Gräfin Kerssenbrock, in der Debatte um das „Depublizieren“ von Inhalten erst im September diesen Jahres: „Es ist den Gebührenzahlern kaum zu vermitteln, warum Inhalte, die mit Gebührengeldern online gestellt wurden, nun mit Gebührengeldern wieder offline gestellt werden.“
Dieses Argument wird auch von vielen Nutzer immer wieder benutzt. So stellte das NDR-Medienmagazin ZAPP fest, dass viele meinen, „dass sie die Inhalte bereits mit ihren GEZ-Gebühren bezahlt haben. Deshalb wollen sie jederzeit darauf zugreifen können – und zwar auf alle Radio- und TV-Sendungen von ARD und ZDF.“ Um dann allerdings auch festzuhalten: „Tatsächlich aber sind gar nicht alle Sendungen online verfügbar. Denn die Rundfunkanstalten besitzen nicht für alle Produktionen uneingeschränkte Online-Rechte, vor allem nicht für Archivmaterial.“
Gestern nun forderte Springer-Chef Mathias Döpfner auf den Münchner Medientagen von den Öffentlich-Rechtlichen, ihre Apps kurzerhand kostenpflichtig zu machen. So könne man schließlich „das einzig zukunftsweisende Geschäftsmodell für Journalismus im Netz“ retten, berichtet Steffen Grimberg in der taz. Und wie antworten ARD und ZDF? Weisen Sie dieses Angebot zurück, da man ja nicht zweimal für denselben Inhalt kassieren könne?
„Es sei keine Ideologie, Angebote wie Apps kostenlos anzubieten“, sagte der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust laut Hamburger Abendblatt. Zwar gebe es die „Tagesschau“-App kostenlos, für andere Angebote würden künftig aber auch zusätzliche Entgelte fällig. ZDF-Intendant Markus Schächter sagte, Döpfners Grundansatz gefalle ihm gut.