von Vera Bunse, 29.1.13
Update: Der Dienst, der im Bundestag die Sitzungen filmt, ist vom Rechtsausschuss gar nicht beauftragt worden. Auch nicht mit einem Mitschnitt. #nurmalso
Mal ehrlich jetzt: Bestimmt findet ihr die Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, BT-Drs. 17/11689, doch auch hoch interessant.
Viel interessanter jedenfalls als die einzige öffentliche (!) Anhörung zum Leistungsschutzrecht, oder?
Marcel Weiß berichtet, dass wir uns keine Sorgen machen müssen – die Entscheidung wurde uns bereits höchst fürsorglich abgenommen: Der Gesundheitsausschuss war schneller. Auch
Besucherplätze sind keine mehr frei, das öffentliche Interesse sei zu groß, teilte mir das Sekretariat des Ausschusses am Telefon mit. Eine Verlegung in einen größeren Raum wäre nicht mehr möglich gewesen.
Und Tabea Rößner schreibt:
Wir haben alles versucht! Aber leider wird Anhörung zum #LSR nicht gestreamt. Die Wege d. Verwaltung sind unergründlich gruen-digital.de/2013/01/anhoer…
— Tabea Rößner (@TabeaRoessner) 29. Januar 2013
Immer dieser Platzmangel in Berlin. Dabei hätte es sicher im Interesse der Verlagsvertreter gelegen, einen großen Teil derjenigen, die es betrifft, umfassend zu informieren.