Weniger Staat im ZDF-Fernsehrat
Wenn man einen großen Stein umdreht, bekommt man meist ein großes Gewusel und Gewimmel zu sehen. Das Zweite Deutsche Fernsehen ist zweifellos ein ziemlich großer Stein.
Der ZDF-Staatsvertrag vor dem Verfassungsgericht: Der lange Weg zur Staatsferne
Wenn heute vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung des ZDF-Staatsvertrags stattfindet, nähert sich eine lange Reise dem Ende.
Am Anfang war das Bild
Erleben wir nun nach weit mehr als zweitausend Jahren die Abkehr von der Schriftkultur?
Drosselklauseln der Telekom bei Flatrates unwirksam
Das Landgericht Köln hat laut einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW AGB-Klauseln der Telekom für unwirksam erklärt, die eine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates im Festnetz vorsehen.
Privatisierung der Wirklichkeit
Auf einer Veranstaltung im Rahmen des Dokumentarfilmfestivals DOK Leipzig zeigt die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm die Schwierigkeiten von Filmemachern in zunehmend teilprivatisierten öffentlichen Räumen auf.
Warum prozessieren die Interessenvertreter der Urheber gegen deren Interessen?
Die Verwertungsgesellschaft Wort bleibt weiter stur. Sie will das Geld, das den Urhebern zusteht, weiter mit den Verlegern teilen und erwartet nun Hilfe vom Gesetzgeber. Aber auch die Interessenvertretungen der Urheber möchten sich mit der VG Wort nicht anlegen – im Gegenteil.
Ministerpräsidentenkonferenz: Aus dem Jugendkanal wird nichts, übers Depublizieren muss man reden
Bei der 7-Tage-Regel entsteht Bewegung, doch der von ARD und ZDF gemeinsam geplante Jugendkanal steht vor dem Aus. Und die Staatsferne der ÖR ist noch einmal ein anderes Thema.
Zukunftsmusik: Die Grenzen des Journalismus werden neu verhandelt
Buzzfeed und Huffington Post sind nur die Vorboten für eine komplett neue Art von Berichterstattung und neue Formen der Finanzierung. Martin Giesler stellt Webseiten, Menschen und Startups vor.
OLG München: VG Wort verstößt „gegen wesentliche Grundgedanken des Urheberrechts“
Im Prozess des Urheberrechtlers Martin Vogel gegen die VG WORT liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Fazit: Autorinnen und Autoren müssen es nicht hinnehmen, dass von ihren Vergütungen Abzüge zugunsten von Verlagen vorgenommen werden. Jedenfalls nicht, wenn sie den Vertrag mit der Verwertungsgesellschaft vor dem Verlagsvertrag unterschrieben haben.