von Lorenz Lorenz-Meyer, 20.12.16
Wenn es um ihre digitale Zukunft geht, sind die öffentlich-rechtlichen Medien – zumindest auf Leitungsebene – von einer erstaunlichen Verzagtheit. Ihre Visions- und Mutlosigkeit grenzt zuweilen an Masochismus. Wie heute bekannt wurde, verhandeln gerade einzelne ARD-Intendanten mit dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) unter Vorsitz von Springer-Chef Matthias Döpfner über eine Art freiwilliger Selbstbeschränkung der öffentlich-rechtlichen Auftritte im Internet. Oder, wie es Daniel Bouhs, der Verfasser der entsprechenden Meldung bei ZAPP, treffend beschrieben hat: Sie könnten sich „schon bald selbst Handschellen anlegen, um den Verlagen im Netz weniger in die Quere zu kommen.“
Hintergrund dieser überflüssigen Betriebsamkeit ist natürlich das leidige Urteil zur Tagesschau-App, das den Verleger-Lobbyisten ein Einfallstor in die Vorzimmer der Intendanten verschafft hat. Doch wie schlechte Schachspieler geraten die ARD-Hierarchen wegen eines geringfügigen taktischen Positionsnachteils in Panik und übersehen ihre weit überlegene strategische Position. Rekapitulieren wir kurz:
- Der verfassungsrechtlich garantierte Grundversorgungsauftrag verlangt von den Öffentlich-Rechtlichen, ein umfassendes Angebot an Information, Bildung und Unterhaltung bereitzustellen – unabhängig von den Leistungen und der Leistungsfähigkeit privater Medienanbieter. Gerade weil private Medien krisenanfällig sind, gibt es die verfassungsrechtliche Garantie eines öffentlich-rechtlichen Mediensystems. Darauf hat bereits vor mehreren Jahren Stefan Niggemeier sehr überzeugend aufmerksam gemacht.
- Die vom Verfassungsgericht in Urteilen von 1987 und 1991 postulierte und auch im Rundfunkstaatsvertrag verankerte „Bestands- und Entwicklungsgarantie“ sichert den öffentlich-rechtlichen Medien nicht nur eine hinreichende Finanzierung, sondern auch die Freiheit, ihrem Grundversorgungsauftrag gegebenenfalls auch mittels neuer Dienste und Verbreitungswege nachzukommen. Sich dabei auf die rein audiovisuellen Formate des klassischen Rundfunks zu beschränken, ist angesichts der essentiell multimodalen Welt zeitgemäßer digitaler Medien absoluter Blödsinn.
Soweit die rechtlichen Rahmenbedingungen, angesichts derer ein isoliertes Gerichtsurteil zu einer einzelnen App – das noch nicht einmal durch alle Instanzen hindurch verhandelt worden ist – keinen Grund zur Verzweiflung darstellen sollte.
Noch wichtiger jedoch sind meines Erachtens die aktuellen gesellschaftlichen und politischen Bedingungen, die eine viel offensivere öffentlich-rechtliche Strategie geradezu erzwingen:
- Wir befinden uns nicht nur in einer Medienkrise, sondern in einer Krise der Demokratie und der offenen Gesellschaft. Eine auseinanderklaffende Arm-Reich-Schere, regionale Ungleichgewichte, zunehmende Zukunftsängste und ein immer militanterer Rechtspopulismus gefährden den Zusammenhalt der demokratischen Öffentlichkeit. Ohne freie, allgemein zugängliche Qualitätsmedien steht das Überleben unserer Demokratie in Frage.
- Gleichzeitig wird – vor allem durch die voranschreitende Diffusion des Werbemarkts – der privatwirtschaftlich organisierte Qualitätsjournalismus zunehmend zum teuren Luxusprodukt. Bereits jetzt sind Abonnements von Qualitätszeitungen für die meisten Privathaushalte kaum erschwinglich. Mittelfristig werden – wie man es im angelsächsischen Bereich bereits sieht – auch die Online-Angebote höherwertiger kommerzieller Anbieter hinter Paywalls verschwinden.
- Damit wird es immer schwieriger, eine breite Versorgung mit glaubhafter und verlässlicher Information aufrechtzuerhalten. Interessengesteuerter Kommunikation und politisch motivierter Fehlinformation und Propaganda werden so Tür und Tor geöffnet.
Angesichts dieser Entwicklungen und der Tatsache, dass gerade junge Zielgruppen nur noch über zeitgemäße digitale Medienkanäle erreicht werden können, ist es nicht nur sinnvoll, sondern zwingend notwendig, die öffentlich-rechtlichen Medien massiv und mit aller zur Verfügung stehenden Kreativität zu einem zentralen Player auf den digitalen und mobilen Plattformen weiterzuentwickeln. Ihnen obliegt in der gegenwärtigen Situation eine große gesellschaftliche Verantwortung, der sie sich nicht entziehen dürfen.
Wir müssen alle zur Verfügung stehenden gesellschaftlichen Ressourcen (unabhängige Medien wie carta, öffentliche Bühnen wie die re:publica, Expertennetzwerke, Politik) nutzen, um eine ebenso kritische wie konstruktive Diskussion über die Weiterentwicklung der öffentlich-rechtlichen Medien zu führen. Themen wie eine Ausweitung der journalistischen Programmanteile, Ausbau der Medienbildung, Modernisierung der Angebote und eine sinnvolle Förderstruktur in einer dezentralen digitalen Medienwelt etc. stehen auf der Agenda. Dabei dürfen wir nicht aus den Augen verlieren, dass die kommerziellen Anbieter mit ihren Medienseiten in diesen Fragen nicht unabhängig, sondern interessierte Konfliktparteien sind. Das macht eine öffentliche Diskussion schwieriger, aber es sollte sie nicht unmöglich machen.
Man darf Herrn Döpfner und seinen Kollegen keine böse Absicht unterstellen: Sie treten für das ein, was sie für ihre wirtschaftlichen Interessen halten, hier wie anderswo (Stichwort: Leistungsschutzrechte). Aber genauso ist es unser Recht, darauf hinzuweisen, dass ihr Handeln im Resultat demokratiefeindlich ist und einer offenen Gesellschaft schadet. Und unterm Strich profitieren auch kommerzielle Medienanbieter von einem auf breiter Basis wohlinformierten Publikum – das erweitert ihren Markt.
Dieser Text erschien auch auf dem Blog des Autors.
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