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Gustl for help II: Der Fall Mollath und die Ferndiagnosen

von , 23.12.12

In den Jahren 2001 bis 2004 muss der Nürnberger Bürger Gustl Mollath ziemlich verzweifelt gewesen sein.

Nachdem er mit seinem Anliegen, die örtliche ‘Schwarzgeld-Connection’ auffliegen zu lassen, nirgends Gehör fand, schrieb er immer weitschweifigere Anklage-Briefe – mit immer größeren Verteilern. Am 23. September 2004 schrieb er auch an den Präsidenten des Amtsgerichts Nürnberg, Hasso Nerlich, der heute als Generalstaatsanwalt über das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath mitentscheiden kann. Er schrieb aber nicht nur an Nerlich, er schrieb auch an Generalbundesanwalt Nehm, an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Papier, an Bundeskanzler Schröder, an Ministerpräsident Stoiber, an Staatssekretär Steinmeier, an Bundespräsident Köhler und an den Hohen Kommissar für Menschenrechte bei den Vereinten Nationen.

Die Briefe aus dieser Zeit zeugen von einem unbedingten und unbeugsamen Gerechtigkeitswillen, die jeden Adressaten erst einmal auf Distanz gehen lassen. Manische Briefeschreiber nerven, und wenn man ihnen den kleinen Finger reicht, nerven sie umso mehr. Sie rauben einem die Zeit. Deshalb meiden Journalisten und Politiker in der Regel solche Menschen. Aber sind ihre Anliegen schon deshalb so absonderlich und gemeingefährlich, dass man sie für sieben Jahre wegschließen muss?

In Gustl Mollaths Brief an den Amtsgerichtspräsidenten Hasso Nerlich findet sich eine Passage, auf die vier Jahre später der psychiatrische Gutachter Prof. Hans-Ludwig Kröber, Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie an der Berliner Charité, zurückkommen wird. Kröbers Gutachten basiert auf bloßem Aktenstudium. Persönliche Begutachtung? Fehlanzeige. Mollath verweigerte die Mitarbeit. Der beauftragte Gutachter sagte aber nicht: Tut mir leid, ich kann ein Gutachten nicht allein aufgrund von Akten erstellen, nein, er erstellte das verlangte Gutachten.

Ein Gutachten ohne lebendiges Gegenüber schreibt sich bekanntlich leichter: Man muss menschliche Regungen weder zeigen noch verarbeiten. Man kann schlüssig begründen. Man kann sich auf die Ergebnisse der Vorgutachter stützen. Man urteilt vielleicht auch ein Stück rücksichtsloser (jeder Journalist und jeder Internetkommentator weiß das). Ein abweichendes Gutachten ist unter solchen Voraussetzungen nicht zu erwarten. Man geriete schnell in Verruf in der kleinen, überschaubaren Zunft. Und der Arbeitsaufwand, ein Vorgutachten zu widerlegen oder zumindest stark in Zweifel zu ziehen wäre ungleich größer als ein Vorgutachten nur zu bestätigen. Die Briefe Mollaths und die Prozessakten sind Beweis genug. Da dreht jemand durch, der nirgends Gehör zu finden vermag. Ich zitiere eine Passage aus Mollaths Brief an Nerlich, der die fortdauernde Zwangsverwahrung mit begründen half (Schreibfehler inklusive):

„…Erfreulicherweise hat vor wenigen Tagen das Bundesverfassungsgericht, in Zusammenhang mit dem Schwarzgeldverschiebungsskandal der CDU in die Schweiz (wenigsten Hessen ist aufge-flogen, denn noch glimmt ein Funke „Rechtsstaat“), Recht gesprochen und das skandalöse Urteil der Berliner Richter aufgehoben.

Bundeskanzler Gerhard Schröder hat sene Forderung nach einem Memtalitätswechsel in Deutschland wiederholt. Die Kritik richtet sich nicht nur an Sozialhilfeempfänger, sondern auch an die Mittel und Oberschichten, sagte Schröder der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Es sei nicht in Ordnung, dass Steuerhinterziehung „in weiten Bereichen“ nur als Kavaliersdelikt gesehen werde, betonte der Kanzler. Kritik übte er auch an Kapitalflucht ins Ausland (ZDF-Text Seite 135 am 22.9.04).

Ich werte auch diesen öffentlichen Gesinnungswandel als persönlichen Erfolg für meine Bemühungen, um das Wohl meines Geburts-und Lebens-Landes. Denn Schwarzgeldverschieber und Steuerhinterzieher verschärfen die Schere Arm und Reich und die Entwicklung zu Bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Siehe am 14.9.04: Berlin Mitte, Invalidenstraße. Ein über 60ig Jahre alter durchschnitts- Mann, protestiert gegen die Richterliche Ablehnung der Bezahlung seiner Operation, mit einer russischen Panzermine + Schußwaffe. 7,5 Kg TNT Sprengstoff dieser Mine, stellen die doppelte Sprengkraft dar, die bei dem Anschlag Lybischer Terroristen, in der Disco „LaBelle“ in Berlin, zur schrecklichen Wirkung kam.“

Das sind m.E. allgemeine Gedanken eines am Zeitgeschehen interessierten Lesers und Zuschauers. Offensichtlich wollte Mollath seine Suche nach Gerechtigkeit in einen größeren politischen Zusammenhang rücken und erwähnte deshalb zeitnahe Ereignisse, welche die Dringlichkeit seines Anliegens unterstreichen sollten. Vielleicht wurde ihm diese Passage aber auch als verklausulierte Drohung ausgelegt, sich ebenfalls zu bewaffnen.

Bayerns Justizministerin Beate Merk sagte am 6. Dezember vor dem Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags:

„Der Gutachter Prof. Dr. Kröber schreibt mir mit Datum vom 3. Dezember 2012, ich zitiere: »Wenn Herr Mollath wusste, dass seine Ehefrau illegale Aktionen durchführte, muss ihn dies nicht vor dem Wahn schützen, diese Aktionen als Teil einer großen Verschwörung zu sehen, die, wie er erklärte, zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen in Deutschland führen werden.« Ende des Zitats.”

Die Justizministerin griff diesen Satz aus Kröbers Gutachten heraus. Sie löste ihn aus dem Zusammenhang. Dann führte sie weiter aus:

„Selbstverständlich haben unabhängige Gerichte die Unterbringung von Herrn Mollath schon bisher jährlich überprüft. Sie haben zwei Mal externe Gutachter beauftragt, obwohl das Gesetz dies nur alle fünf Jahre ausdrücklich vorsieht. Und zwar im April 2008 den Sachverständigen Prof. Dr. Kröber. Und im September 2010 den Sachverständigen Prof. Dr. Pfäfflin. Bei beiden Gutachtern ist zu vermerken, dass sie nicht aus Bayern stammen, dass es beides renommierte und zertifizierte Sachverständige sind, dass beide Gutachter nicht mit der Behandlung von Herrn Mollath in der Psychiatrie, in der psychiatrischen Klinik, befasst waren und dass Prof. Pfäfflin von der Verteidigung des Herrn Mollath gewünscht war.“

Abgesehen davon, dass nicht Mollath, sondern Mollaths Pflichtverteidigung den Gutachter wünschte, und abgesehen davon, dass zwei für Mollath günstige Gutachten unerwähnt bleiben, fällt auf, wie Prof. Kröber die Textpassage so verkürzt, dass der Eindruck entstehen muss, Mollath habe gesagt, die Aktionen seiner Frau seien „Teil einer großen Verschwörung“, die zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen. Das ist eine unzulässige Verdrehung der Aussage. Mollath schrieb lediglich, dass die zunehmende Ungleichheit in der Gesellschaft, also die wachsenden Unterschiede zwischen Arm und Reich zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen führen könnten, was als politische Einschätzung nicht jeder teilen mag, aber als Meinungsäußerung wohl zulässig ist. Jeder bessere Stammtisch dürfte in dieser Hinsicht problemlos mithalten können.

In Mollaths Schreiben zeigt sich ohne Zweifel eine erhebliche Renitenz (Mich brecht ihr nicht! Lieber sterbe ich! Gerechtigkeit oder Tod!!). Gleichzeitig zeigt sich eine enorme Angst (vor Folter oder falscher Ernährung). Drittens zeigt sich eine verblüffende Höflichkeit (“Ich bitte mir mitzuteilen wo und wie ich Antworten erhalten kann”). Doch ausschlaggebend für die negativen Gutachten ist vor allem seine Renitenz: Mollath weigert sich, die verordneten Neuroleptika zu schlucken, Mollath will seinen “Wahn” partout nicht einsehen. Sein Pech, dass alle maßgeblichen Personen die ‘verrückten Vorgänge’ in der Bank (teure Geldgeschenke, teure Reisen und hohe Erbschaften, die von Kunden an die netten Vermögensberater der Bank gehen) für total normal halten. Verrückte Welt!

 

Machen wir ein kleines Experiment

Ich kann verstehen, dass viele, die mit dem Fall Mollath zu tun bekommen, seine ‘zudringlichen’ und ‘wirren’ Briefe mit spitzen Fingern anfassen. Aber Ärzte? Dürfen sie Briefe, die vier oder sechs Jahre alt sind, als Beweis für ein aktuelles Gutachten anführen? Ist die fortgesetzte Kooperationsverweigerung Mollaths ein Wegschließgrund? Man kann der im Januar 2012 eingebrachten 29-seitigen Verfassungsbeschwerde des Freiburger Anwalts Michael Kleine-Cosack entnehmen, wie sehr sich die Gutachter anstrengen müssen, um Mollath noch zwölf Jahre nach seinem handgreiflichen Ehestreit eine fortgesetzte “Gemeingefährlichkeit” bescheinigen zu können.

Machen wir deshalb ein kleines gemeines Experiment. Ich verfahre bei der Beurteilung des Gutachters Hans-Ludwig Kröber einmal so wie ein “Papier-Gutachter” im Fall Mollath. Dann käme folgende ferndiagnostische Beweiskette aufgrund von Akten zustande: In seiner Studentenzeit war Hans-Ludwig Kröber aktives Mitglied des Kommunistischen Bunds Westdeutschland (KBW), also ein „gefährlicher Fanatiker“, der bürgerkriegsähnliche Zustände wahrscheinlich ebenso „unausweichlich“ herannahen sah wie das Gutachten-„Opfer“ Mollath im Jahr 2004. Wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ wurde Kröber verurteilt, gegen ihn liefen, wie er in einem Gespräch mit der FAZ zugab, zehn Strafverfahren. Später beriet Kröber den Vatikan beim Thema Pädophilie und kam zu dem vatikan-freundlichen Ergebnis, dass man eher vom Küssen schwanger werde als vom Zölibat pädophil. Auch den Terroristen Christian Klar wollte Kröber begutachten – doch der zeigte kein Interesse. Im Kachelmann-Prozess zerpflückte Kröber als Gutachter die Nebenklägerin. Wir haben es also mit einem Mann zu tun, der offensichtlich eine starke Neigung zu autoritären Strukturen besitzt und – zumindest zeitweise – Schwierigkeiten hatte, die Realitäten wahrzunehmen und darüber in einen „Schwarzgeld“-, pardon, in einen “paranoiden Klassenkampfwahn“ verfiel. Kröber gilt in der Öffentlichkeit als ausgesprochener Hardliner, als „Berlins härtester Psychiater“, manche Beobachter halten ihn für einen Zyniker. Er ist – nach eigener Aussage – ein “militanter Lutheraner” und sieht in katholischen Messen viel Hokuspokus. Wäre aufgrund dieser Ferndiagnose nicht auch eine fortdauernde Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung leicht zu begründen? Ließe sich mit etwas bösem Willen – rein nach Aktenlage – nicht ein zünftiges Negativ-Gutachten zusammenzimmern?

Nein, werden kritische Leser da völlig zu Recht einwenden. Denn Kröber habe seinem Wahn ja beizeiten abgeschworen, er habe “Krankheitseinsicht” gezeigt und sei – nach seinen Taten – zu einem nützlichen Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft geworden. Mollath dagegen beharre stur auf seinem Wahn. Und damit sind wir beim entscheidenden Punkt, der im Fall Mollath umstritten ist: Es ist eben doch der “Wahn” (der “Schwarzgeldwahn”) und nicht – wie behauptet – die vor 12 Jahren begangene Beziehungstat, die Mollath den fortgesetzten Freiheitsentzug beschert. Er wird nicht wegen seiner Gemeingefährlichkeit festgehalten, sondern wegen seiner Verweigerungshaltung. Und deshalb sprengt das Vorgehen gegen Mollath die gebotene Verhältnismäßigkeit.

Vielleicht sollten sich manche Gutachter der Forensik die Möglichkeit, eines Tages selbst in die Mühlen der Justiz und der forensischen Psychiatrie zu geraten, wenigstens in stillen Stunden einmal vor Augen führen.

Lesen Sie dazu auch Teil 1: Gustl for help: Darf man den Fall Mollath allein der Justiz überlassen?

P.S. Am 4.1.2013 erstattete Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate Strafanzeige

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