#Gema

GEMA gewinnt gegen YouTube

von , 20.4.12

Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar… So heißt es bei YouTube, wenn die Rechte für eine Ausstrahlung von Videos nicht eingeholt worden sind und die Gema-Spürhunde angeschlagen haben. Dazu Gema-Sprecherin Gaby Schilcher:

“Wenn Sie das geistige Eigentum eines anderen Menschen benutzen und ihn nicht fragen und nicht bezahlen, dann ist das eine Straftat. Wenn wir von der Gema das erfahren, bekommen Sie eine sogenannte Schadensrechnung. Das heißt, Sie würden das Doppelte des ursprünglichen Vergütungssatzes bezahlen.”

Nun hat das Hamburger Landgericht in erster Instanz ein Urteil gefällt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht im Detail vor, wird aber bereits jetzt als „wegweisend“ gehandelt. YouTube soll danach – wie andere Anbieter auch – der Störerhaftung unterliegen und beanstandete Uploads künftig von der seiner Plattform nehmen müssen.

Nach einem Bericht des NDR steht YouTube allerdings weiter auf dem Standpunkt, dass sich die betrogenen Rechteinhaber an jene wenden sollen, die Beiträge widerrechtlich auf die Plattform hochladen. Der Konzern habe darauf keinen Einfluss, so Google-Sprecherin Mounira Latrache:

“Wir stellen nur die Plattform zur Verfügung, auf der sich jeder frei bewegen kann, jeder frei Inhalte einstellen kann. Deswegen können wir nicht für die Inhalte verantwortlich gemacht werden.”

Wohl auch nicht für jene Videos, die sich ganz offen damit befassen, wie man die Gema-Sperre umgeht?

 

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