#Akkreditierungsbedingungen

Blogger dürfen wieder aus dem Bundestag berichten

von , 14.3.14

Mit der Begründung “Zu viele Blogger haben versucht sich zu akkreditieren”, wurde mir Ende der Dezember die Akkreditierung als Pressevertreter für den Bundestag verweigert. Trotz der hauptberuflichen Tätigkeit als Projektleiter von Netzpiloten, wurde ich nicht als gleichberechtigt mit anderen Journalisten anerkannt. Ähnlich erging es Markus Beckedahl von netzpolitik.org und Tilo Jung von Jung & Naiv, denen beiden eine Jahresakkreditierung verweigert wurde. Nach wochenlangen Protesten gibt die Verwaltung des Bundestags jetzt nach.

Warum ist das wichtig? Längst sind es nicht mehr die traditionellen Medien allein, die Öffentlichkeit schaffen und journalistisch arbeiten – eine Gleichbehandlung von neuen Medien ist deshalb Teil der Pressefreiheit.

  • Die Verwaltung des Bundestags erkennt Journalisten und Blogger wieder als gleichwertige Medienvertreter an.
  • Das Kriterium der Hauptberuflichkeit ist entscheidend für Jahres-Akkreditierungen.
  • Wer nicht hauptberuflich über Politik und den Bundestag bloggt, kann sich tageweise akkreditieren lassen.

 

Einschränkung der Pressefreiheit

Nachdem ich auf meinem privaten Blog Isarmatrose.com über die Verweigerung einer Tagesakkreditierung für eine Ausschuss-Sitzung im Bundestag berichtete, nahmen sich über Wochen verschiedene Medien der Geschichte an und berichteten darüber, wie die Verwaltung des Bundestags versucht, Blogger aus dem Bundestag fernzuhalten. Eine längst überwundene Diskussion über den Unterschied zwischen Journalisten und Bloggern begann neu, bei der sich die Abgeordneten des Bundestags auf die Seite der Blogger stellten. Thomas Jarzombek, Sprecher für das Thema Digitale Agenda in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, stellte nach einer direkten Frage von mir auf einer Pressekonferenz klar, “dass der Bundestag offener werden muss. Wer berichtet und Öffentlichkeit schafft, muss die gleichen Rechte wie die traditionelle Presse haben”. Abgeordnete von der Linkspartei und den Grünen setzten sich im Ältestenrat für die Pressefreiheit ein – die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte, stellte Bundestagspräsident Norbert Lammert Fragen zu den Akkreditierungsbedingungen im Bundestag und wollte wissen, warum Bloggern auf einmal der Zugang verwehrt wird.

 

Keine Ungleichbehandlung bei der Vergabe von Akkreditierungen

In einem Schreiben zur Unterrichtung des Ältestenrats antwortete Horst Risse, der als Direktor beim Deutschen Bundestag im Auftrag des Bundestagspräsidenten die Bundestagsverwaltung leitet, auf die Fragen der Abgeordneten: “Die Pressestelle des Bundestags unterscheidet bei der Vergabe lediglich zwischen hauptberuflichen Journalisten und Personen, die nicht hauptberuflich journalistisch tätig sind – und nicht etwa zwischen Internet-Medien und traditionellen Medien oder Bloggern und Nicht-Bloggern.”

Was bedeutet das für die Akkreditierungsanträge von Bloggern? Wer eine Jahresakkreditierung für den Bundestag haben möchte, wie Markus Beckedahl und Tilo Jung, muss nachweisen, dass er – oder sie – hauptberuflich journalistisch tätig ist. “Ohne die gängige Praxis des Kriteriums der Hauptberuflichkeit wäre der Zugang von Medienvertretern zum Deutschen Bundestag, einschließlich der Blogger-Szene, quantitativ nicht mehr kontrollierbar, da die Berufsbezeichnung ‘Journalist’ in keiner Weise geschützt oder definiert ist”, schreibt Risse. Eine Regelung, mit der die meisten Blogger wohl leben können, die hauptberuflich tätig sind und das nachweisen können, da ein Arbeitsnachweis leicht erbracht werden kann und der Presseausweis keine Zugangsbedingung mehr darstellt, wie noch Ende Januar von der Bundestagsverwaltung verlangt.

 

Auch Blogger können sich wieder akkreditieren

Jahresakkreditierungen sind aber nur für Blogger interessant, die wirklich das ganze Jahr über parlamentarische Vorgänge aus dem Bundestag berichten. Ich persönlich habe immer nur Akredditierungen für einen bestimmten Tag beantragt, denn bei rund 20 Sitzungen eines Ausschusses im Bundestag, von denen höchstens die Hälfte auch öffentlich ist, reichte bisher auch immer die schnelle und unkomplizierte Beantragung einer Tagesakkreditierung. Das ist für die meisten Blogger, die nicht hauptberuflich schreiben, aber deren Arbeit genauso relevant für die Schaffung einer Öffentlichkeit ist, viel wichtiger.

Dazu schreibt Risse: “Medienvertreter, die nicht regelmäßig über den Bundestag berichten, können mit ihrem Presseausweis oder einer redaktionellen Bestätigung jederzeit eine befristete Akkreditierung für einzelne redaktionelle Vorhaben mit politisch-parlamentarischem Bezug erhalten.” Einen Presseausweis hat zwar nicht jeder Blogger, aber der Nachweis einer redaktionellen Tätigkeit ist ein guter Ansatz, der übrigens bis letztes Jahr auch so praktiziert wurde. Wer also einen Blog mit nur wenigen Artikeln hat, wird sich erst einmal weiterhin als Besucher anmelden müssen, bis das Blog sich ausreichend mit politisch-parlamentarischen Themen beschäftigt hat, so dass in “Einzelfallprüfungen” über die Akkreditierung entschieden werden kann. Freie Blogger müssen sich einen Tätigkeitsnachweis von dem Medium geben lassen, für das sie schreiben wollen.

Ein Fortschritt bei den Akkreditierungsbedingungen ist dem Schreiben nicht zu entnehmen, denn es wurde nur der Status Quo aus dem Jahr 2013 bestätigt. Nachdem aber die Akkreditierungsbedingungen in den letzten Wochen gegen Blogger ausgelegt wurden, ist die Antwort der Bundestagsverwaltung zumindest als kleiner Erfolg zu werten, der Blogger und Journalisten wieder gleichstellt und es auch noch-nicht-hauptberuflich berichtenden Bloggern ermöglicht, sich als Pressevertreter akkreditieren zu lassen.

Crosspost von Netzpiloten

 

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